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Frage zu Gewicht Trailer und Führerschein

Themenstarteram 23. Oktober 2022 um 8:49

Moin,

Führerschein hab ich u.a. B, C1, BE, C1E.

Trailer Leergewicht: 600 Kg

zul. Gesamtgewicht 3500 kg (gebremst)

Das Boot wiegt ungefähr 2.7 bis 2.8 To, d.h. ich bin nah am zul. Gesamtgewicht, es wird aber nicht überschritten

zul. Anhängelast Auto: gebremnst 1.7 To

Fahrt mit leerem Hänger müsste also zulässig sein.

Die Frage ist, was passiert wenn ich mit dem Kahn auf dem Trailer fahren würde. Ist das Fahren ohne Führerschein? Oder nur eine Ordnungswidrigkeit? Wenn ja wie heftig?

Das man das nicht macht weil Trailer mit Boot zu viel zu schwer für das Auto ist weiß ich. Die Frage kam hoch weil ich mit dem Gespann auf Privatgelände fahren und rangieren musste.

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17 Antworten
am 23. Oktober 2022 um 8:54

auf Privatgelände fahren und rangieren darfst Du doch auch ganz ohne Führerschein.....

Dein FS C1E geht bis 7,5T plus Anhänger (max. 750 kg) mit einem Gewicht von mindestens 3.500 kg und maximal insgesamt 12.000 kg.

Deine Anhängelast wäre demnach ungefähr 1,7t höher als vom Zugfahrzeug her zulässig. Das hat zwar keine führerscheinrechtliche Relevanz, da du die erforderliche Fahrerlaubnis BE besitzt. Aber es wäre eine ganz ordentliche Überladung. Weiteres verrät der Bußgeldkatalog.

Auf dem nicht öffentlich zugängigen? Privatgelände fährst du bestimmt keine hohen Geschwindigkeiten, welche das Bremssystem des Zugfahrzeuges überfordern würden.

Themenstarteram 23. Oktober 2022 um 9:09

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 23. Oktober 2022 um 10:55:07 Uhr:

Deine Anhängelast wäre demnach ungefähr 1,7t höher als vom Zugfahrzeug her zulässig. Das hat zwar keine führerscheinrechtliche Relevanz, da du die erforderliche Fahrerlaubnis BE besitzt. Aber es wäre eine ganz ordentliche Überladung. Weiteres verrät der Bußgeldkatalog.

Ok, danke ... Bußgeldkatalog sagt 235 EUR + 1 Punkt bei mehr als 30% Überladung. Also Ordnungswidricgkeit ohne Führerscheinrelevanz.

 

Um das Fahren klarzustellen: Auf dem Privatgelände war das max. Schrittgeschwindigkeit auf ebenem Platz. Dass das ohne FS geht weiß ich.

Es ging um den theoretischen Fall dass man sich mit dem Gespann auf die Straße traut. Ich würde das niemals machen denn der Trailer mit dem Kahn drauf macht mit dem Auto was er will wenn es ernst wird.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 23. Okt. 2022 um 11:9:58 Uhr:

Es ging um den theoretischen Fall dass man sich mit dem Gespann auf die Straße traut. Ich würde das niemals machen denn der Trailer mit dem Kahn drauf macht mit dem Auto was er will wenn es ernst wird.

Wozu dann die Frage?

Es könnte ja sein, dass die Begrenzung des Privatgrundstücks aufgrund der Größe und des Gewicht des Zuges durchbrochen wird. Dann muss man doch wissen, mit welchen Konsequenzen man zu rechnen hat :D :D.

Themenstarteram 23. Oktober 2022 um 9:42

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Oktober 2022 um 11:19:41 Uhr:

Wozu dann die Frage?

Seufz.

[ ] das geht dich nichts an.

[ ] ich bin mit dem Gespann so lange durch die Gegend geeiert bis ich erwischt wurde und möchte jetzt wissen was mich erwartet.

[ ] wir haben die theoretische Möglichkeit unter Vereinsmitgliedern diskutiert und waren uns nicht sicher.

Mache jeder das Kreuz wo es ihm am besten gefällt.

am 23. Oktober 2022 um 9:46

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 23. Oktober 2022 um 11:09:58 Uhr:

...

Ok, danke ... Bußgeldkatalog sagt 235 EUR + 1 Punkt bei mehr als 30% Überladung. Also Ordnungswidricgkeit ohne Führerscheinrelevanz.

...

...dazu kommt noch die Untersagung der Weiterfahrt, was je nachdem wo man sich befindet & ob man ein geeignetes Zugfahrzeug kostengünstig aus dem Hut zaubern kann ein erhebliches Übel sein kann.

