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Frage bezüglich Kurzzeitkennzeichen.

BMW 3er E93
Themenstarteram 5. Mai 2013 um 16:05

Wie schon erwähnt hole ich morgen mein neues Auto in Bayern ab. Dort fahre ich mit roter Nummer vom Autohaus nach Haus (Bayern nach Baden Württemberg). Am Mittwoch möchte ich jedoch nach Potsdam in die Heimat fahren. Nun habe ich folgendes Problem:

Ich bin noch in Potsdam gemeldet (auch im Perso vermerkt) und wohne beruflich seit neusten in Neuffen bei Stuttgart. Jetzt habe ich meine EVB Nummer und muss das Auto ja irgendwie nach oben bekommen um es dort anzumelden. Kann ich einfach in die Zulassungsstelle hier in Neuffen bzw. Nürtingen und dort ein Kurzzeitkennzeichen holen, auch wenn ich in dieser Gemeinde nicht gemeldet bin?

Mir ist so, als wenn das seit neusten nicht mehr geht. Kann ja schlecht mit der roten Nummer dann nochmal quer durch Deutschland fahren.

Für Ratschläge und Tipps wäre ich euch dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Und sofern noch nicht geklärt: viele Versicherungsgesellschaften geben die Kurzzeitkennzeichen nur ohne Vollkasko raus.

Da kann ich ein Lied von singen :(.

Die Versicherungsgesellschaften können schon nur wollen tun Sie es nicht immer.

Trotz langjährigem Kunde und der Zusage dass ich das Auto danach bei Ihnen wieder versichern würde, winkte die Versicherungsgesellschaft gleich ab zwecks KZK mit VK, doch mein Ansprechpartner

hat danach nochmal angerufen und ein paar passende Worte gesagt.

Halbe Stunde später hatte ich die Zusage und eine schriftliche Bestätigung über die VK für das KZK.

Das KZK kostet normalerweise auch nichts, wenn man danach das Auto bei der jeweiligen Versicherung versichert.

@TE (Marco)

- ohne VK würde ich nicht mit einem KZK fahren (solltest Du es danach eh VK versichern)

- schriftliche Bestätigung von der Versicherung über die VK beim KZK

 

Gruß

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am 5. Mai 2013 um 17:55

das müsste zur Überführung mit der roten Nummer gehen :)

Gruß

odi

Du musst, falls es keine länderspezifischen Unterschiede gibt, das Kurzkennzeichen da holen, wo das Fahrzeug zugelassen wird ... was wohl dein eingetragener Wohnsitz ist.

Also das wäre mir absolut neu, dass ein gelbes Kurzzeit-Kennzeichen (Gültigkeitsdauer von 5 Tagen) dort besorgt werden müsste, wo das Fahrzeug letztlich zugelassen werden soll.

Mir hatte damals der Händler vor meiner Abholung des Fahrzeugs (war damals kein BMW) ein Kurzzeit-Kennzeichen von seinem Zulassungsbezirk besorgt (Bundesland war Bayern).

Gerade bei einem BMW Premium Selection Fahrzeug sollte ein Zulassungsservice (sogar für einen beliebigen gewünschten Zulassungsort innerhalb Deutschlands, so dass kein Kurzzeit-Kennzeichen nötig wäre) m.E. vom Autohaus von sich aus angeboten werden -- dies war zumindest bei meinem E93 bei der BMW NL Dreieich selbstverständlich.

 

Es wäre dem TE zu wünschen. Bei mir geht es nicht ... was aber nix zu sagen hat. Ich bekomme auch kein maximal kleines Kennzeichen fürs Mopped, was für andere kein Problem darstellt.

Von wegen "Ein Deutschland".

Ich würde empfehlen, bei der ins Auge gefassten Zulassungsstelle anzurufen ... dann weiß man es 100%ig.

Stichwort "Zulassungsservice ohne Kurzkennzeichen ": jede Zulassungstelle verwaltet nur ihre Fahrzeuge ... in Ulm wird kein Fahrzeug auf München zugelassen. Das wäre zwar praktisch, man kann schon vom Mars Farbbilder sehen ... aber hier reden wir von BÜROKRATISMUS ...

Ich würde vorab zum Einwohnermeldeamt gehen, und mich unter meiner neuen Adresse anmelden. Im Anschluss würde ich an meinem neuen Wohnort das Auto zulassen...

Soll`s nicht schlussendlich so laufen, oder gibt`s da noch Unklarheiten?

Oder soll das KFZ nicht an deinem Wohnort zugelassen werden, oder warum soll das Auto erst nach Potsdam?

Seit dem 01.11.2012 kannst du die Kurzzeitkennzeichen nur bei der Behoerde beantragen, in der auch dein Hauptwohnsitz ist.

