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Firmenwagen - Totalschaden nach Unfall

Themenstarteram 14. Oktober 2024 um 7:52

Keine Rechtsberatung! Mir geht nur eine Unterhaltung von vor paar Jahren durch den Kopf und ich kann nicht dort nachfragen (kein Kontakt mehr).

Bereichsleiter mit viel Außendienst bekam vom Arbeitgeber (große internationale Firma) einen Dienstwagen gestellt - und fuhr den zu Schrott.

Er meinte damals - er meldet "solche Unfälle prinzipiell niemals an seine eigene Versicherung" - dann aber müsste doch ein solches Fahrzeug über den Arbeitgeber versichert sein? Geht das wirklich so einfach?

Ich meine - falls es ein selbstverschuldeter Unfall oder mindestens Teilschuld war - bleibt man dann persönlich trotzdem für alle KFZ-Versicherungsanbieter "nach außen" weiter schadenfrei - und kann das auch niemand (keine Versicherung) jemals überprüfen?

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11 Antworten

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Ich war mal so frei :)

Themenstarteram 14. Oktober 2024 um 8:06

Danke. Lachende Grüße!

Ja, nur der Vertrag des verunfallten Fahrzeug ist belastet. Hat mit anderen Verträgen nichts zu tun.

Für den Arbeitgeber wird die Versicherung natürlich entsprechend teurer. Und wenn sich das häuft wird es wohl mal ein ernstes Gespräch mit dem Mitarbeiter geben.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 14. Oktober 2024 um 09:52:19 Uhr:

....

Er meinte damals - er meldet "solche Unfälle prinzipiell niemals an seine eigene Versicherung" - dann aber müsste doch ein solches Fahrzeug über den Arbeitgeber versichert sein? Geht das wirklich so einfach?

Ich meine - falls es ein selbstverschuldeter Unfall oder mindestens Teilschuld war - bleibt man dann persönlich trotzdem für alle KFZ-Versicherungsanbieter "nach außen" weiter schadenfrei - und kann das auch niemand (keine Versicherung) jemals überprüfen?

Genau so ist es, belastet wird nur der Versicherungsvertrag, den der AG für den Dienstwagen abgeschlossen hat.

Warum sollte man seiner Versicherung einen Schaden melden, mit dem sie nichts zu tun hat?

Große Firmen haben oft sehr spezielle Verträge mit den Versicherungen. Von meinem ehemaligen Arbeitgeber weiß ich, dass die Kleinschäden bis 2 Millionen im Einzelfall der Versicherung erstattet haben. Da hat die HUK nur die Abwicklung gegenüber dem Geschädigten gemacht. Ich weiß noch von einem Kollegen der seinen Firmenwagen gegen eine Tunnelwand setzte, weil man vor der Radaranlage bremste und vorher noch flott war. Da war es rutschig und peng rutschte sich drehend er an der Wand entlang. Da war das zweieinhalb Jahre Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Chef fluchte schwer, weil jeder Pfennig auf der Kostenstelle auftauchte. Ähnlich bei einem Unfall bei dem ich von einem Werkswagen von Daimler-Benz gerammt wurde. Da wurde relativ großzügig von der Albingia reguliert. Eine Bekannte im Finanzwesen wollte das genauer wissen und hat mit dem Namen die Abteilung und damit die Kostenstelle rausgekriegt und sich das mal angesehen. Da war alles genau aufgeschlüsselt, jeder Posten und der Eigenschaden war auch drauf. Die Versicherung schickt da jeden Monat eine Rechnung und kassiert das alles ein. Lediglich bei Schäden über 2 Mio tritt die Versicherung für den Schaden ein, der darüber liegt und bei Zahlungsunfähigkeit bis zum einkassieren des Autos.

Themenstarteram 14. Oktober 2024 um 14:16

Vielen Dank! Damit kann ich etwas anfangen. Man muss eben nur an richtiger Stelle die richtige Frage stellen :-)

Ich bin Busfahrer im ÖPNV und habe schon in meiner 33-jährigen Tätigkeit einige Unfälle mit dem Bus gehabt.

Warum sollte ich dieses irgendwas irgendeiner Versicherung mitteilen.

Die Schäden, ich glaube, es waren 2 Unfälle wo ich schult hatte, hat die betriebseigene Versicherung bezahlt.

Es gab bei uns auch Mitarbeiter, die diese Ausgenutzt haben, in dem sie fingierte Unfälle verursacht hatten.

Natürlich wurde diese zur Anzeige gebracht und diese Personen dem Versicherungsverband gemeldet.

Aber bis man dahinter gekommen war, haben Sie einen Schaden in 6-stellige Bereich verursacht.

Wurde hier ja schon geschrieben, daß die Regulierung des Schadens im Zusammenhang mit dem Firmenwagen keinerlei Einfluss auf den privaten Vertrag hat. Da hat man ja auch keinen Schaden verursacht.

Bei meinem Arbeitgeber sind die Firmenwagen auch nur Haftpflicht versichert in der Flotte. Der Tarif wird jährlich neu kalkuliert. Kaskoschäden zahlt mein Arbeitgeber selbst, da die Kosten daraus tatsächlich geringer sind, als es die zusätzliche Kaskoprämie der Versicherung wäre. Verursacht ein Mitarbeiter während der privaten Nutzung des Fahrzeugs einen "Vollkaskoschaden", dann wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro vom Gehalt abgezogen.

Versichert ist das Fahrzeug, nicht der Fahrer. Von daher muss ein Schaden den Fahrer nicht jucken, es sei denn er ist auch der Versicherungsnehmer.

Themenstarteram 16. Oktober 2024 um 9:32

Nochmals ganz herzlichen Dank für die vielen Infos. Ich denke, es wurde alles gesagt :-)) Hugs + GLG

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