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Frage bzgl. Stabilisator

Themenstarteram 11. März 2003 um 11:08

hi

also ich war gerade bei meiner werkstatt des vertrauens und hab mir nen termin geholt für den einbau meines gewindefahrwerks und meiner felgen..mein frage ist nun ab wie viel mm man den stabilisator gegen einen neuen tauschen muss?

mfg alex

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31 Antworten
am 11. März 2003 um 11:22

Den Stabi muss man gar nicht taucshen.Es reichen auch Pendelstützen aus,die gegen die Originale getauscht werden

Re: Frage bzgl. Stabilisator

 

Da wirst Du nun von 10 Leuten 10 verschiedene Antworten kriegen.

Viele sagen ab 40mm .. einige ab 50mm und ich hab auch schon ab 60mm gehört.

Ich hab ein 60/40 drinne und es schleift nix ..

am 11. März 2003 um 11:24

Hab nochwas vergessen.

Bei einem Gewindefahrwerk gehe ich davon aus,das du richtig auf Tiefgang gehen willst.

Ab ca.60 mm ist es ratsam,die Antriebswelle gegen eine von KW zu tauschen.Sonst bringt dir der Stabi oder die Pendelstützen nicht viel

Themenstarteram 11. März 2003 um 11:28

wie macht sich das denn eigentlich bemerkbar das ich dann nen andere stabi brauche...welche geräusche?

also wollte erstmal das fahrwerk nur im tüv geprüften bereich fahren bis es sich gesetzt hat..dann wolte ich es schon noch nen stück runterschrauben.

achja..was wird eigentlich beim tüv eingetragen...das das fahrwerk eingbaut ist und auch die neue höhe??

Ich würd die Antriebswelle nicht unbedingt tauschen - dabei erlischt nämlich (sofern vorhanden) die Mobilitätsgarantie von VW. Dann bleibste im Schadensfall auf der Strecke mit den Kosten.

Verstellbare Koppelstangen gehen auch ..

Der zulässige Verstellbereich wird eintragen, soweit ich weiß.

Ich denke nicht, das sich ein Gewindefahrwerk setzen muss .. wär mir jedenfalls neu.

Den Stabi musste tauschen, sobald die Antriebswelle an ihm schleift. Das siehste beim/nach dem Einbau eigentlich schon. Hängt auch vom Durchmesser deiner Welle ab, ich glaube <=42mm war der Grenzbereich, alles drüber muss ggf. getauscht werden.

Themenstarteram 11. März 2003 um 11:39

erstmal danke für eure schnelle hilfe..

das hört sich ja alles sehr interessant an..also werden die beim einbau schon sehen ob das was getauscht werden muss?!...

hab vorne 8.5 x17 mit 215/45 und hinten 10x 17 mit 235/40 und wollte wenn das fahrwerk drin ist ne richtig schöne "geschlossene" optik haben..bin ma gespannt...nächste woche kommt alles auf einmal rein...

Hab 8.5x18 ET 35 mit 225/40 rundum, hab noch genug Platz im Kasten bei dem 60/40er Cupkit. Blecharbeiten waren nicht nötig, Stabi und Antriebswelle stören sich, wie gesagt, auch nicht.

Würd erstmal keine kaufen, bau mal ein und schau dann wie's ist. Notfalls kannste immernoch einen reinmachen ..

Themenstarteram 11. März 2003 um 11:46

je genau ich werds einfach mal abwarten..

ich frag mich nur ob nach dem fahrwerkjseibau...wenn die tiefe eingetragen wird...das noch weiter runterschrauben kann ohne das es irgendwie probleme mit der polizei gibt?!

am 11. März 2003 um 11:46

Als wir bei GZ-Pluto das Fahrwerk eingebaut hatten,mussten wir zuerst die Pendelstützen einbauen.Diese haben wir ganz aufgedreht.

Bei richtig Tiefgang(5cm Rahmen -Boden) hat die A-welle am Rahmen Radhausseitig geschliffen.deswegen musste die KW rein.

Die ist im Durchmesser nur noch 1/3 tel im gegensatz zur Original.

Es kommt also immer darauf an,wie tief du gehen willst.

Mit dem setzen,ist das von Hersteller her unterschiedlich.

Mein KW hat sich nicht mehr gesetzt.

Zitat:

Original geschrieben von alexio51

je genau ich werds einfach mal abwarten..

ich frag mich nur ob nach dem fahrwerkjseibau...wenn die tiefe eingetragen wird...das noch weiter runterschrauben kann ohne das es irgendwie probleme mit der polizei gibt?!

Kann ich Dir nicht genau sagen. Bezweifel aber, das Grünweiß tatsächlich die mm-genaue Höhe kontrolliert.

Achte aber drauf, das seit Neuestem 50cm Abstand zwischen Scheinwerferunterkannte und Boden sein muss. Da kanns schon eher sein, dass sie das evtl kontrollieren (sicher aber auch nur, wenn sie dich auf dem Kieker haben. Bisher verliefen meine Kontrollen immer gelassen nach dem Motto "zeig mal deine Papiere und die Eintragungen" .. kurzer Blick drauf geworfen und gut war's.)

am 11. März 2003 um 11:50

was die Polizei angeht,kommt es auf die Toleranz der jeweiligen Beamten an.

Denn seit geraumer Zeit,müssen 52 cm Scheinwerferunterkante bis zum Boden sein.

Als GZ beim TÜV war,hies es von vornherein,für VW habenwir ganz spezielle Richlinien.(Wortlaut TÜV Würzburg)

am 11. März 2003 um 11:51

Kann auch 50 cm sein.Ich kenn nur unsere Grünen vorgaben und die lallen immer was von 52.Denke nicht,das die 2 cm im ernstfall ins Gewicht fallen

52 ? nicht 50 ? Kann sein das ich mich gerirt habe ..

Also bei mir war alles kein Problem mit dem TÜV. Nur die Scheinwerfereinstellungen geprüft, die Nummern der Teile mit dem Gutachten verglichen, kurz nach links und rechts die Lenkung eingeschlagen und ne kleine Runde auf dem Hof gedreht. Eingetragen ..

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