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Frage an die Finanzguru´s: Geldwerter Vorteil bei USA Import

Themenstarteram 27. August 2012 um 18:43

Ich stelle die Frage hier, da es vielleicht den einen oder anderen A4 User gibt, der sich mit Lohnsteuer bzw. der 1% Regel auskennt.

Zur Problematik:

Ich habe vor ein Fahrzeug in den USA zu bestellen, was es in Deutschland nicht gibt. Daher fehlt auch der Ansatz des Bruttolistenpreises.

Lt. Gesetz ist bei Reimporten der BLP eines Vergleichsfahrzeuges anzusetzen und gemäß Mehr- oder Minderausstattung anzupassen.

So schön, so gut. Es gibt kein Vergleichbares Fahrzeug und es ist auch kein Reimport.

Die Beiweislast liegt bei mir.

Nun meine Annahme: Nettolistenpreis des Fahrzeuges ist $ 48.000 zum Kaufzeitpunkt (derzeit ca. 38.400 €)

Nach Transport (2000 €), Verzollung / Einfuhrumsatzsteuer (9600 €) und Umrüstung (1000 €) lege ich dem Importeur nun 45.000 € (Brutto) auf den Tisch (nicht wundern: Kaufpreis liegt deutlich unter dem Nettolistenpreis)

Was setze ich nun für die 1% Regel an?

Nettolistenpreis + Einfuhrumsatzsteuer?

Kaufpreis + (alles andere)?

Oder vielleicht ein ähnliches (selbe Fahrzeugkategorie), aber völlig untermotorisiertes Fahzeug als Vergleichsfahrzeug angeben?

Ich finde über dieses Thema im Internet nichts verwendbares.

Danke für Eure Komentare zur Lösungsfindung im Vorraus.

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16 Antworten

Sorry bin leider kein Steuerguru, aber ich denke es interessiert trotzdem viele, um welches Auto es sich denn nun handelt?

 

Ansonsten würde ich mein Glück mal in einem Steuerforum versuchen, falls es dringend ist.

Ich muss vorausschicken, dass ich mich nicht im Detail mit den deutschen Steuergesetzen auskenne.

Aber grundsätzlich basiert ja der geldwerte Vorteil auf dem Bruttolistenpreis eines solchen Autos in Deutschland.

In Ermangelung eines Vergleichsfahrzeugs in Deutschland musst du wohl die tatsächlichen Kosten angeben, welche einem "neutralen Dritten" (d.h. keine besonderen Rabatte oder was auch immer) entstehen würden, wenn er das Fahrzeug hier in Deutschland zulassen würde.

D.h. Nettolistenpreis USA + Transport, Verzollung / Einfuhrumsatzsteuer und Umrüstung.

Es bleibt dir also nicht viel anderes übrig, als alle Positionen anzugeben, wenn du 100% korrekt sein willst.

 

am 28. August 2012 um 6:38

Wie mein "Name" schon sagt, gehöre ich zu den Steuer-Hoschis dieser Welt.

Die sog. 1-%-Regelung steht in § 6 (1) Nr. 4 EStG (gilt für Unternehmer):

.... Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.

In § 8 (2) EStG werden "Einnahmen" definiert (gilt also auch für Arbeitnehmer):

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen. Für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gilt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 entsprechend.

Fazit:

Egal wo das Auto gekauft wurde, es gilt der inländische Bruttolistenneupreis.

Diese Pauschalregelung soll der Vereinfachung dienen. Es muss also nicht geprüft werden, welches konkrete Fahrzeug im Einzelfall privat genutzt wird (neu/gebraucht, Rabatte, Zustand, wo gekauft....), sondern welcher Typ Fahrzeug privat genutzt wird.

Zitat:

Original geschrieben von steuerhoschi

Fazit:

Egal wo das Auto gekauft wurde, es gilt der inländische Bruttolistenneupreis.

Wie er geschrieben hat, mangelt es an einem Bruttolistenpreis in Deutschland (da wohl dieses Auto hier gar nicht verkauft wird). :rolleyes:

Daher muss er wohl auf die "tatsächlichen" Kosten abstelllen, welche für den Import des Fahrzeugs nach Deutschland entstehen (basierend auf dem Nettolistenpreis im Ursprungsland).

am 28. August 2012 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von mstuder

Zitat:

Original geschrieben von steuerhoschi

Fazit:

Egal wo das Auto gekauft wurde, es gilt der inländische Bruttolistenneupreis.

Wie er geschrieben hat, mangelt es an einem Bruttolistenpreis in Deutschland (da wohl dieses Auto hier gar nicht verkauft wird). :rolleyes:

Daher muss er wohl auf die "tatsächlichen" Kosten abstelllen, welche für den Import des Fahrzeugs nach Deutschland entstehen (basierend auf dem Nettolistenpreis im Ursprungsland).

