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Frage an die Steuerexperten wegen Firmenwagen
Hallo an alle Steuerexperten,
ich habe mal eine kurze Frage, vorher aber erstmal die Gegebenheiten:
Ich arbeite für eine IT-Firma, die ihre Kunden quer durch Norddeutschland hat. Aus diesem Grund habe ich seit ca. 6 Jahen einen Firmenwagen (derzeit VW Touran), den ich über die 1%-Regel pauschal versteuere und somit auch uneingeschränkt privat nutze. Ein Fahretnbuch o.ä. wird nicht geführt. Auch wenn ich frei hatte oder in den Urlaub gefahren bin, habe ich immer mit der Firmen ARAL-Karte getankt, was auch nie ein Problem darstellte (machen übrigens alle Kollegen, die einen Firmenwagen haben). Außer dem zu versteuernden geldwerten Vorteil hatte ich also keine weiteren Kosten, weder Tanken, Werkstatt o.ä.
Nun habe ich zum Jahresende gekündigt, mein letzter Arbeitstag ist abzüglich Resturlaub der 8.12. Mein Vertrag läuft aber offiziell noch bis 31.12. Nun habe ich vom Sekretariat den Hinweise bekommen, dass ich Tankquittungen nur noch bis zum 8.12. einreichen darf, danach wäre ja alles privat und das darf ich dann somit bei der Firma auch nicht mehr einreichen. Das widerspricht aber eigentlich den bisherigen Gegebenheiten, wo ja auch nicht explizit zwischen Firmen- und Privatfahreten unterschieden wurde.
Abgesehen davon war und ist es bei uns ja auch gängige Praxis, ALLE Quittungen einzureichen. Im Prinzip werde ich ja dadurch benachteiligt, dass ich meinen Urlaub an das Ende der Dienstzeit gelegt habe..
Die Frage ist nun: Hätte ich nicht eigentlich einen Anspruch darauf, meine Tankquittungen bis Jahresende uneingeschränkt einreichen zu können ??
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15 Antworten
Sei froh das sie dir nicht am letzten Arbeitstag das Auto abnehmen und du bis zum Ende des jahres mit deinem Privatwagen fahren mußt.
Die bisherige Praxis dürfte daraus resultieren das ohne Fahrtenbuch nur schwer nachvollziebar ist welche Fahrten Privat und welche Geschäftlich waren und es mühsam wäre die Tankquittungen aufzudröseln.Aber ab 08.12. ist die Sache einfach,es fallen nur noch Privatfahrten an und dafür muß mit Sicherheit keine Firma zahlen.
PS:Einreichen kannst du sie trotzem noch,nur werden sie dir das Geld vom ausstehenden Lohn abziehen.
Bin nochmal in die Offensive gegangen und habe mit dem Chef direkt darüber gesprochen.
1) Den Wagen können Sie mir am letzten Arbeitstag am 8.12. noch nicht abnehmen, weil er mir laut Arbeitsvertrag zusteht und ich ihn auch im Dezember voll versteuere
2) Die Tankquittungen kann ich auch noch bis zum Jahresende komplett einreichen, auch wenn offensichtlich ist, dass es sich um Privatfahrten handelt. Kann nur nicht mehr auf Firmenkarte tanken sondern muss auslegen und dann per Reisekosten abrechnen.
Alles alles in Butter :-)
Re: Frage an die Steuerexperten wegen Firmenwagen
Zitat:
Original geschrieben von BANXX
...Im Prinzip werde ich ja dadurch benachteiligt, dass ich meinen Urlaub an das Ende der Dienstzeit gelegt habe..
sry, aber irgend wie erinnert mich Deine Denkweise an den Fall, als der ehemalige Karstadt-Vorstandsvorsitzende (den Namen habe ich jetzt nicht parat) die Überstunden und Zuschläge für seinen Privatfahrer beim ehemaligen Arbeitgeber eingeklagt hatte.
Dieser war nicht mehr bereit, neben der lebenslangen Bereitstellung eines Dinstwagen samt Fahrer, auch noch die Überstunden zu bezahlen.
