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Frage zu BMW Premium Selection Garantie

BMW

Hallo zusammen,
bin gerade dabei mir beim BMW-Händler einen 520d (EZ 9/2016) zu kaufen.
Der Verkäufer gab mir die Information, dass das Fahrzeug noch eine Werksgarantie bis 9/2018 hat und erst anschließend die 24 monatige BMW Premium Selection Garantie anfängt zu laufen, so dass man eine Absicherung bis 9/2020 hat.
Meine Frage ist, ob die Regelung wirklich so ist, oder beginnt die BMW Premium Selection Garantie schon beim Kauf des Gebrauchtwagen, also in 8/2017 und läuft dann bis 7/2019.
Viele Grüße
Friedo

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10 Antworten

Zitat:

@friedolin1101 schrieb am 2. August 2017 um 18:27:22 Uhr:


Hallo zusammen,
bin gerade dabei mir beim BMW-Händler einen 520d (EZ 9/2016) zu kaufen.
Der Verkäufer gab mir die Information, dass das Fahrzeug noch eine Werksgarantie bis 9/2018 hat und erst anschließend die 24 monatige BMW Premium Selection Garantie anfängt zu laufen, so dass man eine Absicherung bis 9/2020 hat.
Meine Frage ist, ob die Regelung wirklich so ist, oder beginnt die BMW Premium Selection Garantie schon beim Kauf des Gebrauchtwagen, also in 8/2017 und läuft dann bis 7/2019.
Viele Grüße
Friedo

...lass es doch einfach im Kaufvertrag als zusätzliche Vereinbarung mit Eintragen. Dann hast Du es schriftlich! Sollte der Händler es nicht machen, weißt Du woran Du bist....dann würde ICH vom Kauf bzw. von dem Händler Abstand nehmen.

Bei der Premium Select Garantie bekommst du eine Urkunde und auf der steht dann das Datum des Ganrantiebeginns. Falls du den Wagen kaufts kannst du auch noch eine Verlängerung der Premium Selct um 12 Monate machen, dies geht aber nur vor Beginn und kann nachträglich nicht mehr gemacht werden. Diese 12 monatige Verlängerung wäre Sinnvoll, da die Premiun Selct bei wiederverkauf des Wagen auf den neuen Besitzer übertragen werden kann.
Gruß
Klaus

Hallo Klaus,
deine Aussage ist nur bedingt richtig, daß hängt von der Versicherung ab. Meine E+ habe ich vor Ablauf der 12 Monate um weitere 12 Monate verlängert. Außerdem sind die PS Bedingungen (Garantie)jetzt eh auf 2 Jahre festgesetzt , allerdings spielen da manche NL nicht mit. Bei Händlern ist es aber unproblematisch. Das jedenfalls sind meine aktuellen Erfahrungen.

Zitat:

@friedolin1101 schrieb am 2. August 2017 um 18:27:22 Uhr:


Hallo zusammen,
bin gerade dabei mir beim BMW-Händler einen 520d (EZ 9/2016) zu kaufen.
Der Verkäufer gab mir die Information, dass das Fahrzeug noch eine Werksgarantie bis 9/2018 hat und erst anschließend die 24 monatige BMW Premium Selection Garantie anfängt zu laufen, so dass man eine Absicherung bis 9/2020 hat.
Meine Frage ist, ob die Regelung wirklich so ist, oder beginnt die BMW Premium Selection Garantie schon beim Kauf des Gebrauchtwagen, also in 8/2017 und läuft dann bis 7/2019.
Viele Grüße
Friedo

Ja, war bei meinem genau so. Die Euro+ begann erst nach Ablauf der Werksgarantie.

Alles andere wäre doch nicht wirklich sinnvoll...
Es würden Versicherungsprämien für einen Zeitraum gezahlt der schon versichert ist...
Außerdem wäre man in diese Zeit doppeltversichert, ist meines Wissens gar nicht erlaubt oder? Kennt dich da jemand aus?

Eine Doppelversicherung im ursprünglichen Sinne unterliegt meiner Kenntnis nach keinem Verbot. Allerdings kann es sehr wohl zu Problemen bei der Auszahlung möglicher Versicherungsprämien kommen und macht generell, neben zusätzlichem Aufwand und Ärger bei einer Abwicklung, auch keinen Sinn. Doppelter Beitragssatz ungleich doppelt ausgezahlte Prämie.
Letztlich reden wir - um auf das eigentliche Thema zurückzukommen - von der gesetzlich vorgeschriebenen 2-jährigen Gewährleistungsfrist (u.a. auch unter dem Begriff Mängelhaftung bekannt), bei welcher die Automobilhersteller doch recht kulant sind und freiwillig nach gesetzlich verpflichtenden 6 Monaten auf eine Beweislastumkehr verzichten.
Bei der anschließenden Garantie handelt es sich um eine vertraglich festgelegte Zusatzleistung welche bei einer Versicherung käuflich erworben werden kann. Daher gilt es eine Garantie niemals mit einer Versicherung oder gar Gewährleistung zu vergleichen.
Da Gewährleistung und Garantie zur selben Zeit keinen Sinn machen und nur unnötig teuer wären, beginnt im Interesse der Käufer eine Garantie erst nach der gesetzlichen oder teils auch freiwillig verlängerten Gewährleistungsphase. Unabhängig der Sinnhaftigkeit steht einem aber nichts im Wege, eine Garantie während der Laufzeit der Gewährleistung abzuschließen.
Für eine juristisch korrekte Definition, Unterscheidung und Abgrenzung der Begrifflichkeiten solltest du dich bei Bedarf aber besser an einen Juristen wenden.

@prvrs nee passt schon Danke
ich hatte eine Garantie mit einer Versicherung gleichgesetzt.
Das es bei nem neuen BMW seitens Hersteller 2 Jahre Gewährleistung ohne Beweislastumkehr gibt und keine “Garantie”
hatte ich gar nicht bedacht.

Danke

Zitat:

@ChrisBMW535 schrieb am 18. Oktober 2017 um 21:38:33 Uhr:


@prvrs nee passt schon Danke
ich hatte eine Garantie mit einer Versicherung gleichgesetzt.

Eine Garantie ist nichts anderes als eine Versicherung.

'Garantie' klingt nur besser und ist positiver behaftet als 'Versicherung'.

;)
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