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Frage: verkaufter TT

Audi TT 8N
Themenstarteram 24. Juli 2006 um 20:15

Hallo,

ich habe heute meinen TT bei meinen Händler Inzahlung gegeben, für ein neuweritges A4 Cabrio.

Jetzt habe ich mir wie in der Signatur lesbar, hinten im "nicht nutzbaren Bereich" eine kleine Box reingestellt ( Bass, Endstufe ).

Der Gebrauchtwagenhändler hat heute das Auto in die Werkstatt zum Check geschickt, und wir haben auch den " Verkaufsvertrag " für den TT komplett gemacht.

Er als Käufer und ich als Verkäufer haben das unterschrieben.

Ich gehe mal davon aus das er das nicht gesehen hat im Kofferraum, bin ich jetzt noch dazu "verpflichtet" das wieder in orig. Zustand zurückzusetzen.

Weil das würde für mich natürlich ein erheblicher Aufwand sein, oder "hätte" er das ja selbst sehen können bevor er einen Kaufvertrag unterschreibt, und muss es jetzt nehmen, also " Gekauft wie gesehen ".

??

 

Danke für euere Hilfe.

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11 Antworten

Hallo !

Ich bin der Meinung, dass ein Händler sowas erkennen sollte.

Themenstarteram 24. Juli 2006 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Chris1968

Hallo !

Ich bin der Meinung, dass ein Händler sowas erkennen sollte.

Also du meinst, dass der Händler das Auto jetzt so nehmen MUSS wie er es heute auch bewertet hat ??

Und ich war ja nicht dabei in der Werkstatt, also kann ich ja erstmal nicht wissen ob er überhaupt in den Kofferraum geschaut hat. ( Sollte er eigentlich um auch ein Ersatzrad oder TyreMobilityKit zu sehen, und ob das Werkzeug vollständig ist)

Vor allem wie ist das nun rechtlich für mich ??

Womit auch immer er dir kommen will, er kann dir nix!

Er hat unterschrieben und damit ist die Sache für dich durch!

Aber er wird schon noch genug am Verkauf deines Wagens verdienen (auch mit Reparatur)! :D

Gesehen hat er das auf jedenfall, zumindest der Mechaniker-Nuckel der den Wagen gecheckt hat!

Also immer ruhig und keine schlaflosen Nächte deswegen! :)

MfG Gust78

Themenstarteram 24. Juli 2006 um 21:32

Ist das so definitv sicher ??

Weil ich hatte jetzt wirklich auch keine Lust da noch was zu ändern.

Also müssen die dann letztendlich selbst damit zurecht kommen.

Gibts da irgendein § der das genau absegnet ?

Danke für die Hilfe schonmal.

Ich hab noch schlaflose Nächte *g*

HAllo hab mal gesucht

29.05.2006

Sachmangelhaftungsausschluss bei Kfz-Kauf unter Privatleuten

Das AG Nordheim hatte kürzlich folgenden Fall zu entscheiden:

Der Käufer erwarb vom Verkäufer mit schriftlichem Kaufvertrag einen PKW Ford Fiesta. Im Kaufvertrag hieß es u. a.: „Fahrzeug gekauft, wie gesehen am 28.03.2005“.

Verkäufer und Käufer waren Privatpersonen, also Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Es gelten deshalb nicht die Bestimmungen über den sogenannten Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB ff. (Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer.). Vielmehr gilt für diesen Fall „normales“ Kaufrecht gemäß BGB.

Der Käufer machte unter Hinweis darauf, dass der PKW mangelhaft sei, Sachmangelansprüche (Nacherfüllung) gegenüber dem Käufer geltend. Der Verkäufer lehnte unter Hinweis darauf, die Sachmangelhaftung sei vertraglich ausgeschlossen, ab.