Nun ja, das Leben ist schon hart.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von BANXX
Bin nochmal in die Offensive gegangen und habe mit dem Chef direkt darüber gesprochen.
1) Den Wagen können Sie mir am letzten Arbeitstag am 8.12. noch nicht abnehmen, weil er mir laut Arbeitsvertrag zusteht und ich ihn auch im Dezember voll versteuere
2) Die Tankquittungen kann ich auch noch bis zum Jahresende komplett einreichen, auch wenn offensichtlich ist, dass es sich um Privatfahrten handelt. Kann nur nicht mehr auf Firmenkarte tanken sondern muss auslegen und dann per Reisekosten abrechnen.
Alles alles in Butter :-)
gratuliere!!
meistens ist die Offensive die beste Lösung
Ich denke , daß dein EX-Chef einfach nur einem Streit aus dem Weg gegangen ist.
Normalerweise ist es völlig in Ordnung das ab 8.12 keine Tankrechnungen mehr eingereicht werden können.
Denn mit deinem privaten Kram hat weder der Arbeitgeber noch der Fiskus zunächst mal was zu tun.
Er bekommt das Geld auch nicht wieder , sondern muß dann die Reisekosten intern in der Firma verteilen. KEIN Finanzamt der Welt würde Tankrechnungen von einem ausgeschiedenen Mitarebeiter akzeptieren.
ALSO SEI FROH- Und SCHÄM DICH
ArbeitgeberGRÜßE
Abwarten was die Buchhaltung mit den Quittungen macht.In der Regel sind die Chefs in Steuerfragen nicht die
Fittesten,deswegen stellen sie ja Fachpersonal ein.
Er kann ja mal im Januar nochmal schreiben ob die Quittungen akzepiert wurden.
Zitat:
Original geschrieben von toby120
... KEIN Finanzamt der Welt würde Tankrechnungen von einem ausgeschiedenen Mitarebeiter akzeptieren.
Zu dem zeitpunkt bin ich noch NICHT aufgeschieden. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis 31.12.
@SirDonald.
Wenn mein Chef das sagt, passt das auch. Ich arbeite für ne kleine Firma und da wird für alle MA quasi als "Bonus" auf die Anrechnung von Privatfahrten verzichtet.
Wie er das steuerlich macht ist sein Bier, ich weiss aber, dass ich meine Kohle in jedem Fall wieder kriege.
Trotzdem nochmal Danke @All
Mal immer langsam mit der Neid- und Privatdebatte!
In der Regel ist der Firmenwagen Teil des Gehalts, ergo
sind auch die Treibstoffkosten für Privatfahrten Teil
desselben. Das gilt auch dann, wenn die Firma auf eine
zusätzliche Eigenbeteiligung für "Privatsprit" verzichtet.
Steuerlich ist mit den 1% ohnehin alles inclusive.
Da der Firmenwagen einschließlich Privatnutzung also
Teil des Gehaltes ist, kann weder der Wagen noch die
Betriebskosten (Sprit, Reifen, etc.) vor Auslaufen des
Arbeitsvertrages entzogen werden.
Andernfalls könnte man ja auch ab dem 8.12. aufhören, Gehalt
zu bezahlen.
Selbst wenn das Auto nicht als Teil des Gehalts ausgewiesen ist,
dessen Privatnutzung samt Sprit aber bei allen Mitarbeitern
geduldet bzw. erlaubt ist, so handelt es sich hiermit um eine
sog. betriebliche Übung, die man nicht ohne Weiteres beenden
kann.
Auch das Untersagen der Nutzung der Tankkarte ist nicht
richtig, bekommt der Arbeitgeber doch von der Leasing-
gesellschaft bzw. der Mineralölgesellschaft über deren Nutzung
eine genaue Abrechnung. Egal ob Dienstfahrt oder Privatfahrt,
in beiden Fällen sind die Kosten betriebliche Aufwendungen,
die steuerlich geltend gemacht werden können.
Ich würde also:
- die Tankkartengeschichte erneut hinterfragen, bevor ich das
Geld auslege, denn ggf. bekommst Du bei der Erstattung
als dann Nicht-Mitarbeiter Schwierigkeiten, sprich: kein Geld.
