1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. US Cars
  5. Frage wegen Sonntagsfahrverbot LKW(Pickup) mit Wohnwagen

Frage wegen Sonntagsfahrverbot LKW(Pickup) mit Wohnwagen

Themenstarteram 15. Juni 2008 um 16:14

hallo, waren heute wir beim US CAR Frühschoppen und da quatscht man über allen möglichen Dinge und da habe ich eine Frage bezüglich des LKW Gespann Sonntagsfahrverbot gestellt,und zwar: Darf ich Sonntags mit dem Elcamino(LKW offen)eine Wohnanhänger ziehen,also praktisch vom Treffen nach Hause,Einige meinten das LKW -3,5to davon ausgenommen wären und mann dürfte fahren.STIMMT DAS?

Ich glaube nicht,freu mich auf eure statements

gruß Klaus

Ähnliche Themen
15 Antworten

Ohne Wohnanhänger darfst Du fahren, mit nicht.

Hier ein kleiner Auszug:

§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Themenstarteram 15. Juni 2008 um 16:54

hi, Danke

ich habs dem Kumpel auch erzälht das ich nicht fahren darf,jetz habe ich es schwarz auf weiss

gruß Klaus

Ich war derjenige der behauptet hatte, etwas in der Richtung: Lockerung des LKW Fahrvebotes, gelesen zu haben.

Ich habe jetzt nochmal nachgeschaut und die Sache stellt sich so dar: Die Regelung bleibt wie oben beschrieben erhalten, lediglich sollen Ausnahmegenehmigungen für LKW`s unter 3,5t mit Wohnanhänger gängige Praxis werden, dies geht aus dieser Anweisung (Punkt 1.6.) hervor : Hier

Kannst ja versuchen mal eine zu beantragen Klaus.

Gruß Helmut

am 15. Juni 2008 um 17:43

Ich kann dir auch schwarz auf Weiss belegen das es verboten ist, 1 Punkt und 80 Euro (Kollege hinter mir, identisches Gespann VW Bus mit Trailer, nur als Womo zu gelassen nix, ich selbe Kiste als LKW mit Trailer obiges, und stehenbleiben bis 22 Uhr dann weiterfahren)

Jau nemengezeuch, da "wiehert mal wieder der Amtsschimmel" bei solchen Praktiken.

Gruß Helmut

am 15. Juni 2008 um 18:31

Und ich bestättige als Stadt Mitarbeiter, das es hier für Fahrzeuge bis 7,5t zgg. die eine LKW Zulassung haben, von dem fahren an Sonn / Feiertagen dem sogenannten SOFA unterliegen.

PKW's mit Anhänger sind davon völlig ausgenommen.

Ansonsten,Risiko,bei erwischt werden wird es teuer,bis 22 Uhr Rastplatz anfahren und warten !!!

AG wird nur unter bestimmten Kriterien erteilt, für das Wocheneende berappen sie bis 75€ für die AG:mad:

gruß Christian

Hallo Christian,

was ist denn mit dem Rundschreiben das ich angeführt habe? Ist das bei den zuständigen Leuten Deiner Stadt bekannt und wird danach gehandelt?

Das so eine Ausnahmegenehmigung nur für ein Wochenande gilt und so teuer ist wußte ich nicht, das macht die Sache natürlich uninteressant.

Gruß Helmut

Themenstarteram 15. Juni 2008 um 20:17

@Helmut

Danke , ich werde beim anmelden meines neuen Klappwohnwagen mal einen der Damen und Herren fragen,wie es mit dem Punkt 1.6 aussieht

gruß KLaus

am 16. Juni 2008 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von nemengezeuch

Ich kann dir auch schwarz auf Weiss belegen das es verboten ist, 1 Punkt und 80 Euro (Kollege hinter mir, identisches Gespann VW Bus mit Trailer, nur als Womo zu gelassen nix, ich selbe Kiste als LKW mit Trailer obiges, und stehenbleiben bis 22 Uhr dann weiterfahren)

Da isser aber nochmal glimpflich davongekommen. Kostet nämlich eigentlich 3 Punkte und 350 Teuronen.

Und dass die Ausnahmegenehmigungen teuer sind und immer nur für 1 Wochenende gelten, kann ich auch bestätigen. Zudem musste mit denen vorsichtig sein, weil wenn du Polizisten erwischst, die dich nicht mögen, dann wird auch ganz schnell mal gemeint, die AG nicht in allen BL gelten zu lassen.

