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Frage zu Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 15. Juli 2011 um 19:08

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und vor 4 Wochen von einem 19 Jahre alten BMW 730i V8 zu einem Audi A6 Avant 3.0 TDI EZ 12/2005 mit 193000km umgestiegen. Und nun fangen die Probleme an.

Der Wagen wurde mit fälligem Service welchen ich inzwischen bei einer privaten Werkstatt habe machen lassen bei einem VW/ Audi Autohaus gekauft. Zwei Tage nach dem Kauf war die Batterie im Eimer.

Die hab ich selbst finanziert.

Nun 3 Wochen später nach den ersten 1500 gefahrenen Kilometern ist mir aufgefallen, dass vorn links das Radlager defekt ist (macht in Rechtskurven leichte Geräusche).

Desweiteren spinnt die Klima (wird auf einmal heiß). Hier habe ich dank dieses tollen Forums herausgefunden, dass es die Heizungsventile sind welche inkl. Einbau schlappe 360,- kosten. Die Radlager sind auch nicht ganz günstig.

Meine Frage: Bekomme ich das über die Gewährleistung abgedrückt? Und wenn ja, wie muss ich vorgehen.

Ich muss noch erwähnen, das der Händler ca. 250km von mir entfernt ansäßig ist. 3km von mir gibt es jedoch auch ein VW/ Audi Autohaus.

Wäre über hilfreiche Infos/ Tipps sehr dankbar.

Ach hab nochwas vergessen: Mir ist auch erst nach dem Kauf beim testen aller möglichen Knöpfe aufgefallen, dass die verbaute Standheizung zwar geht, sich jedoch nicht mit der mitgelieferten Fernbedienung einschalten lässt. Die FB blinkt immer rot. Auch ein Fall für die Gewährleistung?

Beste Antwort im Thema

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen ... dieses Verhalten erinnert ja mehr an einen x beliebigen Händler an der Straße, statt an einen autorisierten Audihändler ... ich würde auch direkt Audi informieren ... das kann alles nicht im Sinne von Audi sein ..

Grüße und viel Erfolg

Peter

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23 Antworten
am 15. Juli 2011 um 19:50

Oh.. nicht gut!Versuch es auf jendenfall mit deiner Gewährleistung es zu regeln!

Fahr da hn,und klär das alles.

Wenn du Radlager suchst,ich kann sie dir Günstig besorgen!

Kosten Neu beim :) ca. 170€!

Wenn du es beim :) machen läst bist du mir ca. 450€ dabei!

Wenn du aus NRW kommst,könnte ich dir Helfen... Wenn du es nicht über die Gewährleistung laufen lassen kannst... warum auch immer...

 

Bei interesse PM an mich.

 

Viel Glück!

die ersten 6 Monate gilt die Sachmängelhaftung wonach der Händler die Mängel beseitigen muss. Zum Thema empfe ich folgenden Link, besonders den Teil mit der Beweislastumkehr: hier klicken

Du musst auch nicht unbedingt da hin fahren aber du musst es vorher mit dem Verkäufer abklären (telefonisch). Bei mir wurden im Januar beim :) um die Ecke die Glühkerzen per Sachmängelhaftung erneuert und das Autohaus wo ich den Wagen gekauft habe ist 130km weit weg.

Viel Glück

Themenstarteram 16. Juli 2011 um 17:45

Hallo und danke schon einmal für die Antworten.

Ich habe mir soeben noch mal den Kaufvertrag angeschaut.

Dort steht ziemlich weit unten mehr oder weniger im Kleindgedruckten, dass der Wagen auf Grund der hohen Laufleistung als Bastlerauto ohne Sachmängelhaftung/ Gewährleistung verkauft wird. Davon abgesehen, dass ich mich selbst ohrfeigen könnte dass ich das nicht gesehen habe (davon war jedoch nie die Rede) frage ich mich, ob der Händler die Haftung überhaupt ausschließen darf? Selbst wenn ich den Kaufvertrag so unterschrieben habe dürfte dieser Ausschluss doch unwirksam sein oder?

