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FLENSBURG-POINTS !!!

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 11:30

Hi Leute!

Hab ne Frage.

Und zwar hab ich im Oktober 2008 3 Punkte wegen zu dichtem Auffahren bekommen :(. Hab vorher noch nie einen Punkt bekommen!

Ist das nur eine Ordnungswidrigkeit ?

Und wie lange habe ich jetzt diese scheiß 3 Points ?

Wann verfallen die wieder ?

 

LG

SaJaPa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SaJaPa

ok ok^^ danke erstmal für die antworten!

und was passiert wenn man die höchstpunktzahl erreicht hat ?

LG

du bekommst ein fahrrad. ;) und bist einen level weiter.....

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Nach zwei Jahren.

Lernt man schon in der Fahrschule.

cheerio

Wenn es nur ein Bußgeldbescheid war, dann war es auch nur eine Ordnungswidrigkeit. Das Andere sind Straftaten und die kommen per Gerichtsurteil oder Strafbefehl.

Punkte aus Ordnungswidrigkeiten bleiben üblicherweise 2 Jahre bestehen.

Beginn der 2-Jahresfrist ist die Rechtsgültigkeit des Bußgeldbescheides, üblicherweise 7 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides.

Kommen innerhalb der Laufzeit neue Punkte hinzu (ausschlaggebend ist der Tattag der neuen Missetat), dann verlängert sich die Laufzeit bis zum Erlöschen dieser neuen Punkte, jedoch beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre, auch wenn die nachfolgenden Punkte länger laufen.

Aber:

- Gab es für die Missetat neben den Punkten auch ein Fahrverbot, dann ist die Laufzeit der Punkte 5 Jahre

- Führten die Punkte zu einem Seminar, zB. probezeitbedingtes Aufbauseminar bei Fahranfängern, dann ist die Laufzeit der Punkte ebenfalls 5 Jahre

- während der (auch verlängerten) Probezeit werden keine Punkte gelöscht, bleiben mindestens bis zum Ende der Probezeit bestehen.

Ok, für ganz böse Jungs sinds auch 5 Jahre. Aber in der Fahrschule gab es die nicht ;)

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Ok, für ganz böse Jungs sinds auch 5 Jahre.

Warum der erste A-Verstoß (oder zweite B) in der Probezeit nun pesonders pöse ist (führt zum Aufbauseminar und hat damit 5 Jahre Laufzeit) und warum der dann zweite Verstoß in der Probezeit trotz Wiederholungstäter nun weniger pöse ist (2 Jahre Laufzeit) bleibt auch den Göttern vorbehalten.

Punkte und deren Tilgungsfristen hängen mit der Tat zusammen:

Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit werden nach zwei Jahren getilgt.

Punkte wegen Straftaten ohne Alkohol und Drogen nach 5 Jahren.

Punkte für Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen nach 10 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Punkte und deren Tilgungsfristen hängen mit der Tat zusammen:

Nicht nur, auch von der Strafe selber (Fahrverbot §29 StVG, Abs. 2b) oder mit den Auswirkungen der Strafe (Seminarteilnahmen, §29 StVG, Abs. 2c, zB. nach Anordnung wegen Probezeit oder 14 Punkte oder auch bei freiwilligem Punkteabbau)

www.kba.de -> Punktesystem -> Punkte und ihre Haltbarkeit -> Gesetzestext

Der Link "Gesetzestext" im mittleren Bereich unten ist wichtig, denn die Einschränkungen bei Fahrverboten oder Seminaranordnungen ist nicht in der Kurzversion zu finden.

Zitat:

1. zwei Jahre

bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

2. fünf Jahre

a) bei Entscheidungen wegen Straftaten ...

b) bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,

c) bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 17:17

ok ok^^ danke erstmal für die antworten!

wieviel punkte kann man maximal erreichen ? und was passiert wenn man die höchstpunktzahl erreicht hat ?

LG

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 17:27

Ok hab mich erkundigt. Bei 18 wird einem der lappen weggenommen. Naja hab ja erst 3. Jetzt 2 jahre keine scheiße bauen dann runter auf null :)

Zitat:

Original geschrieben von SaJaPa

wieviel punkte kann man maximal erreichen ? und was passiert wenn man die höchstpunktzahl erreicht hat ?

Theoretisch unendlich viele (ja nach Doofheit des Fahrers ;))...

