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Frage an die Steuer-Experten: Firmenwagen"kauf" via Leasing = sinnvoll?

Themenstarteram 7. September 2008 um 12:23

Hallo zusammen,

Bisher benutzte ich meinen privaten PKW für Geschäftsfahrten. Da das im letzten Jahr stark zugenommen hat und 2008 zudem wirtschaftlich gut gelaufen ist, würde mir gerne über unsere Freiberufler-Personengesellschaft einen Firmenwagen zulegen. Das Objekt meiner Begierde kostet ca. 36K brutto und soll zu ca. 20% privat mitgenutzt werden.

Wenn mir Vater Staat das zugestehen würde, würde ich die Karre am liebsten im 1. Jahr abschreiben und dann einfach Ruhe haben. Aber dank Unternehmenssteuerreform gibt es ja nicht mal mehr die degressive Abschreibung, und bei ca. 36K Neupreis sind mir ca. 6K an Ausgaben (6 Jahre lineare AfA) in 2008 einfach zu ungünstig. Nun suche ich nach -- legalen -- Gestaltungsvarianten. Wie gesagt: immer mit der Idee im Hinterkopf, noch vor dem 31.12. Ausgaben zu erzeugen. Beim Steuer-Schutzbrief habe ich ein paar ganz gute Tips gefunden.

Die beste Lösung scheint im Leasing zu bestehen. Das ist leider (in Anbetracht des Mehraufwands, der Leasinggebermarge etc.) ziemlich von hinten durch die Brust ins Auge, aber einen Tod muss ich wohl sterben. Leider kenne ich mich mit Leasing überhaupt nicht aus. Folgendes theoretische Szenario klingt gut:

- Leasing-Start noch vor 31.12.

- hohe Sonderzahlung bei Beginn

- relativ kurzer Leasing-Zeitraum (24 Monate)

- danach: "höchstwahrscheinlich" ;) ;) Kauf zu niedrigem Restpreis

- Leasinggesellschaft kümmert sich um (angeblich) günstige Vollkasko

Quizfrage: worauf sollte ich dabei achten, um nicht auf die Nase zu fallen? Ich habe folgendes Angebot vorliegen:

- 50.000 km / Jahr

- Leasing-Sonderzahlung von ca. 48% vorweg

- ziemlich niedrige Leasingraten danach (40 Euro/Monat) über 24 Monate

Besonders geben mir folgende Fragen zu denken:

- ab wann würde man bei der Höhe der Sonderzahlung von Gestaltungsmissbrauch reden; sind 48% überhaupt akzeptabel?

- habe bereits angefragt, ob wir die Leasingraten erhöhen können (300 Euro), um den Restwert zum Ende zu reduzieren. Gleiche Frage: ist das überhaupt noch akzeptabel?

- bin ich nicht auf diese Weise völlig in de Hand des Leasinggebers? Sollte das Auto am Ende noch gut aussehen, muss er es mir/der Firma dann wirklich überlassen? Und: zu welchem Preis? Scheint er ja dann frei festlegen zu können.

Vielen Dank!

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13 Antworten
am 7. September 2008 um 13:40

Zitat:

 

- Leasing-Sonderzahlung von ca. 48% vorweg

 

Vielen Dank!

Hallo,

 

leider muss ich Dir den Zahn mit der ultrahohen Leasingsonderzahlung und der Leasingdauer von nur 24 Monaten gleich ziehen :-( Würdest Du das machen, würde das Fahrzeug gem. Leasingerlass zu Deinem Betriebsvermögen gezählt werden und Du müsstest es abschreiben... (obwohl es Dir nicht gehört!!)

 

Hier die Rechtsgrundlage:

 

1.) Zur Leasingdauer:

 

III. Steuerliche Zurechnung des Leasing-Gegenstandes

Die Zurechnung des Leasing-Gegenstandes ist von der von den Parteien gewählten Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung abhängig. Unter Würdi-gung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasing-Gegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Bei den unter II.2 genannten Grundvertrags-typen gilt für die Zurechnung das Folgende:

1. Leasing Verträge ohne Kauf- oder Verlängerungsoption

Bei Leasing-Verträgen ohne Optionsrecht ist der Leasing-Gegenstand regelmäßig zu-zurechnen.

a) dem Leasing-Geber,

wenn die Grundmietzeit mindestens 40 v.H. und höchstens 90 v.H. der betriebsge-wöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes beträgt,

b) dem Leasing-Nehmer,

wenn die Grundmietzeit weniger als 40 v.H. oder mehr als 90 v.H. der betriebsge-wöhnlichen Nutzungsdauer beträgt.

 

---->Mit einer 30 Monatigen Leasingzeit bist Du auf der sicheren Seite

 

 

2.) Zur Sonderzahlung:

Steht auch etwas im Leasingerlass.

 

 

 

Du solltest Dir den Leasing-Erlass, der ist von 1971 und 1975 :-), gründlich zu Herzen führen. Das beste Steuersparmodell hat keinen Taug wenn es die Betriebsprüfung nicht übersteht.

