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Frage zu Anschlussgarantie
Moin
Ich fahre meinen Golf V nun seit Dezember 07, gebaut wurde er im November 06. Folglich läuft die 2 jährige Werksgarantie bis zum November diesen Jahres. Als ich den Wagen im Dezember bei meinem VW Händler gekauft habe, wurde vertraglich festgehalten das ich nach Ablauf der 2 Jahre Werksgarantie noch 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie bekomme.
Nun habe ich schon oft gelesen das man eine Anschlussgarantie für das 3+4 Jahr abschliessen kann. Umfasst diese die gleichen "Leistungen" wie die 2 jährige Werksgarantie? Und, ist es für mich möglich diese Garantie abzuschliessen?
Was würde so etwas ungefähr kosten?
hypuh
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19 Antworten
Kosten:
bis 75kw 300,-
bis 96kw 355,-
über 96kw 435,-
Übernommen werden im Garantiefall:
bis 100.000 km 100% Material 100% Lohn
ab 100.000 km 40% Material 100% Lohn.
Ausgeschlossen werden bei der Anschlussgarantie alle Teile, die quitschen, knarzen oder ähnliches.
Wenn also dein Fahrersitz ordentliche Geräusche abgibt, dann solltest du das in der Herstellergarantie
bemängeln. Danach wird es schwer, denn im Anschluss haftet die Garantie für Mängel an
+ mechanischen Teilen
+ elektrischen Teilen
+ Radio/CD
HIER findest du alle wichtigen Details zu dieser Garantie.
Ich habe sie auch abgeschlossen. Letztendlich ist sie wie eine Herstellergarantie, nur das o. g. Geräusche
nicht mehr behoben werden. Vor Ablauf der Garantie habe ich noch einmal den Wagen druchchecken lassen.
Das macht der Vertragshändler in der Regel umsonst, denn wenn er was findet, verdient er ja schließlich daran.
Wichtig ist, dass du die Anschlussgarantie innerhalb der Neuwagengarantie abschließt.
Die Anscchlußgarantie ist auf jeden Fall zu empfehlen, da sie größere Reperaturkosten nach der Werksgarantie abdeckt. Wie Golfplusi aber schon schrieb, sind reklamationen wie z. B. ein qietschender Sitz nicht abgedeckt.
Aber meine Nachbarin währe froh sie hätte die Anschlußgarantie, da kurz nach ablauf ihrer Werksgarantie die Klimaanlage streikte. Nun muß sie auf Kulanz hoffen.
Hi
Dann dürfte es mich ja 300 Euro kosten, ich denke da kann ich nichts falsch machen. Da ich eh kommende Woche zur 30.000er Inspektion muss werde ich das mal ansprechen.
wie sieht es den mit dem stoff der sitze aus ? ist der mit drinn ?
keiner ne antwort ?
Nein, so etwas ist nicht dabei. Auch keine Softlackablösung oder Ähnliches.
Zitat:
Original geschrieben von frank0609
Kosten:
bis 75kw 300,-
bis 96kw 355,-
über 96kw 435,-
Übernommen werden im Garantiefall:
bis 100.000 km 100% Material 100% Lohn
ab 100.000 km 40% Material 100% Lohn.
Hallo, hierzu habe ich meine Zweifel. Ich glaube nicht, dass die LifeTimeGarantieVerlängerung so eionfach berechnet werden kann. Soweit mir bekannt, wirkt sich z.B. der Abschluss direkt beim Autokauf preismindernd aus, ich meine 15%. Und dann nur von der kw-Zahl abhängig, das glaube ich nicht ...??? Aber schriftliches darüber habe ich auch nicht gefunden. Partner ist der Volkswagen VersicherungsService in Wolfsburg.
Hab letztes Jahr die Neuwagenanschlussgarantie beim AH beantragt und letzte Woche den Versicherungsschein mit Rechnung erhalten.
Folgendes fiel mir erst im Versicherungsschein auf:
Bei Erstzulassung wurde das Datum vom Übergabetag in WOB angegeben und bei Versicherungsbeginn der gleiche Tag, 24 Monate zeitversetzt, angegeben.
Da ich den Wagen aber bereits 4 Tage vor Abholung in WOB zugelassen habe, habe ich dies gleich letzte Woche der VVD per mail mitgeteilt.
Heute habe ich einen Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten. Geändert wurde jedoch nur der Tag der Erstzulassung, der Versicherungszeitraum wurde nicht angepasst.
Wie ist es den möglich, dass der Beginn der ANSCHLUSSgarantie 4 Tage zeitverzögert beginnt
Zitat:
Original geschrieben von Wech
Hab letztes Jahr die Neuwagenanschlussgarantie beim AH beantragt und letzte Woche den Versicherungsschein mit Rechnung erhalten.
Folgendes fiel mir erst im Versicherungsschein auf:
Bei Erstzulassung wurde das Datum vom Übergabetag in WOB angegeben und bei Versicherungsbeginn der gleiche Tag, 24 Monate zeitversetzt, angegeben.
Da ich den Wagen aber bereits 4 Tage vor Abholung in WOB zugelassen habe, habe ich dies gleich letzte Woche der VVD per mail mitgeteilt.
Heute habe ich einen Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten. Geändert wurde jedoch nur der Tag der Erstzulassung, der Versicherungszeitraum wurde nicht angepasst.
Wie ist es den möglich, dass der Beginn der ANSCHLUSSgarantie 4 Tage zeitverzögert beginnt
Weil auch Deine Gewährleistung auf den Neuwagen am Tag der Übergabe beginnt! Nicht am Tag der Erstzulassung!
LG Susi
Meine Frage:
Habe meinen Wagen im Juli 08 gekauft und bis Juli 10 die Werksgarantie habe bei Kauf gleich die 2 Jahre Garantieverlängerung abgeschlossen die nun im Juli 2012 dann endet. Sollte ich nochmal jetzt verlängen? Hatte bisher nichts am Wagen was auf Garantie ging. Der Wagen ist 26000km gelaufen. Was kostet diese nochmalige Verlängerung?
Hat keiner einen Vorschlag?
Warum wollst du jetzt schon verlängern? Macht gar keinen Sinn, wird auch nicht billiger.Vor Ablauf 2012 zum Freundlichen fahren und ausrechnen lasen. Der Preis hängt von der Laufleistung und Motorvariante ab.
Zitat:
Original geschrieben von kullo2
Meine Frage:
Habe meinen Wagen im Juli 08 gekauft und bis Juli 10 die Werksgarantie habe bei Kauf gleich die 2 Jahre Garantieverlängerung abgeschlossen die nun im Juli 2012 dann endet. Sollte ich nochmal jetzt verlängen? Hatte bisher nichts am Wagen was auf Garantie ging. Der Wagen ist 26000km gelaufen. Was kostet diese nochmalige Verlängerung?
Also ich wurde ca. zwei Monate vor Ablauf vom VVD angeschrieben mit dem Angebot, die Garantie für meinen 125kW TSI für 33€ pro Monat zu verlängern, bzw. ich hätte sogar explizit widersprechen müssen um sie nicht zu verlängern. Stand wohl so im Vertrag.
Keine Ahnung, ob der Preis für die Baugruppengarantie niederiger gewesen wäre, bei mir war absehbar, dass ich unter den 100.000km bleiben würde. Für die Baugruppengarantie hätte ich das jedenfalls als zu teuer erachtet, da liest sich die DEVK besser. Zwar 150€ Selbstbehalt, dafür 100% statt 40% aufs Material.