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Frage zu Gewährleistung - Reparatur

Opel Astra H
Themenstarteram 11. Januar 2010 um 12:56

Tag!

Mal ne Frage an die Rechtskundigen unter euch:

Mir wurde noch kurz vor Ende der Anschlussgarantie die Steuerkette + Zeugs gewechselt(Klappern wurde schon bei 30tkm immer lauter, zum Glück noch vor Garantieende).

Naja, jedenfalls is das keine 2 jahre her, nun fängt das selbe Spiel von Vorne wieder an.

Noch is es nicht so schlimm wie damals, denk aber dass es im Sommer dann wieder soweit sein dürfte mit ausgeleierter Steuerkette/Spanner kommt nicht mehr nach.

Meine Frage nun: Hat man denn nicht auf alle Dienstleistungen ebenfalls Gewährleistung? Gewährleistung is bei uns in Ö mit 2 Jahren festgelegt, denk in D wirds ähnlich sein.

Im Grunde is es doch egal, ob das in der Garantie oder nicht gemacht wurde oder?

Bitte mal um eure Meinung Erfahrung, danke

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14 Antworten
am 11. Januar 2010 um 13:11

Hi,

m. W. sieht die Rechtslage so aus, daß die die Reparaturen innerhalb der Garantie, denen man nichts zuzahlen muß, die Garantie nicht verlängern. D. h. Du hast wie garantiert nach Ablauf der Herstellergarantie ein funktionstüchtiges Auto in Deinem Besitz. Anders sieht es bei gewährter Kulanz aus, d. h. sobald Du einen Betrag zuzahlen mußt, beginnt die Garantie für dieses Teil wieder erneut, soll heißen - wenn Du bei Instandsetzung der Steuerkette einen Selbstbehalt von bspw. 10% hattest, dann hättest Du jetzt noch Garantie hierauf. Nach Deinen Ausführungen jedoch vermute ich, daß die Reparatur seinerzeit 100 % auf Garantie lief, oder wurde nur die Dienstleistung übernommen...?

Grüße Panther13

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 13:14

Nein alles auf Garantie.

Jedoch befürchte ich sie haben nur die Kette gewechselt und nicht den Spanner+Schienen.

Vorschläge von euch?

Kulanzantrag?

 

am 11. Januar 2010 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von sdghsdg

...

Kulanzantrag?

Ich würde mich erstmal beim FOH blöd stellen (eins meiner leichtesten Übungen :D), von wegen ist doch schon einmal gemacht worden und kann doch nicht schon wieder defekt sein...in diesem Zusammenhang kann man(n) ja mal versuchen Garantie anzusprechen ;) , ansonsten würde ich auf jeden Fall Kulanz ansprechen - in beiden Fällen kann er nicht mehr als nein sagen ;). Meine Vermutung ist allerdings, daß Du evtl. max. mit etwas Kulanz davonkommst...

Viel Erfolg beim Verhandeln !

Grüße Panther13

am 11. Januar 2010 um 21:41

Ah, mein Lieblingsthema

"Arbeiten innerhalb der Garantiezeit vs. Ersatzteilgarantie"

 

Ich kenn die genauen Garantierichtlinien von Opel Austria leider nicht, also kann ich hier nur die deutschen Richtlinien weitergeben welche sind:

 

1. Reparaturen INNERHALB der Werksgarantie verlängern die Garantie NICHT!

2. Sobald ein Dritter (sprich Kunde, Garantieversicherung, Händler usw.) die Reparatur bzw. den Teileersatz ganz oder zum Teil gezahlt hat, hat dieser Dritte Anspruch auf Ersatzteilgarantie (2 Jahre)

 

Du hast in deinem ersten Beitrag geschrieben "Anschlußgarantie". Was ist damit gemeint? Die normale 2 Jahres Herstellergarantie oder eine Anschlußgarantie von der CarGarantie oder einer anderen Organisation?

Wenn CarGarantie o. ä. dann hätte man Anspruch auf Ersatzteilgarantie.

Wenn innerhalb der Herstellergarantie würde nur dich Möglichkeit einer Kulanz bestehen, welche bei Opel angefragt werden muss.

 

Grüsse

der_vom_FOH

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 21:43

War die von Opel direkt angebotene Garantieverlängerung;.-)

Weißt du die österreichische Rechtslage auch zufällig?

trotzdem dank ich dir.

am 11. Januar 2010 um 21:58

Also hier bei uns wird die zwar von Opel "angeboten", es ist aber eine Garantie-Versicherung von der CarGarantie.

Ich denke das es bei euch auch über die CarGarantie lief.

