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Firmenwagen ohne private Nutzung

Themenstarteram 17. Juli 2016 um 16:58

Hallo,

mir wird aktuell ein Firmenwagen angeboten. Die Firma least das Fahrzeug meiner Wahl für 36 Monate und übernimmt alle Kosten inkl. Steuern, Versicherung, Benzin und Reparaturen zu einem vorab ausgehandelten Betrag. (Da ich den aber noch nicht kenne nehmen wir doch mal einen Betrag von 500€ an um hier weiter rechnen zu können.) Was bedeutet das? Wenn ich mal von ca. 100€ Benzinkosten ausgehe, die Jahresversicherung mit z.B. 1200€ annehme (also wieder eine Monatsrate von 100€) und Reperaturen/Service auch noch mal 600€ pro Jahr rechne (also 50€ pro Monat) kann ich ein Auto zu 250€ pro Monat leasen? Stimmt diese Rechnung?

Grundsätzlich muss ich 1% des Listenpreises als Bruttogehaltsverzicht auch für die private Nutzung zahlen.

Aber was heißt das jetzt konkret? Mal angenommen ich lease ein Fahrzeug für 50000€, dann sind 1% 500€. Heißt dass, dass ich monatlich nun 500€ Gehaltsverzicht einkalkulieren muss?

Außerdem weiß ich, dass die Firma mir der Wagen nach 36 Monaten zum Restwert von 25% zum Kauf anbietet. Steht mir also frei ob ich den dann kaufe oder eben nicht. Aber auch hier - was heißt das denn genau? Worauf beziehen sich die 25%? Wieder das Beispiel mit einem Auto Neuwert von 50000€. Wird nach 3 Jahren dann geschaut abhängig von Zustand, Unfällen, Kilometerleistung, Ausstattung was das Auto dann noch für einen Wert hat und von diesem kann ich das Auto zu 25% kaufen? Konkret: Nach 3 Jahren ist das Auto von 50000€ nur noch z.B. 25000€ wert. Kann ich es dann zu 6250€ (entspricht 25%) kaufen? Oder ist es genau anders herum, dass ich vom Listenpreis von 25k€ eben 25%/6250€ abziehen und somit für 18750€ kaufen kann?

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema

Es macht noch mehr keinen Sinn. Erst schreibst du von Leasing, damit erwirbt der AG aber kein Eigentum. Aber er will es dir hinterher zum Kauf anbieten? Das geht nicht.

Übrigens ist ein verbilligter Kauf auch ein geldwerter Vorteil zum Versteuern.

Also Marktwert = 20 T€, Kaufpreis 10 T€ = mal eben 10 T€ auf der Lohnabrechnung zu versteuern ...

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Nein, dein Bruttogehalt erhöht sich um den Betrag der Eigennutzung und wird dann versteuert. 500 € Eigennutzung würden bei 40% persönlichem Spitzensteuersatz 200 € Einkommenssteuer zusätzlich bedeuten (plus Kirchensteuer und Soli).

Zu den 1% kommt noch eine Entfernungspauschale für den Arbeitsweg.

am 17. Juli 2016 um 17:05

Bevor hier auf Deine detaillierten Fragen eingegangen wird: Wie kommst Du auf die Idee, dass man ein 50.000 € Auto für 250 € monatlich leasen könnte???

Grundsätzlich ist es so, dass ein pauschaler Eigenanteil die Versteuerung des geldwerten Vorteils entsprechend mindert.

Ansonsten: Welchen Sinn macht ein Firmenwagen, wenn man dafür bezahlen muss?

Gruß

Der Chaosmanager

50000 € = 25% = 12500 €

Ob das Angebot aber realistisch ist???

1) Bei einem Firmenwagen ohne private Nutzung musst du gar nichts versteuern. Du kannst also alle Berechnungen dahingehend vergessen.

2) Sie werden die den Wagen zu 25% des Neupreises, also 12.500 Euro zum Kauf anbieten.

Gegenfrage: Welche Branche und was machst du?

Ein Firmenwagen macht für den Arbeitnehmer nur bei privater Nutzung Sinn. Oder er muss sonst Firmenfahrten mit seinem PKW machen und bekommt nur eine (zu) geringe Entschädigung. Dann sollte aber die private Nutzung vertraglich ausgeschlossen werden.

Themenstarteram 17. Juli 2016 um 17:18

Zitat:

Bevor hier auf Deine detaillierten Fragen eingegangen wird: Wie kommst Du auf die Idee, dass man ein 50.000 € Auto für 250 € monatlich leasen könnte???

Sind fiktive Werte damit man mit irgendwas rechnen kann.

Zitat:

Ansonsten: Welchen Sinn macht ein Firmenwagen, wenn man dafür bezahlen muss?

Das man zum Beispiel einen Neuwagen von der Firma gestellt bekommt und für das eigene keine Steuer/Versicherung/Instandhaltung bezahlen muss.

Zitat:

Nein, dein Bruttogehalt erhöht sich um den Betrag der Eigennutzung und wird dann versteuert. 500 € Eigennutzung würden bei 40% persönlichem Spitzensteuersatz 200 € Einkommenssteuer zusätzlich bedeuten (plus Kirchensteuer und Soli).

Zu den 1% kommt noch eine Entfernungspauschale für den Arbeitsweg.

Sorry...verstehe ich noch nicht. Mir wurde gesagt, dass ich 1% des Listenpreises als Bruttogehaltsverzicht beizutragen habe. Wenn ich also auf etwas verzichten muss verstehe ich nicht warum sich mein Bruttogehalt erst mal erhöht?

