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Frage: Darf die Polizei ein PKW wegen einer zu lauten Abgasanlage stilllegen?

Themenstarteram 5. November 2009 um 11:23

Meines wissen dürfen die das nur, wenn eine Gefährdung des Strassenverkehrs oder eine Straftat (zwecks Beweissicherung) mit dem PKW begangen wurde oder statt findet. Soweit ich weiss, kann das stilllegen eines KFZ nur durch einem Sachverständigen (TÜV/DEKRA) erfolgen. Die Polizei darf lediglich einen Mängelschein ausstellen...?

Für den Auspuff gibt es ein Gutachten und ist nach §21 eintragungspflichtig, und auch in den Brief über einen DEKRA Sachverständigen eingetragen worden.

Eine dB-Messung wurde noch nicht vorgenommen.

Mich würde nur mal interessieren, ob die Polizei das darf, und wenn nicht, mit welchen § man das beweisen kann.

Beste Antwort im Thema

hab ich doch geschrieben! Alles so wie es verbaut ist!!

 

K&N Luftfilter in Verbindung mit 200 Zellen Kat und Gruppe A Abgasanlage von Wolf

 

für diese Kombination liegt keine Geräuschmessung und kein Abgasgutachten vor, somit ist alles was Eingetragen ist nichtig, auser du lässt es per Einzelabnahme mit Geräuschmessung und Abgasgutachten abnehmen. Ist das so schwer zu verstehen? Alle Einzelgenehmigungen und ABEs beziehen sich auf den Serienmotor mit Serienabgasanlage oder Serienluftfilter, und das steht auch so in den ABEs, und es steht auch drin das bei einer Änderung es per Einzelabnahme geprüft werden muss weil somit die ABE erloschen ist. Was nie geprüft wurde kann nicht legal Eingetragen werden.

 

Fahr nie auf ein großes Tuning treffen, denn dort findest du Polizisten die Ahnung haben und dann wird dein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und das ohne Gnade.

 

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hallo

also wie wollen die das auf der strasse denn bitte testen?? wenn sie nicht grade die möglichkeit einer geräuschmessung haben, dürfte da nichts passiern. die können dir höchstens ne mängelkarte machen denk ich :)

so long

John

Verstehe ich alles nicht. Das Ding ist eingetragen, wozu dann noch eine Messsung ? Niemand legt irgendwas still, was ordnungsgemäß eingetragen ist - oder ist er nicht eingetragen ? Liegt eine ABE vor ? Stillegen geht jederzeit, da bei illegalen Einbauten die ABE des Fahrzeuges erlischt - Gefahr im Verzuge. Bitte mal um nähere Ausführungen:confused::confused:

Jepp, das Fahrzeug darf sofort stillgelegt werden.

Bei Motorrädern ist es ebenso, deshalb haben manche Leute auf dem Weg nach Assen immer eine Tüvtüte im Rucksack ;)

Es muss aber schon extrem laut sein, da die vor Ort keine ganz genaue Messung machen können.

Themenstarteram 5. November 2009 um 11:34

Ganz einfach - ich bin in eine Verkehrs-Routine Kontrolle geraten und dem Herrn Wachtmeister war die Anlage zu Laut - er meinte da währe im nachhinein Manipuliert - was nätürlich Schwachsinn ist !! 

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Verstehe ich alles nicht. Das Ding ist eingetragen, wozu dann noch eine Messsung ? Niemand legt irgendwas still, was ordnungsgemäß eingetragen ist - oder ist er nicht eingetragen ? Liegt eine ABE vor ? Stillegen geht jederzeit, da bei illegalen Einbauten die ABE des Fahrzeuges erlischt - Gefahr im Verzuge. Bitte mal um nähere Ausführungen:confused::confused:

Weit gefehlt !

Auch wenn die Anlage eingetragen ist, so muss sie den Werten der Eintragung entsprechen.

Wenn die sich nach einer gewissen Zeit " freigebrannt " ist, so ist diese dann halt nicht mehr zulässig.

Hier unterscheiden sich dann die Billiganlagen von hochwertigen Exemplaren ;)

Themenstarteram 5. November 2009 um 11:43

Abgasanlage: - Wolf Fächerkrümmer - Wolf Endschalldämpfer mit Doppelendrohr 2x90 - Gruppe B Mitteltopf - 200 Zellen Sportkatalysator, alles Eingetragen und relativ "Neu" (3/4 Jahr) wurde im Februar eingebaut - noch zu sagen währe - Ich bin in einem Motorsportclub und das Fahrzeug ist als Motorsportgerät mit Straßenzulassung Eingetragen !!

 

Zur Beweissicherung wird ein Fahrzeug beschlagnahmt, aber nicht stillgelegt.

Und ja, auch wenn ein Anbauteil eingetragen ist muss es nicht der Richtigkeit entsprechen.

Wenn einem die Anlage zu Laut vorkommt, denn kann ein Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt werden.

