Förderung Kuga PHEV ab 2022
Da mein aktueller Focus MK3 dieses Jahr die 10 Jahre überschreiten wird, bin ich schon längere Zeit dabei über einen Neuwagen zu recherchieren. Dabei wäre der neue Kuga als PHEV für meine fast 100% Stadtnutzung nicht schlecht. Der Kofferraum wäre auch nur geringfügig kleiner als beim Focus MK3 Kombi. Laut Händler wären die schon in vielen Beiträgen beschriebenen Probleme mit der Batterie etc. jetzt behoben. Die Lieferzeiten würden aktuell ab Bestellung bei ca. 16 Wochen + 8 Wochen bei Bestellung mit Anhängerkupplung liegen. Das wäre dann bestenfalls Ende Dezember, könnte aber auch Januar werden. Wie muss man sich das mit der neuen Förderung ab 2022 (PHEV Mindestreichweite 60 statt 40 Kilometer elektrisch) dann vorstellen? Der Kuga ist mit 56 Kilometer elektrisch angegeben, gibt es da dann noch die Förderung? Entscheidend ist soweit bekannt das Zulassungsdatum. Heise schreibt, dass die Reichweite mindestens 60 Km oder der CO2-Wert unter 50 liegen muss. Oft wird von den Herstellern nur ein berechneter WLTP-Wert angegeben, was die Sache nicht durchsichtiger macht. Hat jemand diesbezüglich Informationen?
Vielen Dank.
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58 Antworten
Du wirst mit dem CO2-Grenzwert keine Probleme bekommen, mein ST-Line X „mit fast alles“ liegt bei 32, also alles gut, auch mit 56km.
Bei 100% Stadtnutzung würde ich mal über ein Voll-Elektro Auto nachdenken?!
@RalfCux Da gibts nur nix von Ford. Und in ähnlicher Grösse wie der Kuga wird es auch bei anderen Herstellern schwierig, wenn Du den Preis berücksichtigst.
Ja, da hat Ford nichts. Natürlich fahren wir auch einige Male im Jahr eine größere Strecke, da fehlt mir sowohl für die An– und Abfahrt als auch im Urlaubsort der Glaube für praktische Lademöglichkeiten. Ist aber ohnehin kein Thema, da es weder beim Kuga noch beim Focus eine vollelektrische Lösung gibt.
Es gibt den E Mustang rein elektrisch. Und der Phev wird bis Ende des Jahres mit 4500 € staatlich gefördert. Danach 2250€. Also ran. Der Ford Zuschuss bleibt konstant. Auch die Wallbox ist förderfähig.
Zitat:
@habanos schrieb am 20. Juni 2021 um 21:44:14 Uhr:
... der Phev wird bis Ende des Jahres mit 4500 € staatlich gefördert. Danach 2250€. ...
Das stimmt so nicht und wird leider immer wieder falsch verbreitet.
Der Kuga PHEV erfüllt die Voraussetzungen zur vollen Förderung über alle drei Stufen hinweg.
In "der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" steht u.a.
Zitat:
3?Zuwendungsvoraussetzungen
3.1?Elektrofahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie
Ein Elektrofahrzeug im Sinne dieser Richtlinie ist:
...
- gemäß der Definition in § 2 EmoG ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht.
Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 km. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Förderkriterien für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge künftig fortgeschrieben werden.
Quelle: Bundesanzeiger - Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
Das wichtige in der Definition ist das von mir hervorgehobene Wort "oder", denn das bedeutet, das Fahrzeuge um voll förderfähig zu sein eine der Anforderungen
A) die Co2-Emissionsgrenze von 50 g / km einhalten
oder
B) die elektrische Mindestreichweite von
- 40 km (bis 31.12.2021)
- 60 km (01.01.2021 bis 31.12.2024)
- 80 km (ab 01.01.2025)
erfüllen müssen, nicht beide.
Der Kuga erfüllt Anforderung A mit einer Co2-Emission von 32 g / km, und diese Anforderung ist über alle drei Stufen hinweg definiert und erfüllt.
Somit bekommt der Kuga, nach aktueller Vorgabe, auch in den nächsten Jahren die volle Förderung.
Bei den Plug-in-Hybriden gelten für die Innovationsprämie allerdings die gleichen Regularien wie beim Umweltbonus: Sie werden nur gefördert, wenn diese höchstens 50 Gramm CO? pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben, ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer, ab 2025 von mindestens 80 Kilometer.