Ich würde mich sehr über rechtskundige Hinweise freuen.

Wie gesagt, Auto wurde am 09.06.11 beim Audi Händler gekauft.

Vom Händler ist dies nicht möglich. Jede Firma oder Freiberufler ebenso. Dies gilt aber nur, falls du als privater gekaufst hast.

Themenstarteram 16. Juli 2011 um 18:06

Ja, habe als Prrivatperson gekauft.

Ein gewerbich tätiger Verkäufer darf Dir als Privatmann die Gewährleistung nicht ausschließen - Amen!

Er könnte die GW ausschließen, wenn er an einen anderen Gewerbetreibenden (auch Friseur) verkauft.

 

Zitat:

Original geschrieben von Greifmaster

Hallo und danke schon einmal für die Antworten.

Ich habe mir soeben noch mal den Kaufvertrag angeschaut.

Dort steht ziemlich weit unten mehr oder weniger im Kleindgedruckten, dass der Wagen auf Grund der hohen Laufleistung als Bastlerauto ohne Sachmängelhaftung/ Gewährleistung verkauft wird. Davon abgesehen, dass ich mich selbst ohrfeigen könnte dass ich das nicht gesehen habe (davon war jedoch nie die Rede) frage ich mich, ob der Händler die Haftung überhaupt ausschließen darf? Selbst wenn ich den Kaufvertrag so unterschrieben habe dürfte dieser Ausschluss doch unwirksam sein oder?

Ich würde mich sehr über rechtskundige Hinweise freuen.

Wie gesagt, Auto wurde am 09.06.11 beim Audi Händler gekauft.

Hi

@TE

Vermutlich wird sich der Verkäufer bockig zeigen, wenn du jetzt mit Reparaturwünschen kommst.

Sobald du merkst, dass dir der Verkäufer nicht entgegen kommt, halte alles weitere schriftlich per Brief oder Fax mit Fristsetzung fest.

Wenn dann immer noch nichts geht -> zunächst Schiedsstelle, sofern der Verkäufer Mitglied ist, ansonsten Anwalt einschalten.

Grüsse

 

Themenstarteram 16. Juli 2011 um 19:25

Hallo Danke für die vielen guten Tipps welche mir Mut machen.

Ich werde am Montag erstmal ganz freundlich dort anrufen, wenn möglich alles besprechen und einen Kontakt zu dem Autohaus herstellen welches die Reparaturen erledigen soll. Ich würde dann das besprochen noch einmal per email an den Verkäufer senden (oder doch lieber per Einschreiben mit Rückschreiben?).

Problem ist, ich will in einer guten Woche 27.07.11 naach Italien in den Urlaub mit dem Auto.

Der wird ganz schön schlucken bei der Liste:

-Radlager vo li

-Klima spinnt (ich will nach Italien!!!, ist wohl das Heizungsventil)

-Fernbedienung Standheizung geht nicht

Sollte ich Ihm das alles auf einmal mitteilen oder lieber auf Raten innerhalb der ersten sechs Monate?

Ich könnte ja auch wetten, dass das Radlager vo re nach dem Urlaub sicherlich auch hinüber ist.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Ein gewerbich tätiger Verkäufer darf Dir als Privatmann die Gewährleistung nicht ausschließen - Amen!

Er könnte die GW ausschließen, wenn er an einen anderen Gewerbetreibenden (auch Friseur) verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Zitat:

Original geschrieben von Greifmaster

Hallo und danke schon einmal für die Antworten.

Ich habe mir soeben noch mal den Kaufvertrag angeschaut.

Dort steht ziemlich weit unten mehr oder weniger im Kleindgedruckten, dass der Wagen auf Grund der hohen Laufleistung als Bastlerauto ohne Sachmängelhaftung/ Gewährleistung verkauft wird. Davon abgesehen, dass ich mich selbst ohrfeigen könnte dass ich das nicht gesehen habe (davon war jedoch nie die Rede) frage ich mich, ob der Händler die Haftung überhaupt ausschließen darf? Selbst wenn ich den Kaufvertrag so unterschrieben habe dürfte dieser Ausschluss doch unwirksam sein oder?

