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Frage zu ADR Fahrzeuge
Hallo,
ich habe eine Frage an die ADR Spezialisten hier, wenn ich ein Fahrzeug mit Gefahrgut Abschleppen bzw. Schleppen muss, benötige ich einen ADR- Schein und die komplette Ausrüstung? Unser Meister meinte heute, dass das auch so gehen würde, ich bin da allerdings anderer Meinung.
Was ist wenn das Fahrzeug nicht mehr zur Beförderung von Gefahrgütern geeignet ist, z.B. starker Unfallschaden und unisolierte Kabel "liegen rum"? Muss zwingend umgeladen werden? Es steht ja nicht immer ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Andererseits darf ich auch Stillgelegte und nicht zulassungsfähige Fahrzeuge "befördern".
Was meint ihr?
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35 Antworten
Das ist schwierig. In den ADR habe ich keine Regelung speziell für's Abschleppen gefunden. Auch nationale Regelungen gehen auf abzuschleppende ADR-Fahrzeuge nicht ein.
Aufgrund jedoch der Anforderungen, welche an ADR-Transporte gestellt werden, wird m. M. n. das Umladen in jedem Fall erforderlich sein. So etwas wie "Es gibt nicht immer ein Fahrzeug zum Umladen" gibt es m. E. nicht.
Viele Anforderungen an die Fahrzeugnutzung beim Transport von Gefahrgütern können gar nicht erfüllt werden, insbesondere die vorgeschriebene Nutzung der Feststellbremsen.
"Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, ... mit der bescheinigt wird, dass der Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind." ADR 8.2.1.1
an deiner Stelle würde ich da auch vorsichtig sein und vor dem Abschleppen jemanden von der Feuerwehr oder dem THW die Ladung besichtigen lassen
Ansonsten denke ich dass wenn dort ein OK kommt du das havarierte Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich schleppen darfst (z.B. runter von der Autobahn) um es dann umladen zu lassen.
Du hast keinen ADR, kannst also auch nichts mit den Zahlen anfangen und weist nicht ob du durch ein Abschleppen nicht zufällig 1000sende von Menschen in Gefahr bringst, oder zunächst schon dich selbst, weil ja aus der Ladung Gasse entweichen könnten
Eigensicherung nennt sich das, ich würde ohne Ahnung niemals an einen Gefahrgutlaster gehen, warum sollte für Abschlepper was anderes gelten als für Rettungsdienste? dort habe ich gelernt mich lieber fern zu halten bi fachkundige Entwarnung geben
leichte Radioaktivität, Säuren, Gase, Mischladungen die reagieren könnten etc etc etc also da sollte kein Leihe auch nur in die Nähe kommen
Also wenn Du Probefahrten machst und einen leeren ungereinigten Tankwagen hast brauchst Du den Tankwagenkurs.
Wenn Du denselben Tankwagen in der Garage hast und er ist gereinigt, darf ihn jeder fahren. Wenn Du ein Fahrzeug mit ADR geladen hast brauchst Du ihn auch bei Probefahrten, ZUMAL DU JA MIT DER NUMMER DES HALTERS UNTERWEGS BIST!!! Alternativ könntest Du vielleicht die Werkstattnummer drüberhängen, aber ob das wirklich hieb- u. stichfest ist weiss ich nicht.
Bezüglich Abschleppen weiss ich ned. Ich hatte damals schon alle ADR Klassen ausser 7, daher war es mir egal was ich dran hatte.
Aber frag beim TÜV oder Strassenverkehrsamt nach, die sollten Dir helfen können. Ich würde es mal so sagen:
Wenn der Fahrer des ADR Fahrzeuges bei dir in der Kabine ist wird Dich kein Polizist aufhalten, er wird nämlich froh sein wenn die Karre weg ist. Aber genau weiss ich es nicht...
@AndyRe: MAl nicht ganz so dramatisch, wenn nichts beschädigt ist bei ner Panne, wo sollte da im Normalfall was passieren.
Zu der eigentlichen Sache: Mir ist auch keine Regelung bekannt, die dazu was aussagt. Ist aber ein spannendes Thema!
Bei nem Unfall ist ja eh die Polizei vor Ort und kann das regeln.
Generell würde ich es für gut befinden wenn die "Abschlepper" eine ADR Ausbildung hätten, würde sicher vieles erklären und auch hilfreich sein um "Gefahren" zu erkennen, wie Andy ja auch schon bemerkt hat.
Da stellt sich mir auch gerade die Frage: Wer ist verantwortlich für die Ladungssicherung beim Schleppen?
