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Firmenwagen 1% Regelung und 0,03% Regelungen

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 18:17

Hallo liebe Leute!

Mir liegt ein Jobangebot vor bei dem ich einen Firmenwagen "Ford Mondeo" gestellt bekommen würde.

Der Preis des Wagens würde bei ca. 30.000€ liegen. Die Firma wendet die 1% Regelung an, somit würde ich 300€ von meinem Brutto zahlen müssen, was natürlich auf mein Gehalt draufgerechnet würde. Der Firmenwagen ist auch zur privaten Nutzung freigegeben - Spritkosten werden komplett bezahlt!

Bei dem Job handelt es sich um eine Servicetechniker Stelle wo ich von meinem Wohnort aus zu den einzelnen Kunden fahren würde und dort Anlagen instandsetzen müsste etc. Also würde ich nicht zum Betrieb fahren, sondern zu den Kunden.

Steuerklasse 1.

Meine Frage-/n:

- Durch die Pendelei zwischen meinem Wohnort und den Kunden fahre ich in der Regel nicht zu meinem Arbeitgeber, werden diese einzelnen Fahrten abgesehen von der 1% Regelung extra mit der 0,03% Regelung versteuert bzw. kommen da dann extra Kosten auf mich zu? (Dies wäre natürlich bei einer Kilometerleistung von ca. 50.000 im Jahr sehr happig!)

- Kann ich im Vorfeld eine gute Abschätzung treffen was ich im endeffekt bei einem Brutto Gesamtverdienst von 3000€ (Annahmewert) an Netto rausbekommen würde? Bzw. ob es bei mir ein Vorteil oder Nachteil wäre einen Firmenwagen zu nutzen?

 

Ich freue mich auf eure Antworten

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2012 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von devito88

Hier mal grob meine Daten :

Einkommen: 2800€ brutto

Preis des Wagens: 40.000€

Entfernung: 36km

Steuerkl.1

Ohne Kirchensteuer

Ohne Kinder

Die im Netz erhältlichen Brutto-/Nettorechner sind sicher hilfreich für die Berechnung der Steuer.

Was Du monatlich versteuern musst, berechnet sich wie folgt:

(400 € (= 1%)) + (12 € (= 0,03%) * 36) = 832 €

davon ab: 36*0,30*15 = 162 € (entweder bei der jährl. Steuererklärung oder monatlich durch Freibetrag)

--> somit zu versteuern: 670 €

Ich ergänze mal mit ca. Werten (ohne Sonderzahlunen etc.)

Brutto 2800€ -> Auszahlung netto ca. 1780€

Brutto 2800€ + Firmenwagen mit geldwerten Vorteil von 832€ -> Auszahlung 1360€ +Rückzahlung bei jährlicher Steurerklärung ((1447-1360)*12=1044€)

Brutto 2800€ + Firmenwagen mit geldwerten Vorteil von 670€ -> Auszahlung 1447€ und keine weitere Erstattung mehr bei der Steuererklärung

Fazit: für ca. 1780-1447= 333€ im Monat fährst du einen 40.000€-Schlitten all inkl. besser geht es gar nicht.

Wenn es über Gehaltsverzicht geht, sieht es meiner Meinung nach etwas anders aus. Denn statt des Autos könnte der Chef dir auch z.B. 2800+670€ Gehalt anbieten. Das würde dann ein netto von ca. 2117€ bedeuten. Sprich das Auto würde dich 2117-1447=670€ kosten. Das wäre mir z.B. zu viel, da würde ich lieber zu einer Gehaltserhöhung greifen, falls es diese Auswahl überhaupt gibt (eher wohl nicht).

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am 20. Mai 2011 um 18:26

Hallo,

wenn Du die 1% Regel angewandt hast, kannst Du so viel Privat oder Geschäftlich oder Wohn-/Arbeit fahren wie Du willst. Deshalb zahlst Du ja die 1%...und 300 € sind nicht wenig, aber Du kriegst es ja auf den Gehalt wieder drauf wie Du schriebst- ist dann natürlich eine feine Sache für Dich, und eine einfache sache für den AG, da er am Jahresende kein Fahrtenbuch auswerten muß. Also entweder 1% Regel oder 0,03/0,1....beides geht nicht.

Gruß Berti

Ich kann dir bei der Frage mit dem arbeitsweg nicht helfen, jedoch gibts im Net Dienstwagenrechner, wo man schon einmal überschlagen kann was nachher so rauskommen könnte wenn du die Daten eingibst.

