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Frage zu Autoverkauf

Hallo,

ich will demnächst mein Auto verkaufen und habe eine Frage. Das Auto ist zur Zeit angemeldet und ich möchte es später abgemeldet an den Käufer weitergeben.

Nehmen wir an wir einigen uns auf einen Preis und ich setze danach einen Kaufvertrag auf. Nehme ich vor der Abmeldung des Pkws bereits den gesamten Betrag entgegen oder nimmt man eine Anzahlung. Mir geht es um folgendes. Beispielsweise melde ich den Wagen am nächsten Tag ab und der Käufer hat plötzlich kein Interesse mehr am Kauf. Und da man den Kaufvertrag nicht komplett ausgefüllt/unterschrieben hat, kommt ja somit auch noch kein Vertrag zustande und man kann nicht darauf bestehen, dass der Käufer den Vertrag erfüllt.

Kann jemand dazu etwas sagen.

Beste Antwort im Thema

Ich gehe hier von einem Verkauf privat an privat aus.

Die meisten Autos dürften am Wochenende den Besitzer wechseln. Demnach ist die Übergabe eines abgemeldeten Autos nicht so einfach, denn die Behörden haben geschlossen. Ein abgemeldetes Auto kann ich weder Probefahren noch mit nach Hause nehmen. Das schränkt die Zahl potentieller Käufer deutlich ein.

Natürlich kann ich das Auto auch angemeldet lassen und nach dem Verkauf abmelden. Im günstigsten Fall wohnt der Käufer in der gleichen Stadt und kann das Auto im Anschluss gleich ummelden. Wohnt der Käufer woanders, verläuft Überführung und Anmeldung schon etwas aufwändiger.

Auch nicht jedermanns Sache, die meisten schreckt´s halt ab. Mich übrigens auch. Ich würde auch keine 100 Kilometer fahren, ein Auto besichtigen, auf die Abmeldung warten, wieder 100 Kilometer fahren um die Papiere zu holen und dann nochmal 100 Kilometer fahren, um das Auto zu holen. Und möglicherweise brauche ich noch einen Begleiter, denn mein altes Auto muss ja auch wieder nach Hause. Welch Stress, Zeit und Geld....

Somit ist es schon eigentlich fast wurscht, ob Du nur eine Anzahlung verlangst oder den vollen Preis: du wirst froh sein, überhaupt einen Käufer zu finden und unterliegst dann ohnehin seinem Diktat.

Ich weiß gar nicht mehr, wie viele Autos ich in über 40 Jahren Autofahren schon verkauft habe. Die wurden alle angemeldet übergeben, Kopie des Kaufvertrages ging immer gleich an Versicherung und Zulassungsstelle. Früher halt per Karte (meist noch persönlich eingeworfen), heute alles online. Ich hatte noch nie ein Problem mit irgendeinem Nachbesitzer. Einzige Einschränkung: ich habe Autos immer nur im Inland verkauft.

 

Just my two Cent....

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22 Antworten

Hi,

 

da gibt es keine feste Regelung wenn sich der Käufer auf eine volle Bezahlung einlässt ist das natürlich gut für dich, wird aber kaum jemand machen.

Man kann den Kaufvertrag natürlich schon komplett ausfüllen und Unterschreiben bevor das Fahrzeug abgemeldet und übergeben wird,warum auch nicht?

Dafür gibt es auf den meisten Vordrucken 2 Unterschrift Felder, einmal für den Kaufvertrag und einmal für die Fahrzeugübergabe.

Ich persönlich habe beim letzten Verkauf 50€ Anzahlung übernommen,das hätte meine Kosten für Ab/Anmeldung gededeckt wenn der Käufer abgesprungen wäre.

GRuß tobias

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich denke auch, dass der Käufer bei der vollen Zahlung nicht mitmacht. Ich hatte auch an 50 oder 100 € Anzahlung gedacht.

