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Frage zu Kaufvertrag von Händler

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 9. Januar 2009 um 19:14

Ich hatte mich eigentlich schon damit abgefunden das ich keinen Gewährleistungsanspruch bei dem Händler geltend machen kann, da es ein -sagen wir mal höflich formuliert- ein "südländisches Familienunternehmen" ist und in seinem Kaufvertrag Klauseln über Gewählreistungsausschluss sind.

 

Nun würde ich aber gerne mal wissen, ob die tatsächlich standhaft wären wenn ich es nun drauf anlegen würde. Ich zitiere mal die betreffenden Bedinungen, die sich in diesem ominösen Kaufvertrag finden:

 

 

"Dem Kunden ist bekannt, dass es sich aufgrund des Alters und der Laufleistung um ein Bastlerfahrzeug/Teileträger handelt. Der Käufer übernimmt das Fahrzeug gebraucht wie vorher ausgiebig besichtigt ohne jegliche Gewährleistung im Hinblick auf unsichtbare Mängel, Kilometerstand ect..."   [noch einiges an bla bla]

"Das Fahrzeug hat Motor- und Getriebeschaden, der Käufer bestätigt den Kauf ohne Gewährleistung und Garantie. Der Käufer bestätigt weiter, dass nach dem Kauf keine Rückgabe des gekauften Fahrzeugs oder eine Geldrückgabe möglich ist!!!"

 

Diese Textbausteine stehen in jedem kaufvertrag, er muß nur ankreuzen ob an Händler oder Privat verkauft wird, sind zwei unterschiedliche Texte, die beide das selbe beinhalten, bei Privat nur ausführlicher geschrieben.

 

 

 

So, nun zum "alten Bastlerfahrzeug": Der Wagen ist 5 Jahre alt und hat 192.000 km bei Übergabe gehab, gekostet hat er 9000€. Ob man das als Bastlerfahrzeug verkaufen kann um sich von der Gewährleistung freizusprechen?

Im Kaufvertrag wollte er übrigens nur 8200€ schreiben, vermutlich damit er weniger Steuern zahlen muß? Ich hatte jedenfalls die Wahl ob ich da zu den Konditionen kaufen will oder eben nicht, da der Wagen der Favorit war mit dem besten Preis-/Leistungsverhälnis, habe ich diese Bedinungen akzeptiert.

 

Klar, ich habe es unterschrieben und würde mich auch nicht drüber ärgern wenn ich jetzt keine Ansprüche hätte.

Meine Frage wäre nun, könnte ich einen sich ankündigen Schaden irgendwie geltend machen trotz dieses Vertrages? Ist dieser Vertrag in der Form rechtsgülitg?

Der Vertrag ist von August 08, also noch innerhalb der ersten 6 Monate.

 

Vielen Dank schon mal fürs zuhören ;)

 

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19 Antworten

Am besten mal einen Anwalt fragen ob solch ein Vertrag vielleicht Sittenwiederig sein kann, ich bin kein Anwalt.

 

Frage mal den User Sepp.Leipzig :)

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 19:20

Danke für deine Antwort, ich warte erstmal ab was noch kommt, bevor ich den Sepp per PN belästige ;)

Aber ging das nicht mal vor längerer Zeit durch die Medien, dass sich ein Händler NICHT von der Gewährleistungspflicht "befreien" kann?

Ich meine es gab sogar mal einen Thread hier, wo jemand bei nem befreundeten Händler nen alten Citroen oder sowas gekauft hatte (ein uraltes Teil) und ihm dann kurz drauf die Kiste verreckt ist und er dann auf Kosten des Händlers sich alles hat reparieren lassen (weil ja Gewährleistung) obwohl der Wagen lt. KV auch mit Ausschluss der Händlergewährl. verkauft wurde?

Ob das mit dem "Verkauf als Bastlerauto" allerdings irgendein Hintertürchen ist weiss ich leider nicht...

 

Aber andere Frage: Warum kauft man ein Auto bei einem so unseriösen Händler????? Allein schon die Tatsache, dass er einen niedrigeren Verkaufspreis in den KV schreiben wollte ums Finanzamt abzuzocken :eek:

Tut mir leid, aber sowas verstehe ich nicht...da ist doch der Ärger schon vorprogrammiert, oder nicht?

Wende dich an den ADAC, die kennen sich damit aus und es kostet nichts.

