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frage zu KFZ- Kontrollen
Abend,
wollte mal hier nachfragen wie die aktuelle rechtslage ist.
habe mal irgendwo in nem form aufgeschnappt,
dass bei Polizeikontrollen, die Polizei die Beweislast hat,
ob Teile eingetragen sind oder nicht?
Zumindenst ging das ganze in die Richtung.
Hat mir da jemandpaar Infos?
danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Polizei hat natürlich nicht die Beweislast, ob Teile eingetragen sind oder nicht.
STOPP!!!
Diese aussage ist so pauschal nicht korrekt.
Die Polizei hat in bezug auf die ab werk freigegebenen Reifen die beweislast seit einführung der neuen Fahrzeugdokumente im Jahre 2005.
alles andere ist natürlich dein eigenes verschulden.
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44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von drdoom
dass bei Polizeikontrollen, die Polizei die Beweislast hat,
ob Teile eingetragen sind oder nicht?
Die Polizei hat natürlich nicht die Beweislast, ob Teile eingetragen sind oder nicht. Diese Beweislast liegt klar beim Fahrer des Fahrzeuges. Das ist schließlich auch der Grund, warum der Fahrzeugschein stehts mitzuführen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Polizei hat natürlich nicht die Beweislast, ob Teile eingetragen sind oder nicht.
STOPP!!!
Diese aussage ist so pauschal nicht korrekt.
Die Polizei hat in bezug auf die ab werk freigegebenen Reifen die beweislast seit einführung der neuen Fahrzeugdokumente im Jahre 2005.
alles andere ist natürlich dein eigenes verschulden.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Polizei hat natürlich nicht die Beweislast, ob Teile eingetragen sind oder nicht.
STOPP!!!
Diese aussage ist so pauschal nicht korrekt.
Die Polizei hat in bezug auf die ab werk freigegebenen Reifen die beweislast seit einführung der neuen Fahrzeugdokumente im Jahre 2005.
alles andere ist natürlich dein eigenes verschulden.
Was muss die Polizei da beweisen ? Entweder die Reifen stehen in den Papieren oder Erweiterungsschein(EG-Übereinstimmungsbescheinigung), oder halt nicht.
Den Erweiterungsschein hast Du nicht mit, stimmt, aber Du musst im Endeffekt dann beweisen das die Reifen da drin stehen, nicht sie Dir. Oder sehe ich das falsch ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Oder sehe ich das falsch ?
ja siehst du an dieser stelle falsch.
seit einführung der neuen dokumente ist dort ja nur noch die kleinstmögliche größe vermerkt, auch im COC (bzw. EG-Übereinstimmungserklärung) stehen max. 2 oder 3 verschiedene größen.
allein auf meinem wagen darf ich mindestens 6 verschiedene reifengrößen von 15 bis 17zoll fahren, da sie alle ab werk freigegeben sind.
An dieser stelle liegt im falle einer kontrolle die beweislast bei der Polizei, welche jedoch direkten zugriff auf die KBA-Daten hat und dies also kein problem darstellen sollte.
das ganze ist übriegns auch u.a. auf der ADAC-Homepage nachzulesen.
Irgendwo hatte ich mir das auch mal ausgedruckt gehabt, eben weil es kurz nach der umstellungszeit da zu einigem wirr-warr bei kontrollen gekommen ist.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Oder sehe ich das falsch ?
ja siehst du an dieser stelle falsch.
seit einführung der neuen dokumente ist dort ja nur noch die kleinstmögliche größe vermerkt, auch im COC (bzw. EG-Übereinstimmungserklärung) stehen max. 2 oder 3 verschiedene größen.
allein auf meinem wagen darf ich mindestens 6 verschiedene reifengrößen von 15 bis 17zoll fahren, da sie alle ab werk freigegeben sind.
An dieser stelle liegt im falle einer kontrolle die beweislast bei der Polizei, welche jedoch direkten zugriff auf die KBA-Daten hat und dies also kein problem darstellen sollte.
das ganze ist übriegns auch u.a. auf der ADAC-Homepage nachzulesen.
Irgendwo hatte ich mir das auch mal ausgedruckt gehabt, eben weil es kurz nach der umstellungszeit da zu einigem wirr-warr bei kontrollen gekommen ist.
Na ok, dann ist das bei den Reifen so, aber die restlichen Anbauten musst Du selber erklären.
ok danke für die antworten, dann galt das also nur für die ab werk freigegeben reifen.
hat ja schon alles ausgesagt, danke
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
aber die restlichen Anbauten musst Du selber erklären.
richtig, das sollte natürlich selbstverständlich sein.
Weil die Beweislast bei der Polizei liegt steht wohl auch auf der Bescheinigung über die Alternativ-Bereifung:
Diese Bescheinigung bitte zum Teil I (Fahrzeugschein) nehmen.
Sie dient als Nachweis der zulässigen Alternativ-Bereifung.
Die Bescheinigung wird zusammen mit dem Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle ausgegeben.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
An dieser stelle liegt im falle einer kontrolle die beweislast bei der Polizei, welche jedoch direkten zugriff auf die KBA-Daten hat und dies also kein problem darstellen sollte.
nein!
an dieser stelle hat sich nichts geändert!
die zulässigkeit der vom im fz-schein genannten abweichende reifengröße, muss wie bisher durch zusätzliche abe's/gutachten etc. nachgewiesen werden....die polizei kann so freundlich sein, dieses per funk abzufragen...rein rechtlich kann sie aber ebensogut die weiterfahrt an ort und stelle untersagen bis der fahrer die zulässigkeit der reifengröße durch eine bescheinigung des herstellers etc. nachweist...
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Die Polizei hat in bezug auf die ab werk freigegebenen Reifen die beweislast seit einführung der neuen Fahrzeugdokumente im Jahre 2005.
In welcher Rechtsverordnung ist dies geregelt?