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Frage zu doppelter Haltelinie

Themenstarteram 17. April 2013 um 18:48

Hallo,

habe zu folgender Thematik schon einiges zusammengegooglet, bin allerdings noch nicht wirklich treffend fündig geworden, von daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt:

Also entsprechend meiner hervorragenden, angehängten Skizze können Fußgänger von den roten Fußwegen kommend im gelben Übergangsbereich dank ner Drückampel die Straße überqueren. Von links kommt eine kleine Seitenstraße ohne Ampel. Bis vor kurzem waren beide Haltelinien der Hauptstraße direkt vor dem Fußgängerübergangsbereich. Dazu kam jetzt noch die dick eingezeichnete Haltelinie ein Stückchen weiter vorne inklusive dem üblichen Schild in Richtung "bei rot hier halten".

Man will also bei Rotphasen den Autos aus der Seitenstraße kommend problemlos die Möglichkeit bieten, nach Norden abzubiegen. Soweit so durchdacht. Nur isses natürlich sinnlos, wenn deswegen von Süden kommende Autos jetzt nicht die Rotphasen bequem nutzen können, um in die Seitenstraße abzubiegen, beziehungsweise umzukehren - was auch nicht allzuselten notwendig ist, zumindest in meinem Fall.

Daher jetzt die Frage: Darf ich in diesem Fall die vorgezogene Haltelinie ignorieren? Wenn ich das bisher gefundene richtig interpretiere (wobei ich absolut nicht sicher bin) wäre es wohl so, dass es bei einer Missachtung der vorgezogenen Linie durchaus auch ein gewisses Verwarngeld ohne Punkte gibt, es jedoch keinen Rotlichtverstoß darstellt, da man nicht in den eigentlichen Schutzbereich der Ampel einfährt. Gibt aber natürlich auch oft die Meinungen "Voller Rotlichtverstoß" genauso wie "nö, das is legal". Auch gesetzestextlich bin ich bisher zumindest nicht schlauer geworden...

Schonmal Danke für eure Hilfe :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von geraet

Darf ich in diesem Fall die vorgezogene Haltelinie ignorieren?

Klar darfst du das. Aber wenn du dabei erwischt wirst wird's teuer.

Mögliche Folgen: 200,- € Bussgeld, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß.

Der Schutzbereich ist doch in dem Fall der Kreuzungsbereich.

Das kannst Du bestimmt begründen.

Ignorieren darfst Du du die erste Haltelinie nicht, wenn Du aber erst vor der 2. Haltelinie zum stehen kommst passiert auch nix, es sei denn an der ersten Linie steht definitiv ein Stopschild.

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am 17. April 2013 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von geraet

Darf ich in diesem Fall die vorgezogene Haltelinie ignorieren?

Klar darfst du das. Aber wenn du dabei erwischt wirst wird's teuer.

Mögliche Folgen: 200,- € Bussgeld, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß.

Der Schutzbereich ist doch in dem Fall der Kreuzungsbereich.

Zitat:

•OLG Karlsruhe v. 30.04.2001:

Eine Fußgängerampel dient zwar nicht grundsätzlich dem Schutz des eine Vorfahrtsstraße kreuzenden Querverkehrs; jedoch fällt bei Errichtung einer Fußgängerampel im unmittelbaren Kreuzungsbereich jedenfalls der Fahrzeugquerverkehr in den Schutzbereich der durch das Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von geraet

Darf ich in diesem Fall die vorgezogene Haltelinie ignorieren?

Klar darfst du das. Aber wenn du dabei erwischt wirst wird's teuer.

Mögliche Folgen: 200,- € Bussgeld, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß.

Der Schutzbereich ist doch in dem Fall der Kreuzungsbereich.

Das kannst Du bestimmt begründen.

Ignorieren darfst Du du die erste Haltelinie nicht, wenn Du aber erst vor der 2. Haltelinie zum stehen kommst passiert auch nix, es sei denn an der ersten Linie steht definitiv ein Stopschild.

am 17. April 2013 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Das kannst Du bestimmt begründen.

Ich nicht, aber das OLG Karlsruhe (siehe meinen editierten Post oben).

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Das kannst Du bestimmt begründen.

Ich nicht, aber das OLG Karlsruhe (siehe meinen editierten Post oben).

Ich blick nicht durch, zu spät, ich zu alt, aber ich seh da keine Fußgängerampel im Bild, sehe keinen Zusammenhang.

