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Firmenwagen - selbst bezahltes Tanken absetzen?

Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 14:57

Hallo Spezialisten,

ich benutze einen Firmenwagen der mir mit 1% versteuert wird, Fahrtenbuch führe ich nicht. In unserer Firma ist es allerdings "Gentlemen Agreement", dass im Urlaub die Tankkarte nicht benutzt wird. Hierdurch wird natürlich mein geldwerter Vorteil gesenkt, das Finanzamt geht ja davon aus, dass durch die pauschale 1%-Versteuerung alle Kosten des Autos abgedeckt sind.

Frage:

Kann ich diese selbst bezahlten Spritkosten von der Steuer absetzen (oder hat dies schon einmal jemand erfolgreich getan)?

Beste Antwort im Thema

Seit wann geht es bei der Steuererhebung um Gerechtigkeit :confused:

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am 8. Oktober 2014 um 15:56

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. Oktober 2014 um 16:57:01 Uhr:

Kann ich diese selbst bezahlten Spritkosten von der Steuer absetzen (oder hat dies schon einmal jemand erfolgreich getan)?

Mit welcher Begründung willst du Benzin für private Urlaubsfahrten von deiner Steuer absetzen? Jetzt mal ganz abseits von rechtlicher Argumentation (die es nicht gibt) wie stellst du dir das von der Logik oder bauchgefühlten Gerechtigkeitssinn her vor?

 

Ansonsten: Selbst bei der Berücksichtigung des Eigenanteils für Dienstwagen welche ja gegen den Geldwerten Vorteil gerechnet werde sind, sind nur pauschale Beträge an den AG akzeptiert, aber nicht Tankbelege o.ä.

edit, oops gerade gesehen:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. Oktober 2014 um 16:57:01 Uhr:

dass im Urlaub die Tankkarte nicht benutzt wird. Hierdurch wird natürlich mein geldwerter Vorteil gesenkt, das Finanzamt geht ja davon aus, dass durch die pauschale 1%-Versteuerung alle Kosten des Autos abgedeckt sind.

Nein das ist nicht korrekt. Der GWV fällt auch an, wenn nur der Wagen für die Privatnutzung überlassen wird und gar keine Spritkosten vom AG bezahlt werden. Und es gibt zahlreiche (unattraktive) Firmenwagenmodelle wo das der Fall ist.

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 6:24

Zitat:

@Sencer schrieb am 8. Oktober 2014 um 17:56:41 Uhr:

Nein das ist nicht korrekt. Der GWV fällt auch an, wenn nur der Wagen für die Privatnutzung überlassen wird und gar keine Spritkosten vom AG bezahlt werden. Und es gibt zahlreiche (unattraktive) Firmenwagenmodelle wo das der Fall ist.

Naja, da sehe ich aber eine gewisse Gerechtigkeitslücke, wenn der "Flatrate-Dienstwagen" (ist ja bei mir, abgesehen von der Urlaubszeit, der Fall) steuerlich genau so behandelt wird wie ein "Low-Level-Dienstwagen", bei dem der AG z.B. nur die Fixkosten übernimmt und alles weitere den AN bezahlen lässt.

Will sagen:

Das Finanzamt geht bei der "1% + 0,03%-Besteuerung" ja davon aus, dass der AG sämtliche Kosten trägt und der AN durch die pauschale Besteuerung diesen Kostenvorteil wieder ausgleicht. Dies ist aber gar nicht der Fall, wenn der AN wesentliche Kosten selber bezahlen muss. Dieser Eigenanteil mindert ja schließlich den (höchst möglichen) geldwerten Vorteil und müsste ja auch entsprechend geltend gemacht werden können.

P.S.

Es ist mir bewusst, dass ich hier auf hohem Niveau jammere, es geht um Spritkosten in Höhe von vielleicht 300 €. Da mir laut Steuerprogramm dieses Jahr aber, Elterngeld sei Dank, eine saftige Steuernachzahlung ins Haus steht, suche ich halt nach jedem Cent zum Absetzen...

Seit wann geht es bei der Steuererhebung um Gerechtigkeit :confused:

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 6:46

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 9. Oktober 2014 um 08:43:35 Uhr:

Seit wann geht es bei der Steuererhebung um Gerechtigkeit :confused:

Der Versuch, absolute Gerechtigkeit zu schaffen und hierfür jeden denkbaren Einzelfall zu berücksichtigen, ist doch angeblich die Ursache dafür, dass das Deutsche Steuerrecht das komplizierteste der Welt ist?

am 9. Oktober 2014 um 7:02

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Oktober 2014 um 08:24:46 Uhr:

Das Finanzamt geht bei der "1% + 0,03%-Besteuerung" ja davon aus, dass der AG sämtliche Kosten trägt

Die 1% Regel dient nicht der Gerechtigkeit, sondern der Vereinfachung. Es steht dir völlig frei Fahrtenbuch zu führen, damit du völlig gerecht nur die tatsächliche private Nutzung bezahlst.

