Frage zu Felgen & Reifen auf Audi A6 4B 2.4 V6 BDV
Hallo Community,
ich brauche einmal Eure Hilfe. Ein Bekannter hat einen Satz 18 Zoll Felgen (Daten findet Ihr am Ende des Textes) mit Sommerreifen (235/40 ZR18) drauf. Nun steige ich durch den Auflagen Dschungle nicht durch. Darf ich die Felgen mit den genannten Reifen fahren? Ich habe vorne ein Rad probe gesteckt und das Rad war frei. Der Reifen.com Mann meinte ich dürfte die Reifen aber nicht wegen der Radlast fahren? Der Auszug aus dem Gutachten:
Reifen:
235/40R18
Reifen bezogene Auflagen:
G40 K1c K2b K44 K46 T91 T93
Daten zur Felge:
CMS C18
Radnummer: C18 808 35 09
Daten: 8,0x18" ET35 LK5/112/72.5
Die genannten Auflagen habe ich auch mal aus dem Gutachten kopiert:
G40 Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39,
§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Im Fahrzeugschein stehen bei Achslast (7.1; 7.2; 8.1; 8.2 folgende Werte:
Vorne: 1110
Hinten: 1070
Nach meinem Verständis beudetet es, dass die jeweilge Achslast für die Felgen nicht schwerer als 1230 bzw. 1300KG betragen dürfen, was ja eigentlich dann passen müsse.
Ich danke Euch vielmals im Voraus
Ähnliche Themen
13 Antworten
Vorne ist es knapp. geht aba. 1090 haste
http://www.audi.de/.../0397_a6_c4_24_24quattro.pdf
greez werwolf
Danke für dein Feedback.
Ich komme auch gerade vom TÜV und er meinte "aufstecken, vor fahren. Die Karoressieangaben kann man ganz enstpannt ansehen". Sind ja nur Karoressie und Traglast Angaben vorhanden.
Habe jetzt zwei neue Sommerreifen bestellt da einer gewechselt werden muss (Riss).
Dann hat mir der Typ von Reifen.com in der Filliale doch Mist erzählt wegen der Traglast oder?
Nicht so schnell, was ist denn eingetragen bzw. was ist die größte eingetragene Reifenkombination? Bedenke, dass du ggf. in den Bereich kommst, wo du eine Tachoangleichung machen musst, ohne wird dir das niemand abnehmen. Bei meinem 2.8er ging 17" mit 225/45 grad noch so durch, einen größeren Umfang hätte das Rad nicht haben dürfen.
Es gibt Rechner im Netz, die du mit beiden Daten füttern kannst. Ich meine, bis zu 1,2% Abweichung ist noch in Ordnung (ohne Gewähr).
Zitat:
@DrLoboto schrieb am 10. Februar 2016 um 21:59:51 Uhr:
Nicht so schnell, was ist denn eingetragen bzw. was ist die größte eingetragene Reifenkombination? [...]
Welche Daten sind den relevant? Im Fahrzeugschein stehen folgende Daten: 205/55R16
Die im Brief oder der COC. Im Fahrzeugschein stehen nicht mehr alle Kombinationen drin.
COC bestellen: https://...swagen-konzernlogistik.de/.../start.do
Kostenfrei, sofern noch nie erstellt.
Ja, ich weiß, dass es Zulassungsbescheinigung I und II heißt.
Ob der Typ dir in der Filiale Mist erzählt hat, kann hier keiner beurteilen da du die traglast vom Reifen nicht gepostet hast.
Da müsste hinter dem 235/40/18 noch zwei Ziffern stehen z.B. 92y.
Die 92 wäre dann die traglast und das y der geschwindigkeitsindex.
235/40/18 passt in der Regel genauso auf den dicken wie der verbreitetste 225/40/18.
Ich muss schon sagen, mein Kopf brummt ganz schön
Im Brief stehen keine Daten zu den Felgen & Reifen Kombinationen und das COC habe ich nun mal beantragt, kommt aber wohl erst nächste Woche.