Also Wohnanhänger mit LKW-Zulassung ist absolut sch.eiße zum Sonntag. Selbst mit LKW-Zulassung.

am 16. Juni 2008 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von Al Kamino

Hallo Christian,

was ist denn mit dem Rundschreiben das ich angeführt habe? Ist das bei den zuständigen Leuten Deiner Stadt bekannt und wird danach gehandelt?

Das so eine Ausnahmegenehmigung nur für ein Wochenande gilt und so teuer ist wußte ich nicht, das macht die Sache natürlich uninteressant.

Gruß Helmut

Hallo Helmut

Habe für den Klaus (da ich auch anderer Meinung war) nachgefragt, was das auf sich hat, der der diese Mit-genehmigt, teilte mir mit (gerade mal 14 Tage her), das alle Fahrzeuge welche unter 7,5 T sind und als LKW zugelassen sind,egal ob offen oder geschlossen beim mitführen eines Anhänger's (egal welcher) definitiv dem SOFA unterliegen:mad:

Das ist Gesetzt und auch aktuell,wird eigentlich / eigentlich Bundesweit gehandhabt, da es für alle gilt.

Nachzulesen auch unter: www.verkehrsportal.de

Von einem Rundschreiben welches dies ausnimmt ,ist nichts bekannt.

Um die AG zu bekommen, sollte man schon sehr gute Gründe vorlegen können, wenn sie unter falschen Angaben erschlichen wird, und man erwischt wird aus anderen Gründen, werden diese mit der ausstellenden Behörde abgeglichen, den Rest kannste dir denken wat dann kütt:eek:

In Köln berappen die 75€ für das Wochenende, bzw. evtl. nur für den Sonn / Feiertag:(

Ein Tipp, die Versuchung ist groß es doch zu tun,lasst euch gesagt sein,das durch die vielen Anfragen bei den Behörden die Amtsschimmel darauf wach werden;););)

gruß Christian

am 18. Juni 2008 um 7:09

@ Al Kamino alias Helmut

@ elhomer

Folgendes:

Heute habe ich Aufgrund des Schreibens oder Unterlagen von Helmut mal tiefer nachgeforscht und hinterfragt, wobei ich sagen muß, mal typisch Stadt K . . . :mad:

Da weiß der eine nicht was der andere wo hinterlegt hat.

Für alle die es nun wissen wollen.;)

Dieses Schreiben vom Innenministerim von 2008 hat volle Rechtskraft und hat somit Gültigkeit was den §§ 30 betrifft, zusätzlich auch den Punkt 1.6

Somit muß ich meine Aussage bezüglich des Ausstellenden für solche AG's wiederrufen, da diese nicht korrekt ist,da ich es nicht genau wußte,daher habe ich mich darauf verlassen und auch behauptet.(Aussage/Behörde)

Daher hat hier Al Kamino recht, was das SOFA angeht,ansonsten bleibt es aber für andere Zwecke die in dem Schreiben nicht aufgeführt sind, bei den Auflagen / Preise.

Hoffe es hiermit allgemein klargestellt zu haben,dafür sorry für die Verwirrung,aber ist nun mal so:D

gruß Christian

Themenstarteram 18. Juni 2008 um 17:22

jo Danke Chris und Danke an Helmut, übrigens helmut habe heute erfahren das mein Getriebe einen Totalschaden hat,die Holländer wollen mal versuchen ien paar Teile zu organisieren,nächste woche weiss ich mehr

grúß Klaus

Hallo Zusammen!

Ich habe mir jetzt so einen Pickup geholt. In den Papieren steht er als LKW offener Kasten. Ist aber aufgrund der 5 Sitze als PKW versteuert. Gillt dann für mich auch das Sonntagsfahrverbot?

Weiß das Jemand?

Ich habe auch von Ausnahmen gehört:

1) Die Fahrt dient dem Rennsport

2) Hobby

Danke!

Hi,

soweit ich weiß hat sich da nichts geändert. Du fährst einen LKW,egal wie er besteuert wird. Das heißt mit Anhänger darfst du net fahren egal aus welchen Grund.

Evtl. kannst du den Wagen ja auf PKW anmelden dann entfällt das Problem.

Gruß Tobias

Deine Antwort
Ähnliche Themen