Ich kann nur sagen in den Fällen wo der AG alles übernimmt Service, Sprit, Wartung, VS / Steuer, Wäsche usw.) und keine weite Entfernung von Wohnort und Arbeit liegen lont es sich auf jeden Fall.

Solch ein Auto kostet ein mehrfaches privat zu Kaufen und zu unterhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Hallo,

 

wenn Du die 1% Regel angewandt hast, kannst Du so viel Privat oder Geschäftlich oder Wohn-/Arbeit fahren wie Du willst. Deshalb zahlst Du ja die 1%...und 300 € sind nicht wenig, aber Du kriegst es ja auf den Gehalt wieder drauf wie Du schriebst- ist dann natürlich eine feine Sache für Dich, und eine einfache sache für den AG, da er am Jahresende kein Fahrtenbuch auswerten muß. Also entweder 1% Regel oder 0,03/0,1....beides geht nicht.

 

Gruß Berti

Wie kommst Du denn darauf??? :confused:

 

Wenn der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird, muss natürlich ZUSÄTZLICH jeder Entfernungskilometer mit 0,03 Prozent versteuert werden! Seit kurzem ist allerdings eine Einzelbewertung im Rahmen der 1%-Regelung möglich:

 

http://www.haufe.de/steuern/topIssueDetails?objectIds=1301987103.54

 

Alternativ kann man ja ein Fahrtenbuch führen. Dann hat man mit 1% und Konsorten natürlich nichts zu tun.

 

Und hier ist noch ein Rechner für Dich:

 

http://www.steuernetz.de/.../

 

Viel Spaß mit dem neuen Dienstwagen!

am 20. Mai 2011 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von xfm1049

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Hallo,

wenn Du die 1% Regel angewandt hast, kannst Du so viel Privat oder Geschäftlich oder Wohn-/Arbeit fahren wie Du willst. Deshalb zahlst Du ja die 1%...und 300 € sind nicht wenig, aber Du kriegst es ja auf den Gehalt wieder drauf wie Du schriebst- ist dann natürlich eine feine Sache für Dich, und eine einfache sache für den AG, da er am Jahresende kein Fahrtenbuch auswerten muß. Also entweder 1% Regel oder 0,03/0,1....beides geht nicht.

Gruß Berti

Wie kommst Du denn darauf??? :confused:

weil wir das genau so gehandhabt haben, mit Geschäftsautos, ist allerdings schon ca. 7 Jahre her. Falls ich falsch liege- Sorry, aber meines Wissens ist es so.

Na dann sei froh, dass ihr keine Lohnsteuerprüfung bekommen habt ;)

erstmal gilt:

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG: "Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen."

dazu kommt aber leider noch:

§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG: "Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. "

am 20. Mai 2011 um 20:07

HALLO xfm 1049,

Danke, ich hätte schwören können :confused: ....aber ist wohl doch nicht so. Danke für die Berichtigung der Irreführung des TE ;)

Gruß Berti

Zitat:

Original geschrieben von xfm1049

 

Alternativ kann man ja ein Fahrtenbuch führen. Dann hat man mit 1% und Konsorten natürlich nichts zu tun.

Das ist prinzipiell richtig, aber das würde ich mir stark überlegen. Wenn er den Wagen für Privatfahrten nutzen darf, womöglich auch noch im Urlaub, dann sind die 12% pro Jahr genz schnell überschritten.

Und ein nicht wirklich penibel geführtes Fahrtenbuch hält zu 99% keiner Prüfung stand. Und dann war die ganze Arbeit für die Katz.

Themenstarteram 21. Mai 2011 um 10:05

Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten!

Also habe ich das nun richtig verstanden, dass ich nur die zusätzlichen Fahrten zwischen Arbeitgeber und meinem Wohnort extra mit den 0,03% versteuern muss?

Da ich ja wie beschrieben im Außendienst als Sericetechniker tätig wär und von meinem Wohnort zu den Kunden fahren müsste, würden ja die Fahrten zum Arbeitgeber wegfallen! Jedoch kann es ab und zu mal vorkommen das ich zum Arbeitgeber fahren müsste.. Diese 2-3 mal im Monat können einem aber doch nicht nachgehalten werden, die Km hätten ja auch durch Privatfahrten zustande gekommen sein? Oder sehe ich das jetzt falsch?

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von sovnio

Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten!

Also habe ich das nun richtig verstanden, dass ich nur die zusätzlichen Fahrten zwischen Arbeitgeber und meinem Wohnort extra mit den 0,03% versteuern muss?

