FORD KUGA TDCI 2013 - 2017 EURO 5 DIESEL AGGREGATE
Hallo Gemeinde,
vielleicht wurde diese Frage schon mal gestellt? Ich weis es nicht...
Mich würde interessieren, ob die Diesel-Aggregate bei dem FORD KUGA 2013 – 2017 EURO 5, mechanisch gleich (120 - 180 PS), (ohne RS) oder die Motor-Steuergeräte, je nach PS modifiziert sind?!? Ich selbst fahre den 163 2,0 TDCI. Bei dem etwas schnellerem Motor 185 PS 2,0 TDCI, würde mich der Unterschied, im mechanischen, so wie im elektronischen Sinne interessieren!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
dann noch ein Sportluftfilter K&N ( geölt ) oder PiperCross, offen stehender Sportluftfilter ( ungeölt ), bei einem Diesel noch was an Ps raus?? oder ist das nur in den Wind geblasenes Geld?
... schau mal in die MK1 Rubrik rein ... hatten viele Probleme mit Sportluftfiltern weil die Luftmasse ja sich erhöht und der LMM dann zu hohe Werte ans Steuergerät abgibt .... folge : Motorstörung, Notlaufprogramm.
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28 Antworten
Ab 2015 sind die 150 PS und 180 PS Euro 6, zu deiner Frage k.A.
Also bei mir in der nähe ist die Firma Wolf Ford Tuning und die würde aus meinem 150 PS mit Optimierung 185 PS und dann mit 430 Newton rausholen können. Alles zusammen mit TÜV Eintragung würde rund 1000€ kosten. Der Motor ist ja der Gleiche wie beim 180 PS Diesel.
@-Aca-
Zitat:
FORD KUGA 2013 – 2017 EURO 5
die Euro 5 Motoren gibt es seit 2010 (schon im MK1).
Entweder 140 oder 163 PS.
Und ja .... bloß per Software unterschiedlich.
Der Euro 6 Motor ist ein komplett anderes Aggregat.
Ich denke aber auch hier, dass die Leistung bloß per Software gesteuert ist.
Zudem spielt nach meinen Info´s auch die Start/Stop Automatik eine rolle... deshalb lässt die sich bei Euro 6 nicht dauerhaft abschalten
Hallo,
Zitat:
Zudem spielt nach meinen Info´s auch die Start/Stop Automatik eine rolle... deshalb lässt die sich bei Euro 6 nicht dauerhaft abschalten
diese Aussage ist nicht korrekt !!
Man kann die Start/Stop mit ForScan dauerhaft deaktivieren.
Dann braucht man nicht nach jedem Motorstart mehr den Knopf in der Konsole drücken.
Zitat:
@micteil schrieb am 12. Juli 2018 um 17:50:45 Uhr:
Hallo,
Zitat:
@micteil schrieb am 12. Juli 2018 um 17:50:45 Uhr:
Zitat:
Zudem spielt nach meinen Info´s auch die Start/Stop Automatik eine rolle... deshalb lässt die sich bei Euro 6 nicht dauerhaft abschalten
diese Aussage ist nicht korrekt !!
Man kann die Start/Stop mit ForScan dauerhaft deaktivieren.
Dann braucht man nicht nach jedem Motorstart mehr den Knopf in der Konsole drücken.
das ist aber nicht erlaubt,lese mal den Paragraph 19 STVZO du nimmst Änderungen an deinem Fahrzeug vor die das Abgasverhalten deines Autos verschlechtern und das ist verboten.Durch solche Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis auch noch.
Zitat:
@micteil schrieb am 12. Juli 2018 um 17:50:45 Uhr:
Hallo,
Zitat:
@micteil schrieb am 12. Juli 2018 um 17:50:45 Uhr:
Zitat:
Zudem spielt nach meinen Info´s auch die Start/Stop Automatik eine rolle... deshalb lässt die sich bei Euro 6 nicht dauerhaft abschalten
diese Aussage ist nicht korrekt !!
Man kann die Start/Stop mit ForScan dauerhaft deaktivieren.
Dann braucht man nicht nach jedem Motorstart mehr den Knopf in der Konsole drücken.
Das geht?
Also dann kann das Teil mehr wie das Gerät vom Ford Händler...
Zitat:
Das geht?
Also dann kann das Teil mehr wie das Gerät vom Ford Händler...
das Gerät benutzt die Diagnosefunktion der Ford Module. Der Werkstatttester / IDS / WDS/ was auch immer benutzt zwar das gleiche, aber die Funktionen sind vordefiniert und einige sind gesperrt.
So konnte man früher ganz einfach einen Tempomaten freischalten oder TPMS freischalten. Irgendwann haben das zuviele genutzt und dann hat Ford die Funktionen gesperrt.
Warum sollte sich ein Händler soweit aus dem Fenster lehnen und verbotene Dinge tun wie SSA deaktivieren. Dann sagt er lieber "geht nicht". Immerhin ist er in der Haftung.
