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Frage wegen VW Garantieleistungen nach Veränderungen am Fahrzeug

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 9. Februar 2008 um 8:10

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Garantieleistungen von VW nach Veränderungen am Fahrzeug. Mit Veränderungen am Fahrzeug meine ich folgende Dinge, wie z.B. Tieferlegung, GTI Lenkrad statt Originallenkrad und Nachrüstung eines Navigationsradios incl. anderer Hifi-Komponenten.

Hintergund ist folgender. Mein Dad war vor ein paar Tagen wegen Austauschs einer gebrochenen Feder an seinem S3 bei einem Audihändler und sprach mit ihm über die Veränderungen, die ich an meinem Fahrzeug vor habe. Ok, ich weiß, Audi ist nicht VW, aber beide Marken sollten solche Dinge ähnlich, wenn nicht sogar gleich behandeln.

Der Audi Händler meinte nämlich, dass wenn ich meinen Golf V tiefer legen würde die Garantie für das komplette Fahrwerk erlöschen würde. Ebenso beim Einbau des GTI Lenkrades (natürlich nur durch eine VW Werkstatt). Hier würde die komplette Garantie auf Lenkrad, Lenkelektronik, Airbag etc. erlöschen. Das Lenkrad ist natürlich ein Original Golf V GTI Lenkrad. Zwar nicht beim VW Händler gekauft, sondern über eBay. Das sollte doch wohl egal sein. Beim Einbau des Navigationsradios incl Lautsprecher und Endstufe würde die Garantie für die komplette Bordelektronik entfallen.

Das ist doch alles totaler Schwachsinn oder ? Dass VW keine Garantie für die nachgerüsteten Fremdteile, wie z.B. die Federn von H&R übernimmt oder für das Nachrüstnavi von Becker ist schon klar. Warum sollten sie das auch, wenn es andere Hersteller gefertigt haben und selber ihre Garantie dafür geben ?

Was meint ihr dazu ? Wollte der Audi Händler seinem VW Kollegen unter die Arme greifen und mir Angst und Bange machen, dass ich nur Teile bei VW kaufe und auch einbauen zu lasse, damit VW besser verdient ? Was ist nun tatsächlich mit der Garantie in den oben angesprochenen Bereichen ? Es kann ja irgendwie nicht sein, dass ich nach der Umrüstung mehr oder weniger gar keine Garantie mehr auf das Fahrzeug habe.

Ich denke, dass dieses Thema so gut wie alle Leute hier interessieren dürfte, weil ja kaum noch ein Fahrzeug hier Serienzustand haben dürfte. :D

Gruß

Martin

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22 Antworten

hi

das mit dem Fahrwerk würde mich auch interessieren, auf welche Teile entfällt die Garantie wenn man ein neues Fahrwerk innerhalb der 2 jährigen Werksgarantie einbaut?

hypuh

Zitat Volkswagen:

 

Hinweise zur Garantieleistung der Volkswagen-Partner

Nach den Garantiebedingungen für fabrikneue Volkswagen-Automobile - laut Kaufvertrag - wird nach Auslieferung

 

2 Jahre Garantie für Fehlerfreiheit geleistet.

Bitte verstehen Sie, dass natürlicher Verschleiss und Schäden durch Überbeanspruchung, unsachgemässe Behandlung oder unzulässige Änderungen von der Garantie ausgeschlossen sind. Garantieansprüche erlöschen ausserdem, wenn am Fahrzeug Schäden entstehen, die auf nicht von der Volkswagen AG freigegebene Teile und Zubehör oder auf die Nichtbeachtung der Reparatur- und Wartungsvorschriften zurückzuführen sind.

Lack- und Karosseriegarantie

 

Ergänzend zu den Garantiebedingungen für fabrikneue Volkswagen-Automobile - laut Kaufvertrag - leistet der Volkswagen-Partner für das von ihm verkaufte Fahrzeug Gewähr dafür, dass für die Dauer von

3 Jahren nach Auslieferung keine Lackmängel und

12 Jahren nach Auslieferung keine Durchrostung an der Karosserie durch Korrosion auftreten.

Sollten dennoch derartige Schäden entstehen, werden sie durch Instandsetzung ohne Berechnung der Lohn- und Materialkosten durch jeden autorisierten Volkswagen-Betrieb in Europa beseitigt.

Garantieansprüche bestehen nicht, wenn

diese Schäden auf äussere Einwirkungen oder unzureichende Pflege zurückzuführen sind oder

Schäden an der Karosserie nicht rechtzeitig und fachgerecht nach Herstellervorschrift bei einem autorisierten Volkswagen-Partner beseitigt wurden oder

Korrosionsschäden im ursächlichen Zusammenhang damit stehen, dass bei Karosserie-Instandsetzungen keine Volkswagen Original Teile® verwendet wurden.

