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Firmenwagen – rein private Nutzung – günstigste Möglichkeit

Themenstarteram 5. März 2015 um 15:29

Hallo zusammen

habe mal eine Frage in die Runde, da ich nicht so ganz durchsteige.

Ich hätte evtl. die Möglichkeit, anstatt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen zu erhalten.

Dieses Fahrzeug würde ich rein privat nutzen!!

Wenn ich das mit der 1% Regelung ausrechne, komme ich auf eine monatliche Belastung von ca. 350€ für mich. (Bei einem LP von ca. 40t€)

Nun frage ich mich, ob mein Chef eine andere Möglichkeit hätte, mir ein solches Leasingfahrzeug zu überlassen, ohne dass diese Kosten von mir getragen werden müssten?

Ist es möglich, dass mein Chef das Fahrzeug auf die Firma laufen lässt und ich es einfach nur fahre?

Ist dies rechtlich einwandfrei? Oder gibt es einen anderen Weg, um die 1% Regelung zu umgehen?

Habe auch schon häufiger Gewerbeleasing-Angebote gesehen, z.B. bei Audi, wo man einen recht gut ausgestatteten A4 für 150-200€ netto erhält. Gibt es hier einen Weg, dass ich als Arbeitnehmer diese Rate bezahlen würde und sonst keine Abzüge habe?

Danke für eure Tipps!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@koemgen schrieb am 5. März 2015 um 16:29:42 Uhr:

Oder gibt es einen anderen Weg, um die 1% Regelung zu umgehen?

Danke für eure Tipps!

Nein, Steuern müssen bezahlt werden.

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Zitat:

@koemgen schrieb am 5. März 2015 um 16:29:42 Uhr:

Oder gibt es einen anderen Weg, um die 1% Regelung zu umgehen?

Danke für eure Tipps!

Nein, Steuern müssen bezahlt werden.

am 5. März 2015 um 15:39

Ein Eigenanteil mindert zwar den Geldwerten Vorteil, ändert jedoch nichts daran, dass die private Nutzung einen geldwerten Vorteil darstellt und somit versteuert werden muss. Der Arbeitgeber haftet dem FA dafür, d. h. wenn bei einer Betriebsprüfung herauskäme, dass Du den geldwerten Vorteil nicht versteuerst, muss Dein AG nachzahlen.

Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. März 2015 um 16:39:34 Uhr:

Ein Eigenanteil mindert zwar den Geldwerten Vorteil, ändert jedoch nichts daran, dass die private Nutzung einen geldwerten Vorteil darstellt und somit versteuert werden muss. Der Arbeitgeber haftet dem FA dafür, d. h. wenn bei einer Betriebsprüfung herauskäme, dass Du den geldwerten Vorteil nicht versteuerst, muss Dein AG nachzahlen.

Grüße

Der Chaosmanager

Das stimmt nicht. Die Steuer schuldet der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber haftet nur und wird herangezogen, wenn der Arbeitnehmer nicht zahlt.

am 5. März 2015 um 18:05

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. März 2015 um 16:53:45 Uhr:

 

Das stimmt nicht. Die Steuer schuldet der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber haftet nur und wird herangezogen, wenn der Arbeitnehmer nicht zahlt.

Das hatte ich bei einer Betriebsprüfung vor ein paar Jahren anders erlebt ...

Aus der Einkommensteuererklärung des AN geht ja nicht hervor, ob er einen Firmenwagen fährt oder nicht.

Gruß

Der Chaosmanager

Es handelt sich um Lohnsteuer, die beim AN anfällt bei der Versteuerung des Firmenwagens. Schuldner der Lohnsteuer ist immer der AN. Der AG ist nur Haftungsschuldner.

am 5. März 2015 um 19:20

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. März 2015 um 20:07:43 Uhr:

Es handelt sich um Lohnsteuer, die beim AN anfällt bei der Versteuerung des Firmenwagens. Schuldner der Lohnsteuer ist immer der AN. Der AG ist nur Haftungsschuldner.

Ok, d. h. der AG haftet gegenüber dem FA (was ich sich gemeint hatte) und der AN schuldet somit dem AG die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer, richtig?

Gruß

Der Chaosmanager

PS: im Gegensatz zu Dir bin ich natürlich blutiger Laie (meine ich ernst).

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. März 2015 um 20:20:32 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. März 2015 um 20:07:43 Uhr:

Es handelt sich um Lohnsteuer, die beim AN anfällt bei der Versteuerung des Firmenwagens. Schuldner der Lohnsteuer ist immer der AN. Der AG ist nur Haftungsschuldner.

Ok, d. h. der AG haftet gegenüber dem FA (was ich sich gemeint hatte) und der AN schuldet somit dem AG die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer, richtig?

Gruß

Der Chaosmanager

PS: im Gegensatz zu Dir bin ich natürlich blutiger Laie (meine ich ernst).

