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Frage zu "Jungem Stern" / TÜV nicht erneuert

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 18. Oktober 2018 um 17:23

Hallo,

ich habe eine A-Klasse "bestellt". Es ist ein "Junger Stern". Mir wurde versichert, er bekommt eine neue HU/AU. Denn Junge Sterne werden ja damit beworben, dass die HU/AU nicht länger als 3 Monate her sein darf.

Nun habe ich Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung, aber keinen aktuellen HU/AU-Nachweis erhalten. Damit soll ich zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug anmelden (der Wagen ist noch im Autohaus). Dann würde ich aber wieder Kennzeichen mit dem alten HU/AU-Datum bekommen...

Das heißt, die HU/AU müsste dann ja nachträglich (also nach der Anmeldung) gemacht werden und ich müsste die neuen Kennzeichen zum Autohaus bringen usw.

Ist das üblich? Ich habe bei der Kommunikation mit dem Autohaus leider ein ungutes Gefühl (Rückrufbitten ignoriert, sobald der Vertrag unterschrieben war; plötzlich sehr schlechte Erreichbarkeit) und fühle mich verarscht, auf gut Deutsch gesagt. Zudem hat man natürlich noch vergessen mir die Unterlagen zuzusenden, damit ich das Auto auf mich zulassen kann - das ist erst auf Nachfrage von mir geschehen.

Ich habe den Wagen bisher weder zugelassen noch bezahlt und werde das auch nicht tun, solange die Unklarheiten nicht beseitigt sind.

Habt ihr Ähnliches schon mal erlebt? Mir ist das alles nicht geheuer. Bin ehrlich gesagt auch ganz anderen Service gewohnt.

Viele Grüße

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25 Antworten

Wenn das alles nicht passt , die vorab verhandelten Bedingungen nicht passen und du ein schlechtes Gefühl dabei hast, hast du immer noch das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Natürlich nur, sofern du dich noch in der dafür vorgesehenen Zeitspanne befindest.

Themenstarteram 18. Oktober 2018 um 17:59

Danke für die schnelle Antwort, aber mit dem Rückrtitt bin ich mir nicht sicher. Es war ja keine Bestellung über das Internet o.ä., deshalb gibt es nicht einfach ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Im Grunde genommen gibt es auch nur eine "Bestellung" und keinen Kaufvertrag.

Ich werde natürlich das Autohaus kontaktieren, aber entweder die benehmen sich wie Anfänger oder sie wollen sich die Kosten für den TÜV sparen und denken, mir fällt es nicht auf.

Beides finde ich nicht vertrauensfördernd.

Ein junger Stern ist doch ein Jahreswagen. Die erste Hu gilt doch 3 Jahre. Hat der Händler die nicht mehr?

Vg

Themenstarteram 18. Oktober 2018 um 18:03

Zitat:

@_Johann_ schrieb am 18. Oktober 2018 um 19:59:49 Uhr:

Ein junger Stern ist doch ein Jahreswagen. Die erste Hu gilt doch 3 Jahre. Hat der Händler die nicht mehr?

Natürlich, aber die erste HU liegt länger als 3 Monate zurück - ist doch klar?! Somit müsste ich nun bereits einige Monate früher zu HU/AU als mit frischem TÜV. Ich denke, der Wagen steht schon ein wenig länger dort und deshalb sind halt einige Monate verstrichen.

Mir geht es hier einfach darum, dass mir etwas zugesagt wurde, was nicht erfüllt wird. Die Händler sind ja bei allem auch sehr kleinlich (vor allem beim Preis), warum sollte ich das also einfach so hinnehmen.

am 18. Oktober 2018 um 18:20

Zitat:

@Wuestenfan schrieb am 18. Okt. 2018 um 19:59:38 Uhr:

Es war ja keine Bestellung über das Internet o.ä., deshalb gibt es nicht einfach ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Ist doch egal ob Internet oder nicht. Ein Widerrufsrecht hast Du immer!

 

 

-----

 

Aber was mir an deiner Geschichte fehlt sind mal ein parr Daten!

 

Wann ist den der nächste HU Termin? Bzw. wann war der Letzte?

Themenstarteram 18. Oktober 2018 um 18:34

Zitat:

Ist doch egal ob Internet oder nicht. Ein Widerrufsrecht hast Du immer!

