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Frage bezügl. NOS Anlage
Hi, ich mal wieder!Frage bezüglich NOS Anlage. Mein Kumpel hat sich eine NOS Anlage in seinem Auto verbaut, in einen Golf 3 1,6l (101PS). Jetzt wollte ich mal wissen, ob man da vielleicht noch einen LLK reinbauen muss oder kann? Er meinte wegen dem Hitzestau. Sind zwar nur ein paar sekunden ca. 30 PS. Brauch man das, ist es besser, oder empfiehlt sich sowas garnicht?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
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12 Antworten
Für einen LLK brauchste auch erstmal einen Lader (Kompressor, Turbo oder G-Lader) sonst kannste wohl schlecht einen verbauen.
Außerdem kühlt das NO2 alles genug runter.
also ick will mal nicht meckern aber wie kann man bei dem motor einfach mal nos verbauen?
Mit deinen 130 Ps macht dich doch trotzdem jeder 2te auf der straße platt....
Zur FRage ohne Aufladung sind die Druckverluste vom Ansaugweg viel zu groß mit LLK, d.h. er bekommt gar nicht den nötigen Massenstrom....
wirkt das überhaupt gut bei so nem kleinen motor mit 1.6? kenn mich da nit so gut aus aber das ist doch sicher deutlich effektiver bei nem stärkeren motor oder?
das mit dem LLk hatten wir doch schonmal geklärt und einige andere deiner absurden träume doch auch
reichts nicht langsam ?
oder einfach zu viel langeweile ?
Zitat:
Original geschrieben von Engel-82
wirkt das überhaupt gut bei so nem kleinen motor mit 1.6? kenn mich da nit so gut aus aber das ist doch sicher deutlich effektiver bei nem stärkeren motor oder?
Naja siehst ja das nur mickrige 30PS rauskommen.
Aber wozu bei NOS n LLK? NOS stellt doch ein Über-LLK dar, oder nicht.
Die einzige Aufgabe von NOS ist mit dem Lachgas N2O die vorhadenen angesaugte Luft stark runterzukühlen sodass sie mehr Sauerstoff hat und bei den hohen Temperaturen im Motor selber in Stickstoff und Sauerstoff zu verfallen, dadurch selber noch Sauerstoff dazu liefert.
Ist nos net verboten? bracuhst da net ne sondergenehmigung bezüglich "transoport von hochexpl. sachen"?
nos ist unter berücksichtigung von einigen auflagen legal! allerdings braucht es dazu auch nen gas/wasser installateur, der über die gesamte anlage ein gutachten erstellt. zusätzlich MUSS man ein abgasGUTACHTEN (nicht abgasUNTERSUCHUNG) erstellen lassen beim tüv, und das wird teuer...hinzu kommt noch, dass man genug nos mitführen muss um dieses gutachten zu erstellen! weil man da auch vollgas usw etc pp.... und das muss der motor dann auch aushalten
NOS -> legal...
aber nicht einfach mal eben so.
übrigens, AUTOGAS ist ein umbau der so in die richtung geht. und das ist auch legal
Zitat:
Original geschrieben von Loudness84
allerdings braucht es dazu auch nen gas/wasser installateur,
der installateur ist ein ingenieur
Zitat:
Original geschrieben von Loudness84
und das muss der motor dann auch aushalten
zusätzlich verstärkung der motorenaufnahme/getriebestrang usw. anpassung der bremsanlage...komplette neuabnahme des fahrzeuges.....
und mit der flasche sowie der befüllung und der monatge im/am fahrzeug ists auch noch so ne sache, wo man diplom-arbeiten drüber schreiben kann....
für nen tuner der mehrere 10.-tausend €uro nur für lachgas ausgeben will, durchaus machbar....mit vielen gutachten, viel zeit und nochmehr geld......
im übrigen fällt der gebrauch der nos-anlage im geltungsbereich der stvo flach.....
Zitat:
Original geschrieben von Loudness84
übrigens, AUTOGAS ist ein umbau der so in die richtung geht. und das ist auch legal
nö...
bei autogas hast du keine undefinierbare leistungssteigerung zu erwarten.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der installateur ist ein ingenieur
ist eh alles recht schwammig geschrieben und aus ner 5 monate alten erinnerung rausgeschrieben...danke für die korrektur.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
zusätzlich verstärkung der motorenaufnahme/getriebestrang usw. anpassung der bremsanlage...komplette neuabnahme des fahrzeuges.....
das kommt in den meisten fällen (wenn es so viele gibt?) dazu.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und mit der flasche sowie der befüllung und der monatge im/am fahrzeug ists auch noch so ne sache, wo man diplom-arbeiten drüber schreiben kann....
ganz genau
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
für nen tuner der mehrere 10.-tausend €uro nur für lachgas ausgeben will, durchaus machbar....mit vielen gutachten, viel zeit und nochmehr geld......