 

Siehe auch hier:

www.volkswagen.de/.../pdf.Par.0001.File.pdf

 

Beachte Punkt 7 und 8.

Themenstarteram 9. Februar 2008 um 9:04

Zitat:

Original geschrieben von He Bad

 

...

Bitte verstehen Sie, dass natürlicher Verschleiss und Schäden durch Überbeanspruchung, unsachgemässe Behandlung oder unzulässige Änderungen von der Garantie ausgeschlossen sind. Garantieansprüche erlöschen ausserdem, wenn am Fahrzeug Schäden entstehen, die auf nicht von der Volkswagen AG freigegebene Teile und Zubehör oder auf die Nichtbeachtung der Reparatur- und Wartungsvorschriften zurückzuführen sind. ...

Was versteht denn VW unter "unzulässige Änderungen" ? Erlischt z.B. bei Einbau der Federn die komplette Garantie des Fahrzeuges oder nur die Garantie auf das jeweilige Teil ?

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter

Zitat:

Original geschrieben von He Bad

 

...

Bitte verstehen Sie, dass natürlicher Verschleiss und Schäden durch Überbeanspruchung, unsachgemässe Behandlung oder unzulässige Änderungen von der Garantie ausgeschlossen sind. Garantieansprüche erlöschen ausserdem, wenn am Fahrzeug Schäden entstehen, die auf nicht von der Volkswagen AG freigegebene Teile und Zubehör oder auf die Nichtbeachtung der Reparatur- und Wartungsvorschriften zurückzuführen sind. ...

Was versteht denn VW unter "unzulässige Änderungen" ? Erlischt z.B. bei Einbau der Federn die komplette Garantie des Fahrzeuges oder nur die Garantie auf das jeweilige Teil ?

 

Gruß

 

Martin

Meistens erlischt die Garantie über die Federn auf jeden Fall und die durch die Veränderung betroffenen Teile.

 

Beim Chiptuning sind das z.B. Motor, Getriebe, Kupplung usw.

 

Bei kürzeren Federn werden natürlich auch die Stoßdämpfer mehr beansprucht und deshalb wird die Garantie davon auch erlischen.

 

 

und wenn ich nun ein komplettes Fahrwerk einbaue, also neue Dämper + Federn, welche Teile sind dann noch vom Garantieverlust betroffen?

Themenstarteram 9. Februar 2008 um 9:59

Meine ich das nur oder ist diese Garantiegeschichte sehr viel Auslegungssache ?

In letzter Konsequenz würde es ja heißen, dass wenn ich selbst z.B. eine Birne an meinem Fahrzeug wechsel, die Garantie für z.B. den Scheinwerfer wegfällt, weil die Birne ja nicht von einer VW Werkstatt ausgetauscht wurde. Oder die Garantie für die komplette Bordelektronik würde wegfallen, weil ich ja eine falsche Birne nehmen könnte, die das Bordnetz stört oder beschädigt.

Ich denke nicht, dass jeder, der an seinem Fahrzeug etwas umbaut, egal wie umfangreich oder nicht es ist, die gesamte Garantie von 2 Jahren einfach so wegwirft.

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter

Meine ich das nur oder ist diese Garantiegeschichte sehr viel Auslegungssache ?

In letzter Konsequenz würde es ja heißen, dass wenn ich selbst z.B. eine Birne an meinem Fahrzeug wechsel, die Garantie für z.B. den Scheinwerfer wegfällt, weil die Birne ja nicht von einer VW Werkstatt ausgetauscht wurde. Oder die Garantie für die komplette Bordelektronik würde wegfallen, weil ich ja eine falsche Birne nehmen könnte, die das Bordnetz stört oder beschädigt.

Ich denke nicht, dass jeder, der an seinem Fahrzeug etwas umbaut, egal wie umfangreich oder nicht es ist, die gesamte Garantie von 2 Jahren einfach so wegwirft.

Gruß

Martin

Den o.g. Sachverhalt mit einer Glühbirne zu vergleichen ist doch Schwachsinn.

Ich bin absolut dafür, dass sollte eine veränderung ohne die VW-Werkstatt durchgeführt werden, die Garantie erlischt.

Wieso sollte VW für die Arbeit anderer Unternehmen gerade stehen!?

die garantie ist wirklich teilweise auslegungssache.

ist ja auch freiwillig von vw gewährt, also können sie auch die bedingungen festlegen. das mit der glühbirne ist jetzt wirklich übertrieben, aber bei federn kann ichs verstehen.

bei nem neuen fahrwerk ist wahrscheinlich die komplette aufhängung von der garantie betroffen, sprich ab dann außen vor. vw hat nunmal nur die teile getestet und aufeinander abgestimmt, die sie auch verbauen. bei allem andren können sie ja schlecht vorhersagen wie das mit der abnutzung aussieht

am 9. Februar 2008 um 10:31

In der Praxis siehts wohl so aus, dass man auf das Wohlwollen der VW-Werkstatt angewiesen ist. Und hat diese den Umbau selbst gemacht oder man ist dort ein guter Kunde, übersieht man diese Änderungen ganz einfach und rechnet einen Schaden ganz normal bei VW ab.

