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Frage Knöllchen um 9.30 Uhr weil Parkscheibe vergessen obwohl ab 8.00 2h mit Parkscheibe erlaubt

Themenstarteram 9. April 2017 um 13:31

Hallo

ich wollte euch fragen ob es wirklich rechtens ist ein Knöllchen wg BKat 63.1 bei Zeichen 314 zu erhalten wenn man technisch die erlaubte Zeit gar nicht überschritten haben kann. Entschuldigt da es sicher die tausendste Frage zum Thema ist aber mit dem zeitlichen Zusammenhang konnte ich nichts finden.

Ich habe letzte Woche mein Kind zum Kinderarzt bringen müssen und im Stress die Scheibe vergessen und prompt ein Knöllchen erhalten. Es sind 2h erlaubt und das ab 8.00 Uhr. Ich war 9.30 wieder draussen. Also habe ich die erlaubte Zeit nicht überschreiten können und finde die Rechtsauslegung des Ordnungsamtes überzogen nur um die Stadtkassen zu füllen. Der Kinderarzt lachte schon und meinte seitdem er die Praxis eröffnet hat und die Stadt die Straße mit Parkbuchten ausgestattet hat holen die sich das Geld xfach wieder rein. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Gesetzgeber nur auf das Vorhandensein der Scheibe abzielte. Ziel war doch sicher die zeitliche Parkraumregelung.

Macht es Sinn auf Grund des Sachverhaltes Widerspruch einzulegen oder gibt es in diesem speziellen Fall andere Erfahrungen?

Vielen Dank und Grüße

Peter

Beste Antwort im Thema

Sinnlos. Du bist halt nicht im Recht.

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Sinnlos. Du bist halt nicht im Recht.

am 9. April 2017 um 13:38

erlaubt sind 2 h mit Parkscheibe. Da du ohne Parkscheibe geparkt hast, ist das Knöllchen ok und die 2 h für dich hier irrelevant.

Ist bei uns hier genauso ... kostenlos Parken, aber nur mit Parkscheibe. Parkst du ohne, löhnst du 10 € ...

Ein Widerspruch würde gnadenlos ins Leere laufen ... also zahlen und gut.

am 9. April 2017 um 14:56

Es nutzen ja nicht alle, die hier parken, komplett die Parkzeit aus. Nur innerhalb des Zeitrahmens ist das Parken mit Parkscheibe zwingend vorgeschrieben, egal ob 10 Minuten oder 2 Stunden. Selbst wenn du 5 vor 10 dort ohne Scheibe parkst, musst du mit einem Knöllchen rechnen. Deshalb ist ein Einspruch erfolglos.

Zitat:

@phoenX schrieb am 9. April 2017 um 15:31:16 Uhr:

[...] und finde die Rechtsauslegung des Ordnungsamtes überzogen nur um die Stadtkassen zu füllen.

Im letzten Teil des Satzes hast du ganz nebenbei dein eigentliches Problem verraten.

am 9. April 2017 um 15:15

das hat hier nichts mit Auslegung der Rechtslage zu tun - die ist völlig eindeutig

 

 

 

 

 

 

... und schon ist der TE nach immerhin doch einen Beitrag seit 2006 vermutlich auf Nimmerwiedersehen verschwunden, weil ihm unsere Antworten nicht gepasst haben ... is halt ein Scheiss-Forum :D

am 9. April 2017 um 15:21

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. April 2017 um 17:05:08 Uhr:

Zitat:

@phoenX schrieb am 9. April 2017 um 15:31:16 Uhr:

[...] und finde die Rechtsauslegung des Ordnungsamtes überzogen nur um die Stadtkassen zu füllen.

Im letzten Teil des Satzes hast du ganz nebenbei dein eigentliches Problem verraten.

Das ist die übliche Stammtischdeutung. Ich möchte nicht, dass sich die Mitarbeiter mit den 1.000 Ausreden von Leuten, welche die StVO nicht kennen oder kennen wollen oder bewusst missachten, juristisch auseinander setzen müssen. Die Regeln sind sehr einfach und mitunter gibt es sogar Leute, die bereit sind, die Ahndung eines Regelverstoßes zu akzeptieren. Es werden allerdings täglich weniger - eine seit Jahrzehnten beobachtete Veränderung in der Gesellschaft (abnehmende Frustverarbeitungsfähigkeit).

Ich vermisse den dringenden Rat, einen Fachantwalt einzuschalten.

am 9. April 2017 um 15:44

meine Parkscheibe (mit Werbeaufdruck vom Autohaus) gabs bem Autokauf kostenlos dazu und klebt in Folienmanier permanent links unten innen an der Frontscheibe ... da ist die Gefahr des Vergessens denkbar gering.

Und wenn man dann das Einstellen der korrekten Uhrzeit mal vergisst könnte man ja im Knöllchenfall argumentieren, dass nur auf dem Zusatzschild steht, dass eine Parkscheibe verwendet werden muss, nicht, dass man sie auch korrekt einstellen muss ... :D

Ein findiger Anwalt sollte da die 10 € Strafe aussetzen können ;)

Zitat:

@phoenX schrieb am 9. April 2017 um 15:31:16 Uhr:

Ich habe letzte Woche mein Kind zum Kinderarzt bringen müssen und im Stress die Scheibe vergessen und prompt ein Knöllchen erhalten.

vergessen interessiert niemanden.

Ich habe vor ein paar Tagen abends (es war schon dunkel) um 21 Uhr auf dem Kundenparplatz eines Tegut-Supermarkts (kaum was los) geparkt und die Parkscheibe nicht ins Fenster gelegt. Die haben einen privaten Inkasso-Service am Start und prompt hatte ich eine gelbe Banderole am Scheibenwischer.

