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Frage zu Ebay kauf

Themenstarteram 20. Juli 2005 um 9:54

Hi,

hab bei Ebay was ersteigert für 200€, möchte es nun aber nicht mehr haben. Hab dem Verkäufer angeboten ihm die Gebühren zu erstatten. Evtl. sogar 5€. Das will er nicht. Er droht nun mit Anwalt. Jaja...gekauft ist gekauft. Aber der Pries ist doch nicht so toll und ich denke der Verkäufer ist unseriös-deshalb will ich das Teil net mehr haben.

Was kann er machen? Wegen 200€ zum Anwalt mich verklagen? *lach*

Ich bin ja noch so nett und will ihm die 5€ entschädigung geben...

Er kann doch den 2 Höchstietenden Fragen-ist doch gang und gebe oder und auch von Ebay so machbar. es sei denn er ist selbst der 2 Bietende.

Bin mal auf eure Meinung gespannt.

Gruß!

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41 Antworten
am 20. Juli 2005 um 10:00

Gehst du auch in einen Laden kaufst was und 5 Minuten später willst du dann dein Geld zurück weil du es dir anders überlegt hast? Soviel erstmal dazu.

Schick dem Verkäufer nochmal eine e-Mail und erkläre ihm warum du von dem Kauf zurücktreten willst. Erwähne auch nochmals das du die Gebühren und eine Aufwandsentschädigung bezahlen möchtest. Ein weiterer Versuch kostet ja nichts. Ist zwar nicht die feine Art aber ok.

Gruss Jörg

am 20. Juli 2005 um 10:00

ich würds einfach nehmen und dann wieder verkaufen

Wegen solchen Leuten wie dir,verkaufe ich nichts mehr bei ebay.Kein Bock mich darüber immer Aufzuregen.Hatte sowas 2 mal das die Leute die Sachen nicht haben wollten.Hoffe du kommst da nicht raus und mußt die Ware nehmen.

Gruß Enzo

am 20. Juli 2005 um 10:03

ich selbst hatte des acuh schon öfters, allerdings nur beim kleinen preisen

Zitat:

Original geschrieben von Vanden

Gehst du auch in einen Laden kaufst was und 5 Minuten später willst du dann dein Geld zurück weil du es dir anders überlegt hast? Soviel erstmal dazu.

Gruss Jörg

Warum nicht? Ist in jedem Laden in Deutschland meist problemlos möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Peschi

ich würds einfach nehmen und dann wieder verkaufen

Richtig. Wenn der Verkäufer unseriös erscheint, lass es dir per Nachname schicken und verkauf es danach wieder!

am 20. Juli 2005 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von M4d.-.M4x

Warum nicht? Ist in jedem Laden in Deutschland meist problemlos möglich.

 

Richtig. Wenn der Verkäufer unseriös erscheint, lass es dir per Nachname schicken und verkauf es danach wieder!

um welches teil gehts hier überhaupt ?!

am 20. Juli 2005 um 10:06

Wenn er es aber bei einer Privatperson gekauft hat muss der Verkäufer es nicht machen.

am 20. Juli 2005 um 10:09

na ja eigentlich bist du nach dem fernabsatzgesetz mit deinem gebot einen ültigen vertrag eingegangen, aber wenn du nich bezahlst was will er machen!? kriegst maximal ne schlechte bewertung u von ebay ne verwarnung!

am 20. Juli 2005 um 10:11

allerdings hätte ich z.b. kein bock auf eine schlechte bewertung :D

Habe damals auch ne Riegerlippe bei ebay verkauft.Erst hat der Typ sich nicht gemeldet.Dann nach 4 Wochen hat er angeblich sein Auto kaputt gefahren.Ein anderes mal habe ich fürn E36 das BMW Sportlenkrad verkauft.Auch extra rein geschrieben fürn E36.Nachdem die Auktion zu Ende war wollte der Höchstbietende das nicht mehr haben.Da er ja einen E39 hat und es nicht paßt.Also ich bitte euch.Was soll sowas ?! Finde sowas echt total Arm.Man kann sich da ja wohl lange genug vorher überlegen ob man das Teil brauchen kann und haben will.Habe dafür kein Verständnis.

am 20. Juli 2005 um 10:31

und aus dem grund hab ich kein bock auf ebay, da gibt es nur probleme!

Ich hoffe auch, dass du diesen Artikel nehmen musst.

Vor Abgabe des Gebots überlegen,

nicht nachher!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Sorry,aber sone Leute kan ich auch ab *grrr*

Erst denken,dann bieten;) und nicht umgedreht:o *kopfschüttel*

Nimm es und verkauf es dann selber,oder versuch den bieter unter dir zu fragen ob er es noch haben möchte!

Zitat:

Original geschrieben von Loki73

Wegen solchen Leuten wie dir,verkaufe ich nichts mehr bei ebay.Kein Bock mich darüber immer Aufzuregen.Hatte sowas 2 mal das die Leute die Sachen nicht haben wollten.Hoffe du kommst da nicht raus und mußt die Ware nehmen.

Gruß Enzo

dito!

VORHER NACHDENKEN!!!

kann er ja nix für und ist nicht fair, ihn nun darauf sitzen zu lassen.

mag ja sein, dass das teli inzwischen billiger geworden ist bzw es woanders billiger zu haben ist, aber dann bist du selbst schuld!

und grad deswegen würd ich an seiner stelle auch darauf pochen, dass du das ding abnehmen musst! er zahlt da ja im endeffekt nur drauf, da das ding ja nicht an wert gewinnt und beim nächsten mal wahrscheinlich weniger einbringt.

 

ps: ich würd auch bei 200€ zum anwalt. gibt leute, die haben einen als guten bekannten etc, die das auch mal umsonst machen :)!

gruß, Jan

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