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Frage zu Motorradführerschein Klasse A

Themenstarteram 18. September 2006 um 10:31

Servus Jungs!

Folgendes: Ich bin 19 Jahre alt und hab im Zuge des Führerscheins der Klasse B im letzten Jahr auch den der Klasse A gemacht.

Klasse A: Prüfung abgelegt und bestanden am: 01.08.2005

Mit 16 Jahren habe ich die Klasse A1 gemacht

Klasse A1: Prüfung abgelegt und bestanden am: 22.04.2003

(Klasse B wurde am 17.02.2005 abgelegt und bestanden)

Gemäß der zwei Jahres Regelung bin ich ja seit 22.04.2005 aus der Probezeit raus! Nun zu meiner Frage speziell wegen dem Führerschein Klasse A:

 

(hier noch ein kurzer Auszug aus wiki)

Zitat:

Klasse A (unbeschränkt)

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h (ohne Einschränkungen). Direkteinstieg ab dem 25. Lebensjahr möglich.

Klasse A (beschränkt)

Krafträder bis max. 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (Minimalgewicht 156 kg bei 25 kW). Nach zwei Jahren automatische Umwandlung in A unbeschränkt (ohne Antrag und Fahrprüfung).

Ich wär davon ausgegangen, dass ich bis zum 01.08.2007 nur den Führerschein Klasse A beschränkt fahren darf. Nun hab ich gestern mit einem Freund geredet der in etwa selbige Führerscheinkonstellation hat wie ich und der sagte mir, dass ich per 01.08.2005 den Führerschein der Klasse A (unbeschränkt) fahren darf!

Begründung: Führerschein A1 und nicht mehr vorhandene Probezeit!

Ist das so richtig? Habe ich tatsächlich schon seit 01.08.2005 die Klasse A (unbeschränkt) inne?

(Ich hab den Fahrlehrer diesbezüglich nicht danach gefragt weil ich mir sicher war dass ich zwei Jahre warten MUSS)

Danke für Eure Antworten!

Gruß

Stefan

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16 Antworten

Hi.

Also Probezeit und Stufenführerschein sind zwei verschieden Paar Schuhe.

Wenn du den Klasse A Führerschein am 1.8.2005 gemacht hast kannst du erst am 1.8.2007 offen Fahren egal ob du deine Probezeit schon rum hast oder nicht!

Ansonsten könnte doch wohl auch jeder der mit 18 seinen B Führerschein gemacht hat gleich mit 20 den A Schein machen und offen fahren, aber das geht ja erst mit 25 wie wir wissen.

Also du musst DEFINITIV 2 Jahre warten, egal onb Probezeit oder nicht.

Gruß

Themenstarteram 18. September 2006 um 10:44

Danke für deine schnelle Antwort.

Das mit der Probezeit war lediglich die Begrüdung des Freundes und diese konnte ich nicht wirklich nachvollziehen.

Hab hierzu noch nen schönen Link gefunden. Dort ist auch nichts beschrieben, dass bei der Konstellation mit dem A1, der A unbeschränkt erteilt wird ab 18 Jahren!

Des Weiteren hab ich ja auf dem Führerschein die zwei Symbole für A unbeschränkt und A beschränkt. Die Eintragung ist im obigen der beiden Felder gemacht also A beschränkt ( *) 14.(10.) 01.08.2005)

Hätt ich mir den gleich angeschaut wärs auch klar gewesen ;)

Trotzdem vielen Dank!

Gruß

Stefan

A1 hilft die lediglich die Probezeit rumzukriegen. An den 34PS rüttelt es nicht. Musst also leider die vollen zwei Jahre durchhalten.

Zitat:

Original geschrieben von stef4n

Des Weiteren hab ich ja auf dem Führerschein die zwei Symbole für A unbeschränkt und A beschränkt. Die Eintragung ist im obigen der beiden Felder gemacht also A beschränkt ( *) 14.(10.) 01.08.2005)

wollt´s grad schreiben. am einfachsten im führerschein nachschauen, da steht ja was man darf und was nicht

gruß

Zitat:

Original geschrieben von hgjdl

Musst also leider die vollen zwei Jahre durchhalten.

So ganz sinnlos ist die Regelung ja nun wirklich nicht. ;) 34PS sind für einen Anfänger mehr als genug.

Es war mehr mitempfindend gemeint. Bin selbst noch nicht so lange aus der 34PS-Zeit raus und habe mich stets für die Regelung ausgesprochen.

am 19. September 2006 um 23:03

Probeschein

 

Sers,

naja sinnig finde ich die 34 PS regelung im verhältnis zu den autoanfängern nicht. mit 16 können wir bereits üben, zweirad zu fahren. auto erst ab 18. aber dennoch schon einige hundert ps auf vier rädern und nur 34 auf zwei?! wo ist da die relation?

Auf deinem eu-checkkartenführerschein ist rückseitig der erste Tag bei der unteren kategorie A eingetragen, an welchem du nicht mehr beschränkte ps-zahlen fahren musst.

grüße

Führerschein PS-Regelung

 

Hallo!

Habe mich jetzt auch mal im Forum eingeklinkt

und dadurch bereits einige Interessante Dinge erfahren.

Was mich jetzt etwas irritiert hat, waren die Beiträge in dieser Sache. Ist denn jemandem bekannt, wie lange diese Regelung bereits besteht?