 

Denke lieber mal über die Bildung einer Investitionsrücklage (früher Ansparrücklage) nach, wenn Du sowieso kaufen willst ist das die saubere Methode mit einem wesentlich höheren steurlichen Wirkungsgrad.

 

Aber Achtung: Seit der Unternehmensteuerreform darf Dein Gewinn im Jahr der Bildung nicht höher als 100.000 Euro gewesen sein.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von __daniel__

Quizfrage: worauf sollte ich dabei achten, um nicht auf die Nase zu fallen?

Ich empfehle, mal mit spitzem Bleistift auszurechnen, ob nicht der Nutzen der angedachten Vorverlagerung der Aufwände aus dem Leasingvertrag maßlos überschätzt wird.

Nehmen wir an, Dein Gewinn (-Anteil) wird 2008 mit Spitzensteuersatz 45% belastet. Wie geht's nun 2009 und 2010 weiter?

Szenario (1) - Das Geschäft läuft weiterhin gut, dann bringt die Verlagerung der Aufwände gar keinen Vorteil, es sei denn in den Folgejahren werden erneut aus steuerlichen Überlegungen heraus gewinnmindernde Ausgaben getätigt.

Szenario (2) - Das Geschäft läuft schlecht, aber selbst dann werden bescheidene Gewinne (z.B. 30.000 Euro) mit einem relativ hohen Spitzensteuersatz belastet (30%) - nach Grundtabelle; beim Splittingtarif schaut's etwas besser aus, falls die Partnerin daheim Kinder und Herd hütet.

Die Differenz im Spitzensteuersatz beträgt im zweiten Szenario 15%, d.h. die Steuerersparnis durch Vorverlagerung der Aufwände nach 2008 läge in der Größenordnung von 36.000 Euro x 48% Sonderzahlung % x 15% => Das sind gerade mal 2600 Euro Steuerersparnis. Und dafür hast Du Deine Liquidität mit 17.000 Euro belastet.

Bilanzierst Du? Wahrscheinlich als Freiberufler nicht, dann verschleppe doch im November und Dezember die Rechnungstellung ein wenig, so daß ein paar Gewinne in's nächste Jahr rüberrutschen.

Oliver

 

 

Themenstarteram 7. September 2008 um 15:03

Hi Simone,

vielen Dank für die schnelle Antwort und den Tip mit dem Leasing-Erlass.

Die 30 Monate hinzukriegen wäre sicher nicht das Problem; ich vermute aber, durch die Übernahmemöglichkeit am Ende handelt es sich um ein Leasingverhältnis nach 2.) / "Kaufoption", d.h. ich müsste durch die Zahlen gewährleisten:

Zitat:

Bei Leasing-Verträgen mit Kaufoption ist der Leasing-Gegenstand regelmäßig zuzurechnen

a) dem Leasing-Geber, wenn die Grundmietzeit mindestens 40 v. H. oder höchstens 90 v.H. der

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt und der für den Fall der Ausübung des Optionsrechts

vorgesehene Kaufpreis nicht niedriger ist als der unter Anwendung der linearen AfA nach der amtlichen AfATabelle

ermittelte Buchwert oder der niedrigere gemeine Wert im Zeitpunkt der Veräußerung.

Das hebelt aber doch im Prinzip jede Form von Vorab-Sonderzahlung aus, wenn man mal von gleich bleibenden Leasingraten über die Jahre ausgeht; wie soll man sonst jemals auf/über AfA-Wert bleiben? Abgesehen davon, dass ich mich dann bei 50.000 km / Jahr an den Leasingraten totzahlen würde.

Du sprichst die Ansparrücklage an. Die hatte ich auch schon im Blick; ist ja auch ein echtes "Steuergeschenk". Da bin ich noch nicht so ganz durchgestiegen. Habe mir eine ausführliche Beschreibung der Ansparrücklage durchgelesen. Das mit den 100.000 max. Gewinn ließe sich evtl. noch einrichten (siehe Posting Oliver); was mir wirklich Sorgen macht, ist die ziemlich harte Auflage von 90% betrieblicher Nutzung auf das Anschaffungs- und das -folgejahr; für private Nutzung des Wagens bliebe da praktisch keine Luft. Trotzdem hier ein Rechenbeispiel, so, wie ich das verstanden habe:

Kaufwert: 36.000 EUR

2008: Einbehaltung 40% = 14.400 EUR als gewinnmindernde Rücklage bei der ESt-Erklärung

2009: Kauf zu 36.000 EUR; Sonderabschreibung i.H.v. 20% auf den um die Rücklage reduzierten Betrag (22.200), also Gewinnminderung um 4.440 EUR; außerdem AfA auf 1/6 des verbleibenden Preises (17760 EUR) im Anschaffungsjahr i.H.v. 2.690 EUR

2010-2014: jeweils Abschreibung weiterer 2.690 EUR

Stimmt das so? Nicht berücksichtigt ist bei all dem natürlich noch der Sonderzirkus mit der Umsatzsteuer (und insbesondere deren Verrechnung per Fahrtenbuch, weil 1%-Regelung ziemlich ungünstig erscheint).