Ich würde mich sehr über rechtskundige Hinweise freuen.

Wie gesagt, Auto wurde am 09.06.11 beim Audi Händler gekauft.

Händler, die solche Autos verkaufen halten ziemlich was aus...wer selbst "bescheißt"(Oder will ichs mal so sagen: wer Autos in nicht gerade bestem Zustand verkauft...) muss auch mit Echos rechnen...

Inzwischen hab ich extrem-Erfahrungen in beiden Richtungen. Ein super Kauf bei einem SEHR seriösen Händler und ein Gespräch mit einem der mir erst mal alles mögliche andrehen wollte, bis ich stinkesauer gegangen bin.

Hi

Dein geplantes Vorgehen ist sicher richtig.

Weiter: Alle Mängel so früh wie möglich mitteilen.

Je mehr Mängel kurz nach Kauf auftreten, umso besser wird deine Beweislage, da man dir offensichtlich bewusst und vorsätzlich ein Auto mit Mängeln verkauft hat.

Gruss

 

Themenstarteram 19. Juli 2011 um 17:42

Hallo liebes Forum,

ich habe euren Rat befolgt un im AH bei meinem Verkäufer angerufen und ihm freundlich die Sachlage geschildert (gestern). Ich spürte eine leichte Angefressenheit und teilte Ihm mit, dass ich ihm am besten erstmal die Mängel per email aufliste. Er stimmte zu.

Darauf hin schrieb ich ihm folgende mail mit Lesebestätigungsanforderung:

Audi A6 Avant 3.0 TDI

Fahrgestellnummer: WAUZZZXXXXXXXXXXXXXX

Kaufdatum: 09.06.2011

Hallo Herr XXXXXX,

wie bereits telefonisch mitgeteilt, sind mir bzw. meiner Werkstatt bei o.g. Fahrzeug folgende Mängel aufgefallen:

-Radlager vorn machen Geräusche

-Fernbedienung der Standheizung funktioniert nicht

-Klimaanlage fängt sporadisch nach längerem Betrieb zu heizen an (bis jetzt 2x passiert nach ca. 2-3 Stunden Betrieb)

-Fensterheberschalter auf der Fahrerseite für die Beifahrerseite defekt, nur Absenken möglich, anheben nur über Beifahrerseite möglich.

Die von mir dargestellten vier Mängel waren mir zum Zeitpunkt des Kaufes unbekannt und auch nicht ersichtlich. Hiermit möchte ich Sie bitten, diese im Zuge der Gewährleistung abzustellen.

Zum Zeitpunkt des Kaufes war die Batterie defekt, der Service war fällig und die Verschleißanzeige der Bremsen leuchtete.

Diese drei Mängel waren mir zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt und diese war ich auch bereit auf eigene Kosten abzustellen was zwischenzeitlich auch geschehen ist.

Da Ihr Autohaus ca. 270km von meinem Wohnort entfernt ist, möchte ich Sie darum bitten, die Leistung durch ein hier ortsansässiges Autohaus abstellen zulassen.

Autohaus XXXXXXX (VW/ Audi)

XXXXXXXXStr.

Da ich am 26.07.11 mit o.g. Fahrzeug eine 2,5-wöchige Italienreise antreten möchte, müssen die Mängel vorher abgestellt werden (zumindest die Radlager sowie die Klimaanlage vor dem Urlaub, der Rest kann nach dem Urlaub stattfinden). Hier müssten wir zwingend handeln um noch diese Woche eine Reparatur in die Wege zu leiten.

Zum Thema Klimaanlage habe ich im Internet recherchiert und habe in verschiedenen Foren viele Beiträge gefunden mit selbem Fehlerbild.

Klimaanlage fängt sporadisch an aus den Seitendüsen sowie aus den hinteren Düsen mit voller Kraft zu heizen, während aus den Mitteldüsen nach wie vor kalte Luft strömt. Hier ist in allen Foren als Lösung der Austausch des Heizungsventiles (4F1959617B) die Lösung.