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von DirtyDiggler

Aber andere Frage: Warum kauft man ein Auto bei einem so unseriösen Händler????? Allein schon die Tatsache, dass er einen niedrigeren Verkaufspreis in den KV schreiben wollte ums Finanzamt abzuzocken :eek:

Tut mir leid, aber sowas verstehe ich nicht...da ist doch der Ärger schon vorprogrammiert, oder nicht?

Weil ich dadurch ne Menge Kohle gespart habe, vergleichbare Fahrzeuge von seriösen Händlern wären deutlich teurer gewesen. Sowas nennt man Risiko ;)

Jetzt steht ne neue Lamellenkupplung für das Getriebe an, selbst wenn ich das selber bezahlen muß ist der Wagen trotzdem noch billiger als wenn ich ihn bei nem anderen Händler gekauft hätte, unter 12-13 tausend ist hier nix anständiges zu bekommen

Sicher hättest du einen von nem seriösen Händler für unter 12-13t€ gefunden...vor allem mit 192.000km...aber darum gehts ja nicht...

So einen Vertrag hätt ich nie im Leben unterschrieben ! ich hab von Privat gekauft d.h. ich hab den Wagen von einer Firma abgekauft mit 128tkm neuem Zahnriemen nem vollen Scheckheft und super Ausstattung...und das alles für unter 14tsd Eus !!

Ne Gewährleistung hab ich mir durch einen befreundeten Autohändler dazugekauft und sie bis heut nicht gebraucht ( toi toi toi)

So sah er damals aus bei der Probefahrt ;)

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von DirtyDiggler

Sicher hättest du einen von nem seriösen Händler für unter 12-13t€ gefunden...vor allem mit 192.000km...aber darum gehts ja nicht...

Ich hatte längere Zeit nach so einem Wagen gesucht, wenn es einen von nem seriösen Händler gegeben hätte, dann hätte ich den ganz sicher genommen, das kannst du mir glauben. Ich hatte aber nur hier im 100km Umkreis gesucht, vielleicht lag es daran, ist ja auch egal jetzt, wie du schon sagtest ;)

am 9. Januar 2009 um 22:12

Wann immer ein Privatmensch von einer Firma - und da ist es egal, ob es eine Autofirma oder eine Bank ist - ein Kfz kauft, muss der Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung für Sachmängel übernehmen. Diese kann er bei Gebraucht-Fahrzeugen auf 1 Jahr verkürzen, wenn er es in den Kaufvertrag formuliert.

 

Diese Gewährleistungspflicht tritt für Mängel ein, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlagen.

Um die Handhabung zu erleichtern gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf, dass bei einem auftretendem Mangel unterstellt wird, dass er bereits bei der Übergabe bestand. Der Verkäufer hat aber die Möglichkeit, zu beweisen, dass der Fehler erst später auftauchte. Letzteres ist eher unwahrscheinlich, aber grundsätzlich möglich.

Für die verbleibende Zeit der Gewährleistung gilt dann, dass der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Ist für den Käufer natürlich auch recht schwierig. Darum regelt man über die tollen Garantieversicherungen, dass die "Last" geteilt wird: Lohnkosten und zumindest einen Teil der Materialkosten (u.a. wg. Ersatz von "alt gegen neu") werden dann von der Versicherung getragen, ohne die Frage, wann genau der Fehler schon bestand, zu klären.

 

Das heisst, auch die südländische Automafia :D kann sich nicht grundsätzlich vor der Gewährleistung drücken. Zu den sog. Bastlerfahrzeugen gibt es auch reichlich Urteile, google mal danach und Du weisst, in welche Richtung der Zug fährt.

 

Für das Firmenfahrzeug gilt übrigens auch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers! Darum verkauft meine Firma "alte" Dienstfahrzeuge nicht mehr an Mitarbeiter oder sogar den Herrn Direktor, der den Wagen bisher fuhr. Risiko zu gross :D.

 

@daric: geh' zu einem Anwalt und lass Dich dort aufklären und ggf. die Gewährleistung bei dem Händler durchsetzen. Wobei, bei den südländern ist doch das Geld irgendwie dann immer in einer anderen Tasche als der, auf die man gerade Zugriff hat, oder? :D:D

 

PS: Dies alles ist nur meine bescheidene Meinung, stellt keine Rechts- oder ähnlich gelagerte Beratung dar und ich bin auch keine Rechtsweste!

am 9. Januar 2009 um 22:24

Endlich mal nen richtig guter Text. Kann dem ganzen nur Zustimmen!

