1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frage: Schwester hatte Gestern einen Auffahrunfall mit Auto meiner Mutter

Frage: Schwester hatte Gestern einen Auffahrunfall mit Auto meiner Mutter

Themenstarteram 28. September 2008 um 10:22

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Meine Schwester war Gestern mit dem Auto meiner Mutter unterwegs und ihr ist jemand hinten rein. So, ab zur Polizei, Protokoll ausstellen lassen, erledigt.

Jetzt stellt sich mir nur eine Frage: Da meine Eltern gerade im Urlaub sind, weiß ich natürlich nicht ob meine Mutter als "Alleinfahrer" (ihr wisst schon was ich meine) eingetragen ist oder ob andere mitversichert sind.

Gehen wir mal vom Schlimmsten aus und es ist niemand mitversichert: Muss man das der gegnerischen Versicherung mitteilen? Ist es überhaupt wichtig, da meine Schwester ja unschuldig ist? Wenn wir am Montag den Fahrzeugschein meiner Mutter der gegnersichen Versicherung auf den Tisch legen, wird sowas hinterfragt?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KSV

 

Zitat:

Als Geschädigte habt ihr das recht Euer Auto von einem Sachverständigen Eurer wahl besichtigen zu lassen. Die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Bei einem Bagatellschaden wird ein guter Sachverständiger Euch kein komplettes Gutachten machen sondern Euch anderweitig beraten. Von diesem Recht solltet Ihr auf jeden Fall gebrauch machen, die gegnerische Versicherung ist im Haftpflichtschadensfall nicht weisungsberechtigt.

Wenn Ihr Fragen zur Auswahl des Kfz-Sachverständigen habt, könnt Ihr euch gerne per pm bei mir melden.

Könnt Ihr euch gerne per pm bei mir melden. Ende des Werbeblocks. (pm ? - wasn das)

Ein guter Sachverständiger wird den Schaden per Gutachten dokumentieren und seine Dienstleistung damit beenden!

Danach sollte sich ein Geschädigter, wenn erkennbar erforderlich, an einen weiteren Sachverständigen wenden der zur Rechtsberatung zugelassen ist. Diese führen die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und weniger zu vermuten ist, dass ein SV in "Personalunion" auch zugelassener RA ist, was im Übrigen auch erkennbar bei @KSV nicht der Fall ist.

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Nein, im Haftpflichaden spielt das keine Rolle.

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 28. September 2008 um 10:53

Dann bin ich beruhigt, danke für deine Antwort.

Zitat:

Wenn wir am Montag den Fahrzeugschein meiner Mutter der gegnersichen Versicherung auf den Tisch legen, wird sowas hinterfragt

Warum solltet ihr das morgen machen?

Als Geschädigte habt ihr das recht Euer Auto von einem Sachverständigen Eurer wahl besichtigen zu lassen. Die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Bei einem Bagatellschaden wird ein guter Sachverständiger Euch kein komplettes Gutachten machen sondern Euch anderweitig beraten. Von diesem Recht solltet Ihr auf jeden Fall gebrauch machen, die gegnerische Versicherung ist im Haftpflichtschadensfall nicht weisungsberechtigt.

Wenn Ihr Fragen zur Auswahl des Kfz-Sachverständigen habt, könnt Ihr euch gerne per pm bei mir melden.

Schön, wenn mal wieder Antworten auf Frage gegeben werden, die keiner gestellt hat!

Da fehlt mir jedes Verständnis.

 

@TE: Bei den "Alleinfahrer"-Geschichten handelt es sich wie bei der Frage der jährlichen Laufleistung usw. nur Tarifmerkmale. Diese betreffen naturgemäß nur das Verhältnis zwischen Eurer Versicherung und Euch.

Die gegnerische Versicherung im Haftpflichtfall interessiert es nicht.

 

Gruß

Hafi

am 29. September 2008 um 4:24

Dazu hätte ich mal kurz eine Frage, passt wohl ganz gut hierhin:

Auf dem Unfallbericht werden ja beide Fahrer der beteiligten Fahrzeuge eingetragen.

Die Versicherung des Geschädigten bekommt diesen nun ja auch zu sehen, oder?

