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Frage zu der Abfrackprämie Neues Auto auf anderen Namen ??

Themenstarteram 5. Juli 2009 um 18:57

Wie ist das mit der Abfrackprämie in dem nachstehen Fall

Ein Freund von mir ist Arbeitslos und das schon länger..... also heute Harz IV

Sein Auto über 9 Jahre und der TÜV sagt nun auch Nein.... das Auto bekommt keinen TÜV mehr..

Die beiden Bedingungen zur Nutzung der Abfrackprämie hätter es mit seinem Auto erfüllt...

Aber nur Nutzung der Abfrackprämie muss es doch ein ganz neues Auto kaufen, oder geht ein Vorführwagen oder sogar ein Jahreswagen bzw. sogar ein Gebrachter Wagen....

Muss die Anmeldung des Neuen auf seinen Namen laufen oder kann er auch den neuen Wagen auf seine Freundin zulassen....

Er hat bedenken wegen HatzIV das es so ein neues Auto nicht besitzen darf... Das Geld möchte ich Ihm leihen mit langer Rückzahlung

Wer hat damit Erfahrung ??

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13 Antworten

da solltest du besser ein Anwalt einschalten und bei dem nachfragen , weil die Rechtslage sich ja wieder geändert hat !!

die Prämie wird nicht mit angerechnet auf die bezogenen Leistungen stand der dinge heute !!! und dann gehts ja los privat Darlehen usw..auf den Namen der Freundin bringt auch nix sofern sie zusammen wohnen.............geh zum Advokat da bist wesentlich besser aufgehoben !!!!

am 6. Juli 2009 um 15:17

Mal ganz im Ernst. Als Hartz4 Empfänger wirste kaum Chancen haben das beim Amt durchzubekommen,bzw werden die es mitbekommen.

Aber als Hartz4 Empfänger ein neues Auto..und dann gibst du ihm noch einen Kredit da wär ich vorsichtig. Wer soll das bezahlen, die Unterhaltskosten??

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 21:45

Ein Harz IV Empfänger ist ja auch ein Mensch, der halt zur Zeit keine Arbeit findet....

aber ohne eine fahrbaren Untersatz, findet ein Arbeitsloser in dünn besiedelten Bundesländer auch keine Arbeit....

Mir ist ja klar.... das das ganze problematich sein kann oder ist... Klar als Schenkung wird es wohl nicht gehen und auch als Zinslosses Darlehn wohl auch nicht....

Aber es gibt doch auch Fälle da vergibt die Arge oder Arbeitsamt ja auch Anschaffungsdarlehn wenn damit der Arbeitsloser in Beschäftigung kommt.......

Bisher hatte mein Freund ja auch seine alte Karre fahren und unterhalten können !!!!

am 6. Juli 2009 um 21:53

Wo ist da das Problem?

Ein Hartz4 Empfänger kann doch Geld leihen wo er will.

Und ein solcher darf auch Eigenkapital haben.

Nur wenn der Wert des Wagen über dem Freibetrag liegt, kann das AA sagen, verkaufen. Überschuß verleben und denn gibts wieder Leistung.

Fakt ist doch, das er im Vertrag stehen muss, denn kann er doch auf seiner Freundin angemeldet werden.

Und ja, man kann auch einen Jahreswagen kaufen.

Nur musst Du genau auf die Defenition achten.

Jahreswagen ist nicht gleich Jahreswagen.

Und ein gebrauchter zählt natürlich nicht, um die Prämie zubekommen.

Ich verstehe eh nicht, warum er einen Neuwagen haben will, oder Jahreswagen.

Denn mit Hartz4 zieht man nun wirklich kein Huhn vom Teller.

Sowas lässt einen doch hellhörig werden. ;)

EDIT:

Problem wird, das man mit Arbeitslosengeld 2 gesetzlich keine Schulden tilgen darf.

am 6. Juli 2009 um 21:54

Jap.