 

Normalerweise müsstest du eine separates "Heftchen" mit einem Garantiezertifikat oder sowas bekommen haben. Da steht auf jeden Fall drin, welcher Garantiegeber es ist. (Cargarantie is so eine blau/weisse Mappe mit nem Ausdruck drinnen)

 

Wie schon erwähnt, wenn das ein "Dritter" wäre dann ist Ersatzteilgarantie angesagt.

am 11. Januar 2010 um 22:06

Also zur Rechtslage, ich bin kein Jurist o. ä. hab bloss mal grad ein bisschen geschnüffelt:

 

Gewährleistungsrecht ist in den Paragraphen 922 ff ABGB geregelt:

 

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt in Österreich bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen drei Jahre und bei Viehmängeln sechs Wochen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der vollständigen Ablieferung der Leistung.

 

DU hast aber nur Anspruch auf Leistungen, die in den Bedingungen dieser zusätzlichen Garantie-Versicherung aufgeführt sind.

Die Garantie-Versicherung hätte aber wiederum das Recht Ansprüche bezüglich der Gewährleistung (siehe oben) an Opel bzw. die reparierende Werkstatt zu stellen, weil sie die Leistungen ja bezahlt hat. Du wirst deshalb auch damals keinen Auftrag oder eine Rechnung bekommen haben, weil das alles auf diesen "Dritten" gelaufen ist.

 

Und Gewährleistung ist NICHT GLEICH Garantie.

Gewährleistung = gesetzlich - Mangel muss bei Ablieferung vorhanden sein

Garantie = freiwillige zeitlich begrenzte Verpflichtung zur Mängelbeseitigung EGAL wann der Mangel auftritt, geknüpft an Bedingungen

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 22:19

Naja ich werds einfach mal mit Kulanz probieren bzw mal meinen FOH der dass damal ja gemacht hat drauf ansprechen.

Über den 1.4TP ist hier im Forum sowieso fast NIX neagtives zu lesen, irgendwie bin ich der einzige ;-)

Dank dir

PS.: Ja es ist die CARGarantie"

am 11. Januar 2010 um 22:25

Dein FOH muss das auch wissen, das ist das kleine Einmaleins für jeden Vertragshändler!

 

Also bei uns wär das glasklar eine Ersatzteilgarantie wenn es damals über die CarGarantie lief.

 

Und wenns Kulanz werden sollte, dann weiß ich z. B. das bei uns für die Arbeit "J314050 - Steuerkette ersetzen" eine Kulanzbeteiligung von Opel sicher drin ist, ausser das Fahrzeug ist älter als 5 Jahre, hat mehr als 150.000 gelaufen oder keine Service gemacht.

 

 

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 22:33

naja km hab ich 70.000 im moment.

Erste steuerkette wurde bei 34.000 gewechselt, ich denk mal im Sommer bei 80-85 tausend könnte es wieder so weit sein.

Damals wars echt schon schlimm, klnag schon eher nach 1L-Diesel;-)

Und wegen dem Alter naja: EZ war Juli 2004, sprich 5,5 Jahre alt, jedoch jedes Service wurde gemacht.

am 12. Januar 2010 um 5:55

Ok, aber wenns jetzt schon wieder losgeht mit dem Klappern, dann fahr JETZT hin und warte nicht noch ein halbes Jahr!

 

Mängel immer UNVERZÜGLICH anzeigen, nicht erst warten bis das Wetter wieder besser und das Problem schlimmer wird.

Mit Kulanz haste da ganz schlechte Karten. Ist sozusagen im 6ten Betriebsjahr, und da wird sich Opel sowas von weigern.

Mit dem Kulanz Team von Opel hatte ich in den letzten Woche zich Gespräche.

Müsstest eh einen Sonderkulanz Antrag stellen. Sobald der FOH einen Kulanz Antrag stellt, wird dieser direkt abgelehnt, wegen dem Alter. Gibt da so Sachen, wie "zuhohe KM Laufleistung, zuhohes Alter" die direkt vom System automatisch abgelehnt werden.

Gruß

am 12. Januar 2010 um 8:44

Aber "alle" 35 tkm eine neue Steuerkette ist ja auch nicht so ganz normal...eigentlich sollte die ja etwas wartungsärmer und störungsfreier als ein Zahnriemen sein.

@TE

Nochmal auf den Punkt gefragt - die Rechnung ist seinerzeit also komplett von der CarGarantie übernommen worden (Material und Lohn) ?

Ich würde auch wie der_vom_FOH schon geschrieben hat so schnell wie möglich zum FOH fahren und das Problem anzeigen, zum einen damit die Ausmaße nicht noch schlimmer werden - zum anderen, bei dem Alter zählt jeder Tag und KM - weniger wohlgemerkt ;).

Grüße Panther13

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 16:18

Ok danke leute, mach ich.

lg

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