Zitat:
@Hamk schrieb am 12. Juli 2018 um 18:51:38 Uhr:
das ist aber nicht erlaubt,lese mal den Paragraph 19 STVZO du nimmst Änderungen an deinem Fahrzeug vor die das Abgasverhalten deines Autos verschlechtern und das ist verboten.Durch solche Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis auch noch.
So ist es, konkret in § 19 (2) 3. festgelegt.
Ich bin mir nicht sicher, aber reden wir hier nicht neben dem Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht auch von Steuerhinterziehung? Das Fahrzeug stößt durch den Eingriff mehr Schadstoffe aus, als in dem zu Festlegung der KFZ-Steuer zugrunde gelegten Wert. Der Halter zahlt also zu wenig Steuern.
Abgesehen davon finde ich es immer wieder erstaunlich blauäugig (oder naiv und unwissend?), wie leichtfertig Änderungen vorgenommen werden, die nach dem Verlust der Betriebserlaubnis auch noch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. Ich glaube nicht, dass ein Versicherer verpflichtet ist, für ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis Versicherungsschutz zu leisten.
Wenn ich bei jedem Starten des Fahrzeuges, mittels Taster, die Start/Stopp Funktion ausschalte (das tun wir), stößt mein Fahrzeug mehr Schadstoffe aus. Rechtlich aber kein Problem, die Taste wäre ja sonst nicht da. Wenn ich ein Abschaltvorrichtung einbaue stößt der Wagen genauso viele Schadstoffe aus. Ist aber verboten, da so mehr Schadstoffe ausgestoßen werden und die Betriebserlaubnis erlischt? Staatlich verordneter Unsinn.
ob staatlicher Unsinn oder nicht,es ist einfach verboten die Start-Stopp Vorrichtung dauerhaft zu deaktivieren,ist das so schwer zu verstehen? was ist daran schwer vor dem Losfahren den Knopf zum deaktivieren zu drücken? mache das schon Jahre so und es funktioniert prächtig und ich werde nie Probleme damit bekommen!!
Ich glaube das sollte jeder selber entscheiden wie er was nutzt. Ob verboten oder nicht...
Zitat:
@Hamk schrieb am 13. Juli 2018 um 12:40:26 Uhr:
ob staatlicher Unsinn oder nicht,es ist einfach verboten die Start-Stopp Vorrichtung dauerhaft zu deaktivieren,ist das so schwer zu verstehen? was ist daran schwer vor dem Losfahren den Knopf zum deaktivieren zu drücken? mache das schon Jahre so und es funktioniert prächtig und ich werde nie Probleme damit bekommen!!
Helft mir mal auf die Sprünge, da unserer noch keine SSA hat. Es gibt also offensichtlich einen Knopf "ab Werk" mit dem man die SSA deaktivieren kann. Das muss ja dann Bestandteil der ABE sein bzw. in diese eingeflossen sein, oder? Oder nicht? Das wäre dann quasi ein legales Eingreifen in die Abgaswerte und kollidiert nicht mit der StVZO.
Und dann geht es um das dauerhafte Deaktivieren der SSA, was nach StVZO illegal ist.
Verstehe ich das nun richtig, eine dauerhafte Deaktivierung der SSA ist illegal, eine vor jeder Fahrt per Knopf deaktivierte SSA (letztlich auch eine dauerhafte Deaktivierung) ist legal? Liege ich da richtig?
Wenn ja, kann mir dann bitte jemand der Sinn des ganzen erklären...?
Hallo,
Zitat:
Wenn ja, kann mir dann bitte jemand der Sinn des ganzen erklären...?
Der Sinn liegt doch darin die "eigendlichen" Abgaße in der Stadt zu reduzieren und dass man "angeblich" Sprit damit spart.
Das ganze hat doch nichts mit dem Schadausstoß selbst zu tun !!
Ob ich nun 100km mit Start / Stop eine Strecke fahre oder ohne .... der Wagen stößt die selbe Menge aus. Es sei denn .... ich schiebe den Wagen .
Nachteil der Geschichte .... dieses ständige Ein/ und Aus schalten belastet natürlich andere verbaute Komponenten. Am meisten natürlich Batterie und Anlasser.
Die Hersteller versprechen Ersparnisse im Kraffstoffverbrauch in der Stadt von 15%,
in der Praxis bei Test´s kamen dann höchstens nur 6% raus.
Vergesst alle nicht .... die Hersteller prüfen im Werk auf optimierten Prüfständen .... der Praxistest geht auf die reale Straße.
Aber das dürfte ja jedem bekannt sein.
Gesetztesmäßig ist das wie in vielen Sachen eine Grauzone !!
Deaktieviere ich es dauerhaft per Softwareeingriff ..... verboten
Drücke ich den lieben Taster der mir der nette Autobauer ins Armaturenbrett verbaut hat ..... erlaubt .
Im Grunde das selbe !!!
Wer sich hier versicherungstechnische und steuerliche Fragen stellt .... der sollte sich mal an VW wenden.
Die wissen darüber bestens Bescheid.
Da fahren mehr als die hälfte illegal auf deutschen Straßen mit rum .... ist aber legal .