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Frage wegen Führerscheinkosten Klasse C CE

Themenstarteram 24. November 2015 um 9:59

Hallo erstmal,

ich habe ne Frage weil ich etwas irritiert bin, ich habe letzten Montag meine Prüfung klasse C gemacht und bestanden. Der Tag lief wie folgt ab: 9 Uhr sind wir in den LKW und bis ca. 10.45 noch geübt, dann 11 Uhr Prüfungsbeginn, 12 Uhr Prüfung zu Ende. 12 Uhr bis ca 12.20 LKW zurück ins Depot der Fahrschule gefahren.

 

SO nun kam die rechnung:

Fahrstunde C/C1 3.30 a 69E 227.70E

Vor. Prakt. Prüf.C 1 a 150E 150.00E

-----------------------------------------------------------

317.39

Steuer 19% 60.31

-------------------------

377.70

So nun habe ich vor der Prüfung noch 140 Euro für den TÜV mitgebracht, meine Frage nun ist effektiv hatte ich ja die Fahrstunden von 9 bis 10.45, kann mir der Fahrlehrer die Prüfungsfahrt als Fahrstunde aufschreiben? Ich meine nein er meint ja.

Anzumerken ist noch der Fahrlehrer ist 67 hat Gleichgewichtsstörungen ist sehr verwirrt immer und weiß auch nicht wie man den LKW bedient oder gar fährt, er kann auch kaum Auto Fahren würgt das Auto immer ab oder fährt mit dem Diesel im 5ten gang bei 40 so das alles Vibriert und merkt nix.

 

Und dann hat er noch die 20 Minütige Rückfahrt ins Depot mit 0.30 Fahrstunden berechnet, das darf doch auch nicht sein oder? weil wenn das so ist fahre ich dann mit nem Taxi nach hause und lasse sein Scheiss LKW da stehen bei den Stunden preisen.

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32 Antworten

Die Prüfungsfahrt ist kostenpflichtig und wird in der Regel als Fahrstunde abgerechnet. Für die Rückfahrt ins Depot (Nach bestandener Prüfung) darf dieser Preis nicht abgerechnet werden,sondern nur anteilmäßig.

Im Prinzip machen das alle Fahrschulen so,weil der Grund ja die Prüfunngsfahrt war und das Auto muß zurück.

In der Freude über die bestandene Prüfung macht man das gern.

Ansprechen und vielleicht bekommst du einen Teil erstattet.

Schau doch einfach mal in deinen Ausbildungsvertrag, auf der Rückseite steht meistens genau, was abgerechnet wird. Auch, was in der Position "Vorstellung zur Prüfung" alles enthalten ist.

 

Dauerte deine Ausbildung so lange oder war der Fahrlehrer schon 67 als du angefangen hast? Warum regst du dich also über sein Alter auf?

Ich bin kein Fachmann dafür und kann keine offensichtliche Unregelmäßigkeit entdecken.

Daher kann ich dir nur empfehlen, dich an den zuständigen Fahrlehrerverband zu wenden.

Beim Ausbildungsvertrag meiner Tochter stand so was wie "Vorstellung zur Prüfung beinhaltet auch die Stunde" - also nicht einmal X,- € für die Vorstellung und dazu Y,- € als Fahrstunde, sondern X,- € incl. Fahrstunde.

Ich würde mich mal an eine höhere Stelle wenden. Aber weniger wegen der Rechnung (die scheint leidlich ok zu sein). Mehr wegen der (sollte das stimmen) offensichtlichen gesundheitlichen Probleme des Fahrlehrers.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 24. November 2015 um 11:15:37 Uhr:

Die Prüfungsfahrt ist kostenpflichtig und wird in der Regel als Fahrstunde abgerechnet.

Nö!

In der Regel sind alle Aufwendungen der Fahrschule für die Prüfung, incl. der Prüfungsfahrt mit dem Vorstellungsentgelt (in diesem Fall 150€) abgegolden!

Hallo nach dem FahlG. muss der Fahrlehrer seine Rechnung nach den Kriterien Grundgebühr , Übungsfahrt zu 45 Min.

und Vorstellung zur Prüfung angeben .

Die Übeungsfahrt musst du bezahlen , das ist eine Leistung der Fahrschule .

Die Vorstellung zur Prüfung auch .

Nicht aber die Rückffahrt , das ist nach Fahrlehrer Gesetz keine Leistung , die sicher auch nicht im Ausbildungsvertrag steht .

Wenn du Probleme mit der Fahrschule hast , dass scheint hier der Fall zu sein , kannst du dich bei der für den Fahrschulinhaber -Aufsichtführenden Behörde - beschweren .

Das ist i.d.R. die Führerscheinstelle bei deinem Straßenverkehrsamt . Evtl. kannst du dich bei dem zuständigem Fahrlehrerverband nach der Adresse und Telnr . erkundigen .

Fahrlehrerverbände sind sehr daran interessiert klare Verhältnisse , was Abrechnung und Ausbildung anbelangt bei ihren Mitgliedern zu haben .

Allerdings haben sie keinen Einfluss auf Nichtmitglieder , da eben das STVA , siehe oben.

Giovanni.

Themenstarteram 24. November 2015 um 22:16

Vielen Dank erstmal für die reichlichen Antworten.