Zitat:

50000 € = 25% = 12500 €

Ok, d.h. die 25% beziehen sich auf den Listen-/Neuwagenpreis, richtig? Unterm Strich macht man hier also in jedem Fall einen "Schnapp" weil ich als "Kurzstreckenfahrer" den Wert des Autos in 3 Jahres nicht um 75% reduziert bekomme.

Zitat:

Ein Firmenwagen macht für den Arbeitnehmer nur bei privater Nutzung Sinn. Oder er muss sonst Firmenfahrten mit seinem PKW machen und bekommt nur eine (zu) geringe Entschädigung. Dann sollte aber die private Nutzung vertraglich ausgeschlossen werden.

Wie gesagt fahre ich nicht wirklich viele Kilometer. Zahlt ja so ein bisschen auf die Beispielsrechnung in meinem 1. Beitrag ein wie bei einer Beteiligung seitens AG mit 500€ zu kalkulieren ist.

am 17. Juli 2016 um 17:18

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Juli 2016 um 19:15:59 Uhr:

Ein Firmenwagen macht für den Arbeitnehmer nur bei privater Nutzung Sinn.

Ja, aber bei einem Bruttogehaltsverzicht von 500 €?

Sorry - aber da sehe ich keinen Sinn darin.

Gruß

Der Chaosmanager

am 17. Juli 2016 um 17:25

Zitat:

@hrbaer schrieb am 17. Juli 2016 um 19:18:07 Uhr:

Zitat:

Bevor hier auf Deine detaillierten Fragen eingegangen wird: Wie kommst Du auf die Idee, dass man ein 50.000 € Auto für 250 € monatlich leasen könnte???

Sind fiktive Werte damit man mit irgendwas rechnen kann.

OK - das ist allerdings dann schon ein sehr, sehr fiktiver Wert ... um nicht zu sagen utopischer Wert.

Zitat:

@hrbaer schrieb am 17. Juli 2016 um 19:18:07 Uhr:

Zitat:

Ansonsten: Welchen Sinn macht ein Firmenwagen, wenn man dafür bezahlen muss?

Das man zum Beispiel einen Neuwagen von der Firma gestellt bekommt und für das eigene keine Steuer/Versicherung/Instandhaltung bezahlen muss.

Das wäre für mich ein Argument für einen Firmenwagen, der dem AN gestellt wird. Wenn der AN dafür aber noch bezahlen muss, ist das ein Rechenexempel, ob sich das lohnt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 17. Juli 2016 um 17:32

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 17. Juli 2016 um 19:25:42 Uhr:

Zitat:

@hrbaer schrieb am 17. Juli 2016 um 19:18:07 Uhr:

 

Sind fiktive Werte damit man mit irgendwas rechnen kann.

OK - das ist allerdings dann schon ein sehr, sehr fiktiver Wert ... um nicht zu sagen utopischer Wert.

Ich glaube eine Steigerung von Fiktion gibts nicht, oder? ;)

Wenn es hilft lass uns einen Neuwert von 20000€ annehmen.

am 17. Juli 2016 um 17:35

Vielleicht solltest Du noch eines klar stellen, was sich für mich widersprüchlich liest:

In der Überschrift schreibst Du "ohne private Nutzung" - im Eröffnungsthread schreibst Du dann allerdings, dass Du für die private Nutzung auf 1% Deines Bruttogehalts verzichten sollst ...

Gruß

Der Chaosmanager

Es macht noch mehr keinen Sinn. Erst schreibst du von Leasing, damit erwirbt der AG aber kein Eigentum. Aber er will es dir hinterher zum Kauf anbieten? Das geht nicht.

Übrigens ist ein verbilligter Kauf auch ein geldwerter Vorteil zum Versteuern.

Also Marktwert = 20 T€, Kaufpreis 10 T€ = mal eben 10 T€ auf der Lohnabrechnung zu versteuern ...

Wenn dem TE dafür der Bruttolohn gekürzt wird ist die Idee dahinter doch klar. Ihm wird der Lohn gekürzt, dafür bekommt Er eine Firmenschleuder die Er nicht privat nutzen darf und der Arbeitgeber spart sich die Sozialversicherungsbeiträge auf die abgezogene Summe und der Arbeitnehmer finanziert sozusagen den Firmenwagen komplett selbst.

Eine Eigenbeteiligung bei einem Firmenwagen ohne Privatnutzung lohnt sich nur für den Arbeitgeber. Denn warum soll Ich auch nur 1 Cent für eine Schleuder zahlen die Ich nicht privat fahren darf?

Dazu kommt das man wenn man längere Zeit Krank wird oder später als Rentner weniger Kohle bekommt.

Und Das ist auch zu berücksichtigen wenn man das Auto auch privat nutzen darf.

Man sollte immer vorsichtig werden wenn der AG ein solches Modell vorschlägt wenn man nicht im Aussendienst tätig ist, denn da die wenigsten Arbeitgeber wohltätigen Gedanken nachhängen suchen sie immer Wege dem Arbeitnehmer Lohn wegzunehmen ohne das Er es merkt. Denn man muss Ihn so schnell übern Tisch ziehen das Er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.

Bist du dir sicher, dass du in Höhe von 1% des Kaufpreises auf dein Bruttogehalt verzichten sollst? Gäbe ja eventuell auch weniger Rente, falls die Beitragsbemessungsgrenze nicht trotzdem erreicht wird. Sollst du etwa den "Firmenwagen" komplett selbst zahlen?

am 18. Juli 2016 um 16:59

Könnte es sein, dass sich unser Freund mit seinen widersprüchlichen Darstellungen ein Späßchen erlaubt hat, weil ihm halt ein bisschen langweilig war?

Jedenfalls scheint er die Lust an seinem Thema verloren zu haben, weil er sich mittlerweile zurückgezogen hat ...

Gruß

Der Chaosmanager

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