Die Fußgänger sind eh nach der 2. Haltelinie unterwegs (gelber Bereich).

Es geht nur um die Linksabbieger.

Ich habe mal kurz gegoogelt. Ich denke mein Zitat passt besser zum Thema.

Zitat:

Ein Schild vor einer Lichtzeichenanlage (LZA) "Bei Rot hier halten!" ist kein Gebotszeichen (Ha VRS 49 220). �berf�hrt ein Autofahrer an einer LZA eine vorgezogene Haltelinie mit dem Zusatzhinweis "bei Rot hier halten", so begeht er damit eindeutig keinen Rotlichtversto�, mit der Folge, dass ihm weder ein Bu�geld noch ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt werden kann. (Landgericht Berlin, Urteil vom 31.07.2000 - 58 S 516/99). Daraus kann abgeleitet werden, dass der Raum zwischen dem Schild und der Haltlinie der LZA bzw. der LZA nicht zu dem durch das Rotlicht gesch�tzten Bereich geh�rt. Damit liegt kein Rotlichtversto� vor, wenn in diesem Bereich vor der LZA eingefahren wird.

am 17. April 2013 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich blick nicht durch, zu spät, ich zu alt, aber ich seh da keine Fußgängerampel im Bild, sehe keinen Zusammenhang.

Die Fußgänger sind nach der 2. haltelinie unterwegs.

Das die Ampel eine Fussgängerampel ist, leite ich aus dem Text ab:

Zitat:

Also entsprechend meiner hervorragenden, angehängten Skizze können Fußgänger von den roten Fußwegen kommend im gelben Übergangsbereich dank ner Drückampel die Straße überqueren.

Jetzt ist vor dieser Ampel eine Kreuzung/Einmündung o.ä.

Und hier hat das Gericht entschieden, dass bei solch einer räumlichen Nähe, der Kreuzungsbereich zum Schutzbereich der Ampel gehört. Aus dem einfachen Grund, dass sich Autofahrer aus der Seitenstrasse darauf verlassen können müssen, dass keiner auf der Hauptstrasse in den Kreuzungsbereich einfährt, wenn die Ampel "Rot" zeigt.

Durch das Wende / Abbiegemanöver würde der TE den Fahrweg der Fahrzeuge kreuzen, die aus der Seitenstrasse kommen.

Ausführlich liest sich das so:

Zitat:

Anders ist die Rechtslage aber zu beurteilen, wenn das Lichtzeichen unmittelbar am Kreuzungsbereich aufgestellt ist. Dann hat eine Fußgängerampel auch für den berechtigten Kraftfahrzeugquerverkehr Belang. Dies ergibt sich aus den Richtlinien für Lichtsignalanlagen des Bundesverkehrsministeriums (RiLSA) vom 24.06.1992 für die Aufstellung von Fußgänger-Lichtsignalanlagen. Werden diese - wie hier - nämlich an sog. Knotenpunkten angebracht, so muss bei ihrer Erstellung durch sonstige bauliche und verkehrsführende Maßnahmen ausdrücklich Rücksicht auf die Belange des einbiegenden Verkehrs genommen werden. Damit sollen irreführende Informationen über die Möglichkeit konfliktfreier Einfahrt in die Vorfahrtstraße vermieden werden (vgl. RiLSA unter Nr. 7.4.3). Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung des OLG Hamm (DAR 1997, 277) an, dass bei Errichtung einer Fußgängerampel im unmittelbaren Kreuzungsbereich jedenfalls der Fahrzeugquerverkehr in den Schutzbereich der durch das Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen fällt.

Verkehrsführende Massnahme wäre hier vermutlich das Schild "Bei Rot hier halten"

am 17. April 2013 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

...so begeht er damit eindeutig keinen Rotlichtversto�, [....] (Landgericht Berlin, Urteil vom 31.07.2000 - 58 S 516/99). Daraus kann abgeleitet werden, dass der Raum zwischen dem Schild und der Haltlinie der LZA bzw. der LZA nicht zu dem durch das Rotlicht gesch�tzten Bereich geh�rt.

Scheinen zwei OLG aber anders zu sehen (Hamm 1997 und Karlsruhe 2001).

Ich kenne das auch nur so, daß die vorgezogene Haltelinie dieselbe Wirkung hat wie eine direkt vor der Ampel - WENN die Linie durchgezogen ist. Nur wenn man dort nicht mehr halten kann, weil die Ampel gerade dazwischen umschaltet, wird an der zweiten Haltelinie angehalten.