In Deutschland ist doch alles geregelt: BMF-Schreiben vom 18.11.2009, Textziffer 10

Für den pauschalen Nutzungswert ist der inländische Listenpreis des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung (z. B. Navigationsgerät, BFH-Urteil vom 16. Februar 2005, BStBl 2005 II S. 563) einschließlich der Umsatzsteuer (BFH-Urteil vom 6. März 2003, BStBl 2003 II S. 704) maßgebend. Das gilt auch für reimportierte Kraftfahrzeuge. Soweit das reimportierte Kraftfahrzeug mit zusätzlicher Sonderausstattung versehen ist, die sich im inländischen Listenpreis nicht niedergeschlagen hat, ist der Wert der Sonderausstattung, der sich aus der Preisliste des Herstellers ergibt, zusätzlich zu berücksichtigen. Soweit das reimportierte Kraftfahrzeug geringwertiger ausgestattet ist, ist der Wert der „Minderausstattung” anhand des inländischen Listenpreises eines vergleichbaren inländischen Kraftfahrzeugs angemessen zu berücksichtigen. Kosten für nur betrieblich nutzbare Sonderausstattung, wie z. B. der zweite Pedalsatz eines Fahrschulkraftfahrzeugs, sind nicht anzusetzen. Für Kraftfahrzeuge, für die der inländische Listenpreis nicht ermittelt werden kann, ist dieser zu schätzen. ...

Fazit:

Ein ähnliches Fahrzeug, das in Deutschland verkauft wird, als Basis nehmen und Korrekturen vornehmen.

Wie gesagt: Der tatsächliche Kaufpreis und irgendwelche Kosten interessieren erstmal nicht.

edit:

Sorry, bin davon ausgegangen, dass es sich um einen Audi handelt, den es ja grundsätzlich in Deutschland gibt.

Ohne zu wissen, um welches Auto es sich handelt, ist die Sache schwierig. Wenn es in Deutschland überhaupt gar nicht verkauft wird, würde ich vorschlagen bei autoscout oder mobile ein neuwertiges Vergleichsfahrzeug rauszusuchen entsprechend zu schätzen. Als Kontrollwert könnten dann die tatsächlichen Kosten dienen.

Themenstarteram 28. August 2012 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von steuerhoschi

Zitat:

Original geschrieben von mstuder

 

Wie er geschrieben hat, mangelt es an einem Bruttolistenpreis in Deutschland (da wohl dieses Auto hier gar nicht verkauft wird). :rolleyes:

Daher muss er wohl auf die "tatsächlichen" Kosten abstelllen, welche für den Import des Fahrzeugs nach Deutschland entstehen (basierend auf dem Nettolistenpreis im Ursprungsland).

In Deutschland ist doch alles geregelt: BMF-Schreiben vom 18.11.2009, Textziffer 10

Fazit:

Ein ähnliches Fahrzeug, das in Deutschland verkauft wird, als Basis nehmen und Korrekturen vornehmen.

Wie gesagt: Der tatsächliche Kaufpreis und irgendwelche Kosten interessieren erstmal nicht.

Vielen Dank an Euch beide. Das sind Aussagen, mit denen ich arbeiten kann.

Die Frage ist nur, wenn ich die selbe Fahrzeugkategorie nehme, z.B. einen Kastenwagen VW T5. Dieser Kostet mit dem 150kw Benziner 37.913,40 € ohne Lack und Radio.

Nun hat mein Fahrzeug aber 289kw, Leder usw. was es bei VW nicht gibt.

Ähnlich bei einem Pickup: Den Amarok gibt es überhaupt nicht mit Benzinmotor, der Diesel endet bei 2l mit 180 PS, einen Toyota Tundra (US Modell) gibt es aber mit 390 PS V8 Benziner, oder einen Chevy mit 6.7L Cummins® Turbo Diesel mit 350 PS.

Wie soll man da korrigieren? liniar die Motorleistung multiplizieren? Das währe doch ein Witz?!

Der Beschreibung nach handelt es sich ja um etwas größeres alá Ford F250 oder irgendwo in der Dimension.

Deine 289kw sind ja 393PS....käme da leistungstechnisch und auch größenmäßig nicht der Tundra in etwa hin als Vergleichsmodell?

Oder warum geht der nicht?

Themenstarteram 28. August 2012 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Oder warum geht der nicht?

Es gibt weder für den Toyota Tundra, noch für den Ford F-250 einen inländischen, also deutschen, Bruttolistenpreis.

Das ist genau die Problematik, die ich meine. In diesen beiden Klassen (Van / Pickup) gibt es keine Vergleichsfahrzeuge.

Die deutschen Modelle sind Leistungs-, Ausstattungs- und Größentechnisch weitaus unterlegen.

Die Frage ist nun, wie schätzt man?

am 28. August 2012 um 9:25

Zitat:

 

Die Frage ist nur, wenn ich die selbe Fahrzeugkategorie nehme, z.B. einen Kastenwagen VW T5. Dieser Kostet mit dem 150kw Benziner 37.913,40 € ohne Lack und Radio.