Reifen sind 235/40 ZR 18 95W. Ich habe jetzt zwei neue Sommerreifen geordert, weil einer ausgetauscht werden muss und die kommen morgen. Ich steck die Felgen samt neuen Reifen dann auf, fahre beim TÜV vor und höre mir dann an was der Mann zu sagen hat.
Zitat:
@Dextor schrieb am 11. Februar 2016 um 08:54:04 Uhr:
Reifen sind 235/40 ZR 18 95W.
Die Traglast von 95W reicht für eine Achslast von 1173kg bis Vmax 270 km/h
Da Dein Fahrzeugtyp nur mit 205/55R16 typgeprüft wurde,
wird die Auflage G40 vom Prüfer verlangt,
da der dynamische Abrollumfang von 235/40R18 + 2% gegenüber 205/55R16 ist.
(Toleranz max. +1,5%)
Zitat:
@touaresch schrieb am 11. Februar 2016 um 09:30:30 Uhr:
Zitat:
@Dextor schrieb am 11. Februar 2016 um 08:54:04 Uhr:
Reifen sind 235/40 ZR 18 95W.
Die Traglast von 95W reicht für eine Achslast von 1173kg bis Vmax 270 km/h
Da Dein Fahrzeugtyp nur mit 205/55R16 typgeprüft wurde,
wird die Auflage G40 vom Prüfer verlangt,
da der dynamische Abrollumfang von 235/40R18 + 2% gegenüber 205/55R16 ist.
(Toleranz max. +1,5%)
Bedeutet im Klartext? Muss ich noch irgendwas vorlegen/anpassen lassen?
Zitat:
@DrLoboto schrieb am 10. Februar 2016 um 21:59:51 Uhr:
Nicht so schnell, was ist denn eingetragen bzw. was ist die größte eingetragene Reifenkombination? Bedenke, dass du ggf. in den Bereich kommst, wo du eine Tachoangleichung machen musst, ohne wird dir das niemand abnehmen. Bei meinem 2.8er ging 17" mit 225/45 grad noch so durch, einen größeren Umfang hätte das Rad nicht haben dürfen.
Es gibt Rechner im Netz, die du mit beiden Daten füttern kannst. Ich meine, bis zu 1,2% Abweichung ist noch in Ordnung (ohne Gewähr).
Bei meinem 2.4 habe ich die 235/45/17 ohne Probleme eingetragen bekommen.
Kommt glaube auch noch auf die ET drauf an .
Die ET hat nur Auswirkung auf die Freigängigkeit, nicht den Abrollumfang. Wie gesagt, wenn in dem COC irgendwas größer als das, was im Fzgschein steht, eingetragen ist, kann es noch mit der Tachoabweichung hinhauen, wenn nicht, muss angepasst werden. Wie teuer die Tachoangleichung ist, weiß ich nicht.
Tacho kann man selber mit VCDS angleichen . Einfach auf Allroad-Bereifung codieren (lassen), davon einen Ausdruck machen und mit zum Prüfer nehmen.
Hallo nochmal,
ich komme gerade von unserem örtlichen GTÜ Menschen und dieser ist mir auch nochmal alles durchgegangen. Die Freigängikeit usw. passt alles, allerdings muss ich die Auflage G40 erfüllen und vorzeigen das der Tacho und die Geschwindigkeit soweit passt. Habe mit drei verschiedenen GPS Apps die Geschwindigkeit gemessen. Bei 100 km/h Tacho fahre ich laut GPS 99 km/h. Alle drei Apps spucken die selben Werte aus.
Morgen habe ich bei Audi einen Termin zum Zahnriemenwechsel. Kann der Freundliche mir so ein Dokument ausstellen oder muss ich hier echt noch umständlichere Wege gehen? Weiß aktuell nicht wirklich weiter.
Danke und Grüße