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Ford Ka Neuwagen Totalschaden Versicherung war kostenfrei ?

Themenstarteram 22. September 2011 um 3:56

Hi

Habe mal eine Frage vieleicht kennt sich jemand aus mein Anwalt scheint mit seinem Latein am Ende zu sein.Wir haben unserer Tochter im Mai 2010 einen neuen Ford Ka gekauft,der im Juli 2011 unverschuldet zu Schrott gefahren wurde.Wir hatten für dieses Fahrzeug eine kostenlose Versicherung über 4 Jahre dabei.Haben dann ein neuen Ford gekauft aber Ohne diese Versicherung da Ford diese nicht mehr anbietet. Da unsere Tochter Fahranfängerin ist (18 Jahre)entsteht uns ein gewaltiger Schaden,auch die Finanzierung die Ich jetzt abgeschlossen habe ist 1 Prozent höher.Kann Ich diesen Schaden geltend machen?Ich habe von meinem Anwalt gehört das der Zustand wie er vorher war wieder hergestellt werden muß mit den Zinsen u.Bearbeitungsgebühren hat er aber keine Erfahrung diese Forderung hat er noch bei keinem Mandanten vertreten was immerhin 3-400 Euro ausmacht.

M,F,G Heiner

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Was tut das denn zur Sache? In dem Fall würde er von sich aus erstmal nichts zahlen. Genauso wie im jetzigen Fall die Versicherung nichts zahlt.

Die Versicherung hat doch bezahlt und den Schaden ersetzt, der TE wird doch nicht gezwungen ein neues Auto zu finanzieren, sondern aus der Schadensersatzsumme sich ein gleichwertiges Auto wieder zu beschaffen.

 

Ich habe hier mal einen interessanten Link gefunden, hier wird beschrieben das eine Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung des Schadens und die damit verbundenen Zinsen natürlich die Versicherung erstatten muss.

 

http://www.vesin.de/.../19-finanzierungskosten

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am 22. September 2011 um 5:46

Er dürfte auch keinen Bock haben diese Forderung anwaltlich zu vertreten, gerade wenn er keine Erfahrung hat macht das viel Arbeit und bringt nach der Gebührenordung nur wenig.

Hat mir mal ein befreundeter Anwalt gesagt, als ich Ihn fragte, ob er nicht eine Klage gegen eine Versicherung (Streitwert auch so zwischen 300 und 400 Euro machen will. Er hat gesagt, da springt so wenig bei raus, dass das kein Anwalt gerne macht und ich solle woanders hin wenn ich Ihm einen Gefallen tun will.

Zitat:

Original geschrieben von Kevvvin

Hi

Habe mal eine Frage vieleicht kennt sich jemand aus mein Anwalt scheint mit seinem Latein am Ende zu sein.Wir haben unserer Tochter im Mai 2010 einen neuen Ford Ka gekauft,der im Juli 2011 unverschuldet zu Schrott gefahren wurde.Wir hatten für dieses Fahrzeug eine kostenlose Versicherung über 4 Jahre dabei.Haben dann ein neuen Ford gekauft aber Ohne diese Versicherung da Ford diese nicht mehr anbietet. Da unsere Tochter Fahranfängerin ist (18 Jahre)entsteht uns ein gewaltiger Schaden,auch die Finanzierung die Ich jetzt abgeschlossen habe ist 1 Prozent höher.Kann Ich diesen Schaden geltend machen?

Würdest du denn falls eine neue Finanzierung um 1 % günstiger wäre den Vorteil von 3-400 € der gegnerischen Versicherung zurückzahlen ?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Würdest du denn falls eine neue Finanzierung um 1 % günstiger wäre den Vorteil von 3-400 € der gegnerischen Versicherung zurückzahlen ?

Was tut das denn zur Sache? In dem Fall würde er von sich aus erstmal nichts zahlen. Genauso wie im jetzigen Fall die Versicherung nichts zahlt. Die Versicherung muss sich dann halt melden wenn sie Geld möchte, genauso wie der TE sich jetzt melden muss wenn er Geld möchte. Oder wird jetzt mit zweierlei mass gemessen?

Aber vermutlich wird es wieder irgendwelche Paragraphen geben, die Aussagen, dass genau in diesem Fall die Versicherung nicht zahlen muss und der TE auf den Kosten sitzenbleibt.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Was tut das denn zur Sache? In dem Fall würde er von sich aus erstmal nichts zahlen. Genauso wie im jetzigen Fall die Versicherung nichts zahlt.

Die Versicherung hat doch bezahlt und den Schaden ersetzt, der TE wird doch nicht gezwungen ein neues Auto zu finanzieren, sondern aus der Schadensersatzsumme sich ein gleichwertiges Auto wieder zu beschaffen.

 

Ich habe hier mal einen interessanten Link gefunden, hier wird beschrieben das eine Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung des Schadens und die damit verbundenen Zinsen natürlich die Versicherung erstatten muss.

 

http://www.vesin.de/.../19-finanzierungskosten

Die Differenz von lediglich 400 € hätte man beim Neukauf heraushandeln können. Da stellt sich doch die Frage, welche Anstrengungen der TE diesbezüglich unternommen hat.