Die Frage ist nur, hat der Wagen noch nen Serviceheft ...?

Bei den anderen Sachen schließe ich mich voll und ganz an!

Ingo

Zitat:

Original geschrieben von Q-4.2

Wann immer ein Privatmensch von einer Firma - und da ist es egal, ob es eine Autofirma oder eine Bank ist - ein Kfz kauft, muss der Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung für Sachmängel übernehmen. Diese kann er bei Gebraucht-Fahrzeugen auf 1 Jahr verkürzen, wenn er es in den Kaufvertrag formuliert.

Diese Gewährleistungspflicht tritt für Mängel ein, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlagen.

Um die Handhabung zu erleichtern gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf, dass bei einem auftretendem Mangel unterstellt wird, dass er bereits bei der Übergabe bestand. Der Verkäufer hat aber die Möglichkeit, zu beweisen, dass der Fehler erst später auftauchte. Letzteres ist eher unwahrscheinlich, aber grundsätzlich möglich.

Für die verbleibende Zeit der Gewährleistung gilt dann, dass der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Ist für den Käufer natürlich auch recht schwierig. Darum regelt man über die tollen Garantieversicherungen, dass die "Last" geteilt wird: Lohnkosten und zumindest einen Teil der Materialkosten (u.a. wg. Ersatz von "alt gegen neu") werden dann von der Versicherung getragen, ohne die Frage, wann genau der Fehler schon bestand, zu klären.

Das heisst, auch die südländische Automafia :D kann sich nicht grundsätzlich vor der Gewährleistung drücken. Zu den sog. Bastlerfahrzeugen gibt es auch reichlich Urteile, google mal danach und Du weisst, in welche Richtung der Zug fährt.

Für das Firmenfahrzeug gilt übrigens auch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers! Darum verkauft meine Firma "alte" Dienstfahrzeuge nicht mehr an Mitarbeiter oder sogar den Herrn Direktor, der den Wagen bisher fuhr. Risiko zu gross :D.

@daric: geh' zu einem Anwalt und lass Dich dort aufklären und ggf. die Gewährleistung bei dem Händler durchsetzen. Wobei, bei den südländern ist doch das Geld irgendwie dann immer in einer anderen Tasche als der, auf die man gerade Zugriff hat, oder? :D:D

PS: Dies alles ist nur meine bescheidene Meinung, stellt keine Rechts- oder ähnlich gelagerte Beratung dar und ich bin auch keine Rechtsweste!

Ich glaube bis zu einer gewissen 3-stelligen Summe :D kann man ein Fahrzeug nicht als "Bastlerfahrzeug" verkaufen. Theoretisch muss der Verkäufer trotzdem für diverse Mängel aufkommen, die bei Kauf so nicht ersichtlich waren.

Allerdings: Motor und Getriebeschaden bedeutet für den Verkäufer, dass er bei einem solchen Geschehen für keinerlei Kosten aufkommen muss. (Genügend andere Komponenten wurden ja nicht ausgeschlossen).

Fakt ist. Du kannst praktisch gesehen sowieso nur 6 Monate lang Ansprüche geltend machen... danach beginnt die Beweislastumkehr.

Suche mal im Net nach folgenden Urteil:

 

Zum Ende des letzten Jahres hat ja der Bundesgerichtshof lt. Aktenzeichen VIII ZR 265/07 entschieden.

 

Hier ging es um einen Getriebe Schaden.

 

Gruß

 

Stephan

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 22:38

Nein, ein Serviceheft hat der Wagen nicht. Obwohl er nur einen Vorbesitzer hat.

War ein kauf auf Risiko wie ich schon sagte.

Ich habe in der Verwandschaft aber jemanden der Einsicht in die Reparaturhistorie hatte, Laufleistung war nachvollziehbar und sonst keine Auffälligkeiten. Dies war der Ausschlaggebende Punkt warum ich das Risiko eingegangen bin.

 

Ich bereue den Kauf nicht, das mit dem Getriebe ist natürlich ne dumme Sache, aber könnte schlimmer kommen.

 

 

@ A6 Quattro: Ja das mit dem Hinweis auf Motor und Getriebeschaden ist ein Grund warum ich unsicher bin, aber wie gesagt, er verkauft alle seine Autos mit diesem Hinweis, was dann warschinlich von mir nachzuweisen wäre, oder?

 

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