Danke!

am 7. September 2008 um 15:19

Hallo Daniel,

 

das bei Nutzung der Investitionsrücklage nun bereits 90% (!) geschäftliche Nutzung vorausgesetzt werden ist mir neu. Scheinbar hat man auch da dran gedreht.. Das Prinzip hast Du aber nach Deinen Ausführungen verstanden.

 

Zum Leasing:

Die Kaufoption ist für Dein Vorhaben nicht zu gebrauchen und sorgt wieder zu Zurechnung in das Betriebsvermögen.

 

Ich weiss nicht inwiefern Du von einem Steuerberater betreut wirst, ich würde Deinen Frage für wirklich kleines Geld einmal im Portal von www.frag-einen-steuerprofi.de einsetzen. Hier würdest Du eine 100% Antwort bekommen.

 

VG

 

Simon (ohne e!)

 

 

Das mit der 90%ig betrieblichen Nutzung ist zutreffend. Bei 99% der "Betroffenen" ist davon auszugehen, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss.

Themenstarteram 8. September 2008 um 9:21

Welche Lösung gibt es dann -- außer Leasing und AfA über 6 Jahre --, wenn man ~ 20% Privatnutzung zulassen möchte?

Prinzipiell hat os-m Recht, man sollte das Ganze auf einen längeren Zeitraum betrachten/abstellen. Nur die Berechnung der Steuerersparnis bei Szenario 2 hinkt durch die Berechnung mit dem Spitzensteuersatz von 30% stark.

Ich nehme kaum an, dass der TE momentan den Spitzensteuersatz zahlt, dann würde er mit dieser Frage wohl "seinen Steuerberater" belästigen und nicht hier in einem Auto-Forum nach Tipps suchen.

Ohne Genaue Zahlen über den momentanen und den erwarteten Gewinn kann man aber sowieso keinen seriösen Tipp geben.

Mal noch 2 Schritte vorher angesetzt: Ergäbe sich den überhaupt ein zusätzlicher Aufwand durch die Sonderzahlung?

M.E. nicht, da hier ein ARAP zu bilden wäre.

Stimmt, das Finanzamt wird wohl die Sonderzahlung auf die Laufzeit verteilen.

Aber manchmal rutsch halt auch etwas durch. :D :D

am 8. September 2008 um 14:45

Hallo, sollte Daniel NICHT bilanzieren (wo von ich mal ausgehe ;)) so wird er auch keine ARAP bilden müssen.

 

Die ARAP ist nur zu bilden bei bilanzierenden Unternehmen.

 

Evtl. liest er sich mal diesen Link durch: http://www.frag-einen-steuerprofi.de/...singsonderzahlung__f28991.html

 

@Daniel: Du siehst hier haben sogar die Experten verschiedene Ansichten. Ich kann Dir nur raten einen steuerlichen Berater aufzusuchen und über diesen Dein PKW-Modell prüfen zu lassen. Ein PKW-Forum, sei es auch der Unterbereich "Finanzierung" ist nicht der richtige Ort dafür -es geht um schlichtweg zu viel Geld. Der Beste Tip an dieser Stelle ist nichts Wert, wenn er bei (D)einer Betriebsprüfung "zerissen wird. :)

 

VG

Simon

 

Ich "schrub" nichts von ARAP, die gibts nur beim Betriebsvermögensvergleich (Bilanz).

Das Finanzamt wird einfach den PKW aktivieren (wollen), und damit geht die Sonderzahlung in die Anschaffungskosten mit ein und ist auf die Nutzungsdauer zu verteilen.

Der beste Tipp war: Such die einen Steuerberater und frag den.

am 9. September 2008 um 6:25

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Ich "schrub" nichts von ARAP, die gibts nur beim Betriebsvermögensvergleich (Bilanz).

Du nicht, aber der über Dir.... :)

Letztendlich kann man sowieso keinen allgemeingültigen Ratschlag geben.

 

Wenn der TE in den Folgejahren noch höhere Einkommen zu versteuern hat, dann könnte es sogar sinnvoller sein, mit 0 Anzahlung und hohen Raten zu leasen.

 

@ __daniel__

 

Der Weg ist richtig, aber deine Berechnung ist nicht ganz richtig. Das kannst du ganz einfach selber feststellen:

 

14.400 Rücklage

04.440 Sonderafa

16.140 Normalafa ( 6*2690 )

---------------------------------------

34.980 - verbleibt eine Differenz von 1020 Euro, den Fehler darfst du selber suchen.  ;)

 

Und außerdem ist zu beachten, dass die Gewinngrenze nicht personenbezogen ist, sondern auf die Gesellschaft. In deinem Fall ist also der Gewinn der "Freiberufler-Personengesellschaft" anzusetzen.

 

HTH

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