Eine Höchstpunktzahl in dem Sinne gibt es nicht, aber es gibt mehrere Stufen: ab 8 Verwarnung, ab 14 Aufforderung Seminarteilnahme, ab 18 (wie du herausgefunden hast) Entzug der Fahrerlaubnis...es gibt dann noch so Spezialregelungen, wenn man eine gewisse Anzahl an Punkten auf einmal bekommt, werden die nach unten korrigiert, aber das geht hier glaube ich für das Thema zu weit...soll ja Leute geben, die sammeln auch mal 24 Punkte auf einmal...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von SaJaPa

ok ok^^ danke erstmal für die antworten!

und was passiert wenn man die höchstpunktzahl erreicht hat ?

LG

du bekommst ein fahrrad. ;) und bist einen level weiter.....

Zitat:

Original geschrieben von SaJaPa

... Naja hab ja erst 3. Jetzt 2 jahre keine scheiße bauen dann runter auf null :)

Als Mitverkehrsteilnehmer würde ich mich mehr freuen, wenn Du auch nach Ablauf der zwei Jahre weiterhin keine Scheisse baust. Insb. was das dichte Auffahren angeht.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Punkte und deren Tilgungsfristen hängen mit der Tat zusammen:

Nicht nur, auch von der Strafe selber (Fahrverbot §29 StVG, Abs. 2b) oder mit den Auswirkungen der Strafe (Seminarteilnahmen, §29 StVG, Abs. 2c, zB. nach Anordnung wegen Probezeit oder 14 Punkte oder auch bei freiwilligem Punkteabbau)

www.kba.de -> Punktesystem -> Punkte und ihre Haltbarkeit -> Gesetzestext

Der Link "Gesetzestext" im mittleren Bereich unten ist wichtig, denn die Einschränkungen bei Fahrverboten oder Seminaranordnungen ist nicht in der Kurzversion zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

1. zwei Jahre

bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

2. fünf Jahre

a) bei Entscheidungen wegen Straftaten ...

b) bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,

c) bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,

Hast du §§ 69 und 69b gelesen? Nein? Dacht ich mir. Und wenn du dir den Text genau durchließt ist unter Aufbauseminar das zum abbau von Punkten gemeint.

Also selbst bei 40km/h Innerorts zu schnell nur 2 Jahre Punkte. Einzig.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-Flowerpower

Hast du §§ 69 und 69b gelesen? Nein? Dacht ich mir. Und wenn du dir den Text genau durchließt ist unter Aufbauseminar das zum abbau von Punkten gemeint.

Also selbst bei 40km/h Innerorts zu schnell nur 2 Jahre Punkte. Einzig.

Nicht in der Probezeit...

Zitat:

Original geschrieben von 3L-Flowerpower

Hast du §§ 69 und 69b gelesen? Nein?

Nein, welches Gesetz ?

StVG (dort ist das Punktesystem verankert "geht" nur §65

FeV ist §69 die Akkreditierung der Prüfstellen für die Fahrerlaubnisprüfung

Im Strafgesetzbuch §69 geht es um die Entziehung der Fahrerlaubnis, nunja, wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist (in den Schredder gegangen), dann sind auch die Punkte die an der Fahrerlaubnis hängen mit in den Schredder gegangen.

Im Strafgesetzbuch §69a geht es um die Sperrfrist vor Neuerteilung nach Entzug und das hat nichts mit Punkten zu tun. Wie denn auch, mit dem vor der Sperrfrist durchgeführten Entzug sind doch die Punkte alle weg.

Zitat:

Also selbst bei 40km/h Innerorts zu schnell nur 2 Jahre Punkte. Einzig.

Nicht in der Probezeit, innerhalb der Probezeit werden keine Punkte gelöscht.

Nicht bei einem angeordneten Fahrverbot, da sind es 5 Jahre und +40 km/h igO bringen ein Fahrverbot.

Aber ansonsten hast Du natürlich schon "irgendwie" recht:

Ja, die Punkte gehen auch früher weg, man muss sich nur die Fahrerlaubnis entziehen lassen.

Also eine ganz einfache Punktelöschungsstrategie:

Nach dem ersten Probezeitverstoß kommt die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar, NICHT hingehen, sich auch NICHT melden. Ziemlich kurz danach kommt dann die amtliche Entziehung der Fahrerlaubnis und schon sind die Punkte sogar vorfristig, also vor Ablauf der zwei Jahre weg.

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