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Ford Ranger Steuer LKW>KFZ

Ford Nutzfahrzeuge Taunus Transit 800
Themenstarteram 27. Februar 2006 um 9:06

Hallo, Kann mir jemand einen Tip geben wie man einen Ford Ranger (LKW offener kasten) von 664€ auf günstiger bekommt. Oder von LKW auf PKW umschlüsseln.

Beste Antwort im Thema
am 18. Mai 2008 um 9:54

Ich war schon als pkw eingestuft worden und auf meinen einspruch hin wurde ich zur vorstellung gebeten und danach bekam ich die einstufung als lkw.

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am 1. März 2006 um 17:33

Hi murmelsk,

Also eigentlich ist die Steuerfrage eindeutig geklärt:

Doppelkabine ( richtiger 4-Türer) ist ein PKW,

alle anderen Ranger sind von Haus aus LKW.

Uneigentlich bin ich der wandelnde Gegenbeweis:

Meine DOKA wurde jetzt aktuell wieder als LKW besteuert.

Was ich nicht beurteilen kann, ist die Relevanz meiner Selbstständigkeit. Ich bin selbständiger Handelsvertreter in der Baubranche.....

Umschlüsselungen habe ich vor ewigen Zeiten mal bei Tante Google angerfragt und meine der Ranger würde als E3 eingestuft, da bin ich mir aber nicht sicher...

Steuern beim Ranger

 

Besteuerung der Geländewagen wieder offen ???

Durch eine Gesetzesänderung sollte ab 01.05.2005 die Besteuerung der PKW mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2,8 t erheblich verschärft werden. Anstelle der günstigen Besteuerung nach Gewicht, sind sie seitdem nach Hubraum zu besteuern.

Nun sind Zweifel aufgeworfen worden, ob die Ändrung überhaupt wirksam ist.

Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln kommt dadurch aber europäisches Recht zum Tragen, womit für viele Geländewagen die Gewichtsbesteuerung doch wieder anwendbar würde.

Was ist zu tun ???

Ich habe Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben.

Beschluss des FG Köln vom 28.11.2005 6V 3715 / 05 Anhängiges Verfahren FG Köln Az 6 K 2378/05

Und nun warte ich was da kommt !!!

mit freundlichen Grüßen eine Ford Ranger Fahrerin

Hi Mega,

das habe ici mit meinem obigen Beitrag gemeint. Eigentlich hätte der Steuerbescheid 2006 in jedem Fall die neue Besteuerung berücksichtigen müssen.

PickUps sind zwar grundsätzlich als LKW ein zu stufen, die diese Fahrzeuge nahe zu alle vorherigen Bedingungen erfüllen:

Charakteristische Optik eines LKW

zulässiges Gesamtgewicht ab Werk >2,8to

Zuladung i.d.R. >1to

Anteil des Ladevolumens gegenüber der Fahrgastzelle >50%

Dieselmotor (gilt tatsächlich als typisches Merkmal...)

Mit Ausnahme der Doppelkabinen werden diese Merkmale i.d.R. von allen PickUps erfüllt. Bei der DoKa jedoch ist je nach Hersteller die Fahrgastzelle größer als die Ladefläche, deshalb ist hier die Besteuerung nicht eindeutig geklärt, bzw. hies es zwischenzeitlich, dass DoKa als PKW besteuert werden sollen. Dies hätte bei mir jedoch mit dem Steuerbescheid von 2006 erfolgen müssen, dieser ist jedoch ohne mein zutun wieder als LKW erfolgt. Ich denke auch, dass hier tatsächlich hinter den Kulissen bereits festgestellt wurde, dass die neue Umsetzung nicht so ohne weiteres durchführbar ist und hier von einigen Finanzämter bereits reagiert wurde. Ursprüngliches Zeil der neuen Besteuerung waren ja auch die riesigen "Luxusgeländewagen" die mit einem Nutzfahrzeug herzlich wenig zu tun haben. Ein Porsche Chayenne z.B. ist nicht wirklich ein Nutzfahrzeug,ebensowenig ein Mercedes ML schießmichtot.....

PickUps hingegen können bei aller Ausstattungt nicht an den Komfort und Luxus solcher Autos heran reichen....

Und wenn ich dann noch sehe, wie regelmäßig auf meiner Ladefläche irgendwelche Baumaterialien oder Werbeschilder oder auch einfach nur Aktions- und Messematerialien transportiert werden und wie selten im Gegenzug "private" Dinge durch die Gegend gefahren werden, habe ich überhaupt keine Skrupel das Auto als Nutzfahrzeug an zu sehen. Von den Vorzügen des Allradantriebes in matschigen Baugebieten will ich gar nicht erst schreiben....

am 5. April 2006 um 19:42

Steuer LKW>PKW

 

hi zusammen

meine erfahrung in dieser sache ist das DOKA`s grundsätzlich als PKW`s gelten weil sie in erster lienie zum

transport von personen geiegnet sind so stand es in meinem

steuerbescheid ! da ich aber eine extra KA fahre wurde ich

nach einspruch + inaugenscheinnahme meines rangers wieder vom PKW(403 €) zum LKW(172 €)

mfg

KATZ

Re: Steuer LKW>PKW

 

Zitat:

Original geschrieben von KATZ

hi zusammen

meine erfahrung in dieser sache ist das DOKA`s grundsätzlich als PKW`s gelten

Grundsätzlich also ?? So grundsätzlich, daß Du oben schon das erste lebende Gegenbeispiel lesen konntest. Mein Doppelkabiner ist im übrigen auch bis heute als LKW eingestuft, ganz ohne Einspruch, ganz ohne Inaugenscheinnahme. Einfach so.