Bedenke, dass viele Leute kein abgemeldetes Auto kaufen wollen. Wenn sie beispielsweise weiter entfernt wohnen ist es mittlerweile eine Farce den Wagen zu überführen.

Hi,

solange der Wagen eine gültige HU hat ist das überführen kein Problem dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen.

Man darf mit dem abgemeldeten Fahrzeug und den entstempelten Kennzeichen am Abmeldetag auch noch bis 24Uhr fahren. Je nach Wohnort des Käufers kann man sich auch bei der Zulassungsstelle treffen.

Wenn man es richtig macht ist die Angemeldete Übergabe auch relativ unproblematisch. Wird wahrscheinlich täglich tausende male gemacht.

Würde ich so nicht sehen:

Ich Besichtigen den Wagen, fahre wieder nach Hause.

Der VK meldet ihn ab.

Ich muss mir die Papiere besorgen. Gibt der VK mir diese ohne Geld? Will ich zahlen ohne den Wagen mitnehmen zukönnen?

Ich muss zu meinem Straßenverkehrsamt und Schilder organisieren.

Ich muss wieder zum Verkäufer.

Dann noch die Problematik mit Vollkasko oder nicht. Je nach Entfernung und Preisklasse des Wagens schließt man sich so viele Käufer aus. Da war es früher definitiv einfacher. Klar, wenn der Käufer aus dem Nachbarort kommt ist das alles kein Ding. Meinen letzten Wagen habe ich 250km entfernt gekauft. Das wären dann 1000-1500km Fahrerei geworden...

 

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 30. Nov. 2017 um 14:3:56 Uhr:

Wenn man es richtig macht ist die Angemeldete Übergabe auch relativ unproblematisch. Wird wahrscheinlich täglich tausende male gemacht.

Sehe ich auch so.

Hi,

man bekommt KZK am Standort des Fahrzeugs und eine Vollkaskoversicherung für die KZK kann man mit seiner Versicherung auch vereinbaren.

Einziger Unterschied ist eben das man keine Deutschland weit gültigen KZK mehr für Fahrzeuge ohne HU bekommt.

Gruß tobias

Ich gehe hier von einem Verkauf privat an privat aus.

Die meisten Autos dürften am Wochenende den Besitzer wechseln. Demnach ist die Übergabe eines abgemeldeten Autos nicht so einfach, denn die Behörden haben geschlossen. Ein abgemeldetes Auto kann ich weder Probefahren noch mit nach Hause nehmen. Das schränkt die Zahl potentieller Käufer deutlich ein.

Natürlich kann ich das Auto auch angemeldet lassen und nach dem Verkauf abmelden. Im günstigsten Fall wohnt der Käufer in der gleichen Stadt und kann das Auto im Anschluss gleich ummelden. Wohnt der Käufer woanders, verläuft Überführung und Anmeldung schon etwas aufwändiger.

Auch nicht jedermanns Sache, die meisten schreckt´s halt ab. Mich übrigens auch. Ich würde auch keine 100 Kilometer fahren, ein Auto besichtigen, auf die Abmeldung warten, wieder 100 Kilometer fahren um die Papiere zu holen und dann nochmal 100 Kilometer fahren, um das Auto zu holen. Und möglicherweise brauche ich noch einen Begleiter, denn mein altes Auto muss ja auch wieder nach Hause. Welch Stress, Zeit und Geld....

Somit ist es schon eigentlich fast wurscht, ob Du nur eine Anzahlung verlangst oder den vollen Preis: du wirst froh sein, überhaupt einen Käufer zu finden und unterliegst dann ohnehin seinem Diktat.

Ich weiß gar nicht mehr, wie viele Autos ich in über 40 Jahren Autofahren schon verkauft habe. Die wurden alle angemeldet übergeben, Kopie des Kaufvertrages ging immer gleich an Versicherung und Zulassungsstelle. Früher halt per Karte (meist noch persönlich eingeworfen), heute alles online. Ich hatte noch nie ein Problem mit irgendeinem Nachbesitzer. Einzige Einschränkung: ich habe Autos immer nur im Inland verkauft.