Ich kenne einen Fall, da sind bei einer Firma die Mitarbeiter ganz regulär mit einem Pritschenbus (IVECO Daily) und einem 3,5Tonnen zul.GG. Tridem-Anhänger mit einem 3,5 Tonnen Minibagger hinten drauf rausgeschickt worden. Den Fahrzeugschein hat der Chef immer schön unter dem Teppich gehalten, weil da standen gerade einmal um die 2,0to. Anhängelast drin und der Tridem mit 3,5 to. Minibagger dürfte auch locker die 4,0to.-Grenze gesprengt haben.

Das größte Problem mit einem erheblich schwereren Anhänger an einem zu schwachen Zugfahrzeug ist nicht unbedingt das Bremsen... das Auto gibt ja über die Auflaufeinrichtung nur den Impuls und der Anhänger bremst selbst. Aber je anch Verkehrssituation wird das Auto zum Spielball vom Anhänger... was man aber durch eine entsprechend vorsichtige Fahrweise auch noch einigermaßen in den Griff bekommt.

Aber das größte Problem ist der Verschleiß durch die Überlastung... sowohl der Karosserie als auch um den Hauptpunkt zu nennen der Kupplung.

Dem oben genannten IVECO -der auch sonst nicht geschont wurde- hat man es mit grad mal ca. 150.000km verschleißmäßig deutlich angesehen... der war fertig, wie so mancher erst mit weit über 200.000 oder 300.000km...

Auch bei meinem Volvo V50 -zulässige Anhängelast gebremst 1.500kg- bemerkt man deutlich, dass der bzw. Motor + Kupplung selbst mit einem leeren 2,0to. Anhänger überlastet sind... wohl bemerkt leer oder, wie in letzter Zeit hatte ich da grad mal ein Motorrad mit 200 bis -mit alle dem LaSi Krempel + Auffahrrampen- vielleicht 250kg drauf.

Zitat:

Aber je anch Verkehrssituation wird das Auto zum Spielball vom Anhänger... was man aber durch eine entsprechend vorsichtige Fahrweise auch noch einigermaßen in den Griff bekommt.

Das ist dann irgendwann der entscheidende Punkt, vor allem wenn man damit auf die Autobahn fährt...

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 23. Oktober 2022 um 11:42:51 Uhr:

Mache jeder das Kreuz wo es ihm am besten gefällt.

Sagen wir mal so, ich hätte das Kreuzchen bei 4 und 5 gemacht ;)

4 ( ) Das Tor stand offen und das Privatgelände ist auf einmal doch öffentlicher Verkehrsraum

5 ( ) Es passiert was und die Versicherung will wegen massiver Überladung nicht zahlen

Solange nichts passiert und das ganze auf Privatgelände läuft interessiert das doch keine Sau äh keinen Menschen.

Das mit dem Bremsen ist ein großes Problem. Die Auflaufbremse funtkioniert gut bei Vorwärtsfahrt. Aber was ist beim Rangieren wenn es bergauf geht? Da zieht der Anhänger munter nach hinten, da ist nichts mit Auflaufbremse. Gibt viele schöne Videos auf Youtube an Slipanlagen mit zu schweren Bootsanhängern wo das Auto dann gleich mit schwimmen lernt :D

Falls es in der relativen Nähe der Marina günstigere Winterstellplätze gibt, könnte man einen Sprinter / Pickup / SUV als Zugfahrzeug anspannen. Dann braucht man sich um die Telefonate des verärgerten Hafenmeisters keine Gedanken machen. ;)

Themenstarteram 23. Oktober 2022 um 15:51

Wir haben das Winterlager auf dem Gelände und bewegen das Gespann nur selten auf der Straße. Es gibt nur wenige geeignet Autos welche die 3,5 Zo ziehen dürfen.

Ich fahre das Gespann auch mit passender Zugmaschine nicht selbst auf der Straße. Das macht jemand der es kann und die Erfahrung hat.

Dazu kommt noch: Der Kahn wird mit einem Autodrehkran in den Trailer gesetzt und wenn nicht genau der Punkt getroffen wird an dem das Gewicht ausbalanciert ist wird das auf der Straße mehr oder weniger unfahrbar.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 23. Oktober 2022 um 11:09:58 Uhr:

Ok, danke ... Bußgeldkatalog sagt 235 EUR + 1 Punkt bei mehr als 30% Überladung. Also Ordnungswidricgkeit ohne Führerscheinrelevanz.

Der Bußgeldkatalog sagt aber auch, dass diese Strafe nur für Anhänger mit einem zGG von bis zu 2000kg gelten.

Über 2000kg wird das richtig teuer, da gelten die gewerblichen Tarife, die sonst LKW-Fahrer und Speditionen bezahlen...

Das ist nicht leicht im Netz zu finden, weil das auch kaum einer weiß und sich dementsprechend kaum einer einen Kopf darüber macht.

MfG

Themenstarteram 24. Oktober 2022 um 6:12

Das hätte ich nicht ansatzweise gewusst.

Müsste dann das hier: https://www.bussgeldkatalog.de/ueberladung-lkw/ sein ?

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