Habe meinen Führerschein (1A?) in 1998 zusammen mit meinem Auto Führerschein gemacht. Seither bin ich immer mal wieder verschiedene Motorräder gefahren, hatte leider nie ein eigenes, was sich jetzt zum Frühjahr 2007 aber definitiv ändern wird. Plane mir etwas wie eine YZF600R anzuschaffen (...hoffe das lässt sich Finanziell auch so vereinbaren).

Frage daher: muss ich diese jetzt drosseln lassen, da ich ja keine durchgehende Fahrpraxis in dieser Zeit hatte. Oder betrifft mich diese Regelung nicht?

mfg

Luke

Nö, musst nicht drosseln. Die 34 PS sind auf 2 Jahre beschränkt, nicht auf eine KM Leistung oder ähnliches. Wär auch eher schlecht nachzukontrollieren.

 

Zitat:

naja sinnig finde ich die 34 PS regelung im verhältnis zu den autoanfängern nicht. mit 16 können wir bereits üben, zweirad zu fahren. auto erst ab 18. aber dennoch schon einige hundert ps auf vier rädern und nur 34 auf zwei?! wo ist da die relation?

Fakt ist aber auch, dass schnelle Moppeds um einiges günstiger sind, als schnelle Autos. Ein altes 100PS Mopped bekomme ich schon für um die 1000,- Eumel; ein Auto mit halbwegs ähnlichen Fahrleistungen und Risiken (300-400 PS aufwerts) kostet da schon ne Stange Geld mehr. Somit ist die Gefahr des unerfahrene zweirädrigen PS-Protz höher als des vierrädrigen, weils einfach günstiger zu bekommen ist. Gegen eine Einschränkung bei Autos am Anfang hätt ich allerdings auch nix.

Die meisten die in unserer Gegend im Auto verunglücken, tun dies aber in 75-150 PS Schüsseln. Ansatzweise Hirn wär halt immer noch wichtiger als irgendwelche Drosselungen...

Zitat:

Original geschrieben von pfuscher ;-)

. Gegen eine Einschränkung bei Autos am Anfang hätt ich allerdings auch nix.

ich schon sonst hätte ich am ersten führerscheintag, also meinem 18ten nicht einen neuen Audi A8 4,2l V8 Quattro fahren dürfen :D

Ging alles gut, ist halt n bissel größer als der fahrschulgolf und mit ein bissel hirn überhaupt kein problem.

Gruß

am 20. September 2006 um 23:06

Auto & Moppedd- PS -Limit

 

@ Pfuscher,

Grundgedanke der PS- Reduzierung war ja die Gefährdung für die eigene Gesundheit zu minimieren. Aber ein Auto außer Kontrolle ist grad für Dritte wesentlich gefährlicher als ein Motorrad. Daher muss meiner Ansicht nach eine Leistungsbeschränkung auch für Autos gelten.

@ Luke

Die BRD- Führerscheinklasse 1 A berechtigt nicht zum Führen von Motorrädern über 27 PS. Das steht in den alten roten Führerscheinen drin. Schau da mal nach, dann siehste die Kw-Angaben (Nennleistung). Diese Kw-Angaben multipliziert mit 1,36 ergibt die relevante PS-Zahl. Dass heißt, für die 600er musst du wohl oder übel den großen A-Schein machen. Oder böse drosseln. Oder ohne Schein fahren aber das is doof und nicht ratsam, außerdem auch evtl. nicht erlaubt, aber das ist nur ein Gerücht...

Grüße

Tja, wie gesagt - die meisten Unfälle bei Fahranfängern in Dosen passieren doch mit ~ 75 PS Schüsseln. Also nur noch 40 PS Autos die ersten 2 Jahre? Was wären das umgerechnet aufs Mopped? 10? Über dieses Thema kann man natürlich herrlich diskutieren, und rauskommen tut - nix. Es muss bei jedem selbst anfangen (das viel zitierte "Hirn"), nicht bei irgendwelchen Regelungen. Dann gäbe es solche Probleme nicht. Nur - Verstand einprügeln kann man den Leuten eben auch nicht...

am 21. September 2006 um 9:28

Verstand

 

Wir müssten unsere Rechtslage und unser Bildungswesung ein wenig asiatischer gestalten... => dann ließe sich das schon etwas leichter gestalten mit der "nonverbalen Informationsweitergabe"!

Beschränkungen sind halt immer doof. Wie viel Neulinge fahren denn ihre 500er (und aufwärts) wirklich gedrosselt?

Wieviele Biker geben ihre Moppedds bei den Versicherungen mit 98 PS wegen der Tarifgrenze an, obwohl sie dezent mehr PS liegen.

Naja... Wurden denn eigentlich die Fragen zu den Führerscheinklassen ausreichend erläutert?

Noch mal zu den Führerscheinklassen zurück:

1. 1A galt eine ganze Weile bis 25KW/34PS (ab 1993 oder so)

2. Alter Rosa Lappen kann für ca. 40 Euro auf Scheckkartenführerschein umgeschreiben werden.

3. Beim Umschreiben gibt es dann A unbeschränkt.

Somit sind deine maximalen Kosten 50 Euro.

Ob man mit einem alten 1A auch so unbeschränkt fahren kann, weis ich nicht. Hat mich aber auch nicht interessiert, da mir die Gefahr, irgendwann im Ausland mit zu wenig Führerschein (laut Lappen nur 1A) Probleme zu bekommen einfach zu groß war und ich mir deshalb vorsichtshalber den neuen Scheckkartenführerschein geholt habe.

MfG

Klemens

P.S.: Beim Umschreiben aufpassen, daß dir nicht irgendwelche LKW-Klassen geklaut werden.

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