Das mit der durchgezogenen Linie ist essentiell. Wir haben hier eine Einmündung mit so einer Anordnung wie in der Zeichnung oben, die Nebenstraße kommt allerdings von rechts, und von der Hauptstraße (von unten kommend) gibt es eine extra Abbiegespur nach rechts in die Nebenstraße. Auf dieser Abbiegespur ist die vorgezogene Haltelinie gestrichelt, hier muß also bei Rot nicht gehalten werden. Das ist auch einleuchtend, da dieser Abbiegeverkehr den Schutzbereich für den Querverkehr nicht tangiert.

am 17. April 2013 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

...gibt es eine extra Abbiegespur nach rechts in die Nebenstraße. Auf dieser Abbiegespur ist die vorgezogene Haltelinie gestrichelt, hier muß also bei Rot nicht gehalten werden.

Cool. Sowas hätte ich bei uns auch gerne. Aber dafür ist die Straße vermutlich zu schmal :(

Aber ich muss sagen bei uns biegt trotzdem jeder Rechts ab wenn die Ampel Rot zeigt. Aber das interessiert auch nicht wirklich jemanden weil man, wie du schon sagst, eigentlich ja auch keinem in die Quere kommt.

 

Wenn der Kreuzungsbereich in den Schutzbereich der Ampel fällt, frage ich mich ernsthaft, weshalb die Fahrzeuge aus der Seitenstraße in den einfahren dürfen. Diese Fahrzeuge sind doch für den Schutz der Fußgänger (die offensichtlich bei "Grün" wie wilde Moorhühner im Kreuzungsbereich herumzulaufen beginnen, so scheinen es zumindest einige Richter zu sehen...) eine gleich große Gefahr. Insbesondere wenn es zu einem Zusammenstoß im Kreuzungsbereich vor der roten Ampel kommen sollte (ein Abbieger aus der Seitenstraße trifft einen Einbieger aus der Vorfahrtsstraße) - trägt dann der auf der Vorfahrtsstraße fahrende Fahrer wirklich die Schuld, weil er das Rotlicht für gegenverkehrsfreies Abbiegen genutzt hat?

am 18. April 2013 um 6:20

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven

...trägt dann der auf der Vorfahrtsstraße fahrende Fahrer wirklich die Schuld, weil er das Rotlicht für gegenverkehrsfreies Abbiegen genutzt hat?

Anscheinend:

Zitat:

•OLG Hamm v. 20.03.1997:

Der Schutzbereich hängt davon ab, wie dicht die vorgeschaltete Ampel sich an der Kreuzung befindet hier: Haftungsverteilung 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des bevorrechtigten Fahrzeugs, das die Fußgängerampel bei Rot überfährt und mit dem untergeordneten Querverkehr kollidiert.

am 18. April 2013 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von geraet

Darf ich in diesem Fall die vorgezogene Haltelinie ignorieren?

Klar darfst du das. Aber wenn du dabei erwischt wirst wird's teuer.

Mögliche Folgen: 200,- € Bussgeld, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß.

Der Schutzbereich ist doch in dem Fall der Kreuzungsbereich.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

•OLG Karlsruhe v. 30.04.2001:

Eine Fußgängerampel dient zwar nicht grundsätzlich dem Schutz des eine Vorfahrtsstraße kreuzenden Querverkehrs; jedoch fällt bei Errichtung einer Fußgängerampel im unmittelbaren Kreuzungsbereich jedenfalls der Fahrzeugquerverkehr in den Schutzbereich der durch das Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen.

Wer ein Urteil zitiert, der sollte doch bitte so hilfreich sein, das Az. bzw. den Link dahin anzugeben.

am 18. April 2013 um 7:09

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Wer ein Urteil zitiert, der sollte doch bitte so hilfreich sein, das Az. bzw. den Link dahin anzugeben.

Google findet so was in Sekunden. Ein bisschen Eigeninitiative kann man von einem interessierten Leser doch schon erwarten, oder meinst du nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Wer ein Urteil zitiert, der sollte doch bitte so hilfreich sein, das Az. bzw. den Link dahin anzugeben.

Google findet so was in Sekunden. Ein bisschen Eigeninitiative kann man von einem interessierten Leser doch schon erwarten, oder meinst du nicht?

Das kann aber auch der Schreiber schon tun. Dann muß es nämlich nur einmal für alle gemacht werden und nicht von jedem interessierten Leser einzeln.

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