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Frage zu "Leistungen im Rahmen der Mobilitätsgarantie"

Themenstarteram 1. Juni 2007 um 15:01

Mal ’ne Frage an die Damen und Herren "Rechtsexperten" unter Euch:

Wenn das Fahrzeug (in diesem Falle V70) aufgrund eines Defektes in die Werkstatt muss und dort längerfristig "steht" (hier 2 Wochen), bis der Schaden behoben ist:

Hat man dann im Rahmen der Mobilitätsgarantie Anspruch auf ein in etwa gleichwertiges (gleich großes) Ersatzfahrzeug oder muss man sich mit dem zufrieden geben, was einem gerade so mal als Ersatzwagen offeriert wird? Ist alles nur Good-Will?

Angemerkt sei, dass der V70 von uns tag-täglich so quasi als "Lieferwagen" genutzt wird und wir mit dem uns als Ersatz "untergeschobenen" Ford Fiesta gar nicht zurande kommen.

Und nochmals: Es geht hier rein um die entsprechenden Leistungen im Rahmen der Mobilitätsgarantie - also nicht um Unfall, bei dem Versicherungsgesellschaften leistungspflichtig sind.

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12 Antworten
am 1. Juni 2007 um 15:27

Hallo,

wichtig bei der Mobilitätsgarantie ist vorallem die EZ des Fahrzeugs. Je nach EZ gibt es verschiedene Stufen der Mobilitätsgarantie.

Aber um es kurz zu fassen: Es gibt keine Vorschrift oder Grundregel,welche besagt in welcher Größe das Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen muß!

Gruß beat-team

Themenstarteram 1. Juni 2007 um 15:38

Danke für die Info.

Das bedeutet also, solange es 4 Räder hat, muss es akzeptiert werden, auch wenn es den eigentlichen "Nutzungszweck" nicht erfüllt. Tja, vermutet habe ich es ja, wollte es nur nicht wahrhaben. Das bedeutet in unserem Falle, dass wir uns über eine Mietwagenfirma ein für uns geeignetes Fahrzeug auf eigene Kosten ausleihen müssen. Super Garantie. Richtigerweise müsste sie ja fast Immobilitätsgarantie heßen.

(im übrigen: Fahrzeug is 10 Monate alt)

Dir würde ein Audi A3 BMW 3er bzw. Mercedes C zustehen falls du ein neues Auto hast.

Während meinem Motortausch hatte ich einen BMW X3. (War ein schlimmes Auto mein Rücken hats mir entsprechend gedankt)

hallo,

mal interessehalber,

welchen schaden hat dein v70 denn,wenn der werkstattaufenthalt 2 wochen dauert?

mit dem fiesta würde ich mich auch nicht begnügen.

gruß

frank

am 2. Juni 2007 um 21:05

......schaut mal in Eure Mobilitätsgarantieleistungen. Ich gehe mal davon aus, dass die Mobilitätsleistung bei allen Modellen gleich behandelt wird.

Demnach beinhaltet die Volvo-Mobilitätsgarantie einen Mietwagengegenwert von Euro 400,--. Der Mietwagenpartner von Volvo ist Herz. Dort kostet derzeit z.B.ein Ford Fiesta Euro 187,-- netto pro Woche. Steht Dein V 70 2 Wochen in der Werkstatt, darfst Du den Differenzbetrag, der Euro 400,-- Gesamtbudget überschreitet selbst zu.

Wählst Du eine höherwertige Fahrzeugklasse, wird Dein Eigenanteil entsprechend höher ausfallen. Mein V 70 R AWD stand mehr als 2 Wochen in der Werkstatt. Ein gleichwertigen Fahrzeug hätte ich mit dem 400 Euro Budget keine 2 Tage ohne Zuzahlung fahren können. Das relativiert die Mobilitätsgarantie. Es gibt noch ein weiteres Problem! Fährst Du selbst in die Werkstatt, gibt es gar keine Leistung von Volvo. Um die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen zu können, musst Du aktuell eine Panne haben, die Mobilitätsgarantienummer wählen, dann taucht der ADAC auf und entscheidet, ob das Fahrzeug in die Werkstatt muss. Ist diesder Fall erhälst Du ein Mietfahrzeug von Herz im Rahmen des 400 Euro Budget. Ganz schön ernüchternd!

Bei anderen Herstellern gibt es ebenfalls eine Budgetierung. Verabschiede Dich daher lieber gleich von dem Gedanken gleichwertigen Ersatzes. Mobilitästsgarantie heisst denn auch nur, dass Du mobil bleibst.

am 2. Juni 2007 um 21:11

...................alternativ gibts für, ich glaube max. 4 Tage ein Ersatzfahrzeug, sofern Du ADAC Plus-Mitglied bist. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können musst Du allerdings 50 km von Deinem Wohnort liegen bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von spieder

...................alternativ gibts für, ich glaube max. 4 Tage ein Ersatzfahrzeug, sofern Du ADAC Plus-Mitglied bist. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können musst Du allerdings 50 km von Deinem Wohnort liegen bleiben.

... und da Volvo auch noch mit dem ADAC kooperiert, bezahlen die bei einer ADAC-Mitgliedschaft den Mietwagen erst gar nicht, sondern reichen die Abrechnung an den ADAC durch!