- soweit vorhanden, Rat beim Betriebsrat einholen, das Vorgehen ist m.E. faktisch eine Ungleichbehandlung
sowie ggf. eine unzulässige Beendigung einer betrieblichen Übung.
Natürlich ist das hier geschriebene meine private Meinung
und in keiner Weise eine Rechts_beratung in irgendeiner Form.
Mich würde allerdings schon interessieren , wo Du die Info her hast ?
Zitat:
Original geschrieben von toby120
Normalerweise ist es völlig in Ordnung das ab 8.12 keine Tankrechnungen mehr eingereicht werden können.
Warum? Der Mitarbeiter ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht aus dem Unternehmen ausgeschieden. Er hat lediglich Urlaub.
@BANXX
Es handelt sich um zwei getrennte Bereiche.
Die steuerliche Behandlung wird monatlich abgerechnet, die vollen 1% für Dezember würden also auch berücksichtigt, wenn das Fahrzeug vorher am 8.12. oder nach dem Urlaub am 27.12. zurückgegeben wird. Theoretisch könnte als Sachbezug = nachträgliche Lohnzahlung angesehen werden, wenn der Wagen erst am 1. Arbeitstag im neuen Jahr zurückgegeben wird (1. und 2.1. gefahren = 1% für Januar versteuern).
Der zweite Bereich ist der Arbeitsvertrag, der anscheinend aussagt, dass das Fahrzeug dem Beschäftigten während der (ganzen) Dauer des Arbeitsverhältnisses auch für private Zwecke zur Verfügung steht, also genaugenommen bis zum 31.12. um 24 Uhr (Firmenparkplatz, Schlüssel zum Pförtner). Hier hat man bei der Firma anscheinend gedacht, man kanns ja mal versuchen. Das zeigt die vom Arbeitgeber jetzt geforderte Abrechnung. Diese ist schon deshalb unsinnig, weil eine Reisekostenabrechnung betrieblich veranlasste Fahrten voraussetzt, deshalb bekommt man ja dabei auch Übernachtungs- oder Verpflegungspauschalen.
Die Tankkarte kann natürlich immer zurückgefordert werden. Sie ist ja kein Vertragbestandteil, sondern Abrechnungsvereinfachung. Dann wird eben gegen Tankbeleg und Barquittung erstattet.
Auf alle Fälle ist für die Erstattung der Treibstoffkosten nach dem 8.12. keine fahrtenbuchähnliche Aufstellung notwendig, auch nicht z.B. für eine Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber, weil die 1%-Regelung das gerade nicht vorsieht.
und nochwas für toby
Die private Nutzung eines Firmenwagens ist kein Geschenk des Arbeitgebers, sondern mindert üblicherweise das vereinbarte Gehalt. Deshalb wird ihr Wert als "Sachbezug" wie kostenlose Verpflegung oder mietfreie Wohnung wieder hinzugerechnet. Da der Wert nicht genau ermittelt werden kann, wird er pauschal angesetzt.
Vereinfacht ist das so:
Ein Angestellter bekommt z.B. 2000€, die er als Lohn versteuert.
Ein anderer bekommt eine Wohnung (der Arbeitgeber zahlt dafür 500€),
ein Auto (kostet den Arbeitgeber monatlich 400€) und Bargehalt 1100€.
Der Arbeitgeber hat in beiden Fällen 2000€ Kosten.
Der 2. Angestellte versteuert 1100€ + 900€ Sachbezüge, also auch 2000€.
Zitat:
Original geschrieben von rumey
Die private Nutzung eines Firmenwagens ist kein Geschenk des Arbeitgebers, sondern mindert üblicherweise das vereinbarte Gehalt.
Genauso sieht es aus. Dieser Aspekt wird immer gerne unter den Teppich gekehrt.
Wenn der Wagen von Anfang an vereinbart war ist das natürlich richtig. Meist steigt man aber erst allmählich die Karriereleiter hoch. Dann kommt meist (man möchte ja das Gehalt nicht kürzen) das Auto OnTop