Ähm, nein!

https://de.wikipedia.org/wiki/Widerruf_(Recht)

https://www.bussgeldkatalog.org/widerrufsrecht-autokauf/

https://www.bussgeldkatalog.org/rueckgaberecht-gebrauchtwagen/

Ein Widerrufsrecht gibt es grundsätzlich nur beim Fernabsatz und wenigen anderen Ausnahmefällen.

Sonst könntest du ja wahllos in Autohäuser gehen und Autos bestellen und das spaßeshalber 7 Tage später stornieren.

Dass Kaufhof und Co. bspw. ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen, ist reine Kulanz und kein Gesetz.

Zitat:

Aber was mir an deiner Geschichte fehlt sind mal ein parr Daten!

Wann ist den der nächste HU Termin? Bzw. wann war der Letzte?

Die letzte HU war zur Erstzulassung 05/2017. Die nächste HU ist demnach 05/2020.

Es geht also nur um wenige Monate, aber ich hatte den Verkäufer explizit danach gefragt und er sagte, das wird neu gemacht.

Junge Sterne Garantie sagt nur: "

24 Monate Gebrauchtfahrzeuggarantie

12 Monate Mobilitätsgarantie

10 Tage Umtauschrecht

HU-Siegel jünger als 3 Monate

Höhö

Beispiel:

Auto EZ 06.2018 HU also bis 06.2021

TE besteht darauf das die HU gemacht wird weil Siegel älter als drei Monate ist. Die Werkstatt macht die HU Gültigkeit neu bis 10.2020.

Was hast du jetzt gewonnen? Nix weil die HU weniger lang gültig ist wie vorher.

Themenstarteram 18. Oktober 2018 um 19:39

Zitat:

Höhö

Beispiel:

Auto EZ 06.2018 HU also bis 06.2021

TE besteht darauf das die HU gemacht wird weil Siegel älter als drei Monate ist. Die Werkstatt macht die HU Gültigkeit neu bis 10.2020.

Was hast du jetzt gewonnen? Nix weil die HU weniger lang gültig ist wie vorher.

Wer sagt was von 2018?

Es geht um 2017.

Steht doch Beispiel.

Zitat:

@Wuestenfan schrieb am 18. Oktober 2018 um 20:34:25 Uhr:

Sonst könntest du ja wahllos in Autohäuser gehen und Autos bestellen und das spaßeshalber 7 Tage später stornieren.

Hast du ein Teil finanziert? Dann könntest du die Finanzierung widerrufen und damit auch den Autokauf.

Ruf doch einfach mal bei Mercedes an und stelle dort deine Fragen (Widerruf bei Jungen Sternen, HU, usw.). Die waren bisher immer sehr hilfsbereit und mögen keine unfreundlichen Händler. :)

Themenstarteram 18. Oktober 2018 um 19:49

Zitat:

@shadow2209 schrieb am 18. Oktober 2018 um 21:42:44 Uhr:

Steht doch Beispiel.

Dass die Forderung bei deinem Beispiel keinen Sinn ergeben würde, ist mir schon klar. Aber wie hilft mir das nun bitte bei diesem Thema?

Mir würde eher helfen zu erfahren

- wie der Kauf eines "Jungen Sterns" bei anderen abgelaufen ist,

- wann HU/AU bei ihnen gemacht wurden usw.

Dann liefer doch mal paar Fakten dann kann man das auch besser beurteilen. Wenn du einen Kaufvertrag unterschrieben hast kommst du da sowieso nicht raus. Da bringt dir auch das 10 tägige Rückgaberecht nichts da du dann ein anderes Fahrzeug abnehmen musst.

Zitat:

@_Johann_ schrieb am 18. Oktober 2018 um 19:59:49 Uhr:

Ein junger Stern ist doch ein Jahreswagen. Die erste Hu gilt doch 3 Jahre. Hat der Händler die nicht mehr?

Vg

sorry, aber wer hat Dir den Bären aufgebunden ?

Unser SLK war seinerzeit 3 1/4 Jahre alt und auch ein junger Stern.

Wie bereits geschrieben wurde, beim jungen Stern heißt es "nur" 24 Monate Garantie, nach Vorgaben geprüft, HU Siegel jünger als 3 Monate, 6 Monate Wartungsfreiheit und ein paar andere Kleinigkeiten.

Es geht bei der HU dem TE somit in der Tat nur um ganz wenige Monate, aber wenn mir der Verkäufer zusichert, dass ich bei Kauf neuen Tüv erhalte, würde ich da auch drauf bestehen !

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