Kann die Versicherung dann später unabhängig vom Unfall einem eine Vertragsstrafe aufbrummen, da man ja praktisch auf einem Unfallbericht zugegeben hat, dass die Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden?

Leztenendes müsste das ja für die eigene Versicherung ein gefundenes Fressen sein, oder?

Danke schonmal!

Grüße,

Max

Zitat:

Original geschrieben von mkhh

Dazu hätte ich mal kurz eine Frage, passt wohl ganz gut hierhin:

Auf dem Unfallbericht werden ja beide Fahrer der beteiligten Fahrzeuge eingetragen.

Die Versicherung des Geschädigten bekommt diesen nun ja auch zu sehen, oder?

Kann die Versicherung dann später unabhängig vom Unfall einem eine Vertragsstrafe aufbrummen, da man ja praktisch auf einem Unfallbericht zugegeben hat, dass die Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden?

Leztenendes müsste das ja für die eigene Versicherung ein gefundenes Fressen sein, oder?

Danke schonmal!

Grüße,

Max

ohne es GENAU zu wissen, kaum.

solange sie nicht haften muss, wirds ihr "am ar***" vobeigehen.

ganz korrekt und im vertrag beschrieben sind die moeglichen konsequenzen.

vetragsstrafen sind nicht ueberall gleich?!

Harry

Zitat:

Original geschrieben von KSV

 

Zitat:

Als Geschädigte habt ihr das recht Euer Auto von einem Sachverständigen Eurer wahl besichtigen zu lassen. Die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Bei einem Bagatellschaden wird ein guter Sachverständiger Euch kein komplettes Gutachten machen sondern Euch anderweitig beraten. Von diesem Recht solltet Ihr auf jeden Fall gebrauch machen, die gegnerische Versicherung ist im Haftpflichtschadensfall nicht weisungsberechtigt.

Wenn Ihr Fragen zur Auswahl des Kfz-Sachverständigen habt, könnt Ihr euch gerne per pm bei mir melden.

Könnt Ihr euch gerne per pm bei mir melden. Ende des Werbeblocks. (pm ? - wasn das)

Ein guter Sachverständiger wird den Schaden per Gutachten dokumentieren und seine Dienstleistung damit beenden!

Danach sollte sich ein Geschädigter, wenn erkennbar erforderlich, an einen weiteren Sachverständigen wenden der zur Rechtsberatung zugelassen ist. Diese führen die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und weniger zu vermuten ist, dass ein SV in "Personalunion" auch zugelassener RA ist, was im Übrigen auch erkennbar bei @KSV nicht der Fall ist.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

Zitat:

Ein guter Sachverständiger wird den Schaden per Gutachten dokumentieren und seine Dienstleistung damit beenden!

Danach sollte sich ein Geschädigter, wenn erkennbar erforderlich, an einen weiteren Sachverständigen wenden der zur Rechtsberatung zugelassen ist. Diese führen die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und weniger zu vermuten ist, dass ein SV in "Personalunion" auch zugelassener RA ist, was im Übrigen auch erkennbar bei @KSV nicht der Fall ist.

Du hast doch keine Ahnung !!!!!!!!!!!!!!!!!

Du kennst ja nicht mal das neue RDG !!!!!!!!!!!!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:cool::D jede Sachverständige ist ein Hobby Rechtsanwalt................. :D:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Zitat:

Du kennst ja nicht mal das neue RDG !!!!!!!!!!!!

 

:cool::D jede Sachverständige ist ein Hobby Rechtsanwalt................. :D:cool:

Ohhhhhhhhhhhhhh doch.

Und ihm graust bestimmt genauso davor, wie allen anderen, die davon bedroht werden...

:D:D:D

Wenn Du mal einen Rechtsanwalt mit nur drei Buchstaben richtig erschrecken willst, schrei RDG...

