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Folgen Rückabwicklung / Widerruf eines Kredits
Hallo,
für die Finanzierung eines Gebrauchtwagens haben wir einen Auto-Kredit bei der Targo Bank aufgenommen. Da uns das Autohaus erst nach Unterschrift des Kaufvertrages über uns bisher unbekannte Vorschäden am Fahrzeug informierte wollen wir nun vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der wir der Bank somit auch keinen Fahrzeugschein als Sicherheitsübereignung übergeben können und es möglicherweise noch ein paar Wochen dauert, bis wir ein neues Fahrzeug finden, wollen wir nun den Kreditvertrag widerrufen und den bereits ausgezahlten Kredit rückabwickeln, denn anderenfalls würde der Auto-Kredit in einen normalen Kredit mit einem schlechteren Zinssatz umgewandelt werden.
Mich würde nun interessieren, welche Folgen die Rückabwicklung im Bezug auf eine neue Kreditanfrage hat. Werden alle bei der SCHUFA vorgenommen Eintrage, welche im Zusammenhang mit dem widerrufenen Kredit stehen, gelöscht?
Gruß
Jochen
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13 Antworten
Zunächst würde ich mal in den Vertrag schauen, unter welchen Bedingungen ein Rücktrittsrecht existiert. Das sollte in jedem Vertrag eindeutig geregelt sein.
@ Holgernilsson
Bei Darlehensverträgen gilt gesetzlich ein 14 tägiges widerrufsrecht, wird mit der Finanzierung dann ein Auto bestellt so spricht man hier von einem gekoppelten Vertrag wodurch der Kauffvertrag ebenfalls nichtig ist.
In wie weit nun durch den Widerruf ein schlechterer Schufa Score wirkt kann ich nicht beurteilen, ich befürchte es dennoch.
http://www.recht-finanzen.de/.../...s-verbrauchers-verbraucherdarlehen
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
@ Holgernilsson
Bei Darlehensverträgen gilt gesetzlich ein 14 tägiges widerrufsrecht, wird mit der Finanzierung dann ein Auto bestellt so spricht man hier von einem gekoppelten Vertrag wodurch der Kauffvertrag ebenfalls nichtig ist.
Das ist mir schon klar, dass es das Widerrufsrecht gibt. Einerseits hat der TE nichts zu den Fristen gesagt und die 2 Wochen könnten schon verstrichen sein und andererseits bezweifele ich, dass die erforderliche Akzessorietät (So nennt man die Verknüpfung von zwei verschiedenen Verträgen.) hier gegeben ist. Die Finanzierung läuft über die Targo Bank und diese muss nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Autokauf in Verbindung stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Holgernilsson
Das ist mir schon klar, dass es das Widerrufsrecht gibt. Einerseits hat der TE nichts zu den Fristen gesagt und die 2 Wochen könnten schon verstrichen sein und andererseits bezweifele ich, dass die erforderliche Akzessorietät (So nennt man die Verknüpfung von zwei verschiedenen Verträgen.) hier gegeben ist. Die Finanzierung läuft über die Targo Bank und diese muss nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Autokauf in Verbindung stehen.
Deshalb spricht man ja auch von einer "wirtschaftlichen Einheit" das es den Autokauf ohne den Kredit nicht gegeben hätte, so habe ich es jedenfalls in den von mir geposteten Links auch verstanden.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Holgernilsson
Das ist mir schon klar, dass es das Widerrufsrecht gibt. Einerseits hat der TE nichts zu den Fristen gesagt und die 2 Wochen könnten schon verstrichen sein und andererseits bezweifele ich, dass die erforderliche Akzessorietät (So nennt man die Verknüpfung von zwei verschiedenen Verträgen.) hier gegeben ist. Die Finanzierung läuft über die Targo Bank und diese muss nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Autokauf in Verbindung stehen.
Deshalb spricht man ja auch von einer "wirtschaftlichen Einheit" das es den Autokauf ohne den Kredit nicht gegeben hätte, so habe ich es jedenfalls in den von mir geposteten Links auch verstanden.
Dafür muss es aber eine entsprechende Einigkeit zwischen Verkäufer, Käufer und Bank beim Abschluß der jeweiligen Verträge geben. Wenn man unabhängig vom Autokauf zur Bank geht, um sich den Kredit zu holen, wird es der Bank egal sein können, ob der Kaufvertrag angefochten wird.
Ich würde einfach mal die Bank anrufen und die Situation erklären.
Dort arbeiten auch nur Menschen, und wenn man freundlich ist wird einem auch geholfen.
Ich kann mir vorstellen, dass die "Frist" für die Einsendung des Kfz-Briefs unter diesen Umständen verlängert werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Deshalb spricht man ja auch von einer "wirtschaftlichen Einheit" das es den Autokauf ohne den Kredit nicht gegeben hätte, so habe ich es jedenfalls in den von mir geposteten Links auch verstanden.
Das hast Du absolut richtig verstanden. Einen Kaufvertrag über ein finanziertes Auto kann man 'bequem' über das 14tägige Widerspruchsrecht des Kreditvertrages rückabwickeln/annulieren.
Die Autohändler wissen das natürlich, weshalb der Wagen idR in den ersten zwei Wochen nach Vertragsunterschrift aus wirklich guten Gründen nicht ausgehändigt werden kann.
Der muss dann erst zur Inspektion und ein Teil ist noch defekt und man warter auf das Ersatzteil, die Arbeiten sind aber alle im Preis mit drinne, und dann bekommt der noch neuen Tüv usw usf.
hey...
ich habe ziemlich das gleiche problem.
was meine frage aber noch ist.
wenn man über das AH einen pkw finanziert, und den KV widerruft muss man dann trotzdem an die bank raten bezahlen wenn der händler nicht das geld zurück überweist ?
für antworten bin ich sehr dankbar
Der Händler bekommt das Geld doch dann garnicht, wenn der Kreditvertrag fristgerecht widerrufen wurde.
Na doch...die scheiß Bank war da recht zügig...und der rea kommt auch nicht aus der hüfte
Zitat:
Original geschrieben von mueritzer84
Na doch...die scheiß Bank war da recht zügig...und der rea kommt auch nicht aus der hüfte
Das ist dann aber nicht mehr dein Problem sondern das der Bank, notfalls Anwalt. An wen haste den Widerruf denn geschickt?
An die Bank per Fax und Einschreiben. Rate haben die trotzdem abgezogen heute mit der Begründung. Solang das Geld nicht vom Verkäufer da ist, ziehen die die Rate ein und geben sie angeblich später wieder !!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von mueritzer84
An die Bank per Fax und Einschreiben. Rate haben die trotzdem abgezogen heute mit der Begründung. Solang das Geld nicht vom Verkäufer da ist, ziehen die die Rate ein und geben sie angeblich später wieder !!!!!!!!
Da kann ich dir nur raten einen Anwalt deines Vertrauens zu beauftragen. Wieviel Zeit ist denn zwischen Unterschrift Kaufvertrag und Widerspruch vergangen ?