korrekt...wie gesagt, es wird nich billig, dass legal eingetragen zu bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
im übrigen fällt der gebrauch der nos-anlage im geltungsbereich der stvo flach.....
bist du dir da sicher? wozu dann das abgasgutachten? auf rennstrecken bzw abgesperrten bereichen darf man doch eh zum größten teil "verbrennen" was man will. zumindest mit genehmigung.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö...
bei autogas hast du keine undefinierbare leistungssteigerung zu erwarten.....
es ging nicht um die leistungssteigerung, sondern um die anlage selbst und das thema gefahrengut. der tank brauch halt auch gewisse prüfungen usw. die leistungssteigerung ist doch bei einer anständig verbauten anlage gar nicht mehr undefinierbar. eine definierte menge NICHT BRENNBARES GAS (das ist wichtig, da es wenn es brennbar wäre als treibstoff gelten würde, und das ist NICHT LEGAL) die dem verbrennungsvorgang zugeführt wird, erzeugt doch logischerweise einen definierten leistungszuwachs?
mal so nebenbei, ich meine mich daran zu erinnern, dass die anlage nur unter den abgenommenen bedingungen betrieben werden darf...is ja klar. nur, wer prüft das? der gutachter im schadensfall sonst keiner. den ladedruck vom turbo prüft ja auch keiner bis es nötig wird.
ich glaube sogar, dass die anlage bedingt durch das "tankvolumen" nur in geringen maßen betrieben werden kann bei der abnahme. das ganze wird dann wieder illegalisiert indem man die anlage für seine zwecke umbaut...wie gesagt, es sind endlos viele auflagen, vorschriften und gesetze die dabei beachtet werden müssen. und es kostet viel viel geld ACHJA zum eigentlichen thema gibts nur eins zu sagen. der LLK bringt nur was bei nem aufgeladenen motor, da die VERDICHTUNG der luft wärme erzeugt.
NOS verdichtet zwar auch ein wenig, aber kühlt auch die verbrennung
Zitat:
Original geschrieben von Loudness84
bist du dir da sicher?
JA!
Zitat:
Original geschrieben von Loudness84
der tank brauch halt auch gewisse prüfungen usw. die leistungssteigerung ist doch bei einer anständig verbauten anlage gar nicht mehr undefinierbar.
das problem dabei liegt in der gefahrenklassifizierung von technischem lachgas und den damit einhergehenden bestimmungen über tank, dessen anschluss sowie die entnahme von betriebstoff im geltunsgbereich der stvo..
würde ich dir alle rechtlichen kommentare dazu schreiben, würde das wohl etliche seiten füllen.....da wie gesagt, alleine zum thema "tank", man eine diplomarbeit schreiben kann...
kann da vielleicht ein wenig licht ins dunkel bringen, bevor hier unützerweise wirklich noch jemand ne diplomarbeit verfasst.
verfolge seit c.a 2 jahren berichte über einen typen der sich zum ziel gesetzt hat "nos" in deutschland zu legalisieren. vielleicht kennt ihn noch jemand aus dem tv etc.!?
anfangs dachte ich das es sich mal wieder um einen weiteren spinner handelt der sich bei sämtlichen prüfinstitutionen zum horst macht. aber komischerweise hat er die sache mit viel fachwissen ,ellenlangen gutacheten sowie heftig viel knete ins rollen gebracht und für seine "lachgasflaschen" und sein "gas" welches auch geschütz ist und nicht unters betäubungsmittelgesetz fällt, tüv bekommen!
und für den letzten schritt sprich die benutzung in deutschland fehlt nur noch die bestätigung des KBA.
d,h die flaschen dürfen mit gas befüllt und mit seinem systhem in auto's eingebaut werden . jedoch angeschlossen an den motor und in der fahrt betätigt werden darf noch nicht.
bisher war es ja schon so das man massig punkte dafür bekommen hat wenn man die geschichte nur im auto hatte.
anbei mal der link der I-net seite : www.nos1.de/
Zitat:
Original geschrieben von blowoff1
und für seine "lachgasflaschen" und sein "gas" welches auch geschütz ist und nicht unters betäubungsmittelgesetz fällt, tüv bekommen!
nur mal so zur info:
technisches lachgas fällt auch so nicht unter betäubungsmittelgesetz! da brauch man also nichts zu "schützen"!
im übrigen gibt es auch zugelassene lachgasflaschen, da brauch man auch nichts neues zu entwickeln...die hat jeder gashändler aufm hof.
soviel dann mal zu dieser hompage....
das problem fängt mit der montage und der darauf folgenden verbindung der flasche zum einspritz-kit bzw. der entnahme von lachgas aus der flasche an...
da lachgas eine betäubende wirkung hat, darf die montage der (angeschlossenen) flasche nicht im innenraum erfolgen ferner darf auch keine lachgasführende leitung im innenraum verlaufen.....