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Frage zu H-kennzeichen

Themenstarteram 28. Januar 2003 um 15:07

Sicherlich wurde das Thema schon hunderte Male diskutiert aber über die Suchfunktion kann ich nichts finden! So, nun zum Problem:

Angenommen ich kaufe mir einen alten Ami-schlitten, der seit Ewigkeiten nicht mehr angemeldet war; was muss man unternehmen um das begehrte H-kennzeichen zu bekommen? Tüv hat der Wagen natürlich nicht und dazu kommt, dass es ein US-Import ist.

Was soll ich tun - und in WELCHER Reihenfolge (erst Tüv und dann das Oldie-Gutachten oder umgekehrt???)? Wie sieht es mit den Kosten aus?

Ich hoffe ihr könnt helfen

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27 Antworten
am 28. Januar 2003 um 15:19

Das Oldiegutachten ist gleichzeitig auch der TÜV in diesem Fall. Du fährst also zum TÜV, nachdem du die für D notwendigen änderungen gemacht hast, wie z.B. Blinker umklemmen oder so.

Der Wagen muss ausserdem in einem guten Originalzustand sein. Berbastelte, oder vergammelte Autos werden kein H bekommen.

Gruß JÜrgen

Hallo Moparisti!

Da ich mich momentan auch am grübeln bin, ob ich meinen Dodge von 07 auf H-Kennzeichen nehmen soll, versuche ich mal deine Fragen wenigstens zum Teil zu beantworten.

Du brauchst natürlich für die Zulassung einen Eigentumsnachweis. I.d.R der Kaufvertrag und der amerikanische Title, der sowas wie der KFZ-Brief ist. Verzollt sollte das Teil auch sein...

Mir wurde gesagt, dass für ein "H" zuerst eine Vollabnahme beim Tüv erforderlich ist ("21er" Abnahme gem. § 21bla bla...). Das heisst, dass dein Auto komplett abgenommen werden muss, um einen deutschen KFZ-Brief ausstellen zu können. Der Wagen muss verkehrssicher sein und darf keine Durchrostungen an tragenden Teilen haben. Die Beleutungsanlage muss europäischen Vorschriften entsprechen, was bei den für Amis typischen roten Blinkern hinten zu Problemen führen kann. Habe aber auch schon alte Amis bis Bj 70 gesehen (u.a. zwei 70er Challenger), die keine gelben Blinker hatten. Also scheint es wohl auch Ausnahmen zu geben. Vielleicht was ja hier ein "Betroffener" was genaueres?? ;-)

Hilfreich könnte es sein, wenn Dir jemand eine Kopie seiner KFZ-Briefes macht, der das gleiche Modell schon auf einem "H" oder sogar normalen Kennzeichen hat.

Das Oldie Gutachten (z.B. von Classic Data) verlangen meines Wissens insbesondere die Versicherungen, da aus dem Gutachten der Wert, Erhaltungszustand usw. hervorgeht. Generell sollte ein Fahrzeug für ein H mindestens die Note 3 haben. Ist aber sicherlich Auslegungssache. Hast Du eine Versicherung gefunden, die dir den Wagen versichert, gehst Du mit der Tüv-Abnahme, der Doppelkarte (und dem Gutachten??) zur Zulassungsstelle, und meldest den Wagen an...

Hmm, so hab ich es jedenfalls geplant, ...theoretisch. Hoffe, es weicht nicht zu sehr von der Realität ab. Falls doch, lasse ich mich gern von mehr erfahrenen Leuten korriegieren und freue mich über Tips!

Gruss

E-Body

am 28. Januar 2003 um 16:07

War erst heute wieder mal beim TÜV, und hab mich interessehalber erkundigt, wies mit den roten Blinkern aussieht, beim Eintragen.

Man gab mir die Auskunft, daß sie noch eigetragen werden können, wenn

1) keine Baugleichen Rückleuchten mit gelbem Blinker erhältlich sind, und

2) es wirtschaftlich nicht tragbar ist, eine Umrüstung vorzunehmen.

Es ist also etwas Spielraum der Prüfer da.:)

Ausserdem sind in deutschland rote Blinker legal, bis zu einem bestimmten Datum 1969. Ich glaube es war der 1.7.69. Wenn dein Auto vor diesem Datum gebaut, bzw das erste mal in Betrieb genommen wurde, dürftest du auch keine Probleme mit deinen Blinkern bekommen.

Gruß Jürgen

Themenstarteram 28. Januar 2003 um 16:14

Bei den Blinkern weiss ich weiter: Bis 1968 gab es auch an europäischen Autos rote Blinker; also dürfte es bei bis 1968-gebauten Amis wohl kein Problem sein. Dass rote Blinker bei Amis auch danach akzeptiert werden hängt wohl von der Laune des Tüv-mannes ab (könnte ich mir jedenfalls vorstellen).

am 28. Januar 2003 um 16:16

Nur so mal ne Frage, um welches Auto handelt es sich denn?

