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Frage zu Felgen und Fahrwerk
Hallo,
ich habe vor an mein Auto 7,5x15 Felgen zu schrauben. Auto ist ein Jetta 2 BJ 89.
Auf die Felgen sollen dann 185/55R15 Reifen. Laut dem alten Fahrzeugbrief darf ich diese Fahren, sind schon vom Vorbesitzer eingetragen worden. Ich will keine Alu Felgen fahren sondern Stahlfelgen. Die standard Schwarzen die es von VW gibt und dann Lackieren eben, da ich mein Auto auf Retro-Style nach und nach umsetzen möchte.
Jetzt ist meine Frage, darf ich die nachträglich eingetragenen Felgen auch mit einem 60/40 Fahrwerk Fahren, oder brauche ich dafür eine Einzelabnahme? Die Räder an sich haben doch den gleichen Durchmesser wie die 185/60R14 die ich so fahren darf.
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18 Antworten
Die Räder werden dann zusammen mit dem Fahrwerk eingetragen,is kein Problem.
Aber wo gibt den 7,5x15 Stahlfelgen??? Link? Bilder? ZDF??
Habe ich mich da jetzt voll vertan?
Die 7,5 ist doch die Felgen breite in Zoll oder täusche ich mich da? Dem nach müssten doch die Reifengröße 185/55R15 auf 7,5x15 Felgen passen oder nicht? Oder gehen auch 6x15, denn die gibt es als Stahlfelgen.
Würde wohl beide gehn,ich hab nur noch keine Serien-STAHLfelgen in 7.5x15 gesehen.....
Zitat:
Auf die Felgen sollen dann 185/55R15 Reifen. Laut dem alten Fahrzeugbrief darf ich diese Fahren, sind schon vom Vorbesitzer eingetragen worden.
Du musst mal genauer lesen. Da steht im Feld 33 auch auf welcher Felgengröße du die fahren darfst.
Z.B. auf Felge 6J×15 ET 38.
Für alle Rad-/Reifenkombinationen die nicht drinstehen oder für alle »Nicht-VW-Räder« gelten die Auflagen des Radgutachtens. Ist kein Gutachten vorhanden, solltest du das vorher mit dem TÜV klären.
Danke! Ich habe jetzt mal eine liste gefunden was man fahren kann auf welchen Felgen.
http://www.reifen-pneus-online.at/zustandstabelle-ratschlaege.html
Ich will nicht irgendwelche Felgen nehmen, normale Serien Stahlfelgen von einem Mondeo oder so, wenn es von VW keine gibt in 6,5x15. Dann auf die Felgen 185/55er aufziehen und damit fahren. Nur muss ich die dann erneut eintragen lassen oder kann ich damit so fahren ohne jetzt eintragen zu lassen? Im alten Brief stehen die drin, davon habe ich auch immer eine Kopie in meinem Auto liegen. Das Fahrwerk lassen wir erst mal weg. Die Option kommt dann später irgendwann.
Ok,dann anders....hab noch keine Stahlfelgen gesehen in 7,5x15 DICH AUCH AUF DEN 2er PASSEN!!
Felgen wirds da wohl geben in der Größe,aber wichtig is halt auch Lochkreis,ET,Nabendurchmesser.
Zitat:
Original geschrieben von Jan565
Danke! Ich habe jetzt mal eine liste gefunden was man fahren kann auf welchen Felgen.
http://www.reifen-pneus-online.at/zustandstabelle-ratschlaege.html
die ist aber auch nicht ganz korrekt. auf ner 8J x 14" darfste z.b. auch nen 195er reifen fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Herr Weber
Ok,dann anders....hab noch keine Stahlfelgen gesehen in 7,5x15 DICH AUCH AUF DEN 2er PASSEN!!
Felgen wirds da wohl geben in der Größe,aber wichtig is halt auch Lochkreis,ET,Nabendurchmesser.
Ok, dann habe ich mich mit den 7,5x15 versehen, gibt wohl wirklich keine!
Aber welche darf ich dann nun fahren? Kenne mich mit Felgen eher nicht, bis gar nicht aus.
Gewünschte Reifengröße sagt ich bereits. Aber was muss nun auf den Felgen stehen? 6,5Jx15ET??
Zitat:
Danke! Ich habe jetzt mal eine liste gefunden was man fahren kann auf welchen Felgen.
Ich glaube, du hast es nicht richtig verstanden.
Du darfst auf deinem Wagen nur die im alten Brief eingetragenen Rad-Reifenkombinationen (einschließlich ET) ohne TÜV-Abnahme fahren. Die Eintragungen gelten nur für, für den Golf zugelassene, VW-Räder und vergleichbare, für den Golf zugelassene, Stahlräder!
Für Fremdräder (auch bei laut Brief zulässigen Abmessungen) gelten die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.
Bei abweichenden Reifengrößen ist immer eine TÜV-Abnahme erforderlich.
Zitat:
Ich will nicht irgendwelche Felgen nehmen, normale Serien Stahlfelgen von einem Mondeo oder so, wenn es von VW keine gibt in 6,5x15.
Falls die Räder passen sollten, brauchst du für die sofort erforderliche TÜV-Abnahme mindestens eine Traglastbescheinigung von Ford.
Fahren mit unzulässiger Bereifung kann bedeuten:
Bußgeld
Punkte
Probezeitverlängerung
Bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung
Ich will es nicht einfach so machen und damit fahren. Wenn schon dann richtig, das vor weg. Schließlich soll alles bei mir Ordentlich eingetragen sein, damit mir keiner später was kann, wenn ich mal angehalten werde.
Ich mach mal einen scann vom alten Brief.
Ich habe jetzt mal den Brief eingescannt und werde daraus irgendwie nicht schlau.
Vielleicht weiß einer von euch mehr.
Da steht tatsächlich nichts über die Felgengrößen drin.
Das Älteste, was ich habe, ist vom 92er Golf 3. Da steht alles drin.
Hier findest du eine Übersicht:
http://www.doppel-wobber.de/.../...ion_146_VW-Golf-Reifenfreigabe.html
Evtl. hilft auch ein Blick in die BA.
So schwer ist das alles doch nicht.
Man darf alle Rad-Reifenkombination fahren, die in der ABE des Golf 2 stehen. Also alle Serienfelgen mit den entsprechenden Reifen.
Für alles andere braucht man eine ABE, ein Gutachten (+ Eintragung) oder eine Einzelabnahme (falls es kein Gutachten für den 2er gibt).
Kommt eine Tieferlegung ins Spiel, dann wirds so oder so ne Einzelabnahme. Im Fahrwerksgutachten steht idR nur die kleinste Serienbereifung und der Vermerk, dass alles anere auf Freigängigkeit zu prüfen ist.
Also: Größere und breitere Felgen (und evtl Reifen) + Tieferlegung --> Einzelabnahme. Fertig.
Achso.
Allerdings sind die Reifen vom Umfang her etwas kleiner als die, die ich jetzt drauf habe. Also sollte es dabei eigenltich keine Probleme geben. Aber erst mal ohne Fahrwerk. Felgen sind wichtiger.
Also darf ich dem nach 6Jx15 ET38 Fahren oder sehe ich das jetzt ganz falsch?