@PeterBH , ich rege mich nicht speziell über sein Alter auf und möchte auch nicht behaupten das ältere Leute schlecht fahren, nur dieser Fahrlehrer ist nun wirklich ein Witz. Er dachte die Festfellbremse sei die Schaltung, wusste überhaupt nichts über die Bedienung am EG Kontrollgerät, weder noch konnte er technische Fragen aus der Abfahrtkontrolle erklären, musste quasi alles selber erlernen. Und wenn ich dann noch so gefahren wäre wie er meinte hätte ich permanent Autos oder Verkehrsinseln mitgenommen, also für nen Fahrlehrer einfach nur ein Witz. Als Mensch ist der Mann Super nett man kann viel Spass haben und auch über alles reden, aber wenn der nen Fahrlehrer ist, bin ich nen Astronaut. Dann kommt noch dazu das er aus dem LKW aussteigt und dann nen Schwindelanfall hat und fast in die Büsche fliegt, achja und dann auf ner Bundesstraße wo 100 ist fährt der 50-60 und regt sich auf das ihn die Leute überholen.

Naja an sich will ich auch net nur meckern, ich musste nie zum Unterricht habe meine Pflichtstunden gemacht und sofort bestanden, alles hat aber ca. 4 Monate gedauert, er hat immer wieder gesagt die Führerscheinerweiterung sei noch nicht da, nach 2 Monaten rief ich auf dem Amt an und es wurde mir mitgeteilt das alles schon ewig da ist, oder auch hatte ich 5 Fahrstunden dann nochmal 4 oder so dann 1 MONAT später ( weil er angeblich keinen früheren Termin bekommen hat, weil er den LKW mietet) hatte ich Prüfung und vorher eben noch schnell von 9 bis 10.45 üben... alles in allem eine sehr fragwürdige Fahrschule

 

zurück nochmal zum alten Thema, ich werde morgen nochmal mit Ihm bzw. seinem Sohn der die Buchhaltung macht sprechen.

C ist doch LKW über 3,5 t - und da eine Bundesstrasse, wo 100 erlaubt sind?

Hab gerade noch mal nachgeschaut. Steht wörtlich in den Bedingungen, dass mit der Gebühr für die Vorstellung zur Prüfung auch die Prüfungsfahrt abgegolten ist. Was steht denn in deinem Vertrag?

Wenn ich deiner Erzählung so Folge, bekomme ich den Eindruck, das der älltere Herr zwar C/CE ausbilden darf, dieses aber eher selten auch wirklich macht. Daher finde ich das jetzt nicht allzu verwerflich, das er dir die Bedienung eines angemieteten LKW nicht ausführlich erklären kann auch wenn er es vielleicht können sollte. Wer weiß wann er seinen Ausbilderschein für LKW gemacht hat. Da gab es aber höchstwarscheinlich noch keine elektronischen Helferlein und die "technische Abfahrkontrolle" war warscheinlich nur nachzugucken, ob der Bolzen von der Hängerkupplung sitzt oder der Königszapfen eingerastet ist in die Sattelplatte.

Was seinen Gesundheitszustand anbelangt, hätte ich aber auch starken bedänken. Laut deinen Erzählungen, würde ich mich als Fahrschühler sehr unsicher fühlen und kein Vertrauen zu dem Fahrlehrer haben. Da würde ich mir dann eher eine andere Fahrschule suchen.

Zitat:

@mtx80cr80 schrieb am 24. November 2015 um 23:16:50 Uhr:

... achja und dann auf ner Bundesstraße wo 100 ist fährt der 50-60 und regt sich auf das ihn die Leute überholen.

...

Kann es sein, dass du im Unterricht nicht aufgepaßt hast?

Schwere Lkw dürfen außerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten.

Nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind 80 km/h erlaubt.

Auch wenn sich viele nicht daran halten, ein Fahrlehrer sollte das unbedingt.

Themenstarteram 25. November 2015 um 19:37

Also ich meinte das der Fahrlehrer bei erlaubten 100 , 50-60 km/h mit dem AUTO fährt, mal ehrlich denkt ihr ich fahre mit 100 mit nem LKW der bei 90 abgeriegelt ist auf der Landstraße und bestehe die Prüfung beim ersten mal...?

Habe mich wohl etwas missverständlich Ausgedrückt.

Ich habe mal nachgesehen, also ich habe nur nen Wisch von dem Fahrlehrer mit der Grundgebühr, Ausbildungsvertrag oder ähnliches habe ich nicht. Habe C vor jetzt nun 2 Wochen bestanden und der Fahrlehrer meinte er ruft mich binnen 2 Tagen an um mit CE weiter zu machen, 2 Wochen vergangen... kein Anruf. Heute Rief ich Ihn an und er wusste nichtmal wer ich bin, konnte mit meinem Namen nichts anfangen.

ich werde morgen versuchen die Fahrschule zu wechseln, bei all meiner Geduld ich will nicht wieder alle 3-4 Wochen ne Fahrstunde haben. ich habe mich im Februar dieses Jahres angemeldet, gut da ich hier am Haus alles renoviert habe und nebenbei noch was gemacht habe ist das nicht alls zu tragisch, aber jetzt will ich endlich mal fertig werden.

am 25. November 2015 um 19:52

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. November 2015 um 11:29:13 Uhr:

Zitat:

@mtx80cr80 schrieb am 24. November 2015 um 23:16:50 Uhr:

... achja und dann auf ner Bundesstraße wo 100 ist fährt der 50-60 und regt sich auf das ihn die Leute überholen.

...

Kann es sein, dass du im Unterricht nicht aufgepaßt hast?

Schwere Lkw dürfen außerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten.

Nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind 80 km/h erlaubt.

Auch wenn sich viele nicht daran halten, ein Fahrlehrer sollte das unbedingt.

Eine Korrektur innerorts darf ein LKW Fahren was Angegeben ist das heisst 80 da darf er auch 80 !

Ausserorts wiederspreche ich nicht

Zitat:

@Trucker Chris schrieb am 25. November 2015 um 20:52:15 Uhr:

...

Eine Korrektur innerorts darf ein LKW Fahren was Angegeben ist das heisst 80 da darf er auch 80 !

...

Wo hast du das denn her?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

"3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,"

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