 

Das Problem dabei ist bei der Arbeitsagentur.Haben die gewusst von seinem jetztigen Auto? Oder war es auf seine Freundin angemeldet?

Das Geld reicht doch nicht noch um ein Auto zu finanzieren.. oder bekommt er Arbeitslosengeld also 70% vom letzten Lohn?

Finde ich korrekt das du ihm helfen willst.

Gruß

am 7. Juli 2009 um 4:50

Ein Hartz IV Empfänger muss doch keinen Neuwagen kaufen, nur weil es gerade eine Abwrackprämie gibt. Gute Gebrauchte sind doch derzeit, gerade wegen der Abwrackprämie, sehr günstig zu haben. Ich denke das wäre angemessen. Es geht doch nur darum, mobil zu sein. Du stehst irgendwo auch mit in der Verantwortung, wenn du jemandem ohne Einkommen einen Kredit für einen Neuwagen gewährst, den er sich eigentlich gar nicht leisten kann. Stichwort: Verschuldung!

am 7. Juli 2009 um 5:01

Dazu kommt ja noch, sollte er Dir das Geld trotz Vertrag nicht zurückzahlen, sieht es für Dich auch schlecht aus.

Denn Du wusstest von seiner Lage.

Das ist aber ein anderes Thema.

am 7. Juli 2009 um 7:50

Moin,

tut mir Leid wenn ich mich hier grad einmische.

Leider kann ich dem TE seine frage auch nicht beantworten,

aber, er wollte doch lediglich Auskunft darüber, wie sich

das mit der Abwrackprämie verhält bei den unterschiedlichen

"Auto"´s.

Nicht ob ihr nun meint ob jemand der Hart IV bekommt,

es bezahlen kann oder nicht. Er schrieb ja auch ein "Freund"

und nicht ein "Bekannter". Das sollte man auseinander

halten können.

Wenn er seinem Freund nunmal helfen möchte, finde

ich da nichts verwrefliches dran.

Die Beiden bzw. der TE selbst wird sich schon seine Gedanken

gemacht haben.

Grüße

P.S.: Sorry, aber das konnte ich mir net Sparen.

am 7. Juli 2009 um 7:52

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)

Zur ursprünglichen Fragestellung:

Der Neue Wagen muss auf denjenigen zugelassen werden, auf den auch der alte Wagen zugelassen war.

Mehr Infos Hier

 

gruß Fdtw

am 7. Juli 2009 um 9:57

um die abwrack prämie zu bekommen muß ein Jahres oder neu wagen her !!! da man aber nicht so viel Geld auf der hohen kante haben darf ohne Probleme zu bekommen bleiben nicht viele alternativen !!! die einzige alternative die ich sehe ist ein privat darlehen , zinslos von freunden oder Familien .........nicht von der Freundin denn das ist eine Bedarfsgemeinschaft , ob sie arbeiten geht oder nicht , sie wird mit einbezogen in harz 4 !!!!! ich würde auch dazu abraten die Prämie in anspruch zu nehmen und ein neu oder Jahreswagen zu holen da kann unter umstanden sehr viel ärger auf einen zukommen . ich glaube 6000 Euro war die grenze die man als harz 4 Empfänger an vermögen haben darf , da bekommt man doch zz super Autos für !!!!

am 7. Juli 2009 um 10:12

Vermögensfreibetrag = Lebensjahre x 150.-€.

Mindestens 3100.-€ - max. 9750.-€

Je Person in der Bedarfsgemeinschaft mx. 750.-€

am 23. Juli 2009 um 20:33

gilt der halter für das amt auch gleichzeitig als besitzer? das auto könnt ja jemand anderem gehören...

für die prämie ist wichtig, dass er sein auto verschrottet und ein neues auf seinen namen zulässt. der kaufvertrag kann, laut bafa-faq, auch auf eine andere Person lauten

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