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fortbestehende deutsche zulassung - möglich/legal/empfehlenswert?
ein freundliches hallo an die versicherungsexperten. ich bitte um die beantwortung folgender fragestellung:
wenn man D für einen eingeschränkten zeitraum -bspw. für ein (halbes) jahr- verlässt und dementsprechend seinen deutschen wohnsitz abmeldet, das haus/die wohnung selbst aber nicht aufgibt - darf man dann die zulassung in dem zustand belassen, in dem sie ist?
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17 Antworten
Moin,
klar kann Zulassung aufrecht erhalten werden, nur darauf achten, dass das KFZ nicht auf öffentlichen Grund steht und der TÜV abgelaufen ist. Wenn dafür gesorgt wird, dass die Beitragszahlungen problemlos erfolgen, kein Propblem, ggf für den Zeitraum das KFZ vorrübergehend abmelden und in die Garage stellen.
Deine Anschrift und Wohnsitz ist ja weiterhin vorhanden.
nee, wohnsitz wird ja für den (überschaubaren) zeitraum von maximal einem jahr abgemeldet, fortbestehen bleibt nur der wohnRAUM. ... und die kiste wird - so wie sie ist, mit deutschen nummernschildern - mitgenommen,,,
wenngleich innerhalb des jahres auch mal ein kurzer "deutschlandurlaub" geplant ist. während der aufenthalte in D soll der karren aber wie gewohnt auf der öffentlichen strasse parken - warum soll das auf einmal nicht mehr gehen?
tüv, steuer- und versicherugsbeiträge sollen nicht zum thema werden - es ändert sich nur, dass der fahrzeughalter seinen deutschen wohnsitz abmeldet - mehr nicht.
edit: hab' jetzt beim wiederholten lesen den satz richtig verstanden... und bin man gespannt, ob jemand anderer meinung ist.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
nee, wohnsitz wird ja für den (überschaubaren) zeitraum von maximal einem jahr abgemeldet, fortbestehen bleibt nur der wohnRAUM. ... und die kiste wird - so wie sie ist, mit deutschen nummernschildern - mitgenommen,,,
bei dem Versicher nachfragen, ob Versicherungsschutz im Ausland gegeben ist, außerhalb Europa!
ggf co/Adresse ?? Nicht überall im Europa wird Versicherungsschutz geboten oder nur eingeschränkt. Ist von VR zu VR unterschiedlich.
wenngleich innerhalb des jahres auch mal ein kurzer "deutschlandurlaub" geplant ist. während der aufenthalte in D soll der karren aber wie gewohnt auf der öffentlichen strasse parken - warum soll das auf einmal nicht mehr gehen?
schon, aber ohne TÜV oder abgemeldet wird ein OWI folgen.
*meld*
rein gefuehlsmaessig, bin ich anderer meinung.
wenn der wohnsitz sich aendert, muss man die zulassungsstelle umgehend darueber informieren und die daten anpassen lassen.
( FZV §13 )
obiges bezieht sich zwar auf den fall innerhalb deutschlands, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass bei abmeldung des wohnsitzes in D die zulassung so aufrecht erhalten werden kann.
soweit mir bekannt, ist der sinn und zweck ja eine ladungsfähige adresse in D zu haben.
dieses wäre dann ja nicht mehr gegeben. ob das bett, die kueche und der briefkasten erhalten bleibt, duerfte dabei egal sein.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
*meld*
rein gefuehlsmaessig, bin ich anderer meinung.
wenn der wohnsitz sich aendert, muss man die zulassungsstelle umgehend darueber informieren und die daten anpassen lassen.
( FZV §13 )
sehe ich auch so. kommt man dem nicht nach, läuft es wohl auf eine ordnungswidrigkeit hinaus.
Zitat:
soweit mir bekannt, ist der sinn und zweck ja eine ladungsfähige adresse in D zu haben.
dieses wäre dann ja nicht mehr gegeben. ob das bett, die kueche und der briefkasten erhalten bleibt, duerfte dabei egal sein.
sehe ich auch so, gehe aber gleichzeitig davon aus, dass der strafzettel dennoch im briefkasten landen würde. das fahrzeug selbst muss, soweit mir bekannt immer am wohnsitz des halters und somit auch am regulären standort des kfz angemeldet sein. das nichtnachkommen ist rechtswidrig oder zumindest nicht ganz korrekt.
aber wie würde das "geahndet" werden, wenn sich darum überhaupt jemand kümmern wollen würde - was wäre die schlimmstmögliche rechtliche konsequenz?
nicht, dass ich da nichtsahnend im ausland rumgurke, während die kiste daheim in D während meiner abwesenheit "zwangsabgemeldet" wird... weil dann hab' ich spätestens im moment des grenzübertritts nach D ein problem.