Hier ein Link dazu:

http://www.vagcomforum.de/index.php?showtopic=6756

Setzen Sie sich bitte nach Möglichkeit noch morgen mit mir in Verbindung, da mir aus o.g. Gründen die Zeit davon läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Da er sich heute nicht meldete rief ich Ihn vorhin an.

Er teilte mit, er würde keinerlei Kosten in das Auto investieren, da der Wagen soviele KM weg hat (190.000) und da ich Ihn so günstig bekommen habe und die Inspektion fällig war (er ist damals beim Preis um 500,- heruntergegangen mit dem Hinweis, dass er dann aber keine Inspektion durchführt). Jetzt führt der die fehlende Insp. als Grund für Mängel heran, argumentiert aber gleichzeitig mit dem günstigen Preis.

Nach einigem hin und her teilte er mit, ich solle im das Auto halt zurück geben. Ich meinte, nein, da ich A schon o.g. Reparaturen durchgeführt habe und B ich als Käufer derjenige bin, der darüber befinden darf, wie es nun weiter geht. Letztlich meinte er, ich solle mal in Erfahrung bringen, was die Reparatur denn kosten würde. Nun schicke ich Ihm morgen einen Kostenvoranschlag von dem anderen Autohaus.

Ich bin ja gespannt, wie das endet.

 

na das hört sich ja "super" an, bin gespannt was er zu dem Kostenvoranschlag sagen wird (wird ja sicher nicht ganz billig). Warum hast du eigentlich die anderen Sachen (Batterie, Bremsen etc) auf eigene Kosten repariert bzw. was hast du für den Wagen noch gezahlt?

P.S. kommst du zufällig aus einem Ort der einen Teil deines Nicknamen beinhaltet!? :)

Themenstarteram 19. Juli 2011 um 18:12

zum Nick, ne ich heiße so ähnlich.

Warum hab ich die Sachen bezahlt? Ich war vor Ort, ich kannte diese Mängel und war hbereit diese in Kauf zu nehmen. Und wie man meiner email entnehmen kann stehe ich da auch dazu.

Zum Auto:

A6 Avant 3.0TDI

phantomschwarz

Leder Amarettobraun elektrisch, Sportsitze aber kein S-Line

Klima+

Navi+

Xenon+

25 Jahre Quattro

Lichtpaket

elektr. Heckklappe

Audi Sportfahrwerk

Standheizung

190.000km

insp. fällig,

Bremskontrolle leuchtet

Auto hatte nur Winterräder auf Alu 16Zoll

Preis 16.300,-

Ich finde diesen Preis eher durchschnittlich.

Zitat:

P.S. kommst du zufällig aus einem Ort der einen Teil deines Nicknamen beinhaltet!? :)

Sorry, die Frage muss ich jetzt nicht verstehen, oder? :)

TE, die Argumente des Verkäufers zählen gar nix. Laufleistung spielt keine Rolle, er hat entschieden dir den als Privatmann zu verkaufen, er hätte ja auch nur an Händler/Export verkaufen können. Und geminderter Preis entlässt ihn nicht aus der Sachmängelhaftung. Also, Recht ist klar auf deiner Seite. Ist halt nur unangenehm, sich mit ihm herumzuplagen, da er bestimmt den Kostenvoranschlag als zu hoch ablehnen wird. Er hat leider das Recht, soweit ich weiß, den Wagen bei ner Werkstatt seiner Wahl instand setzen zu lassen, wenn er den Wagen auf SEINE Kosten da hinschafft. Könnte also eng werden für deinen Urlaub, wenn er davon Gebrauch macht.

Kurze Frage, ist das so'n "Fähnchenhändler" mit Büro-Container und allem drum und dran? Oder hat der ne richtige Niederlassung? Interessiert mich deshalb weil ich auch immer mal wieder mit den niedrigen Preisen von solchen Läden liebäugele, man aber oft schlechtes über die hört.

Auf jeden Fall wünsch ich dir dass sich alles zum Guten wendet mit dem Wagen!

EDIT: Stimmt, finde den Preis auch recht durchschnittlich bei der Ausstattung und LL...

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