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Frage zu Lenk- / Ruhezeiten ud Fahrerkarte

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 9:40

Halo an die alten Hasen,

ich habe vor 3 Wochen einen neuen Job als Fahrer bei einem Transportunternehmen angefangen. Happy endlich einen festen Job zu haben und in der Hoffnung dass er auch von Dauer ist, hab ich mir bisher beide Beine ausgerissen, bin eingesprungen wo Not am Mann war, eben hyper-engagiert.

Aber jetzt mach ich mir doch so meine Gedanken und hab mich endlch mal mit dem Thema Fahrzeiten etc. beschäftigt.

Aaaaaalso, ich fahre mit nem 7,5t wie folgt:

1. Woche: 1 Tag zur Einarbeitung mitgefahren, dann gleich alleine los. Morgens ab ca. 5:00 eine Tour von 4 STunden, dann aushelfen bis ca. 13:00 und von 14:00 bis ca. 18:00 de 2. Tour. Anschliessend LKW wegbringen, mit Privatwagen heim... so bis ca. 19:00/19:30

Das ist soweit ok, oder?

2. Woche: wie oben Mo-Fr

3. Woche ist ein Fahrer ausgefallen und ich eingesprungen. Arbeitszeiten: die Morgentour von 5:00 bis 9:00. Heim und Pause bis 14:00, dann 2. Tour bis ca. 18:00. Wieder heim und dann abends Zusatztour um 20:00 los bis ca 3:00. Wartezeit und dann im Anschluss wieder die Morgentour von 5:00 bis 9:00. Abgesehen von nicht ausreichenden Pausenzeiten hatte ich nichtmal genug Zeit ausreichend Schlaf zu finden :-o

Heute hat die Woche begonnen. Ich msste gestern abend um 17:00 losdüsen, der Zeitplan so knapp dass keine Pausen möglch waren, war 2mal pinkeln, das war's. Tourende war heute früh um 4:30. Dann noch ne kleine Morgentour drangehängt die ging bis 7:00, dann noch tanken... so um 8:0 war ich zu Hause. Um 14:00 soll ich dann wieder die Mittagstour fahren bis 18:00. Und da hab ich jetzt halt doch mal angefangen nachzudenken...

Dazu kommt: ich habe trotz mehrfacher Aufforderung noch keinen Arbeitsvertrag bekommen :-(

Und wegen Fahrerkarte: mir wurde gesagt das Beantragen reicht aus, als Bestätigung soll ich die Rechnung mitführen.

Hier im Forum hab ich aber gelesen das stimmt nicht und ich riskiere ne Strafe. Und wie weise ich überhaupt meine Fahrzeiten nach? AUsser den Tourplänen habe ich nichts!

Ich frage ob der Chef vielleicht momentanen Fahrerengpass ausgleicht mit arbeitswilligen Deppen wie mir voller Hoffnung nen Job von Dauer zu haben... und wenn wieder alle seine Angestellten da sind - schwups, danke und tschüss. Würde zumindest das rauszögern des Arbeitsvertrages erklären und ich habe halt gehört in der Banche sei das durchaus üblich.

Nun hoffe ich halt wirklich, hier nicht an so ein schwarzes Schaf geraten zu sein und möchte mich gerne weiterhin engagieren um wirklich mal was festes zu haben. Deshalb zögere ich meinen Chef zur Rede zu stellen und auf Einhaltung der Vorschriften zu pochen.

Versteht Ihr mich?

Hier haben doch viele ne Menge Erfahrung in dem Job... Was würdet Ihr tun???

Vorab vielen Dank für Eure Tipps

Ibo

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6 Antworten

nein

nein

nein

und nochmal nein

Du machst da alles denkbare falsch was es nur Falsch zu machen gibt

http://www.bag.bund.de/.../faq__node.html__nnn=true

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__21a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html

und das reine beantragen der Fahrerkarte reicht definitiv nicht aus um zu fahren, du darfst nur ohne fahren wenn du jemals eine hattest und die erneute Ausstellung beantragt wurde aber nicht wenn nie eine da war und es geht um massig Punkte, viele Euros, Urkundenfälschung und Verschleierung - nicht nur für dich auch für deinen Chef

http://www.sachsen-anhalt.de/.../Flyer_Fahrerkarte_12_06.pdf

am 23. Februar 2009 um 10:06

Desweiteren musst du in einem 24-Stunden Zeitraum deine Pause gemacht haben.