Zitat:
@Ben-LDK schrieb am 21. Juni 2021 um 07:11:28 Uhr:
Zitat:
@habanos schrieb am 20. Juni 2021 um 21:44:14 Uhr:
... der Phev wird bis Ende des Jahres mit 4500 € staatlich gefördert. Danach 2250€. ...
Das stimmt so nicht und wird leider immer wieder falsch verbreitet.
Der Kuga PHEV erfüllt die Voraussetzungen zur vollen Förderung über alle drei Stufen hinweg.
In "der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" steht u.a.
Zitat:
@Ben-LDK schrieb am 21. Juni 2021 um 07:11:28 Uhr:
Zitat:
3?Zuwendungsvoraussetzungen
3.1?Elektrofahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie
Ein Elektrofahrzeug im Sinne dieser Richtlinie ist:
...
- gemäß der Definition in § 2 EmoG ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht.
Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 km. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Förderkriterien für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge künftig fortgeschrieben werden.
Quelle: Bundesanzeiger - Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
Das wichtige in der Definition ist das von mir hervorgehobene Wort "oder", denn das bedeutet, das Fahrzeuge um voll förderfähig zu sein eine der Anforderungen
A) die Co2-Emissionsgrenze von 50 g / km einhalten
oder
B) die elektrische Mindestreichweite von
- 40 km (bis 31.12.2021)
- 60 km (01.01.2021 bis 31.12.2024)
- 80 km (ab 01.01.2025)
erfüllen müssen, nicht beide.
Der Kuga erfüllt Anforderung A mit einer Co2-Emission von 32 g / km, und diese Anforderung ist über alle drei Stufen hinweg definiert und erfüllt.
Somit bekommt der Kuga, nach aktueller Vorgabe, auch in den nächsten Jahren die volle Förderung.
Und was ist mit der doppelten Förderung? darum ging’s es in meinem Beitrag. 2250€ sind schon ein nettes sümmchen, die zum 1.1.22 wegfallen. Ich glaube das nennt sich Innovationsprämie.
Die Innovationsprämie wird bis 2025 verlängert.
https://www.bafa.de/.../20201120_verlaengerung_innovationspraemie.html
Zitat:
@MrXY schrieb am 22. Juni 2021 um 07:09:57 Uhr:
Die Innovationsprämie wird bis 2025 verlängert.
https://www.bafa.de/.../20201120_verlaengerung_innovationspraemie.html
Quellen,! Ich habe bisher noch nirgends gelesen, das die Verdoppelung des Bundeszuschusses über den 31.12.21 verlängert wird.
Fragst du jetzt ernsthaft nach einer Quelle, wenn ich auf die Website des BAFA verlinke? Kleiner Tipp: die Prämie kommt vom BAFA…
Zitat:
@MrXY schrieb am 27. Juni 2021 um 12:44:07 Uhr:
Fragst du jetzt ernsthaft nach einer Quelle, wenn ich auf die Website des BAFA verlinke? Kleiner Tipp: die Prämie kommt vom BAFA…
und die doppelte? ich finde da nix von drin:
das ist von der BAFA https//www.bafa.de/.../neuen_antrag_stellen_node.html
Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.
Und jetzt zeig mir deine Quelle mit der doppelten Prämie ab 1.1.2022.
Der einfache Teil der Förderung ist der Umweltbonus, die Verdopplung hat man Innovationsprämie genannt, und in dem von @MrXY verlinkten Beitrag der BAFA steht, das die Laufzeit der Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert wird.
Zitat aus dem Beitrag:
"...
Somit können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2021 hinaus beim BAFA beantragt werden.
..."
Dazu müsste der Kuga aber mind. 60 km rein elektrisch fahren können und das kann er leider (noch) nicht. Daher keine Förderung ab 2022.
Zitat:
@Ben-LDK schrieb am 29. Juni 2021 um 06:43:16 Uhr:
Der einfache Teil der Förderung ist der Umweltbonus, die Verdopplung hat man Innovationsprämie genannt, und in dem von @MrXY verlinkten Beitrag der BAFA steht, das die Laufzeit der Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert wird.
Zitat aus dem Beitrag:
"...
Somit können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2021 hinaus beim BAFA beantragt werden.
..."