Der Käufer ging deshalb gerichtlich gegen den Verkäufer vor. Das AG Nordheim wies das Begehren des Käufers ab. Dazu führte das Gericht aus, mit der Formulierung „Fahrzeug gekauft, wie gesehen“ im schriftlichen Kaufvertrag sei ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden. Es sei zwar nicht ausdrücklich „von einem Gewährleistungsausschluss“ im Kaufvertrag die Rede. Es sei aber in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Kaufverträgen unter Privatleuten über gebrauchte Sachen ein Gewährleistungsausschluss vereinbart sein kann, auch wenn nicht ausdrücklich der Begriff „Gewährleistungsausschluss“ verwendet wird.

Bei lebensnaher Auslegung des streitgegenständlichen Kaufvertrages müsse die Formulierung „Fahrzeug gekauft, wie gesehen am 28.03.2005“ dahingehend verstanden werden, dass der Verkäufer damit sämtliche Gewährleistungsansprüche ausschließen wollte.

Diese Formulierung sei im Rahmen von Gewährleistungsausschlüssen bei Gebrauchtwagenkaufverträgen unter Privaten üblich. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall nicht ausdrücklich der Begriff „Gewährleistungsausschluss“ benutzt wird, sei offensichtlich darauf zurückzuführen, dass der Kaufvertrag von einem juristischen Laien aufgesetzt wurde und nicht darauf, dass hier eine Sachmangelhaftung eingeräumt werden sollte. Dafür bestand nach Ansicht des Gerichts nämlich insbesondere angesichts des Alters und des Kaufpreises des PKW keine Veranlassung (AG Nordheim, Beschluss v. 05.08.2005 – 3 C 570/05 (IV) -).

 

Unsere Empfehlung:

Um alle Probleme zu vermeiden, sollte auch beim Verkauf von Privat an Privat – wenn ein Ausschluss der Sachmangelhaftung erfolgen soll – dieses eindeutig vereinbart werden. Dieses kann durch folgende Formulierung erfolgen:

„Sachmangelansprüche werden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.“

Sind zwar beide Privatpersonen aber das sollte so auch für deinen Händler gelten! :D

Also schlaf mal gut

MfG Gust78

am 24. Juli 2006 um 22:00

der typ hat wahrscheinlich gehofft das du die teile vergisst und er sich die selbst einsacken kann!

ich denke auch das da auf alle fälle irgendjemand im kofferraum nachgesehen hat und es also entweder egal war oder er sich gefreut hat!

kenn zwar keine genauen rechtlichen möglichkeiten aber denke da gilt gekauft wie gesehen!

am 24. Juli 2006 um 22:02

Re: Frage: verkaufter TT

 

Zitat:

Original geschrieben von patriceTT

oder "hätte" er das ja selbst sehen können bevor er einen Kaufvertrag unterschreibt, und muss es jetzt nehmen, also " Gekauft wie gesehen ".

@patrice,

wurde denn kein Ankaufsgutachten von Deinem TT erstellt?

Das ist eigentlich allgemein üblich, um den Restwert zu ermittlen. Wenn der ausführende Mitarbeiter dabei pennt.. Pech gehabt.

So kannst Du dann auch gegenargumentieren.

mach dir keinen stress, die azubis werden sich schon freuen das ding ausbauen zu dürfen ;)

Themenstarteram 25. Juli 2006 um 5:20

Hi,

also es wurde ein Ankaufgutachten erstellt, wo auch Zutand der Reifen und eine kleine Delle aussen aufgeschrieben worden sind. Er kam auf auf die Hebebühne und wurde komplett von unten angesehen.

Einer aus der Werkstatt hat den Bewertungsbogen für den Ankauf dahingehend ausgefüllt.

Also muss ich mir keinen Stress machen ?

am 25. Juli 2006 um 16:55

Die werden dich niemals stressen! Du hast denen zum Auto noch eine basskiste und eine sehr gute Endstufe GESCHENKT!

Die Jungs in der Werkstatt werden sich um die Rockford Endstufe Prügeln!

 

Was ich hier im TTforum treibe? :D

Schau mich schonmal um, werde bald öfters hier sein ;)

Themenstarteram 26. Juli 2006 um 14:17

Dein Wort in gottes Gehörgang.

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