 

Just my two Cent....

Wenn der Kunde den Wagen anmelden will mach es dir doch einfach. Nach der Probefahrt könnt ihr den Vertrag fertig machen, er bezahlt vollständig und du übergibst ihm deine Schilder und alle Papiere damit er den Wagen ummelden kann. Wenn er dann mit seinen Kennzeichen bei Dir aufschlägt bekommt er schlüssel und Fahrzeug. Dann hast du die Sicherheit das du raus bist egal was passiert, und er kann den Wagen problemlos überführen.

Zitat:

@Crash O. schrieb am 30. Nov. 2017 um 14:46:30 Uhr:

Wenn der Kunde den Wagen anmelden will mach es dir doch einfach. Nach der Probefahrt könnt ihr den Vertrag fertig machen, er ´bezahlt vollständig und du übergibst ihm deine Schilder und alle Papiere damit er den Wagen ummelden kann. Wenn er dann mit seinen Kennzeichen bei Dir aufschlägt bekommt er schlüssel und Fahrzeug. Dann hast du die Sicherheit das du raus bist egal was passiert, und er kann den Wagen problemlos überführen.

[/quote

Würde ich zB nicht drauf eingehen als Käufer. Fließt Geld, also der volle Kaufbetrag, erhalte ich auch Schlüssel, Papiere und Auto.

Eben. Und besonders, wenn ich noch von weiter her komme.

Zitat:

@100 schrieb am 30. November 2017 um 13:37:14 Uhr:

Hallo,

ich will demnächst mein Auto verkaufen und habe eine Frage. Das Auto ist zur Zeit angemeldet und ich möchte es später abgemeldet an den Käufer weitergeben.

Nehmen wir an wir einigen uns auf einen Preis und ich setze danach einen Kaufvertrag auf.

Ich gehe mal davon aus, dass du einen Musterkaufvertrag ausfüllen willst, in dem u.a. die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist. Selbst einen Vertrag aufsetzen sollte man eher nicht - zu viele Fallstricke

Zitat:

Nehme ich vor der Abmeldung des Pkws bereits den gesamten Betrag entgegen oder nimmt man eine Anzahlung. Mir geht es um folgendes. Beispielsweise melde ich den Wagen am nächsten Tag ab und der Käufer hat plötzlich kein Interesse mehr am Kauf. Und da man den Kaufvertrag nicht komplett ausgefüllt/unterschrieben hat, kommt ja somit auch noch kein Vertrag zustande und man kann nicht darauf bestehen, dass der Käufer den Vertrag erfüllt.

Kann jemand dazu etwas sagen.

Wenn dir der Käufer die volle Kaufsumme gibt - Prima - kann ich mir aber eher nicht vorstellen. Von daher auf jeden Fall Anzahlung.

Ich würde allerdings den Vertrag schon komplett fertig machen, incl. Anzahlung, Restsumme, Frist zur Abholung und vor allen Dingen auch regeln was mit der Anzahlung geschieht wenn es doch nicht zur Vertragserfüllung kommt.

Aus diesen Grund würde ich auch die Anzahlung nicht zu niedrig ansetzen (50,- wäre mir eindeutig zu wenig).

Generell gibt es abgesehen von an- oder abgemeldet zu verkaufen natürlich noch andere Punkte die man mMn als Verkäufer beachten sollte.

- Verkäufer bestimmt prinzipiell die Spielregeln. Er/sie entscheidet was, wann, an wen, zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen verkauft wird. Selbstverständlich muss man u.U. Kompromisse eingehen, aber man sollte sich das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen.