Wenn es schnell gehen soll und du keine Zeit hast, kannst du Versicherung und Schilder per Express schicken lassen: https://www.kurzzeit-evb.de/ damit hatte ich immer 100% gute Erfahrung. Einen Tag spaeter sind die Schilder da.

Der Ablauf ist einfach: erst die EVB fuer die Kurzzeitkennzeichen bestellen; mit dieser EVB dann die Schilder beantragen. Inklusive Expressversand leider ca. 100 eur Gesamtkosten.

Weil das keine Werbung sein soll: google nach "kurzzeitkennzeichen online". Die Preise sind ueberall aehnlich. Ruf auch mal deine Versicherung an, ob sie dir eine EVB fuer das Kurzzeitkennzeichen geben; kann sein, dass die so nett sind und es dann verrechnen. Spart ca. 35 eur.

mfg

Andreas.

Und sofern noch nicht geklärt: viele Versicherungsgesellschaften geben die Kurzzeitkennzeichen nur ohne Vollkasko raus.

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 20:47

Zitat:

Seit dem 01.11.2012 kannst du die Kurzzeitkennzeichen nur bei der Behoerde beantragen, in der auch dein Hauptwohnsitz ist.

Das ist auch meine Info gewesen. Damals war das auch bei meinem Kauf möglich. Der Händler hat sich um alles gekümmert. Der BMW Vertragshändler meinte, das er mich natürlich nicht mit dem Fahrzeug im Regen dastehen lässt und notfalls mit der roten Nummer nach Hause fahren lässt. Wie ist das dann geregelt wenn ich einen Unfall bauen sollte? Ein Kurzzeitkennzeichen machen sie nicht mehr, weil sie viele Fälle hatten, wo Unfälle und Fahrerflucht im Spiel war, seit dem gibt es diese Option nicht mehr.

Falls das mit dem Kennzeichen nicht klappt bleibt mir nur die Möglichkeit mit der roten Nummer von Neuffen nach Potsdam zu fahren.

Zu der Frage wieso ich mich nicht hier melde: Das frage ich mich auch gerade :D

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Und sofern noch nicht geklärt: viele Versicherungsgesellschaften geben die Kurzzeitkennzeichen nur ohne Vollkasko raus.

Da kann ich ein Lied von singen :(.

Die Versicherungsgesellschaften können schon nur wollen tun Sie es nicht immer.

Trotz langjährigem Kunde und der Zusage dass ich das Auto danach bei Ihnen wieder versichern würde, winkte die Versicherungsgesellschaft gleich ab zwecks KZK mit VK, doch mein Ansprechpartner

hat danach nochmal angerufen und ein paar passende Worte gesagt.

Halbe Stunde später hatte ich die Zusage und eine schriftliche Bestätigung über die VK für das KZK.

Das KZK kostet normalerweise auch nichts, wenn man danach das Auto bei der jeweiligen Versicherung versichert.

@TE (Marco)

- ohne VK würde ich nicht mit einem KZK fahren (solltest Du es danach eh VK versichern)

- schriftliche Bestätigung von der Versicherung über die VK beim KZK

 

Gruß

am 6. Mai 2013 um 5:38

Bei mir in 2012 war es noch möglich, das Kurzzeitkennzeichen dort zu holen, wo ich das Auto geholt habe. Wenn es da jedoch seit 01.11.2012 eine andere Regelung gibt, dann kann man wohl nix machen... Ist natürlich blöd und vom Sinn her eher fraglich...

Wie schon geschrieben wurde, zwecks Vollkasko würde ich mich rückversichern und mir das schriftlich bestätigen lassen. Kommt meist doch dümmer als man denkt.

Zitat:

Original geschrieben von JJ_T5

Also das wäre mir absolut neu, dass ein gelbes Kurzzeit-Kennzeichen (Gültigkeitsdauer von 5 Tagen) dort besorgt werden müsste, wo das Fahrzeug letztlich zugelassen werden soll.

Mir hatte damals der Händler vor meiner Abholung des Fahrzeugs (war damals kein BMW) ein Kurzzeit-Kennzeichen von seinem Zulassungsbezirk besorgt (Bundesland war Bayern).

Gerade bei einem BMW Premium Selection Fahrzeug sollte ein Zulassungsservice (sogar für einen beliebigen gewünschten Zulassungsort innerhalb Deutschlands, so dass kein Kurzzeit-Kennzeichen nötig wäre) m.E. vom Autohaus von sich aus angeboten werden -- dies war zumindest bei meinem E93 bei der BMW NL Dreieich selbstverständlich.

Ich hab meinen auch in Dreieich gekauft, und sowas gab es nicht. Ich musste mein Kurzzeitkennzeichen selbst besorgen, was dazu führte dass ich zweimal beim Straßenverkehrsamt in Düsseldorf auf einen Termin warten musste. :mad:

komisch, dass die nicht einen Zulassungsservice anbieten. Bei BMW in Essen e.g. kann man seinen gekauften BMW bundesweit zulassen lassen.

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