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Frage wegen Versicherung?

BMW 3er E36
Themenstarteram 12. März 2006 um 12:18

Gestern Abend mußsten ich und noch ca 6 andere ihre Fahrzeuge wegen Spiegelglatter Straße in einem steilen Berg abstellen. Nichts ging mehr nicht runter geschweige denn wieder nach oben!!! Wir hatten alle ca 10 meter abstand zueinander Warnblinker angeschaltet und Warndreieck aufgestellt. Nach ca 10 minuten kam von oben ein alter Renault Clio zu schnell und ungebremmst und stieß in den über mir stehenden Smart beide rutschen mir in den compact mein auo rutsche los drehte sich und stieß in einen nagelneuen 3er BMW und der wiederrum in nen Toyota ! Wer Zahlt was ?

Danke schon mal im vorraus für die Hilfe

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17 Antworten

Würde sagen der Clio:D

Ich bin mir sicher...dass sich die Versicherungen darüber schon einig werden...wenn nicht...wird ein Gericht diese Entscheidung treffen.

Gruß

am 12. März 2006 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Würde sagen der Clio:D

der zahlt alles mM nach.

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

 

der zahlt alles mM nach.

Oder es geht in der Reihenfolge:D

Clio zahlt Smart

Smart zahlt Compi

Compi zahlt nagelneuen 3er

3er zahlt Toyota;)

am 12. März 2006 um 12:29

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Oder es geht in der Reihenfolge:D

Clio zahlt Smart

Smart zahlt Compi

Compi zahlt nagelneuen 3er

3er zahlt Toyota;)

Was ja schlecht wäre,dann steigen ja auch die jeweiligen in der Versicherung:eek:

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

 

Was ja schlecht wäre,dann steigen ja auch die jeweiligen in der Versicherung:eek:

Qutasch,das warn Scherz;)

Themenstarteram 12. März 2006 um 12:31

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Oder es geht in der Reihenfolge:D

Clio zahlt Smart

Smart zahlt Compi

Compi zahlt nagelneuen 3er

3er zahlt Toyota;)

na bravo dann bezahl ich wohl den größten bazen :-(

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Oder es geht in der Reihenfolge:D

Clio zahlt Smart

Smart zahlt Compi

Compi zahlt nagelneuen 3er

3er zahlt Toyota;)

Aus innerfamilären Erfahrungswissen heraus...basierte auf ähnlicher Grundlage auch meine erste Antwort.

Entscheidend für die Schuldzuweisung ist nicht die Wahrheit der Schuld-/bzw. Unschuldsfrage...sondern wer die "glatteste" Argumentationskette aufzeigen kann....und somit notfalls ein Gericht zu seinen Gunsten stimmen kann.

That´s Life...;)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Path

Aus innerfamilären Erfahrungswissen heraus...basierte auf ähnlicher Grundlage auch meine erste Antwort.

Entscheidend für die Schuldzuweisung ist nicht die Wahrheit der Schuld-/bzw. Unschuldsfrage...sondern wer die "glatteste" Argumentationskette aufzeigen kann....und somit notfalls ein Gericht zu seinen Gunsten stimmen kann.

That´s Life...;)

Gruß

So sieht das leider aus! Hab sowas auch schon hinter mir:(

Grundsätzlich .... sofort die Sache zum Anwalt !

Damit erst gar keine Fehler unterlaufen !!

Gruß

kungfu

lt. Gesetzt zahlt ein Unfallverursacher sämtliche Schäden die durch seinen Unfall entstanden sind. Da die anderen KFZ schon standen, womöglich auch motor abgestellt hatten, ist er ebenfalls Verursacher der anderen Auffahrunfälle --> seine Vers. müsste zahlen.

Am besten nen Anwalt nehmen und alles schriftlich Festhalten. Wichtig, war die Polizei am Unfallort? Dann ist da eh schon was dokumentiert.

Anwalt wird von der Versicherung übernommen, da du Geschädigter bist, hasst du Anspruch auf Rechtsberatung.

Wenn die Polizei sagt, dass der Clio der Unfall verursacht hat, und dies auch in den Bericht geschrieben hat, den die Versicherungen anfordern können, ist die Sache klar.

am 13. März 2006 um 6:22

Zitat:

Original geschrieben von kungfu

Grundsätzlich .... sofort die Sache zum Anwalt !

Damit erst gar keine Fehler unterlaufen !!

Gruß

kungfu

Richtiiiiiiiiiiiiiiiiiiig :D

am 13. März 2006 um 6:23

Entscheidend ist, wer die kausale Ursache für die "Kettenreaktion" gesetzt hat. Das war der Clio.

Wer hätte von euch beispielsweise gedacht, daß der Beifahrer auch einen Anspruch gegen den Halter des Fahrzeuges hat, in dem er gesessen hat, wenn diesem einer hinten drauf fährt und der Beifährer erleidet z.B ein HWS Schleudertrauma. Man denkt doch nur der Hintermann ist Schuld. Der Halter bzw. der Haftpflichtversicherer haftet dem Beifahrer, der nicht Familienmitglied ist auch gesamtschuldnerisch aus Betriebsgefahr...

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