- Kaufvertrag kommt vom Verkäufer

- Gewährleistung ausschliessen und auch keine Eigenschaften zusichern die man nicht beurteilen kann, aber für die man später evtl. trotzdem gerade stehen muss. z.B Technisch top, ohne Mängel, Verschleissfrei, echte km, unfallfrei o.ä

- bekannte Mängel im Kaufvertrag aufführen

- weder Schlüssel, noch Fahrzeug, noch Papiere aushändigen ohne dass die komplette Kaufsumme gezahlt wurde

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 30. November 2017 um 18:23:08 Uhr:

Zitat:

@100 schrieb am 30. November 2017 um 13:37:14 Uhr:

Hallo,

ich will demnächst mein Auto verkaufen und habe eine Frage. Das Auto ist zur Zeit angemeldet und ich möchte es später abgemeldet an den Käufer weitergeben.

Nehmen wir an wir einigen uns auf einen Preis und ich setze danach einen Kaufvertrag auf.

Ich gehe mal davon aus, dass du einen Musterkaufvertrag ausfüllen willst, in dem u.a. die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist. Selbst einen Vertrag aufsetzen sollte man eher nicht - zu viele Fallstricke

Ich benutze den ADAC Kaufvertrag.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 30. November 2017 um 18:23:08 Uhr:

Zitat:

Nehme ich vor der Abmeldung des Pkws bereits den gesamten Betrag entgegen oder nimmt man eine Anzahlung. Mir geht es um folgendes. Beispielsweise melde ich den Wagen am nächsten Tag ab und der Käufer hat plötzlich kein Interesse mehr am Kauf. Und da man den Kaufvertrag nicht komplett ausgefüllt/unterschrieben hat, kommt ja somit auch noch kein Vertrag zustande und man kann nicht darauf bestehen, dass der Käufer den Vertrag erfüllt.

Kann jemand dazu etwas sagen.

Wenn dir der Käufer die volle Kaufsumme gibt - Prima - kann ich mir aber eher nicht vorstellen. Von daher auf jeden Fall Anzahlung.

Ich würde allerdings den Vertrag schon komplett fertig machen, incl. Anzahlung, Restsumme, Frist zur Abholung und vor allen Dingen auch regeln was mit der Anzahlung geschieht wenn es doch nicht zur Vertragserfüllung kommt.

Aus diesen Grund würde ich auch die Anzahlung nicht zu niedrig ansetzen (50,- wäre mir eindeutig zu wenig).

Generell gibt es abgesehen von an- oder abgemeldet zu verkaufen natürlich noch andere Punkte die man mMn als Verkäufer beachten sollte.

- Verkäufer bestimmt prinzipiell die Spielregeln. Er/sie entscheidet was, wann, an wen, zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen verkauft wird. Selbstverständlich muss man u.U. Kompromisse eingehen, aber man sollte sich das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen.

- Kaufvertrag kommt vom Verkäufer

- Gewährleistung ausschliessen und auch keine Eigenschaften zusichern die man nicht beurteilen kann, aber für die man später evtl. trotzdem gerade stehen muss. z.B Technisch top, ohne Mängel, Verschleissfrei, echte km, unfallfrei o.ä

- bekannte Mängel im Kaufvertrag aufführen

- weder Schlüssel, noch Fahrzeug, noch Papiere aushändigen ohne dass die komplette Kaufsumme gezahlt wurde

Gute Idee mit der Frist zur Abholung und was mit der Anzahlung geschehen soll. Daran habe ich gar nicht gedacht.

Ich weiß ja nicht um welche Preisklasse es geht, aber 50.- Anzahlung ist viel zu wenig

Die Anzahlung sollte besser eine Höhe haben das es dem Käufer auch weh tut wenn er den Wagen nicht nimmt

Egal wie hoch die Anzahlung ist der Verkäufer darf sie nicht einfach behalten. Ihn stehen nur die Kosten zu die durch den Vertragsbruch entstanden sind.

 

Z.b. 500€ Anzahlung komplett behalten dürfte nicht drin sein.

 

Gruß Tobias

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