Themenstarteram 10. Februar 2008 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von kombucha

 

Den o.g. Sachverhalt mit einer Glühbirne zu vergleichen ist doch Schwachsinn.

Ich bin absolut dafür, dass sollte eine veränderung ohne die VW-Werkstatt durchgeführt werden, die Garantie erlischt.

Wieso sollte VW für die Arbeit anderer Unternehmen gerade stehen!?

Ok, wenn du meinst, dass der o.g. Sachverhalt schwachsinnig ist, ersetzen wir die Birnen oder Federn durch Alufelgen. Ich bekomme meinen Golf z.B. auf 17" Alufelgen. Die gefallen mir aus irgendeinem Grunde nicht mehr und ich lasse 19" Felgen montieren. Von wem die montiert werden ist ja völlig egal. VW Mitarbeiter haben auch nur zwei Hände und einen Drehmomentschlüssel.

So, nach, sagen wir mal 20.000km, ist ein Radlager defekt, weil die 19" Felge doch ein ganzes Stück schwerer ist, als die alte originale 17" Felge.

Was ist nun mit der Garantie auf das Radlager ? Lehnt VW diese jetzt ab, weil die Felgen von ihnen nicht freigegeben wurde ?

Wenn dem so ist, würde ja mindest. jeder 3. hier bei MT grob fahrlässig mit seiner Garantie umgehen und bewusst in Kauf nehmen, dass die Garantie flöten geht.

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter

Zitat:

Original geschrieben von kombucha

 

Den o.g. Sachverhalt mit einer Glühbirne zu vergleichen ist doch Schwachsinn.

Ich bin absolut dafür, dass sollte eine veränderung ohne die VW-Werkstatt durchgeführt werden, die Garantie erlischt.

Wieso sollte VW für die Arbeit anderer Unternehmen gerade stehen!?

Was ist nun mit der Garantie auf das Radlager ? Lehnt VW diese jetzt ab, weil die Felgen von ihnen nicht freigegeben wurde ?

Wenn dem so ist, würde ja mindest. jeder 3. hier bei MT grob fahrlässig mit seiner Garantie umgehen und bewusst in Kauf nehmen, dass die Garantie flöten geht.

Gruß

Martin

Na da hast du dir ja deine Frage gleich selbst beantwortet.

Themenstarteram 10. Februar 2008 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von kombucha

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter

 

Was ist nun mit der Garantie auf das Radlager ? Lehnt VW diese jetzt ab, weil die Felgen von ihnen nicht freigegeben wurde ?

Wenn dem so ist, würde ja mindest. jeder 3. hier bei MT grob fahrlässig mit seiner Garantie umgehen und bewusst in Kauf nehmen, dass die Garantie flöten geht.

Gruß

Martin

Na da hast du dir ja deine Frage gleich selbst beantwortet.

Ich hatte auf Antworten von Leuten gebaut, die mit sowas schon ihre Erfahrungen gemacht haben. Dumm daher reden bzw. Vermutungen aufzustellen war gerade mal nicht gefragt.

Gruß

Martin

P.S.: Man wie peinlich ist es denn hier den Ausdruck des Konfigurators als Signatur anzuhängen. Leute schaut mal, mein Jetta hat 39.097€ gekostet. Und, wen interessiert das ? Keine Sau !

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter

P.S.: Man wie peinlich ist es denn hier den Ausdruck des Konfigurators als Signatur anzuhängen. Leute schaut mal, mein Jetta hat 39.097€ gekostet. Und, wen interessiert das ? Keine Sau !

Also ich habe dich ja nicht gezwungen die das PDF anzusehen.

Wenn ich meine Ausstattung aufgelistet hätte, könnte sich auch jeder den Preis ausrechnen also wo liegt das Problem?

Dafür das deine Kiste nur 29.000€ gekostet hat kann ich nichts, da musst du dich bei deinem Chef(bzgl. Gehalt) beschweren.

Einen schönen Sonntag noch.

am 11. Februar 2008 um 14:34

BTT: Hierzu habe ich eine Frage: Änderungen an der Auspuffanlage - gibt es einen ESD/MSD/VSD der den Klag verändert (Ja, einfach nur lauter und brülliger - ich stehe dazu!) und bei dem die Garantie erhalten bleibt? Ich habe mal gehört, dass man sein Blow-Off vor der Inspektion ausbauen könnte um unangenehme Fragen zu vermeiden... :-) Geht das bei der Abgasanlage auch oder ist die beim GTI komplett geschweißt?

Thx,

Sp33dy

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