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Fordhändler verlangt 1200€ für Diagnose!!!

Themenstarteram 6. November 2008 um 11:51

Hallo, ich habe ein großes Problem!

Bei meinem Focus 1,8 TDDI ging das Einspritzpumpen-Steuergerät kaputt. Also habe ich das Auto bei einer freien Werkstatt gebracht, Einspritzpumpe wurde ausgebaut, zum Boschdienst gebracht, fehler bestätigt, neue Pumpe gekauft und eingebaut. Auto ging nicht, da die Wegfahrsperre bei Pumpenwechsel freigeschaltet werden muß. Dies kann aber nur ein Fordhändler machen. Also hat die freie Werkstatt das Auto zu Ford abgeschleppt, und das in Auftrag gegeben. Am nächsten Tag sollten wir dann das Auto abholen, es wäre alles ok, es startet aber schlecht. Am nächsten Tag hingegangen, Auto startet überhaupt nicht. Mir hat man ein Ersatzwagen angeboten, und man schaue "was schiefgelaufen ist". Am nächsten Tag angerufen, keine Erkenntnis, am Tag darauf angeblich Zündaussetzer, sie schauen noch, am 3. Tag Kurbelwellensensor. Am 4. Tag Auto ist fertig, Kurbelwellensensor sei noch defekt gewesen und alle 4 Glühkeren!!! So. nun der Hammer: Die Rechnung beläuft sich auf 1250 Euro, da ja die Diagnose 2,5 Tage gedauert hat! 1250 Euro für Diagnose, Kurbelwellensensor u Glühkerzen! Und da ich ja den Auftrag nicht gegeben habe sondern die freie Werkstatt unterhalten Sie sich gar nicht mit mir, nur mit denen. Wenn ich aber die Rechnung zahle kann ich das Auto wieder mitnehmen. Zusätzlich wurde mir gesagt ich solle dringend den Zahnriemen wechseln, der sei "ausgefrantzt". Dieser wurde aber selbstverständlich beim Einbau der neuen Pumpe gerade erneuert!!!!

Was kann ich tun? Wäre für jede Hilfe dankbar!!

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19 Antworten

Erstens: Den Wagen behalten dürfen Sie nicht, das ist nicht Rechtens.

Mein Rat:

Sofort zum Rechtsanwalt und über diesen die Werkstatt informieren, dass das Kfz-Schiedsgericht bei nicht einlenken eingeschaltet wird.

Strafanzeige wegen Betrug, oder andere Schritte, das wird dir dein Rechtsanwalt erklären.

Sicher darf die Werkstatt den Wagen halten bis die Rechnung bezahlt ist. Eingebaute Teile ausbauen dürfen die hingegen nicht.

Themenstarteram 6. November 2008 um 22:11

Das Problem ist, daß nicht ich diesen Auftrag gegeben habe sondern die freie Werkstatt. Ford sagt die hätten ein unterschriebenen Auftrag, die freie Werkstatt sagt, der galt nur für die programierung der Wegfahrsperre, nicht für die komplette Reparatur. Ich kann ja die Ford-Werkstatt nich verklagen, ich habe ja nichts im Auftrag gegeben. Es ist aber mein Auto!!! Wegen Betrug anzeigen hab ich mir auch schon überlegt... aber obs was bringt...

Hier nochmal ne kurze Skizze des geschehens...

Zuerst wurde die Einspritzpumpe, Zahnriemen, Nockenwellenrad und Spannrolle von der freien Werkstatt ersetzt. Es wurden ausschließlich Neuteile verbaut, von mir selbst gekauft.

Montag 27.10: Auto von der freien Werkstatt zu Ford abgeschleppt.

Dienstag 28.10: Anruf von der freien Wekstatt: Ford hat angerufen, Auto ist fertig, die mußten aber einen 2. Schlüssel machen (ich habe nur noch einen), da angeblich die Wegfahrsperre nicht freischalten konnte. Das Auto wäre ok, es sprigt aber schlecht an. Abends hingegangen um Auto abzuholen. Auto spring nicht an, kein 2. Schlüssel da. Der Chef von Ford sagt, nachdem der Meißter nicht am Tel erreichbar war: "Ich kann dem Kunden kostenlos ein Ersaatzfahrzeug anbieten, und wir schauen morgen was da schiefgelaufen ist." Ich war einverstanden.

Mittwoch 29.10: Anruf von mir bei Ford, keine Erkenntis, zu viele Fehler im Speicher, angeblich zündaussetzer.