Ich sehe eher die 3 Jahre Versicherungsparämie die nun der TE zahlen muss als Problem an. Die kostenlosen 3 Restjahre wurden schliesslich mit dem Auto verschrottet. Zumindest dort sollte die Versicherung eigentlich einspringen. Schliesslich würde die Versicherung ohne den Unfall noch 3 Jahre kostenlos sein.

Und zum Thema aushandeln der 400 Euro: Die Versicherung hätte dann einfach 400 Euro (zu recht) einbehalten, wenn der TE den Wagen 400 Euro billiger bekommen hätte. Alles andere wäre Versicherungsbetrug gewesen. Hier geht es aber nun darum, den entstandenen Schaden zu begleichen und den Zustand herzustellen der ohne Unfall vorhanden war. Und da ist es in dem Fall mit einem neuen Auto nicht getan.

Und ob und wie stark sich der TE für seine Interessen einsetzt ist doch schnuppe. Warum soll er jetzt als Geschädigter noch durch die Instanzen pilgern? Es ist Aufgabe der Versicherung sich um sowas unaufgefordert zu kümmern (dafür kassieren sie auch ihre Prämien).

Mfg Zille

wie jetzt...verstehe ich das richtig das du ein anderes auto gekauft/finanziert hast und da der karren jetzt mit 1% anders verzinst wird willst du das geld von der versicherung haben? hab ich das jetzt so richtig verstanden?

wen ja dann -> ROFL! :rolleyes: hat dich die versicherung den gezwungen DIESEN wagen zu kaufen?

Zitat:

Original geschrieben von Kevvvin

 

1. Wir haben unserer Tochter im Mai 2010 einen neuen Ford Ka gekauft,der im Juli 2011 unverschuldet zu Schrott gefahren wurde.

2. auch die Finanzierung die Ich jetzt abgeschlossen habe ist 1 Prozent höher.Kann Ich diesen Schaden geltend machen?

3. Ich habe von meinem Anwalt gehört das der Zustand wie er vorher war wieder hergestellt werden muß.

M,F,G Heiner

Ich habe das mal für mich etwas strukturiert, dann blicke ich besser durch. Die Geschichte mit der Versicherung habe ich mal weggelassen, ich bin kein Versicherungsfachmann und will dies daher nicht beurteilen. Könnte ein Goody von Ford gewesen sein, das in der Finanzierung mit enthalten war. Aber eine Mutmaßung von mir.

Zu 1. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte das Fahrzeug mindestens 1 Jahr auf dem Buckel.

Zu 2. Mag sein, dass die Finanzierung jetzt 1 % teurer ist, aber es wurde ja ein Neuwagen finanziert und nicht ein Jahreswagen, der wesentlich günstiger gewesen wäre.

zu 3. Es wurde nicht der Zustand hergestellt wie er war, es wurde ein Neuwagen anstelle eines Jahreswagens gekauft.

Wo ist jetzt das Problem?

 

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

zu 3. Es wurde nicht der Zustand hergestellt wie er war, es wurde ein Neuwagen anstelle eines Jahreswagens gekauft.

Wo ist jetzt das Problem?

Das Problem liegt darin, daß der TE die Mehrkosten für den Neuwagen anstelle eines Jahreswagens auch noch von der Versicherung erstattet haben möchte.

Das habe ich schon kapiert.

Er will besser gestellt sein, als er zum Zeitpunkt des Unfalles war.

Daher fragte ich ihn, wo sein Problem ist.

Gruß

trouble

Der Versicherungsnehmer ist nach Ersatzbeschaffung schlechter gestellt als vorher, da nun Beiträge fällig sind, die zuvor gar nicht ein Erscheinung getreten sind.

Ob und in wie weit in diesem Falle die gegnerische Versicherung für den finanziellen Nachteil Ersatz leisten muss, wird wohl nicht ohne Prozess zu klären sein.

Gelder für Nutzungsausfall, Miet/Leihwagen, Abmeldepauschale, evtl. Scherzensgeld sind klar geregelt, aber solch ein Fall finzieller Benachteiligung, wie auch durch Abmelden, erloschener kostenloser Versicherung, tritt äusserst selten ein..

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Der Versicherungsnehmer ist nach Ersatzbeschaffung schlechter gestellt als vorher, da nun Beiträge fällig sind, die zuvor gar nicht ein Erscheinung getreten sind.

Die Tatsache, daß er nun einen Neuwagen an Stelle eines Jahreswagens hat, ist deiner Meinung nach hierbei unerheblich?

Bis zu einem Alter eines Jahres, kann, je nach Zustand und km Laufleistung, in der Summe, fast Neupreis erstattet werden.

Wenn man sich nicht übers Ohr hauen lässt, legt man etwas drauf und kauft sich einen Neuwagen. Niemand ist gezwungen, sich Garantie- und oder Gewährleistungsverlust aufzwingen zu lassen.

Die Verzinsung geht zu eigenen Lasten, der Versicherungsbeitragsverlust, da man nun selbst dafür zahlen muss, sollte vor Gericht erstritten werden..

Zitat:

Original geschrieben von Kevvvin

Wir haben unserer Tochter im Mai 2010 einen neuen Ford Ka gekauft,der im Juli 2011 unverschuldet zu Schrott gefahren wurde.

Die Ein-Jahres-Frist wurde hier aber deutlich überschritten...;)

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