Gruß Jürgen

Hallo,

hier in diesem Thread gibt es Infos zu den Voraussetzungen für das H-Kennzeichen.

http://www.motor-talk.de/t38784/f45/s/thread.html

Schöne Grüße

Jo

@ Jürgen:

Von der Datumsbegrenzung hab ich auch schon gehört. Meine aber, es ist der 01.07.70, also genau ein Jahr später... *grübel* Danach wird´s dann erst kritisch. Aber alles in allem finde ich die Argumentation bezüglich wirtschaftlicher Tragbarkeit und dem Vorhandensein von baugleichen Rückleuchten ziemlich einleutend und am besten. Ich glaube, hier hat man beim Prüfer den größten "Verhandlungsspielraum". Und so eine Vollabnhame ist wohl immer ein Stück Verhandlungssache... Gibt ja auch Prüfer, die Ami-freundlich sind und eher mal was durchgehen lassen. Wenn´s denn erst einmal eingetragen ist, sollte es auch keine Probleme mehr geben...

@Moparisti

Das mit den roten Blinkern ist möglicherweise auch ein Versicherungsproblem (wie mir ein fachkundiger Mensch mal erzählte). Rote Blinker fallen eben weniger gut auf als gelbe. Das könnte bei einem Unfall von Nachteil für den Amifahrer sein, selbst wenn er vielleicht nicht Schuld ist und ihm einer hinten reinrauscht. KÖnnte u.U. immer Teilschuld bedeutet. Vielleicht aber auch abhängig von der Versicherungsgesellschaft. Hmm, schwierig. Aber es gibt ja auch moderne Amis (neuere Blazer usw.), die mit roten Blinkern rumfahren...Also kann es so schwierig nicht sein.

Gruss

E-Body

thema rote blinker

mußte heute mit meinem 93 trans sport zum tüv.

der hatt seit dem ich ihn habe hinten komplett rot.

und hatt auch heute wieder tüv bekommen. muß dazu sagen das der tüv/nord bei uns im ort sehr gründlich ist. also mal nicht ebenso ne plakette drauf und mit einem auge geschaut.

habe mal wegen der roten blinker gefragt. mir wurde folgendes gesagt, da es sich bei meinem auto um ein import handelt, und die blinker demnach bauartbedingt(hersteller) sind, sich vom bremslicht und licht deutlich abgrenzen( sind etwas versetzt zum bremslicht), also gut zu ersehen sind( anders bei cars, wo das bremslicht gleichzeitig blinker ist), ist eine ablehnung aus verkehrstechnischer/ sicherheitsrelevanter sicht nicht gerechtfertigt. auch eine gesonderte eintragung wird hier im landkreis nicht benötigt, da es sich ja nicht um einen nachträglichen einbau handelt.

war echt von socken, da ich bisher immer gedacht hatte, das ich nur glück gehabt habe.

ist folglich wirklich auslegungssache des jeweiligen tüvs

@runner:habe bei meinem firebird auch komplett rot.bei der vollabnahme hatte ich keine probleme,bis auf die tatsache,daß ich ein paar lampen umklemmen musste,zwecks der prioritätenschaltung.bei mir sind blinker auch bremslicht!

Hmm, also demnach darf ein rotes Rücklicht gleichzeitig Blinker sein? Vorausgesetzt, es ist ein separates Bremslicht vorhanden?? Müsste dann doch so sein, oder??

@e-body

jo-geh ich mal von aus.

und wie du schon sagst, es gibt ja auch neue fahrzeuge mit roten blinkern bei denen es auch geht.

aber es ist wohl echt von land und landkreis-TÜV verschieden...leider

versuche es mal genau zu erklären: habe pro seite 3 rote felder.alle 3 sind für licht,jeweils 2 von 3 sind bremslicht und blinklicht.blinke ich rechts,ist demnach nur das linke stoplicht an.probleme gibt es da bei der warnblinkanlage.diese hat priorität vor dem bremslicht.heisst:schleppe ich meinen firebird mit warnblinker ab und trete auf die bremse ist der warnblinker deaktiviert und nur die stopplichter sind an.und das darf eben nicht sein!!! hab ein bissel umgeklemmt,fix ein kabel gezogen und den 2.stecker vom bremspedal abgezogen.nach dem tüv hab ich es wieder in den originalzustand versetzt.wissen doch die grünkittel eh nicht!

am 28. Januar 2003 um 18:04

Also bei meiner Chevelle ist der Blinker und das Bremslicht die selbe Birne. Das Blinklicht hat vorrang. Da es aber bei mir schon eingetragen ist, meint der Prüfer hätte ich eh kein Problem damit. das bleibt auch.

Wenn euere neuen Amis mit roten Blinkern fahren, kann das ganz leicht ein echter Ami sein. Wenn das Nummernschild mit AF- , oder HK- anfängt, dann ist das ein hier stationierter Soldat. Für den gelten dann die Amerikanischen Regeln, das heisst, kein TÜV. Ist also ein freifahrtsschein.

Gruß Jürgen

@jürgen2:nur der warnblinker hat vorrang! der einfache blinker,soweit ich weiss,nicht!!!

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