Glaube die Erfahrung zeigt lediglich, daß grundsätzlich nix grundsätzlich ist ;)

am 5. April 2006 um 21:01

steuer LKW>PKW

 

hi XLT Ranger

ich kann dir nur sagen was in meinem steuerbescheid steht!

und was mir ein kolege gesat hat der eine DOKA hat + es nicht geschaft hat LKW zu bleiben trotz einspruch + .......

gruss katz

am 9. April 2006 um 19:10

Ford Ranger

 

Hallo Rangerfahrer/in ,

wie ist der Wagen denn im Gelände ( leicht, mittel, schwer ? Taugt er dort und wo sind die Grenzen? Gibt es ihn nur als Pickup oder auch als 5Türer? Was verbraucht er an Kraftstoff ( Normal - Super) und gibt es eine Dieselversion? Wie gut sind Fordwerkstätten in Sachen Geländewagenreparatur? Welche Sicherheitsausstattung ( Airbags, ESP ) gibt es ? Welche Modelle / Baujahre taugen was und welche sind mit Vorsicht zu genießen? Gibts Kat`s und welche Schadstoffklassen ( Euro 1-4 ) werden erreicht? Welche Kilometerleistungen können ohne Probleme erreicht werden und wo gibt es Schwachpunkte ( Getriebe, Auspuff, Rostvorsorge)? Zu guter letzt was kostet ein Ranger an Versicherung und Steuer?

Danke für die Antworten.

Die anderen Thread über Ranger habe ich schon gelesen!

Gruss

Z.

Eigentlich ist der Ranger schon ziemlich geländetauglich. Mit dem Zuschaltallrad (incl. Untersetzung) hast Du quasi so was wie ein vollgesperrtes Mitteldifferential, dazu ein Limited Slip Differential an der Hinterachse. Damit kommt man sehr viel weiter als die meisten Fahrer (mich eingeschlossen) sich zutrauen. Die Verschränkung ist vielleicht nicht so groß wie bei anderen, und manchmal ist der lange hintere Überhang im Weg, speziell wenn noch ein Hängerhaken montiert ist. Für manche Hardcore-Offroader ist auch eine Einzelradaufhängung an der Vorderachse schon zuviel des Guten, eigentlich hast Du aber auch damit meist genug Bodenfreiheit. Natürlich gibt es Schwierigkeitsgrade, wo Dir ein Defender wegfährt, aber man kann dem Ranger schon mittelschweres Gelände und steile Anstiege problemlos zumuten. Ich bin jedes Mal echt erstaunt, was dieses Auto alles kann.

In Deutschland gibt’s ihn nur als Pickup, in der Allradversion mit 1 ½ oder Doppelkabine (es gibt eine Einzelkabine, aber mit tieferem Fahrwerk und ohne Allrad, also Handwerkerpritsche). In Asien gibt es auch eine geschlossene Version, heißt dann Everest. Ebenso gibt es den Ranger in D nur als 2.5 Turbodiesel mit 109 PS (Einzelkabine ohne Allrad 80PS). Es gibt in Asien, Afrika und Südamerika noch einen 2.3-I4 sowie 4.0-V6 Benziner, darüber hinaus auch einen 2.8 und 3.0 Diesel, aber eben nicht in Deutschland. Der Verbrauch beim 2.5TD liegt bei etwa 9.5 l/100km im Schnitt, auf schnellen Autobahnetappen auch schon mal bis 11 l/100km. Im Gelände naturgemäß mehr;).

Die Fordwerkstätten sind meist (aber nicht immer) auf den Ranger eingestellt, wenn man nicht die richtige hat, kann es im Ernstfall schon mal länger dauern, bis man Ersatzteile hat. Ist eben ein seltenes Exemplar.

An Sicherheitsausstattung gibt’s 2 Airbags, Seitenaufprallschutz und ABS, ab 2003 oder so gab’s EURO 3 Abgasnorm mit Oxi-Kat. Das Baujahr ist eigentlich ziemlich egal, der Wagen wurde technisch seit Markteinführung kaum verändert. Wenn Du noch etwas warten und sparen kannst/willst, lohnt es sich auf die Neuauflage Ende diesen Jahres zu warten. Dann gibt’s einen 143PS EURO 4 Motor mit Common Rail Einspritzung, ebenso 4 Airbags und lauter weitere Goodies. Schwachstellen gibt’s eigentlich keine gravierenden, wahrscheinlich ist er robuster als die meisten anderen Fahrzeuge. Gelegentlich liest man von gebrochenen Blattfedern, auch Glühkerzen sind irgendwann fällig. Aber ich hab noch nicht von einer echten Dauerbaustelle gehört.