Donnerstag 30.10: Vormittags: Ich rufe die Werkstatt an, Kurbelwellensensor ist wahrscheinlich defekt, wurde schon bestellt, kommt um 14 Uhr. Um 15 Uhr wurde ich angerufen, der kommt doch erst am Freitag

Freitag 31.10 Auto kann abgeholt werden, der Zahnriemen würde aber ausgefranzt sein, müsse dringend ersetzt werden. Ein 2. Schlüssel habe man doch nicht gebraucht....

RECHNUNG 1250€!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von bauernjunge

Sicher darf die Werkstatt den Wagen halten bis die Rechnung bezahlt ist. Eingebaute Teile ausbauen dürfen die hingegen nicht.

Nein, da bist du im Irrtum.

Das kommt einer Beschlagnahme oder Entziehung gleich.

Den Wagen würde ich im Beisein der Polizei abholen !!!

Und eine Rechnung über 1200 Euro für........ja, für was eigentlich, ist ja nur noch ein Hohn.

Gut, das der Focus nicht eine Woche da rumstand, 40 Std x 60 Euro wären dann 2400 Euro.

@ Gelut

Ist doch egal, wer den Auftrag gab, ich nehme doch an, dass die freie Werkstatt "diese" Rechnung nicht bezahlt.

Würde ich auch nicht !

Themenstarteram 6. November 2008 um 23:22

Es gibt tatsächlich ein Pfandrecht für Werkstätte, ich weiss aber nicht wie es sich verhält, da ich ja nicht der Auftraggeber bin.

In der Rechnung sind viele Sachen die aufgelistet sind: Zündzeitpunke verglichen, Einspritzpumpe und Leitungen untersucht usw...

Ein ähnliches Thema habe ich auch mal durch. Sie dürfen dein KFZ nicht einbehalten. Sie haben von dir keinen Auftrag, somit auch keine ausstehende Rechnung auf dich, damit auch kein Hauspfandrecht. Nimm das Auto einfach vom Hof runter. Sollten sie sich in den Weg stellen, bleibst du ruhig, rufst die Polizei an und wartest auf den Streifenwagen. Und auf gar keinen Fall lange diskutieren. Bringt nix. Setz dein Recht durch und lass die Fordbude im Regen stehen.

PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Meinung, die auf Erfahrung beruht. ;)

Die sollen die Rechnung an die freie Werkstatt schicken, und Deren RA zerpflückt die Rechnung dann schon !

am 7. November 2008 um 20:06

Das Unternehmerfadrecht hat der Fordhändler auf jeden fall!Kommt jetzt nur drauf an wer welchen Auftrag unterschrieben hat.Du solltest bloss nicht eigenmächtig das Auto holen sondern einen Anwalt besuchen(unbedingt).Gruß

Du musst mit der auftraggebenden Werkstatt sprechen: Was haben die in Auftrag gegeben? Was hast du bei der Freien in Auftrag gegeben? In wie weit hatte der fFH freie Hand?

Nach meiner Erfahrung ist das Problem, der (un)freundliche FORD-Händler ("fFH") kann das Auto, bedingt festhalten! Aber nur, wenn du bei der freien Werkstatt die weitere Reparatur in der fFH bestätigt hast UND wenn der Auftragstext auf Diagnose und Reperatur lautet! Steht im Auftrag nur "Programmieren der WFS", haben die kein Recht dein Fahrzeug fest zu halten! Hier musst du dann aber mit Rechtsbeihilfe (Polizei, Anwalt) die Herrausgabe verlangen. Die Kosten, der verbauten Teile und die auf den Auftrag lautende Arbeit, musst du natürlich tragen. Diese betragen aber sicher keine 1250€! Alle weiteren Kosten für Diag. und Rep. muss der fFH bei der Freien einholen, da diese den Auftrag gegeben hat. (Die wird aber sicher auch nicht zahlen, wenn sie das nicht in Auftrag gegeben hat!)

Der zerfranste Zahnriemen ist von der freien Werkstatt zu ersetzen, da gerade eingebaut. (Die Freie muss ggf. die Kosten hierfür bei dem fFH wiederholen, wenn sie nachweisen kann, das der Schaden dort entstanden ist. Du hast den Wagen ja keinen Meter, mit neuen Zahnriemen, bewegt! Daher hast du Recht auf Mängelbeseitigung/Garantie!)

