FL Felgen haben keine VFL ABE ??
Hallo,
ich habe ein Problem und da ich mich damit nicht so gut auskenne, frag ich mal nach:
Ich habe mir 18 Zoll Felgen (Original Audi; Teilenr.: 4F0601025CP) und nun gehört, die hätten nur eine ABE für den FL und nicht den VFL. Wo soll denn da der Unterschied sein ?
Was kann/sollte ich nun tun ? Zum TÜV fahren ? Eintragen lassen ??
Wäre sehr erfreut über Eure Hilfe
Gruss
Beste Antwort im Thema
Also 8Jx18ET38 sind auch im VFL eingetragen bzw besitzt dieser eine Werksgenehmigung für diese Felge (Grundlage 3.0TDI).
Da es sich um eine Serienfelge handelt, besteht hierzulande (Österreich), wo die Genehmigungsrichtlinien doch erheblich strenger angelegt werden als in D, keine Genehmigungspflicht, da es sich ja noch immer um einen A6-4F handelt (beim FL wird ja die Typbezeichnung nicht geändert).
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20 Antworten
sowas kann der tüv problemlos eintragen.
audi kann dir auch eine unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Für originale Audifelgen gibt es keine ABE!!!!!! Die mußt Du beim TÜV oder bei der DEKRA eintragen lassen. Auf der Seite http://www.audifelgen.de/index.html kannst Du eine Traglastbescheinigung für die Felge ausdrucken, eventuell ist auch noch eine Prüfbescheinigung ( bei manchen Felgen ) dabei. Für die Eintragung habe ich vor zwei Wochen 49€ bezahlt.
Danke für die Info, aber meine Felgen sind in der Auflistung nicht dabei
es ist ein gutachten für jede audi felge,ohne dieses dürfte audi keine einzige felge ab werk montieren.
das gutachten bezieht sich natürlich nur für die A6 4F modelle.
Nun nochmal eine (vielleicht dumme) Frage:
Wenni ch das TragfähigkeitsGutachten von Audi habe, kann ich die Felgen einfach montieren, zum TüV fahren und genehmigen lassen ?? Ich kann die ja ncht vor Ort montieren, darf aber auch eigentlich nciht einfach so mdamit rum fahren oder ??
Ist das erste Mal für mich, wie man merkt ...habt Nachsicht
Gruss
Also 8Jx18ET38 sind auch im VFL eingetragen bzw besitzt dieser eine Werksgenehmigung für diese Felge (Grundlage 3.0TDI).
Da es sich um eine Serienfelge handelt, besteht hierzulande (Österreich), wo die Genehmigungsrichtlinien doch erheblich strenger angelegt werden als in D, keine Genehmigungspflicht, da es sich ja noch immer um einen A6-4F handelt (beim FL wird ja die Typbezeichnung nicht geändert).
Zunächst einmal möchte ich mich bei Euch für Eure Hilfe sehr bedanken.
Ich habe nun ein Schreiben von Audi bekommen. Wenn ich es richtig verstehe, darf ich die Felgen einfach so fahren ohne irgendeine Eintragung oder ähnliches. Voaraussetzung ist, das die Rad-/Reifenkombination für den A6 zugelassen ist.
Ich schreibe mal, was Audi geschrieben hat, damit ich es nicht falsch verstehe:
Unsere Fahrzeuge durchlaufen die Typprüfung mit den für dieses Modell bestimmten Rad-/Reifenkombinationen. Diese sind Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis beziehungsweise der EG-Typgenehmigung. Für die Audi Originalfelge 4F0 601 025 CP liegt uns daher kein seperates Gutachten vor.
Rad-/Reifenkombinationen, die nicht in Ihren Fahrzeugpapieren aufgelistet sind, müssen nach §19/2 bzw. § 21 StVZO durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle abgenommen und eingetragen werden.
Zudem bestätigen Sie mir noch die Traglast i.H. von 690 kg.
Da meines Wissens nach die 245/40 ZR18 97Y für den A6 eingetragen sind dürfte das doch damit erledigt sein...oder sehe ich das falsch ?
Gruss
kamig
das heist das der tüv dir die räder nachtragen muss.
denn in deinem coc papier stehen sie ja nicht drinn.
es gibt ein gesammtgutachten wo aber sämtliche felgentypen mit der selben grösse erfasst sind.
Zitat:
Original geschrieben von ladadens
das heist das der tüv dir die räder nachtragen muss.
denn in deinem coc papier stehen sie ja nicht drinn.
es gibt ein gesammtgutachten wo aber sämtliche felgentypen mit der selben grösse erfasst sind.
Nun nochmal eine (vielleicht dumme) Frage:
Wenni ch das TragfähigkeitsGutachten von Audi habe, kann ich die Felgen einfach montieren, zum TüV fahren und genehmigen lassen ?? Ich kann die ja ncht vor Ort montieren, darf aber auch eigentlich nciht einfach so mdamit rum fahren oder ??
Wenn die Dimension der Reifen und der Felge so vermerkt sind im Schein/Brief und es sich um Original Felgen handelt mit der Typennummer 4F...... Solltest du die ohne Eintragung fahren dürfen.
Zur Not schraub die Teile drauf und fahr zum TÜV und frag mal nach.
Bis zum TÜV darfst du damit rumfahren, wie willste na sonst dort hin kommen?
auf direktem weg zum tüv ist es erlaubt.
Ich frag lieber nach...ist das erste Mal für mich.
Ich wollte mich nur nochmal herzlichst bedanken. Ihr habt mir echt geholfen.
Super, so muss es sein :-)
Gruss
kamig
Entschuldigung, darf ich mal kurz fragen was ABE bedeutet.
Ich glaube solche Probleme mit der Zullassung de Felgen haben wir bei uns in Spanien noch nicht (oder vielleicht, ja)
Danke an alle im Voraus.
Grüsse aus Spanien
Zitat:
Original geschrieben von spanienland
Entschuldigung, darf ich mal kurz fragen was ABE bedeutet.
Google weiß die Antwort.