Da ich ja wie beschrieben im Außendienst als Sericetechniker tätig wär und von meinem Wohnort zu den Kunden fahren müsste, würden ja die Fahrten zum Arbeitgeber wegfallen! Jedoch kann es ab und zu mal vorkommen das ich zum Arbeitgeber fahren müsste.. Diese 2-3 mal im Monat können einem aber doch nicht nachgehalten werden, die Km hätten ja auch durch Privatfahrten zustande gekommen sein? Oder sehe ich das jetzt falsch?

 

Grüße

es gibt für solche fälle eine sogenannte "homeoffice-regelung", bei der die 0,03% entfallen.

allerdings gibt es da strenge auflagen!

dein arbeitsvertrag muss entsprechend lauten, sprich du darfst keinen regelmäßig aufgesuchten arbeitsplatz haben

"regelmäßig" ist leider nicht genau definiert, in der praxis sieht das finanzamt alles was weniger als 4 mal im monat lautet, als nicht regelmäßig an. in unseren letzten betriebsprüfungen gab es keine probleme, niemand der betroffenen personen hat ein dediziert für ihn eingerichtetes büro und im regelfall kommen sie nur so alle 2 wochen zwecks berichterstattung zur firma.

Ich würde das im Zweifelsfall vorher mit dem Finanzamt abklären. Sonst hat man nachher schlechte Karten, wenn sich der Prüfer bockig anstellt.

Die 1% Regelung (incl. der 0,03%) ist eine Pauschalisierung, und damit unabhängig davon, ob und wie oft das Fahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung and Arbeitsstätte genutzt wird, allein die Möglichkeit der Nutzung reicht hier für die Besteuerung aus. Im §8 Abs. 2 Satz 3 steht auch nichts von "regelmäßiger Arbeitsstätte", es ist "nur" von Arbeitsstätte die Rede.

Der-fiskus

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Ich würde das im Zweifelsfall vorher mit dem Finanzamt abklären. Sonst hat man nachher schlechte Karten, wenn sich der Prüfer bockig anstellt.

Die 1% Regelung (incl. der 0,03%) ist eine Pauschalisierung, und damit unabhängig davon, ob und wie oft das Fahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung and Arbeitsstätte genutzt wird, allein die Möglichkeit der Nutzung reicht hier für die Besteuerung aus. Im §8 Abs. 2 Satz 3 steht auch nichts von "regelmäßiger Arbeitsstätte", es ist "nur" von Arbeitsstätte die Rede.

http://www.fair-news.de/.../...t+Home+Office+und+Firmenwagen-3115.html

alles relativ. es kommt wie gesagt sehr stark auf den arbeitsvertrag des TE an.

die 0,03% müssen nicht immer sein, es gibt auch andere lösungen...siehe link.

bei uns sind wir seit 5 jahren ohne probleme durch die prüfungen gekommen, da die betroffenen mitarbeiter KEINEN eingerichteten arbeitsplatz in der firma haben und nur zu briefings kommen.

allerdings haben ALLE prüfer explizit überprüft ob es für den betroffenen mitarbeiter tatsächlich keinen eingerichteten arbeitsplatz gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Ich würde das im Zweifelsfall vorher mit dem Finanzamt abklären. Sonst hat man nachher schlechte Karten, wenn sich der Prüfer bockig anstellt.

Die 1% Regelung (incl. der 0,03%) ist eine Pauschalisierung, und damit unabhängig davon, ob und wie oft das Fahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung and Arbeitsstätte genutzt wird, allein die Möglichkeit der Nutzung reicht hier für die Besteuerung aus. Im §8 Abs. 2 Satz 3 steht auch nichts von "regelmäßiger Arbeitsstätte", es ist "nur" von Arbeitsstätte die Rede.

Durch Wiederholung wird es nicht richtiger! Es kommt seit kurzem sehr wohl darauf an, wie viele Fahrten TATSÄCHLICH im Monat zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angefallen sind! Der BFH hat seine Urteile aus 2008 bestätigt und endlich hat die liebe Finanzverwaltung auch die Nichtanwendungserlasse aufgehoben.

Hier kann also gutes Geld gespart werden, wenn man unter 15x pro Monat zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendelt :D Allerdings muss der Arbeitgeber hierbei mitspielen

Welches Urteil meinst du, hast du mal eine Quellenangabe?

Hallo Nr 5 lebt,

Quelle z.B. hier:

http://schroederundpartner-berlin.de/.../

Das BMF-Schreiben findest Du zB hier:

http://www.haufe.de/.../BMF_Dienstwagen_01042011.pdf

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