Das heisst, wenn du morgens um 5 Uhr anfängst, dann musst du am nächsten Morgen um 5 Uhr deine Pause gemacht haben.

Regelmässige Pausenzeit ist 11 Stunden, man darf 3x pro Woche auf 9 Std verkürzen (kein Ausgleich erforderlich).

Wenn du also um 5 Uhr anfängst und vor hast abends eine 11-Std Pause zu machen darfst du bis max. 18 Uhr arbeiten. Hast du vor deine Pause auf 9 Std zu verkürzen musst du um spätestens 20 Uhr Feierabend machen.

Gruß Christian

am 23. Februar 2009 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

nein

nein

nein

und nochmal nein

Du machst da alles denkbare falsch was es nur Falsch zu machen gibt

http://www.bag.bund.de/.../faq__node.html__nnn=true

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__21a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html

und das reine beantragen der Fahrerkarte reicht definitiv nicht aus um zu fahren, du darfst nur ohne fahren wenn du jemals eine hattest und die erneute Ausstellung beantragt wurde aber nicht wenn nie eine da war und es geht um massig Punkte, viele Euros, Urkundenfälschung und Verschleierung - nicht nur für dich auch für deinen Chef

http://www.sachsen-anhalt.de/.../Flyer_Fahrerkarte_12_06.pdf

Ja das kannst du dem AndyRe echt glauben, ich hab noch nicht den vollen Durchblick, aber so viel Wissen ist auch bei mir schon hängen gebleiben. Du begibst dich damit auf Glatteis. Lese bitte die Links gründlich durch und dann wird dir sicher ein Licht aufgehen. Es wird dir nichts nützen einen festen Job zu haben, aber mit deinem Gehalt die Strafen nicht zahklen zu können.

nachtrag:

frag lieber mal bei deiner Krankenkasse an ob du gemeldet wurdest

er wird doch wohl hoffentlich nicht mehr fahren hast du dich denn nie gefragt wann du schlafen kannst und wie lange um 8 feierabend und um 14 uhr wieder los alarm alarm wo fährst du also ort damit ich ein großen bogen darum mache junge du bist eine tickende zeitbombe nein im ernst job hin oder her gerade in dieser zeit lass die finger da weg geh wieder nach hause da ist ja nunmal alles falsch und verboten.

andy

[Ruhezeit]

Die Vorschrift besagt, dass Du binnen 24 h Deine Ruhezeit (11/9 h) gehalten haben musst.

Beginnst Du um 5:00 Uhr, dann müsstest Du spätestens um 18:00, bzw. um 20:00 Uhr in Deiner Ruhezeit sein.

[Arbeitsvertrag]

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend notwendig. Lt. § 2 NachwG hat der Arbeitgeber allerdings einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzuschreiben, zu unterschreiben und dem Arbeitnehmer zu übergeben. Die wesentlichen Angaben findest Du im Gesetzestext, zu welchem Du über den obigen Link gelangst.

Der Arbeitsvertrag kommt schon dann zustande, wenn Dein Arbeitgeber Dich von der Arbeit nicht abhält, d. h. wenn Du tasächlich für ihn arbeitest und er diesem nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme widerspricht.

[Fahrerkarte]

Der Antrag alleine reicht nicht! Du darfst kein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät im Rahmen der Aufzeichnungspflicht bewegen, sofern Du keine Fahrerkarte hast.

[Zusammenfassend]

Denk dran, dass im Kontrollfalle nicht nur der Arbeitgeber bestraft wird. So, wie sich Dein AG gibt, wird er wohl nicht bereit sein, Deine Knöllchen zu bezahlen. Du trägst durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine hohe Verantwortung. Überprüfe, ob Du diese halb wach überhaupt wahrnehmen kannst oder ob Du - schon zu Deinem eigenen Schutz - nicht lieber mal "nein" sagst.

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