Nee, ist auch nicht richtig. Der AN schuldet dem Staat die Steuer. Wenn der AN die Steuer nicht an das FA bezahlt, nimmt das FA den AG in Haftung und dieser kann sich die Steuer vom AN wiederholen. Das stellt sich immer dann schwierig dar, wenn der AN inzwischen nicht mehr bei diesem AG tätig ist.

am 5. März 2015 um 19:39

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. März 2015 um 20:25:33 Uhr:

 

Nee, ist auch nicht richtig. Der AN schuldet dem Staat die Steuer. Wenn der AN die Steuer nicht an das FA bezahlt, nimmt das FA den AG in Haftung und dieser kann sich die Steuer vom AN wiederholen.

In der Praxis ist es doch so, dass der AG die Lohnsteuer an das FA abführt - als Angestellter habe ich bisher meine Lohnsteuer nie direkt an das FA bezahlt.

Wenn der AN nun den geldwerten Vorteil nicht korrekt versteuern würde, fiele dies m. E. bei einer lohnsteuerliche Betriebsprüfung beim AG auf. Beim AN kann es ja nicht auffallen, da aus der Einkommenssteuererklärung nicht hervorgeht, dass der AN überhaupt einen Firmenwagen fährt. Denn auf der Steuerbescheinigung des AG steht nur das Steuerbrutto und die vom AG abgeführte Lohnsteuer. Oder sehe ich dies jetzt falsch?

Zitat:

Das stellt sich immer dann schwierig dar, wenn der AN inzwischen nicht mehr bei diesem AG tätig ist.

Da stimme ich voll und ganz zu.

Gruß

Der Chaosmanager

Selbstverständlich fällt es bei der Prüfung beim AG auf. Fakt ist aber, dass die Lohnsteuer im Ergebnis vom AN zu bezahlen ist. Der AG ist verpflichtet, die Lohnsteuer vom Lohn einzubehalten und für den AN an das FA abzuführen.

Aber da ich mit dem Thema Lohn tatsächlich persönlich nicht allzu viel zu tun habe - dafür habe ich Leute, die das ausschließlich machen - überlege ich gerade doch noch einmal, wie das bei einem Mehrergebnis bei einer Prüfung läuft.

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, aber es könnte wirklich so sein, dass das FA sich gleich an den AG hält und der muss sich im zweiten Schritt an seinen AN wenden und sich das Geld zurückholen.

am 5. März 2015 um 20:17

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. März 2015 um 20:50:55 Uhr:

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, aber es könnte wirklich so sein, dass das FA sich gleich an den AG hält und der muss sich im zweiten Schritt an seinen AN wenden und sich das Geld zurückholen.

... womit wir wieder bei der Betriebsprüfung wären, die ich vorher erwähnt habe und bei der dies genau so ablief. ;)

Gruß

Der Chaosmanager

Ok. Ich hatte mich ein wenig daran aufgehängt, wer Schuldner und wer Haftungsschuldner ist.

Themenstarteram 6. März 2015 um 9:19

Hi,

Danke schon mal für die Antworten.. Versteh ich es richtig?

Möglichkeit 1: 1%+0,03%/km versteuern

Möglichkeit 2: Leasingrate von 199€ selbst übernehmen und diese dann versteuern

Bei Möglichkeit 1 müsste ich bei einer Beispielrechnung auf ca. 400€ netto verzichten

Bei Möglichkeit 2 wären es lediglich 199€ für die Leasingrate.

Zitat:

@koemgen schrieb am 6. März 2015 um 10:19:12 Uhr:

Hi,

Danke schon mal für die Antworten.. Versteh ich es richtig?

Möglichkeit 1: 1%+0,03%/km versteuern

Möglichkeit 2: Leasingrate von 199€ selbst übernehmen und diese dann versteuern

Bei Möglichkeit 1 müsste ich bei einer Beispielrechnung auf ca. 400€ netto verzichten

Bei Möglichkeit 2 wären es lediglich 199€ für die Leasingrate.

Nein.

Möglichkeit 1:

1% + 0,03% / km versteuern. Das wären also (bei einer angenommenen Entfernung von 10 km zum Arbeitsort und einem Listenpreis von 40.000 €) ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von 400 + 120 = 520 €.

Möglichkeit 2: Du trägst die Leasingrate von 199 € selber, um diesen Betrag verringert sich Dein geldwerter Vorteil. Du versteuerst jetzt 400 + 120 - 199 = 321 €, zahlst aber dafür die Leasingrate selbst.

Vorausgesetzt, von Deinem Geldwerten Vorteil zahlst Du schlussendlich 50 % netto (je nach Steuerklasse etc.) ergibt sich, dass Dich Möglichkeit 2 359 € im Monat kostet, Möglichkeit 1 aber nur 260 €, also gut 100 € weniger. Demnach keine echte Alternative...

Die "echten" Kosten kannst Du per Internet mit den dort zahlreich zu findenden Firmenwagenrechnern ermitteln.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. März 2015 um 20:50:55 Uhr:

 

...

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, aber es könnte wirklich so sein, dass das FA sich gleich an den AG hält und der muss sich im zweiten Schritt an seinen AN wenden und sich das Geld zurückholen.

So ist es.

Und bei der nächsten Prüfung wird geprüft, ob der AG sich die zu wenig einbehaltene (und vom AG nachentrichtete) Lohnsteuer vom AN hat zurückzahlen lassen. Wenn nicht, wird die Lohnsteuer nochmal versteuert. ;)

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