(Ruhestörung)

Kommt bei Motorradfahreren öfters vor.

Und nein, nicht nur ein Sachverständiger darf ein Fahrzeug stilllegen.

Bei Großkontrollen werden ja auch zB. LKW`s aus dem Ausland stillgelegt, bis eine Reperatur durchgeführt wurde, oder die Strafe bezahlt wurde.

Zitat:

Ich bin in einem Motorsportclub und das Fahrzeug ist als Motorsportgerät mit Straßenzulassung Eingetragen !!

Berechtigt ja trotzdem nicht die evtl. Ruhestörung.

db Angaben zählen auch bei solchen Fahrzeugen für den Strassenverkehr.

Ich habe zB. als Gerätewart in unserer Feuerwehr, die Presslufthörner mal ordentlich feuer gegeben.

Hört sich gut an, Leute hören entlich das ein Fahrzeug mit Sonderrechten kommt (auch wenn Ihnen das Gehör weg fliegt).

Aber auch wenn es als Vorteil ausgelegt wird, das wir ja noch besser zu hören sind, ist es nicht erlaubt.

Ja darf er. Er hat den Verdacht das die Anlage nicht der Stvzo entspricht und nicht eintragungsfähig ist, und somit die Eintragung im Fahrzeugschein nicht stimmt. Klingt Komisch, ist aber so. Evtl läuft es auch auf den verdacht einer Manipulation der Abgasanlage hinaus. Wäre ja sonst zu einfach, leergeräumten Entopf mit Nummer drunter schrauben und dann nachher behaupten das ist Orginal, steht doch eine ABE Nummer drauf.

 

Nur weil etwas eingetragen ist ist es noch lange nicht legal. Mit deinem 200 Zellen Kat bestehst du keine AU, und sollte sie ein Lautstärkemessung durchführen und deine Anlage ist zu laut, dann sieht es auch schlecht für dich aus. Du hast nicht zufällig den Silencer aus dem Auspuff ausgebaut? Hat man eine Abgasanlage die an der grenze der legalität ist dann muss man auch damit rechnen das es einer sehr genau nimmt.

 

Und nur weil dein Fahrzeug als Motorsportgerät mit Straßenzulassung läuft heist das noch lange nicht das du die Stvzo umgehen kannst. Das ganze läuft doch dahinaus das du während eines Wettbewerbs/Veranstaltung die öffentliche Straße benutzen darfst und nicht als dein Alltagswagen mit Gelegenheit ausritten auf einer Rennstrecke.

 

P.s. du kannst dir schonmal einen Anwalt suchen gehn, denn ein Gerichtsverfahren wird wohl auf dich zukommen. Vorallem wenn du kein Bußgeld zahlen willst.

Nach den Infos muß das Ding schon extrem über den Werten gelegen haben. Niemand führt solche Maßnahmen gerne aus, das ist nämlich mit einem Haufen Schreibarbeit verbunden. Im übrigen stimmt es natürlich, das nachträgliche Manipulationen die ABE auch zum erlöschen bringen.

Themenstarteram 5. November 2009 um 12:02

=== Du hast nicht zufällig den Silencer aus dem Auspuff ausgebaut?=== Ersten hat er das nicht , zweitens wurde die ASU so wie er dasteht vom TÜV Berlin abgenommen und hat auch eine Plakette bekommen! (Also stimmen die Abgaswerte !!)

Nebenbei, ich hatte kein Problem das Fahrzeug nach Stillegung auf einem Trailer erneut nach der Kontrolle beim TÜV vorzuführen - mit Erfolg! (Ich glaube ein leises Lächeln beim Prüfer im Gesicht gesehen zu haben) Man kennt das Fahrzeug da und war sehr erstaunt über die Handlungsweise des Beamten ! Ich denke es war auch eine reine Schikane - der Beamte war relativ "Jung" !!

AU per OBD oder auf die gute alte art und weise?

 

Deine Auspuffanlage wird wohl an der grenze sein, und es wird dir noch oft genug passieren das du deswegen angehalten wirst.

Themenstarteram 5. November 2009 um 12:20

Die Abgaswerte wurden mit dem Üblichem Gerät gemacht !!

Muß aber noch hinzufügen und das wohl eventuell auch zur Handlung des freundlichen beigetragen hat - ich habe zwei Kreuzungen vorher den Fofo richtig hochgezogen, naja mein Gesicht hättet ihr dann sehen müssen - als ich die Mausefalle sah und reingewunken wurde !! Pech auf der ganzen Linie.

 

 

Solltest Du noch ein - zweimal angehalten werden, wegen der Anlage, denn wird es richtig teuer.

Und wenn es nur aus Schikane des jungen Beamtens ist.

Denn ist nämlich ein Gutachten dran.

Die dB Messung kostet denn richtig Kohle.

Ist leider so, das ein verdacht schon ausreicht.

Wenn denn was anderes rauskommt, guckt Dein prüfer aber auch sparsam.

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