So geschehen bei dem auf meinen Namen angemeldeten Firmen-V40 - die hatten keine ADAC-Infos von mir, trotzdem wurde das über den ADAC abgerechnet!

Schönen Gruß

Jürgen

am 2. Juni 2007 um 22:06

.....Volvo hat sowohl mit Herz, als auch mit dem ADAC vertragliche Bindungen. Volvo spart sich offenkundig ein eigenes Servicenetz und nutzt für Hilfsleistungen des ADAC-Netzwerks. Der ADAC fragt denn auch gleich nach einer ADAC Mitgliedschaft. An der Volvo-Card haben die kein Interesse. Die Doppelrolle des ADAC ist schon ein wenig seltsam.

Themenstarteram 3. Juni 2007 um 12:59

Danke für die Infos.

Wir haben zwischenzeitlich eine Lösung arrangieren können. Nach etlichen Telefonaten und vielem "Tauziehen" konnten wir den Fiesta gegen einen Astra Caravan tauschen (aber was ich gar nicht ab kann: Man muss so quasi als Bittsteller auftreten). Auf diese Weise ist uns natürlich sehr geholfen und damit kommen wir für die Ausfall-Zeit schon klar.

Im übrigen wurde uns dann gesagt, dass grundlegend nur für einen Zeitraum von 5 Tagen „Ersatz“ geleistet werden muss (kulanterweise wollen sie in diesem Falle aber den gesamten Zeitraum „überbrücken. Wollen hoffen, dass es auch letztendlich klar geht)

Erschwerend kam hinzu, dass das „Malheur“ am Pfingstmontag auf der Autobahn passierte, ca. 450 km vom Heimatort entfernt. Deshalb steht dass Fahrzeug jetzt auch dort in der Region in einer Werkstatt, was die Kommunikation nicht gerade erleichtert.

Um noch auf die hier gestellte Frage „Was ist defekt?“ zurückzukommen: "Schaden am Turbolader" (Laufleistung ca. 42.000 km).

Schwerwiegender als der Leistungsverlust war, dass auch irgendwo Öl austrat, das vermutlich an einer heißen Stelle des Motors verbrannte und das gesamte Fahrzeug in eine riesige Rauchwolke hüllte (drang auch in den Innenraum). Der herbeigerufene ADAC hatte festgestellt, dass der gesamte Motorraum verrußt war, wollte aber auf den „Vorführeffekt“ nicht verzichten. Nachdem das Fahrzeug wiederum in dichten Rauch gehüllt war, hat auch er „die Segel gestrichen“. Da könne nur die Werkstatt helfen, abschleppen war angesagt.

Warum das ganze 14 Tage dauern wird (lt. Auskunft des „freundlichen“ Händlers in der Ferne)? Es sei nicht nötig, den Lader zu tauschen. Anscheinend will er den Lader instandsetzen und nur Teile des Laders tauschen. Und die Lieferung dieser Ersatzteile, die er nicht am Lager habe, würde Zeit in Anspruch nehmen – bis zur Fertigstellung rund 14 Tage.

Weiß der Geier, warum er nicht gleich den kompletten Lader tauscht und damit die Reparaturzeit auf maximal 2-3 Tage verkürzt (meine Einschätzung). Oder ob einem nicht die ganze Wahrheit gesagt wird? Wohl auch gut möglich.

Gut, für uns soll alles auf Garantie gehen und keine Kosten entstehen. Hoffentlich!. Der Ärger und das ganze Hin und Her ist schon genug Aufwand für uns.

Bei einem 10 Monate altem Fahrzeug einen Turbolader reparieren hört sich schon seltsam an.

Vor allem,wenn die Ersatzteillieferung sich so in die Länge zieht.

Dann ist meiner Meinung nach die Werkstatt auch dafür verantwortlich,wenn bei so einer Garantiereparatur der Ersatzwagen auch ohne Bittstellung für die gesamte Zeit der Reparatur zur Verfügung gestellt wird.

Hierzu würde ich aber auch die Volvo Hotline hinzuziehen.

am 3. Juni 2007 um 13:18

Lebt der Händler nicht auch auf Grund erhöhten Profits besser davon, länger als notwendig zu reparieren? VOLVO bezahlt doch schließlich alles!

Ein 1:1 Tausch des Laders wäre sicherlich an einem Tag erledigt, wenn denn der Händler tatsächlich die Ursache des Schadens erkannt hat, und sich nicht wegen fehlender Fachkenntnisse schrittweise ala try-and-error voran tastet.

Gruß

Esker

Themenstarteram 3. Juni 2007 um 13:27

Tja, so denke ich mir das auch. Und bei meinen geschätzten „2-3 Tagen Reparaturzeit“ habe ich eigentlich schon mit eingerechnet, dass die Werkstatt den kompletten Lader nicht am Lager hat und ihn noch besorgen muss.

Ob sich Volvo allerdings „an der Nase ziehen lässt“ und einem Händler so einfach alles rückvergütet, sofern es eine kostengünstigere Möglichkeit gegeben hätte, wage ich zu bezweifeln.

Deshalb auch mein Verdacht, dass einem nicht die „ganze“ Wahrheit gesagt wird.

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