Grüße
Steini
Das Umladen halte ich deswegen für schwierig, weil in kurzer Zeit ein geeignetes Fahrzeug beschafft werden muss. Wir haben ein paar Unternehmen in der Kundschaft die nur wenige Fahrzeuge haben und da müsste dann erstmal groß rumtelefoniert werden um Ersatz zu bekommen, z.B. kleine Heizöllieferanten.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
"Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, ...
Das könnte man allerdings auch anders interpretieren, ich führe kein Fahrzeug zur Gefahrgutbeförderung, sondern ein Fahrzeug um Fahrzeuge zu befördern.
@AndyRe:
Es geht mir nicht um das Gefahrgut an sich, sondern um das Fahrzeug drumrum, ob ich das mit einem andern Fahrzeug bewegen darf
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
Das könnte man allerdings auch anders interpretieren, ich führe kein Fahrzeug zur Gefahrgutbeförderung, sondern ein Fahrzeug um Fahrzeuge zu befördern.
Hmm, gilt das abgeschleppte Fzg nicht auch als Ladung? Dann würde die ADR voll greifen!
Grüße
Steini
Ich meine du darfst das nicht.
Du darfst auch kein Anhänger mit Gefahrgut fahren und sagen, ja aber ich fahr doch den LKW und nicht den Anhänger, und auf dem LKW ist doch kein Gefahrgut.
Nichts anderes ist es doch beim Abschleppen, du führst den LKW den du Abschleppst, auch wenn er nur hinten in der Brille hängt, somit beförderst du Gefahrgut, und das darfst du eigentlich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Da stellt sich mir auch gerade die Frage: Wer ist verantwortlich für die Ladungssicherung beim Schleppen
Das ist dann die nächste Frage.
Die ADR Ausbildung ist ja auch vorhanden, nur nicht bei jedem, so wie bei mir.
@Peach82:
Auch wenn der Fahrer dabei ist, fahre noch immer ich und nicht er.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
Das Umladen halte ich deswegen für schwierig, weil in kurzer Zeit ein geeignetes Fahrzeug beschafft werden muss. Wir haben ein paar Unternehmen in der Kundschaft die nur wenige Fahrzeuge haben und da müsste dann erstmal groß rumtelefoniert werden um Ersatz zu bekommen, z.B. kleine Heizöllieferanten.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
"Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, ...
Das könnte man allerdings auch anders interpretieren, ich führe kein Fahrzeug zur Gefahrgutbeförderung, sondern ein Fahrzeug um Fahrzeuge zu befördern.
@AndyRe:
Es geht mir nicht um das Gefahrgut an sich, sondern um das Fahrzeug drumrum, ob ich das mit einem andern Fahrzeug bewegen darf
Also ich würde mal behaupten, dass das höherrangige Fahrzeug massgeblich ist. Aber beim Abschleppen und co. zählt nicht immer normal, weil es ja nicht normal ist. Ob ein Abschlepper der ein Fahrzeug abschleppt welches ADR geladen hat auch ADR Ausbildung braucht, naja ich weiss nicht.
@Zoker: ein abgeschleppter LKW gilt aber nicht als Anhänger
@Peach82: was verstehst du unter höherrangiges Fahrzeug?
Ok, war vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber ich denke du verstehst auf was ich hinaus will.
Warscheinlich Interesiert das ganze niemanden bis etwas passiert, dann entscheidet ein Richter ob man das ohne ADR fahren darf oder nicht.
Aber einen Richter fragen ob der Meister recht hat?
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Also ich würde mal behaupten, dass das höherrangige Fahrzeug massgeblich ist. Aber beim Abschleppen und co. zählt nicht immer normal, weil es ja nicht normal ist. Ob ein Abschlepper der ein Fahrzeug abschleppt welches ADR geladen hat auch ADR Ausbildung braucht, naja ich weiss nicht.
Ähh, sorry, was ist ein höherrangiges Fzg? Ich denke nicht das es sowas gibt
Grüße
Steini
ich denke es kommt auch der Unterschied in der StVO zwischen Schleppen und Abschleppen zur Geltung
Abschleppen auf einen nahegelegenen Stellplatz ist eine Nothilfeleistung, das weitere Schleppen z.B. zur Haustür des Kunden ist wieder was anderes
und wenn nur die Zugmaschine oder der ziehende LKW eines Anhängerzuges defekt ist muss eh abgekuppelt werden und solo verfrachtet werden
In dem Moment wo dann wieder nur der Auflieger oder Hänger, nach vorigem Abtransport des Zugfahrzeuges, hinter deinem Abschlepper hängt müsste ADR wohl wieder uneingeschränkt greifen