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Frage zu Garantie / Gewährleistung
Hallo zusammen,
Ich habe bei meinem Opel Neuwagen Probleme mit einem Gang, der nicht sauber rein geht.
Ich würde gerne wissen, wie ich am besten vorgehen sollte, wenn sich das Problem nicht durch das Einfahren löst.
Ich habe das Auto bei einem Mehrmarkenhändler als Tageszulassung gekauft. Das Auto ist sofort in meinem Besitz, aber ich kann es erst nach sechs Monaten auf mich zu lassen. Ich habe die volle Opel Neuwagengarantie.
Jetzt frage ich mich, was hier das beste Vorgehen ist? Sollte ich hier auf den Händler zu gehen wegen Mängelausbesserung bzw. Nachbesserung. Oder soll ich die Opel Garantie in Anspruch nehmen und zu einer Opel Werkstatt geben. Der Mehrmarkenhändler kann wohl auch Garantie Sachen mit Opel abrechnen, aber eigentlich wäre mir eine richtige Fachwerkstatt vom Hersteller lieber.
Habt ihr hier eine Empfehlung für mich, was das beste Vorgehen wäre?
Weiß jemand, ob es bei Opel auch eine Einschränkung gibt, dass Einstellungssache nur die ersten sechs Monate von der Garantie abgedeckt sind? Ein Volkswagen Konzern ist das wohl der Fall.
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23 Antworten
Zitat:
@tabbasco schrieb am 24. Februar 2022 um 20:12:11 Uhr:
Habt ihr hier eine Empfehlung für mich, was das beste Vorgehen wäre?
-
Geh immer da hin, wo Du gekauft hast.
Stell' dem Händler die Kiste wieder hin und verlange Nachbesserung.
Bitte ggf. um einen Gratis-Ersatzwagen.
Ich verstehe auch nicht warum du hier zuerst fragst. Erster Weg ist immer zum Händler bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe. Wenn der die Hilfe verweigert, dann kommen wir.
@Frank170664
Wer ist das "wir" in deinem Satz? Der Anwalt oder Opel?
Der Verkäufer beziehungsweise der verkaufene Betrieb ist dein Ansprechpartner!
Saubere Dokumentation des Problems hilft immer.
Schreiben an den Betrieb... hinfahren, Kiste abstellen, Ersatzwagen mitnehmen und reparieren lassen!
Einzig mögliche Vorgehensweise..... fürs Erste.
Viel Erfolg
In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist die Gewährungleistung die Gewinnerkeule..., danach ist vermutlich eher die Garantie (da sicherer) der Gewinner....
Bei der Gewährleistung gibt es nämlich ein extra Zuckerstückchen für den Käufer... ;-)
Du hast doch Neuwagengarantie und kannst diese bei jedem Vertragshändler in Anspruch nehmen.
Ist denn der Mehrmarkenhänder Vertragshändler der Marken, die er verkauft? Wenn ja, sollte er auch die dazugehörigen qualifizierten Werkstätten haben. Wenn nicht, und der Wagen vielleicht noch ein Reimport und Kauf von einem nicht Vertraghändler ist, dann ist das schwieriger, denn dann ist der Verkäufer mit der Gewährleistung dran.
Zitat:
@keksemann schrieb am 24. Februar 2022 um 21:10:03 Uhr:
@Frank170664
Wer ist das "wir" in deinem Satz? Der Anwalt oder Opel?
Damit meine ich das Forum
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 24. Februar 2022 um 22:49:58 Uhr:
In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist die Gewährungleistung die Gewinnerkeule..., danach ist vermutlich eher die Garantie (da sicherer) der Gewinner....
Bei der Gewährleistung gibt es nämlich ein extra Zuckerstückchen für den Käufer... ;-)
Nicht (mehr) ganz richtig. Seit dem 01. Januar gibt es eine Neuregelung der Gewährleistung von B2C.
Die Beweispflicht des Verkäufers beträgt nun immer 12 Monate.
Kommt drauf an ob "Mehrmarkenhändler" eben auch Opel Vertragshändler ist...
Der Mehrmarkenhändler hat fast alle Marken im Angebot, die es gibt. Es ist also kein Händler von zwei oder drei Marken, sondern er beschafft alles was es gibt. Ich habe den Kaufvertrag mit dem Autohaus gemacht, der Händler hat das Auto aber wiederum von einem anderen Händler, der glaube ich Großkundenkonditionen hat
Er darf Garantiesachen für Opel abrechnen meinte er.
Ich habe das Problem jetzt mal schriftlich hinterlegt und schaue, ob es sich noch bessert.
Rein vom Gefühl wäre mir ein echte Opel Werkstatt lieber. Oh aber nach der Gesetzesänderung habe ich jetzt wohl mindestens zwölf Monate Zeit, mir das zu überlegen.
Weiß jemand, ob es bei der Opel Garantie Einschränkungen für Einstellungsdateien gibt? Beim VW Konzern, wird es ja nur die ersten sechs Monate übernommen.
Einstellungsdsteien?
Wo ist denn nun das Problem?!?
Opel-Garantie liegt vor; also gehe doch einfach, wenn es Dir doch lieber ist, einfach zu einer Opel-Vertragswerkstatt und fertig ist die Laube!!
Die Gewährleistung (=verkaufender Händler) ist ja nur optional und somit zusätzlich...
Diese bietet (s.o.) eben einen kleinen monetären Mehrwert; aber dieser ist i.d.R. Pillepalle...;-)
Wäre schön gewesen im bisherigen thread weiter zu machen.
https://www.motor-talk.de/forum/3-gang-schwergaengig-t7245787.html