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Frage zu Garantiebeginn bei Reimport von DK über D nach A
Hallo allerseits
Da das Thema nicht Typabhängig ist, poste ich es mal ohne Typenauswahl, hoffe das geht.
Folgender Fall:
Wir haben in Österreich im September 2024 von einem freien deutschen Importeur einen Yaris gekauft, der im März 2024 von Toyota an einen dänischen Toyota Händler geliefert wurde.
Dieser hatte einen Fahrzeugpool, aus dem sich die freien Händler dann auf Abruf versorgt haben.
Toyota Österreich ist jetzt der Meinung, dass bereits mit der Auslieferung an den DÄNISCHEN Toyota Händler die Herstellergarantie beginnt.
Damit würden wir ein halbes Jahr Herstellergarantie verlieren.
Hat von euch jemand eine Quelle, wo wir das mal prüfen könnten?
Das kommt uns sehr komisch vor.
Lieben Dank!
Gruß Thomas
3 Antworten
Zur Herstellergarantie kann die nur der jeweilige Hersteller/Importeur was sagen. In dem Fall Toyota Dänemark. Garantie ist NICHT gesetzlich geregelt sondern eine freiwillige Leistung. Die gesetzliche Gewährleistung hingegen hängt davon ab, ob es ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug ist.
Wie gesagt es hängt von den Garantie Bedingungen ab.
Es ist aber nicht unüblich das sie Garantie mit der Auslieferung des Fahrzeug an den Vertragshändler beginnt. Bzw. Der Vertragshändler muss das Fahrzeug bei der Garantie anmelden sobald er das Fahrzeug ausliefert.
Dabei spielt es keine Rolle ob er an einen anderen Händler oder einen privaten Kunden ausliefert.
Das gehört zu den Nachteilen wenn man ein EU Fahrzeug kauft.
Es kommt noch was hinzu, die erste Wartung muss 12 Monate nach Garantie beginn gemacht werden. In eurem Fall dann also 6 Monate nach Kauf.
Danke, Turbotobi
Ja, das fürchten wir auch, aber zumindest haben wir ja noch die Relaxgarantie, so dass sich bei einem Toyo das halbe Jahr verschmerzen lässt.