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Frage an die Experten, Versicherung akzeptiert Kündigung zum 30.11. nicht
Grüße ins Forum,
ich habe da eine Frage und um Missverständnisse zu vermeiden entschuldigt bitte, wenn ich etwas genauer anfange.
Ich bin bei der Nürnberger mit meinem ganzen Fuhrpark versichert. Nach einer unschicklichen Angelegenheit mit einem Kaskoschaden im Juni (ich hatte hier mal das Thema eingestellt) und dem gebaren meiner Versicherung wollte ich nun zum 30.11. alle Fahrzeuge zur Württembergischen Versicherung wechseln.
Es wurden für alle Verträge die Kündigung bestätigt, außer bei einem Fahrzeug.
Dieses wurde von mir am 22.10.2012 auf mich zugelassen und die Versicherung sagt, dass die Kündigung hätte bis zum 21.09.2016 bei Ihnen sein müssen, damit der Vertrag ordnungsgemäß hätte gekündigt werden können. Dies sei in Ihren AKB G. 2.3 so geschrieben.
Nun ist der Wildschaden und die Schadensabwicklung noch immer nicht abgeschlossen und ich muss leider (auch wenn es manche wahrscheinlich nicht glauben werden) meine Windschutzscheibe wegen Steinschlag im Sichtbereich austauschen lassen.
So, jetzt die Frage: kann ich auch nach einem Kaskoschaden die Versicherung kündigen? (jetzt der Glasschaden) ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich werde aus den AKB leider nicht schlau.
Viele Grüße und danke für eure Hilfe
Johannes
Beste Antwort im Thema
Man, ist es wirklich wert, soviel Aufwand für so ein kleines Problem zu betreiben.
Ich würde die Arschbacken zusammenkneifen und dann eben zum 21.09. des kommenden Jahres kündigen.
Und nicht auch noch im Internet bekanntmachen, das ich bei online-Vertragsabschluss zu blöd war, die Bedingungen zu lesen und verstehen...
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15 Antworten
Nach einem Schadensfall kannst Du sofort kündigen. Die Versicherungsleistung für diesen Schaden steht Dir dennoch zu.
Dass eine Kündigung nicht akzueptiert wird, das ist eigentlich egal. Die Versicherung muss nicht zustimmen. Die Frage der Wirksamkeit ist davon getrennt zu sehen. Warum soll deine Kündigung denn nicht wirksam sein?
weil der Ablauf wahrscheinlich der 22.10 ist
Genau das ist die Aussage der Versicherung, dass das Versicherungsjahr auf den 22.10. endet und die Kündigung quasi spätestens für den Wagen am 21.9. hätte eingegangen sein müssen
Dann bleibt noch die Kündigung bei Beitragserhöhung oder eben die im Schadensfall.
Und da verstehe ich eben meine AKB nicht, ob das mit dem Glasschaden als Kündigungsgrund reicht um mit dem Austausch der Windschutzscheibe auch eine Kündigung durchzusetzen
Für den Kaskovertrag ja. Für die Haftpflicht nicht. Du kannst das Auto auch mal abmelden / verkaufen und dann anderweitig versichern.
oder auf die Frau ummelden
Nur abmelden und wieder anmelden auf denselben Halter geht aber nicht, da wird er sich wundern wenn die alte Versicherung wieder anklopft.. wenn dann auf die Frau anmelden
Man, ist es wirklich wert, soviel Aufwand für so ein kleines Problem zu betreiben.
Ich würde die Arschbacken zusammenkneifen und dann eben zum 21.09. des kommenden Jahres kündigen.
Und nicht auch noch im Internet bekanntmachen, das ich bei online-Vertragsabschluss zu blöd war, die Bedingungen zu lesen und verstehen...
Das wurde vor über 15 Jahren noch schön schriftlich beim Versicherungsvertreter abgeschlossen und nicht online, aber gut, dass du dabei warst
Zitat:
@dfsoldier schrieb am 27. Oktober 2016 um 18:39:32 Uhr:
Das wurde vor über 15 Jahren noch schön schriftlich beim Versicherungsvertreter abgeschlossen und nicht online, aber gut, dass du dabei warst
Einfach ignorieren, solche Foren-Wichtigtuer. Vermutlich hat seine Frau ihn gestern nicht ran... ach egal
Es reicht wenn man seinen Versicherungsschein liest
Mal an die ganzen "Boah bist du unselbsständig" Schwachköpfe hier:
Die Frage war:
Zitat:
So, jetzt die Frage: kann ich auch nach einem Kaskoschaden die Versicherung kündigen? (jetzt der Glasschaden) ?
Warum man jetzt auf den TE einhackt er wäre zu doof zum lesen ist mir unbegreiflich. Eher andersrum scheint es so, dass die Kritiker zu doof sind die Frage zu lesen.
Ich habe fertig.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. Oktober 2016 um 19:42:48 Uhr:
Mal an die ganzen "Boah bist du unselbsständig" Schwachköpfe hier:
Die Frage war:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 27. Oktober 2016 um 19:42:48 Uhr:
Zitat:
So, jetzt die Frage: kann ich auch nach einem Kaskoschaden die Versicherung kündigen? (jetzt der Glasschaden) ?
Warum man jetzt auf den TE einhackt er wäre zu doof zum lesen ist mir unbegreiflich. Eher andersrum scheint es so, dass die Kritiker zu doof sind die Frage zu lesen.
Ich habe fertig.
exakt, und um die frage nach der x-ten beitrag zu beantworten:
ja, kannst du.