 

Schöne Grüße

Hafi

Themenstarteram 30. September 2008 um 18:03

Hallo Leute,

danke für eure recht vielen Beiträge. Wir haben alles erledigt und es sieht folgendermaßen aus:

1. Der Verursacher ist bei der Versicherung gemeldet, die mit "P" anfängt und mit "L" endet. Selbst nennt sie sich "Die Versicherung der Sparkassen". :D

2. Einen Sachverständigen wollten die nur zulassen, wenn der Schaden über 2.500Euro wäre. Alles andere hat die nicht sonderlich interessiert. Gut, laut Werkstatt wird der Schaden irgendwo zwischen 900 und 1400 Euro liegen. So genau konnten die das auf den ersten Blick nicht sagen.

3. Den Polizeibericht wollte die Versicherung auch nicht sehen, nur Informationen zum Hergang des Unfalls und einige Angaben zum Fahrzeug. Die Werkstatt allerdings schon. Plus Schaden-Nr.

4. Wie das verischerungstechnisch aussieht, also ob meine Mutter als "Alleinfahrer" eingetragen ist, hat weder die Versicherung des Verursachers noch die Werkstatt interessiert. @Hafi, an dieser Stelle: Vielen Dank für deine Erklärung.

5. Der Mietwagen wird auch gestellt, ist allerdings "nur" ein VW Fox, 1.0L Hubraum. Naja, das beschädigte Fahrzeug ist ein VW Lupo mit 1.0L, von daher passt es ;).

Komischerweise hatte ich damals einen nagelneuen Audi A6 2.7TDI bekommen....für meinen Golf :D. Hat mich nicht sonderlich gestört, ich habe nur doof geguckt als das Monster plötzlich vor mir stand ;).

@KSV

Danke für dein Angebot, aber die Versicherung übernimmt den Schaden, alles wird Fachgerecht in einer VW-Werkstatt repariert, Mietwagen wird auch gestellt....mehr wollen wir gar nicht. Damit sind wir absolut zufrieden.

Noch mal vielen Dank für die informativen Antworten.

Zitat:

Einen Sachverständigen wollten die nur zulassen, wenn der Schaden über 2.500Euro wäre

Die Versicherung braucht keinen Sachverständigen zuzulassen und ist auch nicht vorher um Erlaubnis zu fragen.

Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, dieser liegt nach Rechtsprechung unter 700,00 bis 750,00 €, ist die Versicherung verpflichtet das Schadensgutachten zu bezahlen.

Da die Schätzung der Fachwerkstatt über der Bagatellschadengrenze liegt, solltest du auch einen Sachverständigen Deiner Wahl beauftragen. Damit hast Du dann ein Gutachten zur Beweissicherung in der Hand, welches auch bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges wichtig sein kann.

Der Korrektheit halber, die oben von mir genannte Bagatellschadengrenze ist sogar eigentlich nicht wichtig. Entscheidend ist ob der Fahrzueghalter (Laie) erkennen kann, das es sich um einen offensichtlichen Bagatellschaden handelt.

am 1. Oktober 2008 um 15:19

@KSV

So wie der TE gibt es tatsächlich noch Geschädigte, die damit zufrieden sind, dass ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt anständig repariert wird, auch wenn ein Sachverständiger das Fahrzeug zuvor nicht begutachtet hat. Und beim Verkauf eines Fahrzeuges wird auch kein Gutachten benötigt, da eine Rechnung über die Behebung des Schadens vorliegt. Ein Käufer interessiert sich auch mehr dafür, was tatsächlich an Schaden entstanden war und behoben wurde.

edith:

da dem alleinigen "@KSV"

noch etwas folgte :)

wobei:

xAKBx

ein evtl merkantiler verlust, wird doch dabei nicht dokumentiert?

Harry

am 1. Oktober 2008 um 18:46

Also ich hatte mit meinem Auto einen Parkschaden.

War nicht Schuld und habe ein Gutachten erstellen lassen.

Die Fachwerkstatt hat entsprechend Gutachten repariert und direkt mit der

Versicherung abgerechnet. Eine Rechnung habe ich nicht erhalten.

Als ich das Fahrzeug später in Zahlung gegeben habe, wurde ich gefragt ob das Fahrzeug einen

Schaden gehabt hat. Ich habe denen das Gutachten gegeben und fertig.

Gruß

Frank

Deine Antwort
Ähnliche Themen