Steuern sind, wenn Du ihn als LKW anerkannt bekommst (was durchaus hier und da noch geht), 172,- pro Jahr. Bei PKW Einstufung mit EURO 3 wohl irgendwas bei 380,-. Bringt einen also auch noch nicht um. Versicherung ist echt Verhandlungssache. Hier leidet der Ranger in der 1t-LKW Klasse wahrscheinlich etwas darunter, mit lauter Sprintern und so Zeugs gemeinsam eingestuft zu sein. Mit etwas Glück landet man mit Haftpflicht und Vollkasko etwas unter 1000,-. Es gibt wohl die Möglichkeit, ihn als PKW umschlüsseln zu lassen, weiß aber nicht, ob und wieviel das spart.

Hi Ziemen,

eigentlich hat XLT... alles geschrieben was wichtig ist. Eventuell sollte man im Zusammenhang mit der Geländetauglichkeit noch darauf hinweisen, dass der Ranger einen sehr langen Radstand hat und entsprechend schnell auf Kuppen aufsetzt. Bei richtig dickem Gelände sollte man auch beachten, dass der Ladeluftkühler vorn unter dem Motorkühler positioniert ist, also sehr schnell verdreckt und auch noch recht ungeschützt ist. Das ist sicher ein großer Nachteil.

Allerdings ist der Ranger in der Allrad Version wohl auch eher als baustellentüchtiger Leicht- LKW konzipiert und nicht als Geländewagen, bei aller Robustheit....

Zitat:

Original geschrieben von Ranger 12 81

baustellentüchtiger Leicht- LKW

Also bitte !!! :)

Hallo,

wollte noch ergänzen, das Du sehr viel Steuern zahlst bei älteren Rangern, also vor 2003. Würde so um die 680€ kosten. Kat zum umrüsten wird es demnächst zwar geben, kostet dann so 700€ und kommst von Euro 1 auf 2. Macht 200€ billiger, also 480€ Steuer.

Wenn Du nur ab und zu mehr Leute mitnimmst, also mehr als Du und noch einer, aber keinen 5 Türer brauchst, würde ich den 1 1/2 Kabiner empfehlen, weil der noch als vollwertiger LKW gilt, weil seine Ladefläche eben größer ist und die Kabine kleiner.

by FLO

Ob die Besteuerung nach Hubraum anstatt nach Gewicht bei schweren Kombis und Geländewagen für die Zukunft Bestand haben wird, ist mehr als fraglich.

Kfz-Besitzer,die seit dem Frühjahr für schwere Kombis und Luxus-Geländewagen eine höhere Kfz-Steuer zahlen müssen können wieder hoffen.Die zum 1. Mai eingeführte Hubraumbesteuerung ist für viele dieser Fahrzeugenach Ansicht des Finanzgerichtes Köln (Az.:6 V 3715/05) rechtswidrig..Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig,da die Richter Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zugelassen haben.

Nach dem Urteil seien die Finanzämter auch nach der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verpflichtet,die geltende EU-Richtlinie(2001/116/EG vom 20.Dezember 2001) anzuwenden.Daher dürften Fahrzeuge,die den Kategorien.-AF Mehrzweckfahrzeuge.-oder .-Geländefahrzeug(Symbol G).-zuzuordnen seien,nicht nach Hubraum besteuert werden,weil es sich um .-andere Fahrzeuge.- und nicht um Pkw handle. Zahlreiche Steuerbescheide sind deshalb rechtswidrig !

Gibt es zu dem Thema schon ein Urteil?

Habe bei meinem Ranger nun einen Kat auf Euro 3 nachgerüstet. Zahle nun aber immer noch 400€ im Jahr Steuer...

Umrüsten kommt auf 650€ mit Material (selber eingeschweißt) und Abnahme beim TÜV und Eintragung bei der Zulassungsstelle.

Neueres steht schon in einem anderen Thread hier drin...

by FLO

Steuer/Versicherung

 

Hallo Tach!

Ich habe meinen 1,5 Kabiner im Juni neu zugelassen und bezahle 172 Euro Steuer.

Bei der Versicherung war die Axa konkurenzlos Preiswert.Allerdings muss man mit SF10 neu anfangen wenn man einen LKW das erste mal versichert. Da bezahle ich ca. 540 Euro Teil/Voll-Kasko im Jahr.

Was die DoKa's angeht so ist das nicht vom Gewerbe abhängig sondern verschiedene Zulassungsbehörden kennen im Rahmen ihres Ermessungsspielraumes die Fahrzeuge noch als LKW an.

Was auch hilft ist Sitze ausbauen, Brett rein und austragen lassen.

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