 

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 7:06

Zitat:

@Sencer schrieb am 9. Oktober 2014 um 09:02:13 Uhr:

Die 1% Regel dient nicht der Gerechtigkeit, sondern der Vereinfachung. Es steht dir völlig frei Fahrtenbuch zu führen, damit du völlig gerecht nur die tatsächliche private Nutzung bezahlst.

Habe ich mir tatsächlich schon mal ausgerechnet. Es würde mir im Monat etwa 10 - 20 € einbringen, dafür ist mir der Aufwand zu hoch.

Es wäre aber eine Option, sollte die 1%-Regel einmal erhöht werden...

am 9. Oktober 2014 um 7:14

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Oktober 2014 um 08:24:46 Uhr:

Zitat:

@Sencer schrieb am 8. Oktober 2014 um 17:56:41 Uhr:

Nein das ist nicht korrekt. Der GWV fällt auch an, wenn nur der Wagen für die Privatnutzung überlassen wird und gar keine Spritkosten vom AG bezahlt werden. Und es gibt zahlreiche (unattraktive) Firmenwagenmodelle wo das der Fall ist.

Naja, da sehe ich aber eine gewisse Gerechtigkeitslücke, wenn der "Flatrate-Dienstwagen" (ist ja bei mir, abgesehen von der Urlaubszeit, der Fall) steuerlich genau so behandelt wird wie ein "Low-Level-Dienstwagen", bei dem der AG z.B. nur die Fixkosten übernimmt und alles weitere den AN bezahlen lässt.

Um dies etwas klarer zu formulieren. Das FA behandelt die beiden genannten Fälle sehr wohl unterschiedlich. Monatliche Zuzahlungen des AN in Form einer Pauschale (z. B. auch Beteiligung an der Leasingrate) oder in Form eines festen Satzes je km mindern den geldwerten Vorteil und können entsprechend abgesetzt werden.

Die Bezahlung von Treibstoffkosten fällt jedoch nicht unter diese Regelung, dazu gibt es ein Urteil des BFH.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Tank doch einfach vorm Urlaub voll und nach dem Urlaub kommst mit fast leerem Tank zurück...

Zitat:

@benprettig schrieb am 9. Oktober 2014 um 09:15:08 Uhr:

Tank doch einfach vorm Urlaub voll und nach dem Urlaub kommst mit fast leerem Tank zurück...

Das dürfte eh klar sein ;)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 13:27

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 9. Oktober 2014 um 09:14:16 Uhr:

Die Bezahlung von Treibstoffkosten fällt jedoch nicht unter diese Regelung, dazu gibt es ein Urteil des BFH.

Sehr schade.

Nicht dass das falsch rüberkommt, aber ich habe gerade einen leichten Hals auf unsere Steuergesetzgebung.

Gründe:

Wie gesagt: die drohende Nachzahlung wegen der Anrechnung des Elterngeldes auf die Ermittlung des Steuersatzes.

Ungleichbehandlung (soviel zum Thema Gerechtigkeit) beim Immobilienerwerb: Wir haben letztes Jahr neu gebaut und konnten keinen Cent von der Steuer absetzen. Mein Schwager hat ungefähr für das gleiche Geld ein älteres Haus für kleines Geld gekauft und komplett saniert auf (nahezu) neuwertigen Standard. Der kann seine Kosten, außer für den eigentlichen Erwerb, absetzen...

am 9. Oktober 2014 um 13:44

Zitat:

Sehr schade.

Nicht dass das falsch rüberkommt, aber ich habe gerade einen leichten Hals auf unsere Steuergesetzgebung.

Gründe:

Wie gesagt: die drohende Nachzahlung wegen der Anrechnung des Elterngeldes auf die Ermittlung des Steuersatzes.

Ungleichbehandlung (soviel zum Thema Gerechtigkeit) beim Immobilienerwerb: Wir haben letztes Jahr neu gebaut und konnten keinen Cent von der Steuer absetzen. Mein Schwager hat ungefähr für das gleiche Geld ein älteres Haus für kleines Geld gekauft und komplett saniert auf (nahezu) neuwertigen Standard. Der kann seine Kosten, außer für den eigentlichen Erwerb, absetzen...

Den Hals kann ich gut nachvollziehen, aber die von dir angeführten Beispiele treffen imho nicht ...