Wenn der Wohnraum hier in D erhalten bleibt, was spricht dagegen, sich nicht melderechtlich abzumelden?
Der hier geschilderte Sachverhalt ist keine versicherungstechnische Frage, sondern eine meldetechnische:
Aus welchem Grund soll der Wohnsitz dann abgemeldet werden, da dieser doch nicht aufgegeben wird?
Wenn man sich im Ausland anmeldet, kann man in Deutschland weiterhin angemeldet bleiben, zumal wenn man eine Wohnung hat. Ist man nur einmal in Deutschland gemeldet, ist dieser Wohnsitz immer der Hauptwohnsitz. Hat man zwei Wohnsitze in Deutschland, muss bestimmt werden, welches der Hauptwohnsitz ist.
Meldet man sich aus beruflichen Gründen im Ausland an und behält einen Wohnsitz in D bei, kann dies ggfs. auch noch steuerlich geltend gemacht werden( Doppelte Haushaltsführung).
Also am Ort der deutschen Wohnung angemeldet bleiben (= Hauptwohnsitz) und Fahrzeug wie bisher weiter versichern. Meldung an Zulassungsstelle m.E. nicht notwendig, da keine Adressenänderung.
Selbstverständlich ist es notwendig, sicher zu stellen, dass die Zustellung von Schriftstücken gewährleistet bleibt.
O
Da ist der deutsche Staat unerbitterlich. Meine Eltern mussten 1980 ihren in Deutschland abgemeldeten VW Bus in Brasilien bei der deutschen Botschaft vorführen, damit die Zulassungsplakette vom Kennzeichen abgekratzt wird.
Muss ja alles seine Ordnung haben, auch wenn der Wagen nie wieder nach Deutschland kam
@go-4-golf:
versicherung, steuer usw. soll ja auch weiterhin in D entrichtet werden. es soll alles so bleiben, wie es ist. was du zum wohnsitz schreibst ist korrekt (was ich selten erlebe) und bekannt. die abmeldung hat andere, "spezielle" hintergründe.
ich meine, folgendes mal mitbekommen zu haben:
wenn jemand in bspw. berlin wohnt, den wohnsitz dort aufgibt und nach hamburg zieht, ist er verpflichtet sein kfz ebenfalls nach hamburg umzumelden.
1.) stimmt das?
2.) falls das stimmt - was genau wäre denn der verstoss, wenn man diese regelung nicht befolgt: dass der karren in berlin angemeldet bleibt oder, dass er nicht in hamburg angemeldet wird?
Es stimmt, Du verstößt gegen §13 Abs 1. Nr. FZV, die da sagt
Zitat:
Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde […] unverzüglich mitzuteilen: […] Änderungen von Angaben zum Halter […]
Daneben dürfte auch die Versicherung u.U. wenig begeistert sein, wenn Du die Änderungen nicht unverzüglich anzeigst.
von daher auch meine frage - was denn im schlimmsten fall passieren könnte (wobei die versicherung bzw. die übernahme eventueller "schäden" erstmal zweitrangig ist).
das fahrzeug "mitzunehmen" und im ausland zuzulassen wäre eigentlich kein problem. die sache ist nur die, dass mit dem halter zusammen noch eine weitere person wegzieht. diese muss aber den angemeldeten ws in D behalten. würde sie mit einer non-D-zulassung die bundesrepublik befahren, ohne dass der im ausland gemeldete halter danebensitzt, würde sie ja den straftatbestand der steuerhinterziehung erfüllen...
wir suchen die maximal saubere lösung, sind höchstens bereit eine OWI, keine straftaten, in kauf zu nehmen... und würden die schlimmstmöglichen konsequenzen wissen wollen.
Die schlimmste mögliche Konsequenz wäre wohl ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, egal wo Ihr das Fahrzeug zulaßt…
Würdet Ihr nur innerhalb Deutschlands umziehen, würde der Verstoß gegen §13 FZV je nach Bundesland und Sachbearbeiter i.d.R. mit einem Bußgeld zwischen 15 und 100 EUR geahndet werden.
wenn ich die steuern weiterhin in D zahle - wo ist das eine steuerhinterziehung? und auch dort, wo es higeht, wäre es keine - das habe ich schon klären können.
Wo soll es denn konkret hingehen? Und wer hat Euch zugesichert, dass Ihr dort mit einem in D zugelassenen Fahrzeug fahren dürft?