Nun hat mein Fahrzeug aber 289kw, Leder usw. was es bei VW nicht gibt.

Ähnlich bei einem Pickup: Den Amarok gibt es überhaupt nicht mit Benzinmotor, der Diesel endet bei 2l mit 180 PS, einen Toyota Tundra (US Modell) gibt es aber mit 390 PS V8 Benziner, oder einen Chevy mit 6.7L Cummins® Turbo Diesel mit 350 PS.

Wie soll man da korrigieren? liniar die Motorleistung multiplizieren? Das währe doch ein Witz?!

Welches Fahrzeug bekommst Du denn konkret ? (Bevor wir hier alle rumspekulieren würde eine konkrete Angabe vermutlich eher helfen.)

am 28. August 2012 um 9:33

Zitat:

 

Es gibt weder für den Toyota Tundra, noch für den Ford F-250 einen inländischen, also deutschen, Bruttolistenpreis.

Die Frage ist nun, wie schätzt man?

Beide Pkw werden bei autoscout24 angeboten. Der Toyota Tundra sogar in unterschiedlicher Ausstattung und teilweise sogar als neuwertiges Vergleichsauto.

Du solltest als Basis den Wert nehmen, mit dem ein vergleichbares Auto in Deutschland gehandelt wird. Daher mal in autoscout24 oder mobile reinschauen.

Themenstarteram 28. August 2012 um 9:38

Zitat:

Original geschrieben von steuerhoschi

Zitat:

 

Es gibt weder für den Toyota Tundra, noch für den Ford F-250 einen inländischen, also deutschen, Bruttolistenpreis.

Die Frage ist nun, wie schätzt man?

Beide Pkw werden bei autoscout24 angeboten. Der Toyota Tundra sogar in unterschiedlicher Ausstattung und teilweise sogar als neuwertiges Vergleichsauto.

Du solltest als Basis den Wert nehmen, mit dem ein vergleichbares Auto in Deutschland gehandelt wird. Daher mal in autoscout24 oder mobile reinschauen.

Ja genau da sind wir nun: kein BRUTTO LISTEN PREIS :-)

Das sind Handelspreise (wahrscheinlich schon rabattiert) usw.

Da kann ich doch gleich die Rechnung vom Importeur nehmen und die als Grundlage nehmen.

Es werden unzählige US Importe im Internet angeboten. Da gibt es auch A4 für (weniger) als Listenpreis. Daher ist die Schätzung schwierig, bei einer Handelsspanne von 20.000€.

Zitat:

Original geschrieben von steuerhoschi

 

Welches Fahrzeug bekommst Du denn konkret ? (Bevor wir hier alle rumspekulieren würde eine konkrete Angabe vermutlich eher helfen.)

Wir nehmen mal an dieser ist es. Vielleicht hilfts ja.

Ein Tundra steht bei mir zuhause vor der Tür, gehört meinem Vermieter. Ob das allerdings ein Reimport ist oder nicht, weiss ich leider nicht.

Themenstarteram 28. August 2012 um 9:43

@MartinSHL: Den Tundra gibt es nicht offiziell in D, also ist es definitiv ein Import.

Ein Reimport kann es dementsprechend auch nicht sein.

am 28. August 2012 um 9:48

Zitat:

 

Ja genau da sind wir nun: kein BRUTTO LISTEN PREIS :-)

Das sind Handelspreise (wahrscheinlich schon rabattiert) usw.

Da kann ich doch gleich die Rechnung vom Importeur nehmen und die als Grundlage nehmen.

Es werden unzählige US Importe im Internet angeboten. Da gibt es auch A4 für (weniger) als Listenpreis. Daher ist die Schätzung schwierig, bei einer Handelsspanne von 20.000€.

Ein Bruttolistenneupreis existiert nicht. So weit sind wir schon. Wie im BMF-Schreiben geschildert, ist der Wert in Deinem Fall also zu schätzen. Letztendlich geht es darum, dem Finanzamt den Wert "glaubhaft zu machen".

Daher würde ich wie folgt vorgehen:

- einen deutschen Handelswert aus dem Internet ziehen (ggf. mehrere Vergleichsmodelle)

- diesen anschließend mit Deinen tatsächlichen Kosten verproben.

Die Preise bei autoscout24 oder mobile sind meist noch nicht rabattiert, sondern tendenziell eher etwas zu hoch. Ich verwende Ausdrucke aus diesen beiden Portalen recht oft als Basiswerte wenn es um die Teilwertschätzung bei Pkw-Entnahmen geht.

Wenn es sich bei Deinem Pkw um einen Neuwagen handelt, liegst Du richtig. Dann könntest Du gleich die Rechnung vom Importeur nehmen. Trotzdem würde ich diesen Wert mit Handelspreisen in Deutschland gegenchecken.

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