Es besteht für dich keine Zahlungspflicht an den fFH, wenn du keinen Auftrag gegeben hast. Daher kann auch dein Fahrzeug, da Besitz einer 3. Partei, nicht einbehalten werden. (Gilt nur, wenn die Freie keinen Auftrag von dir hat, eine Diagnose und Reparatur beim fFH zu veranlassen! Also wenn der Text auf Programmieren der WFS lautet, besteht also sicherlich kein Recht dein Fahrzeug einzubehalten, da du diese gringen Kosten sicher tragen willst!)

Dies ist ebenfalls keine Rechtberatung und spiegelt nur meine persönliche Erfahrung wieder! Genaues gibt es nur beim Anwalt! Hier würde ich aber ein spezialisierten Anwalt befragen!

MfG

Hallo,

was ich nicht verstehe: warum ist der neu eingebaute Zahnriemen zerfranst?

Entweder die haben den gar nicht erneuert oder es wurde beim Einbau etwas falsch gemacht.

Es ist halt eine ungute Sache wenn die freie Werkstatt die Pumpe aus-und einbauen darf und die Ford Werkstätte dann die Wegfahrsperre freischalten muss.

Aber 1200,00 € dafür zu verlangen ist ja wohl eine Frechheit.

Es kann auch sein das die neue Einspritzpumpe nicht korrekt eingebaut wurde und deshalb der Wagen nicht startet.

Und mir ist neu das man bei einem Fahrzeug mit Dieselmotor den Zündzeitpunkt prüfen bzw. vergleichen kann.

Letztendlich vermute ich das dies alles ein Trotzverhalten der Ford-Werkstätte ist, da Ihnen der Auftrag zum Erneuern der Einspitzpumpe durch die Lappen gegangen ist und Ihnen "nur" das freischalten der Wegfahrsperre in Auftrag gegeben wurde.

Manche freie Werkstätten und Vertragshändler können sich gegenseitig überhaupt nicht riechen!

Das wird NATÜRLICH besser, wenn der fFH dann das Auto vom Kunden nicht wieder rausrückt und aus Geldgier dann eine horrende Summe verlangt! Der Kunde kommt dann sicher das nächste Mal freudig zum fFH, da er dort ja herzlich willkommen ist!

Anwalt und Polizei einschalten! Nutzungsausfall bescheinigen lassen, Geld einklagen!

MfG

am 8. November 2008 um 9:55

die sache ist doch ganz einfach.

normal wäre, den wagen an die freie gebracht, von da an ford und von da zurück.

jetzt hat sich der themenstarter aber reingehangen und die ka... ist am dampfen. handwerker haben ein pfandrecht. und eine werkstatt auch. schließlich haben die gearbeitet. und den zahnriemen nicht mitzumachen ist dumm, aber nicht im auftrag gewesen. aber logisch einwandfrei. die freien haben den auftrag gegeben den wagen flottzumachen. nicht zahnriemen wechseln oder bremsen oder...

ich würde mich an die freie halten. die sind in der pflicht. wenn die dir dein auto nicht geben können pech für sie. mit dem ffh hat der themenstarter nix zutun. schließlich hat er nur geld an die schrauber zu zahlen. wie der ölfinger und der ffh sich einigen, nicht das problem des kunden. werkvertrag mit hudel und brassel gmbh und nicht mit ford irgendwieundsowieso.

aber das ganze ist mal wieder en beipiel geiz ist geil. oder auf kies gepfurzt. ich habe kaufe teile, warscheinlich billiger, bringe die teile in eine schrauberbude, billiger. und nun? wirklich geld gespart? ich glaube kaum. ra kostst mehr als man gespart hat. ausgang sowieso ungewiss. besser der verdient was,als die werkstatt. vom ärger und der zeit garnicht zureden.

am 8. November 2008 um 9:56

,,,,

Jungs, macht es nicht so schwierig. Er hat mit der Fordbude nichts zu tun, sprich keinen Auftrag gegeben. Natürlich hat die Fordbude ein Pfandrecht. Aber nur gegenüber dem Auftraggeber, der anderen KFZ-Bude. Nur das Auto gehört der KFZ-Bude nicht. Somit hat die Fordbude mit Rosinen gehandelt.

Es ist immer problematisch für eine Werkstatt ein Fahrzeug zu reparieren, wenn der Auftraggeber nicht gleich Halter/Besitzer ist. Im Falle eines Falles ist auf jeden Fall das Pfandrecht flöten gegangen, ergo kein Druckmittel.

Also => Auto abholen ist kein Problem. Ansonsten Polizei rufen, dann geht es ganz schnell.

PS: Dies ist keine Rechtsberatung. Sondern nur eine persönliche Meinung. Es gibt nur einen wirklichen Rat: Rechtsanwalt konsultieren!

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