1. Steuernachzahlung wegen Elterngeld ? Soweit ich mich erinnere habe ich damals etwas von der Steuer erstattet bekommen, da ich in den Monaten mit Elterngeld ja deutlich weniger verdient habe und aufs Jahr mit angerechnetem Elterngeld ja weniger als im Vorjahr übrig hatte, war auch der Steuersatz für dieses Jahr geringer und ich habe einige Monate (vor dem EG) zu viel Steuern bezahlt. Das Elterngeld im übrigen bei der Ermittlung der Gesamteinkünfte angerechnet wird weiss man vorher - sofern man sihc kurz damit befasst hat. Solltest Du aber zu den ganz Cleveren gehören, die vor dem Elterngeld noch schnell die Steuerklassen auf 3/5 geändert haben, dann sollte dich die Nachzahlung auch nicht wundern.

2. Du fühlst Dich ggü. deinem Schwager ungerecht behandelt, nur weil dieser die geltende Rechtslage für sich in Anspruch genommen hat und sich vermutlich bewußt für ein Sanierungsobjekt (mit rel. guten Möglichkeiten der Absetzbarkeit von Ausgaben, Zinsen etc. pP) und dmait auch für den Erhalt eines älteren Hauses + den Mehraufwand der Koordinierung der Sanierung entschieden hat ?

Was um Himmels Willen hat Dich daran gehindert es ihm gleich zu tun ? Unwissenheit, Bequemlichkeit oder der Mehraufwand ?

Na ich weiss nicht so recht ...

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 13:59

Zitat:

@0815userbln schrieb am 9. Oktober 2014 um 15:44:44 Uhr:

 

1. Steuernachzahlung wegen Elterngeld ? Soweit ich mich erinnere habe ich damals etwas von der Steuer erstattet bekommen, da ich in den Monaten mit Elterngeld ja deutlich weniger verdient habe und aufs Jahr mit angerechnetem Elterngeld ja weniger als im Vorjahr übrig hatte, war auch der Steuersatz für dieses Jahr geringer und ich habe einige Monate (vor dem EG) zu viel Steuern bezahlt. Das Elterngeld im übrigen bei der Ermittlung der Gesamteinkünfte angerechnet wird weiss man vorher - sofern man sihc kurz damit befasst hat. Solltest Du aber zu den ganz Cleveren gehören, die vor dem Elterngeld noch schnell die Steuerklassen auf 3/5 geändert haben, dann sollte dich die Nachzahlung auch nicht wundern.

Keine Sorge, das Rechenverfahren war mir bewusst und Steuerklasse 3/5 haben wir seit der Hochzeit, nicht erst kurz vor den Kindern. Beim ersten Kind ist sich das 0 auf 0 ausgegangen, da gab es noch einen kleinen 3-stelligen Betrag zurück. Beim 2. Kind passt es nicht mehr, vermutlich weil die Anzahl der Monate mit Elterngeld in 2013 ungünstiger war als beim ersten Kind. Vielleicht gleicht sich das ja in der Steuererklärung für 2014 wieder aus...

Zitat:

2. Du fühlst Dich ggü. deinem Schwager ungerecht behandelt, nur weil dieser die geltende Rechtslage für sich in Anspruch genommen hat und sich vermutlich bewußt für ein Sanierungsobjekt (mit rel. guten Möglichkeiten der Absetzbarkeit von Ausgaben, Zinsen etc. pP) und dmait auch für den Erhalt eines älteren Hauses + den Mehraufwand der Koordinierung der Sanierung entschieden hat ?

Was um Himmels Willen hat Dich daran gehindert es ihm gleich zu tun ? Unwissenheit, Bequemlichkeit oder der Mehraufwand ?

Weder ich noch mein Schwager haben ihre Entscheidung hinsichtlich steuerlicher Aspekte getroffen. Er hatte halt die Gelegenheit für den Kauf eines alten Hauses in seinem "Wunschort", wir hatten die Gelegenheit zum Erwerb eines Grundstückes (Baulücke) in unserem. Mehraufwand hat er auch nicht gehabt, er hat das Projekt genau so einem Architekten / Bauleiter übergeben wie wir auch (bzw. vergleichbare Eigenleistungen für "Fleißarbeiten" erbracht wie wir auch).

Im Endeffekt haben wir beide ein neuwertiges Haus, nur steuerlich wird der Weg dahin sehr unterschiedlich behandelt...

am 9. Oktober 2014 um 14:03

Dann drücke ich mal die Daumen für 2014 ;-)

Und mit der Absetzbarkeit der Sanierungskosten wirst Du wohl leben müssen oder es eben beim 2.en oder 3.en Haus ganz gezielt genauso machen :D

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 14:14

Zitat:

@0815userbln schrieb am 9. Oktober 2014 um 16:03:23 Uhr:

...oder es eben beim 2.en oder 3.en Haus ganz gezielt genauso machen :D

Wenn ich mal überhaupt nicht mehr weiß, wohin mit meinem Geld und dem Bauleiter den freien Platz zeigen kann und sagen: "Da soll es hin, ruf mich an wenn es fertig ist und bis dahin will ich nichts davon hören", dann baue ich vielleicht noch mal...

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