30 EUR!!! Haben allerdings ne SAFTIGE Mail von mir erhalten (Schild mit den AGBs im Dunkeln leicht übersehbar, der angeblich "gut sichtbare Mitarbeiter" wahrscheinlich gut versteckt in der Hecke).

Also zahlen und gut ist!

Geht noch einfacher: http://www.motor-talk.de/.../zubehoer-t5839955.html?...

 

 

Das Topic finde ich aber interessant und kann die Gedanken des TE @phoenX nachvollziehen.

 

Was ich mich frage : was hat die Politesse um diese Zeit dort schon hin bewegt wenn mit Sündern noch gar nicht zu rechnen war? Sollte doch eigentlich darum gehen ungerechtfertigt beanspruchten Parkraum zu ahnden und nicht darauf zu spekulieren ob jemand seine Scheibe vergisst...

Asset.JPG
Asset.JPG

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 9. April 2017 um 17:48:52 Uhr:

Geht noch einfacher: http://www.motor-talk.de/.../zubehoer-t5839955.html?...

Das Topic finde ich aber interessant und kann die Gedanken des TE @phoenX nachvollziehen.

Was ich mich frage : was hat die Politesse um diese Zeit dort schon hin bewegt wenn mit Sündern noch gar nicht zu rechnen war? Sollte doch eigentlich darum gehen ungerechtfertigt beanspruchten Parkraum zu ahnden und nicht darauf zu spekulieren ob jemand seine Scheibe vergisst...

und was ist "ungerechtfertigt beanspruchten Parkraum"? Wenn man die Parkscheibe nicht benutzt, dann kann es nämlich nicht festgestellt werden. Alles andere interessiert die Obrigkeit nicht!

Ob alle Politessen allerdings diese ausgefallenen "Parkometer" kennen und akzeptieren, darauf möchte ich lieber nicht wetten, noch weniger bei den privaten Eintreibern (wer weiß, ob die nicht sogar noch ne Art "Erfolgshonorar" einsacken). Der unnötige Ärger wär's mir nicht wert.

Der TE ist so oder so im Unrecht. Halt dumm gelaufen.

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 9. April 2017 um 17:48:52 Uhr:

Geht noch einfacher: http://www.motor-talk.de/.../zubehoer-t5839955.html?...

 

Das Topic finde ich aber interessant und kann die Gedanken des TE @phoenX nachvollziehen.

Was ich mich frage : was hat die Politesse um diese Zeit dort schon hin bewegt wenn mit Sündern noch gar nicht zu rechnen war? Sollte doch eigentlich darum gehen ungerechtfertigt beanspruchten Parkraum zu ahnden und nicht darauf zu spekulieren ob jemand seine Scheibe vergisst...

Stell dir vor es soll Politessen geben, die zu Fuß durch ihr Gebiet gehen, und nicht die Augen verschließen. Da kommt man dann auch an Stellen vorbei, wo eigentlich kein Verstoß vorkommen sollte. Aber der TE hat es geschafft dieses zu widerlegen.

Nenn es kleinlich, aber eine vergessene Parkscheibe ist eine ungerechtfertigte Beanspruchung von Parkraum.

Und wie hoch wird das Knöllchen schon sein, 10 oder 15 €? Bezahlen und gut!

Gruß,

der_Nordmann

Offensichtlich war es wohl so.. sonst hätte es kein Ticket gegeben.

 

Sinn wird wohl sein das ab 8 Uhr Parkplätze für Kunden frei sind und nicht durch Anwohner blockiert. Die Politessen können halt nicht unterscheiden ob Kunde oder Anwohner der die ganze Nacht dort schon steht wenn keine Parkscheibe vorhanden... von daher wird auch moralisch ( fällt gerade kein besseres Wort ein) alles korrekt sein.

 

Die elektrischen sind seit 2005 zugelassen ... sollten die mittlerweile kennen.

 

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 9. April 2017 um 20:39:35 Uhr:

Die elektrischen sind seit 2005 zugelassen ... sollten die mittlerweile kennen.

Sehr interessant. Dass was anderes als die bekannten blauen Parkscheiben zugelassen ist, wäre mir neu, aber ich lerne gern dazu. Jetzt gehen also auch irgendwelche Digitalanzeigen (egal ob mit oder ohne trickreichem automatischem Weiterzählen, das soll jetzt mal nicht der Punkt sein)? Also sowas wie der Forist Nisse2005 oben abbildet?

Wie gesagt, sehr interessant - aber da hätte ich dann gern einen Beleg zu.

 

Zitat:

@audijazzer schrieb am 9. April 2017 um 19:37:31 Uhr:

 

Ob alle Politessen allerdings diese ausgefallenen "Parkometer" kennen und akzeptieren, darauf möchte ich lieber nicht wetten, noch weniger bei den privaten Eintreibern (wer weiß, ob die nicht sogar noch ne Art "Erfolgshonorar" einsacken). Der unnötige Ärger wär's mir nicht wert.

Definitiv nicht. Wie eine Parkscheibe auszusehen hat, ist in der StVO genau geregelt. So ein "Parkometer" entpricht den Anforderungen genausowenig wie zB ein Zettel, wo man mal eben die Ankunftzeit draufgekritzelt hat. OK, vielleicht gibt es einzelne Politessen, die da Gnade zeigen. Aber wenn sie doch ein Knöllchen schreiben, dürfte man nicht die geringste Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch haben.

EDIT: Ist wohl anscheinend doch inzwischen zugelassen - siehe übernächster Beitrag

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